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Außenwirtschaftsinformation 3/2026

Aktuelles

US-Zölle: Rückzahlungsoptionen für Importeure

Wie bereits im letzten AWI berichtet, entschied der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten mit Urteil vom 20. Februar 2026, dass die unter dem Gesetz über internationale Notfallbefugnisse (IEEPA) verhängten Zusatzzölle der US-Administration rechtswidrig sind. Bisher war unklar, ob bereits gezahlte IEEPA-Zölle rückerstattet werden können.

Darauf aufbauend urteilte das US-Handelsgericht am 4. März 2026, dass auf dieser Grundlage erhobene Zölle rechtswidrig sind und grundsätzlich zurückerstattet werden müssen. Dies gilt für alle Importeure, unabhängig davon, ob sie Klage erhoben haben.

Die praktische Umsetzung ist derzeit jedoch ausgesetzt, da das bestehende Zollsystem technisch überfordert ist. Die US-Zollbehörde arbeitet an einer neuen Funktion im digitalen System, über die Rückerstattungen künftig zentral beantragt und automatisiert abgewickelt werden sollen. Wichtig ist, dass Unternehmen entsprechende Anträge aktiv stellen müssen, eine automatische Rückzahlung ist nicht vorgesehen.

EU–Mercosur-Abkommen vorläufig ab Mai 2026 anwendbar

Wie bereits im letzten AWI berichtet, hat die Europäische Kommission entschieden, das Handelsabkommen zwischen der EU und dem Mercosur vorläufig anwenden zu wollen. Als Anwendungsbeginn steht nun voraussichtlich der 1. Mai 2026 fest. Voraussetzung ist, dass die beteiligten Staaten ihre nationalen Ratifikationsverfahren abgeschlossen haben.

Die vorläufige Anwendung betrifft insbesondere den Handelsteil des Abkommens, einschließlich Zollsenkungen. Ziel ist es, wirtschaftliche Vorteile bereits vor Abschluss des gesamten Ratifizierungsprozesses zu realisieren.

Die vollständige Ratifizierung steht jedoch noch aus und könnte sich unter anderem durch ein anhängiges Gutachtenverfahren beim Europäischen Gerichtshof verzögern.

Weitere Vereinfachungen zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) vorgeschlagen

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) hat der Europäischen Kommission Vorschläge zur weiteren Vereinfachung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) übermittelt. Ziel ist es, die praktische Umsetzung für Unternehmen zu erleichtern, ohne den bestehenden Rechtsrahmen der Verordnung zu ändern, da die Kommission bereits mehrfach signalisiert hat, den Rechtstext nicht noch einmal öffnen zu wollen.

Nach Aussage des Ministeriums können die Anpassungen insbesondere über Leitlinien, FAQs sowie delegierte und Durchführungsrechtsakte umgesetzt werden. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen unter anderem das EU-Informationssystem, die Produktliste im Anhang der Verordnung sowie mögliche Anpassungen beim Benchmarking.

Die Vorschläge können sie dem Dokument im Anhang einsehen. Sie umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

  • Land- und Forstwirtschaft: Regionale Sammelmeldungen statt betriebsindividueller Einzelerklärungen, um kleine Primärerzeuger spürbar zu entlasten.
  • Handel mit Niedrigrisikoländern: Präzisierte und beschränkte Informations- und Nachweispflichten für Importe aus Ländern mit geringem Entwaldungsrisiko.
  • Legalitätsnachweise: Begrenzung der Prüfung auf EUDR-relevante Anforderungen, da eine faktische Vollprüfung ausländischer Gesetze weder praktikabel noch verhältnismäßig ist.
  • Zentrale Verantwortung der Kommission: Bereitstellung zentraler Instrumente und Services für alle Mitgliedstaaten für eine EU-weit einheitliche, effiziente und bürokratiearme Umsetzung.
  • Entlastung der nachgelagerten Lieferkette: Möglichst weitgehende Beschränkung der Prüfpflicht für Unternehmen, Korrekturmaßnahmen und Sanktionen auf das erstmalige Inverkehrbringen relevanter Produkte, etwa beim Import an der EU-Außengrenze.
  • Praxisgerechte Auslegung: Klarstellung und praktikable Anwendung der bereits vereinbarten Vereinfachungen.

Anstoß für den Vorschlag des Ministeriums ist die laufende Überprüfungsklausel, die auf deutsche Initiative hin in die Verordnung aufgenommen wurde. Diese verpflichtet die Europäische Kommission, Vereinfachungsmöglichkeiten zu prüfen. Ein entsprechender Bericht muss von der Kommission bis zum 30. April 2026 vorgelegt werden.

Deutsche Vorschläge EUDR-Vereinfachungs-Review

Umsetzungshilfen zur EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) veröffentlicht

Die Europäische Kommission hat Leitlinien und ein FAQ-Dokument zur Umsetzung der neuen Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) veröffentlicht. Diese sollen Unternehmen und Behörden bei der praktischen Anwendung der neuen Vorschriften unterstützen.

Die Leitlinien werden derzeit noch in alle Amtssprachen der EU übersetzt und anschließend formal verabschiedet. Die FAQs sollen fortlaufend aktualisiert werden.

Parallel dazu werden auf europäischer Ebene, unter anderem durch Branchenverbände, konkrete Umsetzungsfragen diskutiert. Im Fokus stehen Themen wie Mehrweg- und Nachfüllsysteme, der Umgang mit PFAS sowie Konformitätserklärungen.

Die Kommission hat zudem ihre Infografik zu den Lieferkettenszenarien im Rahmen der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) aktualisiert. Die Aktualisierungen betreffen u.a. die neu eingeführten Positionen innerhalb der Lieferkette im Rahmen der Gesetzesänderung Ende letzten Jahres (wie z.B. der Begriff des „Downstream Operators“ und der damit einhergehenden Vereinfachungen). Für betroffene Unternehmen soll so mehr Klarheit geschaffen werden. Das Dokument kann hier heruntergeladen werden.

Weiterführende Informationen zur PPWR: Commission publishes guidance to support implementation of new EU packaging rules

Außenwirtschaftsrecht / Exportkontrolle

Verlängerung und Anpassung Allgemeiner Genehmigungen (AGG)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die meisten Allgemeinen Genehmigungen (AGG) bis zum 31. März 2027 verlängert und zugleich umfassend überarbeitet (mit Ausnahme der Allgemeinen Genehmigung Nr. 30), soweit deren Gültigkeit zum 31. März 2026 abgelaufen wäre. Allgemeine Genehmigungen ermöglichen Unternehmen genehmigungsfreie Ausfuhren, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind, und bieten damit Planungssicherheit und geringeren Verwaltungsaufwand.

Darüber hinaus wurde im Rüstungsbereich mit der AGG Nr. 47 eine neue Komplementärgenehmigung eingeführt. Diese ersetzt in bestimmten Fällen Einzelgenehmigungen und erleichtert insbesondere Ausfuhren im Zusammenhang mit dem Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG).

Das BAFA hat zudem die Neuerteilung der AGG Nr. 48 für die Lieferung von Rüstungsgütern in bestimmte Länder zu Verteidigungszwecken bekanntgegeben. Die Veröffentlichung erfolgt über die Internetseite des BAFA. Die Allgemeine Genehmigung ist seit dem 20. März 2026 in Kraft und gilt bis zum 15. September 2026. Die Allgemeine Genehmigung Nr. 48 begünstigt unter den dort genannten Voraussetzungen die Ausfuhr und Verbringung mit anschließender Ausfuhr von Rüstungsgütern zu Verteidigungszwecken nach Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi Arabien, Vereinigte Arabische Emirate sowie die Ukraine.

Weitere Änderungen betreffen die Erweiterung von Länderkreisen (u. a. Indien, Republik Korea, Singapur und Philippinen), technische Anpassungen bei Meldepflichten sowie redaktionelle Klarstellungen. Im Bereich der Dual-Use-Güter wurde Kirgisistan aus bestimmten Genehmigungen gestrichen und neue Anforderungen eingeführt, darunter eine verpflichtende Sanktions-Compliance-Erklärung vor erstmaliger Nutzung.

Unternehmen sollten prüfen, ob bestehende Einzelgenehmigungen durch Allgemeine Genehmigungen ersetzt werden können. Die Änderungen im Einzelnen finden Sie hier.

Klarstellung zur Anmeldung von BAFA-Genehmigungen im ATLAS-System

Bei der Ausfuhranmeldung im ATLAS-System wurde klargestellt, dass BAFA-Genehmigungen auch bei mehreren einschlägigen Rechtsgrundlagen nur einmal angemeldet werden dürfen.

Hintergrund ist, dass bestimmte Güter unter mehrere Genehmigungstatbestände fallen können, etwa im Rahmen von Embargoregelungen. Eine Mehrfachanmeldung derselben Genehmigung würde jedoch zu fehlerhaften Abschreibungen oder Systeminkonsistenzen führen.

Maßgeblich ist daher die zuerst im Genehmigungsbescheid genannte Rechtsgrundlage. Unternehmen sollten ihre internen Prozesse entsprechend anpassen, um Fehler im elektronischen Ausfuhrverfahren zu vermeiden.

Weiterführende Informationen: ATLAS-Info 0930/26

Weiterhin keine Einigung zum 20. EU-Sanktionspaket gegen Russland

Wie auch bereits im letzten AWI berichtet, verzögert sich die Veröffentlichung des 20. Sanktionspaket der EU gegen Russland weiter. Ungarn und die Slowaki verhindern weiterhin die Verabschiedung. Sie fordern die Ukraine auf, zunächst ihre Versorgung mit russischem Öl durch die Druschba-Pipeline wiederherzustellen.

Unterdessen haben Sie USA entschieden, die Sanktionen gegen russische Öl-Exporte vorübergehend zu lockern. Dies wird von der EU grundsätzlich als kritisch angesehen.

Geplante Inhalte des Pakets:

Das Ziel des 20. Pakets ist es, Sanktionslücken zu schließen und Umgehungsgeschäfte zu erschweren. Zu den Kernmaßnahmen gehören:

  • Energiesektor: Ein weitgehendes Verbot maritimer Dienstleistungen (Versicherungen, Wartung, Finanzierung) für russisches Rohöl sowie die Listung von 43 weiteren Schiffen der „Schattenflotte“. Zudem sind Beschränkungen für LNG-Tanker und Eisbrecher geplant.
  • Handelsbeschränkungen: Neue Exportverbote im Wert von über 360 Millionen Euro (u. a. für Gummi, Traktoren, Cybersicherheitsdienste) und Importverbote im Wert von über 570 Millionen Euro (u. a. Nickel, Kupfer, Aluminiumschrott).
  • Anti-Circumvention Tool: Erstmals sollen unter diesem Instrument Exportverbote für kritische Güter wie CNC-Maschinen und Funktechnik gegen Drittstaaten (aktuell steht Kirgisistan im Fokus) verhängt werden können.
  • Finanzsektor: Aufnahme von 20 weiteren russischen Regionalbanken sowie Maßnahmen gegen Krypto-Dienstleister und Banken in Drittländern, die illegale Geschäfte erleichtern.

Aktuelle Updates zu restriktiven Maßnahmen

Iran: Verlängerung des Sanktionsregimes bis April 2027

Der Rat der Europäischen Union hat die bestehenden restriktiven Maßnahmen gegen Iran aufgrund schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen bis zum 13. April 2027 verlängert. Die Maßnahmen umfassen Einreiseverbote, Vermögenssperren sowie Exportbeschränkungen für Überwachungs- und Repressionsgüter.

Im Zuge der Überprüfung wurde eine verstorbene Person von der Sanktionsliste gestrichen; aktuell sind 262 Personen und 53 Organisationen gelistet.

Link: https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/

Bosnien und Herzegowina: Sanktionsrahmen bis März 2027 verlängert

Der bestehende Rahmen für restriktive Maßnahmen im Zusammenhang mit Bosnien und Herzegowina wurde um ein weiteres Jahr bis zum 31. März 2027 verlängert.

Die EU behält sich damit vor, gezielt Sanktionen gegen Personen oder Organisationen zu verhängen, die die staatliche Integrität, Verfassungsordnung oder Sicherheit des Landes gefährden. Aktuell sind jedoch keine Maßnahmen aktiv.

Link: https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/

Iran: Neue Sanktionen wegen Menschenrechtsverletzungen

Der Rat hat zusätzliche restriktive Maßnahmen gegen 16 Personen und drei Organisationen in Iran verhängt. Hintergrund ist insbesondere die gewaltsame Niederschlagung von Protesten Anfang 2026.

Die Sanktionen betreffen unter anderem Vertreter von Sicherheitsbehörden, Justiz sowie Organisationen im Bereich Überwachungstechnologie. Insgesamt sind nun 263 Personen und 53 Organisationen gelistet.

Link: https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/

Cyberangriffe: EU verhängt Sanktionen gegen weitere Akteure

Die EU hat Sanktionen gegen drei Unternehmen und zwei Einzelpersonen wegen Cyberangriffen gegen Mitgliedstaaten und Partnerländer beschlossen.

Betroffen sind insbesondere Akteure aus China und Iran, die an Angriffen auf kritische Infrastrukturen sowie an Desinformationskampagnen beteiligt gewesen sein sollen.

Die Maßnahmen umfassen Vermögenssperren und Einreiseverbote. Insgesamt gelten im Rahmen des EU-Cybersanktionsregimes nun Maßnahmen gegen 19 Personen und 7 Organisationen.

Link: https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/

Russische hybride Bedrohungen: Neue Sanktionen wegen Desinformation

Der Rat hat vier weitere Personen im Zusammenhang mit russischen Desinformations- und Einflusskampagnen sanktioniert.

Die Betroffenen haben durch Medienauftritte und Onlineaktivitäten gezielt Narrative verbreitet, die den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine unterstützen und destabilisierend auf die EU wirken.

Die Gesamtzahl der gelisteten Personen und Organisationen im Rahmen dieses Sanktionsregimes steigt damit auf 69 bzw. 17.

Link: https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/

Ukraine: Neue Sanktionen im Zusammenhang mit dem Massaker von Butscha

Anlässlich des Jahrestages der Ereignisse in Butscha hat die EU Sanktionen gegen neun weitere Personen verhängt, die für schwere Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen verantwortlich gemacht werden.

Die Maßnahmen richten sich insbesondere gegen hochrangige Militärangehörige, die an den damaligen Einsätzen beteiligt waren.

Link: https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/

Russland-Sanktionen: Verlängerung individueller Maßnahmen

Die EU hat die bestehenden individuellen Sanktionen gegen rund 2.600 Personen und Organisationen im Zusammenhang mit der territorialen Integrität der Ukraine bis zum 15. September 2026 verlängert.

Die Maßnahmen umfassen Einreiseverbote, Vermögenssperren sowie das Verbot der Bereitstellung finanzieller Mittel. Einzelne Listungen wurden im Zuge der Überprüfung angepasst bzw. gestrichen.

Link: https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/

Bericht: Sitzung des Arbeitskreises Exportkontrolle – 1. April

Am 1. April 2026 kam der BDEx-Arbeitskreis Exportkontrolle zusammen, um aktuelle regulatorische Entwicklungen sowie praktische Herausforderungen für Unternehmen zu diskutieren.

Zum Auftakt der Sitzung stand ein Vortrag zur aktuellen Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) auf der Agenda. Rechtsanwälte der BDEx-Fördermitgliedskanzlei Ahlers & Vogel, Herr Bloch und Frau Scheifler, boten eine informative Einführung in die Grundprinzipien des Sanktionsstrafrechts und erläuterten den Hintergrund der Novelle, die der Umsetzung einer EU-Strafrechtsrichtlinie dient.

Im Fokus standen die wichtigsten Änderungen und deren praktische Bedeutung, darunter unter anderem die Umwandlung von Ordnungswidrigkeiten in Straftaten, die erhöhten Strafmaße, der Wegfall der 2-Tages-Schonfrist sowie neue Regelungen zur Treuhandverwaltung. Darüber hinaus gaben die Anwälte praxisnahe Hinweise, wie sich Unternehmen bestmöglich schützen können – unter anderem durch die Stärkung und Prüfung der Internal Compliance Programme (ICP) sowie der internen Prozesse.

In der anschließenden Diskussion wurden zentrale Fragestellungen vertieft, darunter die effektive Umsetzung von Listenscreenings, der Umfang der Sorgfaltspflichten gemäß Artikel 12gb der Russland-Sanktionsverordnung sowie Best Practices zur Beendigung bestehender Verträge mit russischen Unternehmen.

Im Rahmen der anschließenden Tour de Table berichteten die teilnehmenden Unternehmen aus ihrer Praxis und schilderten aktuelle Herausforderungen. Genannt wurden unter anderem erhebliche Bearbeitungszeiten beim BAFA, die Umsetzung der „No Russia“-Klausel, extraterritorial wirkende Exportkontrollen sowie die insgesamt steigende Komplexität im Außenhandelsgeschäft. Zudem wurde die Bedeutung von Boykottklauseln gemäß § 7 AWV thematisiert.

Wir danken den Herrn Bloch und Frau Scheifler für die umfassende Darstellung des Themas sowie allen Anwesenden für ihre Zeit und aktive Beteiligung.

Zoll und EU-Handelspolitik, WTO, sonstige Handelsabkommen

Verpflichtende Nutzung des Zoll-Portals für Genussmittelsteuern ab 2027

Ab dem 1. Januar 2027 wird die Nutzung des Zoll-Portals für zahlreiche Formulare im Bereich der Genussmittelsteuern verpflichtend. Betroffen sind unter anderem Alkohol-, Bier-, Kaffee-, Tabak- sowie Schaumwein- und Weinsteuern.

Rechtsgrundlage ist die Verbrauch- und Luftverkehrsteuerdaten-Übermittlungs-Verordnung. Unternehmen können die entsprechenden Formulare künftig ausschließlich digital über ein Geschäftskundenkonto im Zoll-Portal einreichen. Voraussetzung hierfür ist ein ELSTER-Konto der Organisation.

Da die Einrichtung eines ELSTER-Zugangs Zeit in Anspruch nehmen kann, empfiehlt die Zollverwaltung eine frühzeitige Registrierung, um einen reibungslosen Übergang zur verpflichtenden Online-Nutzung sicherzustellen.

Steuer-ID wird Bestandteil von Zollbewilligungsverfahren

Im Rahmen von Anträgen auf zollrechtliche Bewilligungen wird künftig die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) erforderlich. Hintergrund ist die Prüfung der steuerlichen Zuverlässigkeit von Antragstellern gemäß den Vorgaben des Unionszollkodex.

Die Zollbehörden sind verpflichtet, hierzu Informationen bei den Finanzämtern einzuholen. Die Steuer-ID ermöglicht eine eindeutige Identifikation der betroffenen Personen und reduziert gleichzeitig den Bedarf an weiteren sensiblen Daten.

Die Abfrage beschränkt sich ausschließlich auf steuerliche Sachverhalte im unternehmerischen Kontext; private Steuerangelegenheiten bleiben unberührt. Die Verarbeitung erfolgt unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Die neue Anforderung wird mit Veröffentlichung eines überarbeiteten Antragsformulars wirksam.

Weiterführende Informationen: Zoll online – Fachmeldungen – Beginn der Erhebung und Verarbeitung der Steuer-ID

Schweiz stellt auf elektronische Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 um

Die Schweiz hat mit der Ausstellung elektronischer Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 begonnen. Diese dienen dem Nachweis des Präferenzursprungs im Warenverkehr mit der Europäischen Union.

Die Echtheit der elektronischen Bescheinigungen kann über einen zentralen Online-Link überprüft werden, entweder durch Scannen eines QR-Codes oder durch Eingabe eines Verifikationspfads.

Die Umstellung ist Teil der fortschreitenden Digitalisierung im Zollbereich und wurde bereits in entsprechende EU-Übersichten aufgenommen. Eine Veröffentlichung im Amtsblatt der EU steht noch aus.

Weiterführende Informationen: Zoll online – Warenursprung und Präferenzen – Warenverkehr mit der Schweiz

Temporäre Ursprungsregeln-Erleichterungen für Einfuhren aus Cabo Verde

Die Europäische Kommission hat eine befristete Abweichung von den Präferenzursprungsregeln für bestimmte Fischereierzeugnisse aus Cabo Verde beschlossen.

Betroffen sind unter anderem Thunfisch- und Makrelenprodukte, die auch dann als Ursprungserzeugnisse gelten können, wenn sie aus nicht ursprungsberechtigtem Fisch hergestellt wurden.

Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 bis Ende 2027 und ist an mengenmäßige Beschränkungen geknüpft. Ziel ist es, die wirtschaftliche Entwicklung Cabo Verdes zu unterstützen und den Handel mit der EU zu erleichtern.

Weiterführende Informationen: Zoll online – Warenursprung und Präferenzen – Einfuhren aus Cabo Verde (Kapverdische Inseln)

Vorläufige Einigung zur UZK-Reform

Der Rat der Europäischen Union und das Europäisches Parlament haben eine vorläufige Einigung zur umfassenden Reform des Unionszollkodex (UZK-Reform) erzielt. Zentrales Element ist die Einführung einer einheitlichen EU-Zolldatenplattform (EU Data Hub), über die künftig alle Zollinformationen digital abgewickelt werden sollen.

Die Plattform soll ab Juli 2028 zunächst für E-Commerce-Sendungen und bis 2034 schrittweise für alle Waren genutzt werden. Zudem ist die Einrichtung einer neuen EU-Zollbehörde vorgesehen, um die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zu stärken. Entsprechend eines Auswahlverfahrens wurde der Sitz der Behörde auf Lille festgelegt. Der Standort des Sitzes wird nun in die allgemeine Verordnung zur Zollreform aufgenommen. Im Rahmen der Verhandlungen muss auch der Zeitpunkt vereinbart werden, zu dem die Behörde ihre Tätigkeit aufnehmen wird.

Weitere Neuerungen betreffen vereinfachte Verfahren für besonders vertrauenswürdige Unternehmen, neue Gebühren für Kleinsendungen im Onlinehandel sowie strengere Sanktionen bei wiederholten Verstößen gegen Zollvorschriften.

Die EU-Kommission hat ein hilfreiches Factsheet als Übersicht zu den aktuellen Trilogverhandlungen einschließlich eines Zeitstrahls veröffentlicht: Customs Reform Factsheet_2026

EU-Indien-Abkommen: Neue Anforderungen bei Ursprungsnachweisen

Im Rahmen des EU-Indien-Abkommens ist für Exporteure besonders relevant die Einführung eines neuen Authentifizierungssystems für Ursprungserklärungen.

Wesentliche Punkte im Überblick:

  • Die Ursprungserklärung bleibt das zentrale Nachweisinstrument, benötigt jedoch künftig eine zusätzliche Authentifizierung.
  • Voraussetzung ist weiterhin eine REX-Registrierung (Registered Exporter). Neu ist, dass diese allein nicht ausreicht:
    • Exporteure müssen zusätzlich über ein IT-System (z. B. REX Trader Portal) verifiziert werden.
  • Keine Wertgrenze: Anders als in vielen bestehenden Abkommen gilt keine 6.000-Euro-Schwelle – auch kleine Sendungen und KMU benötigen zwingend eine REX-Nummer.
  • Die Ursprungserklärung wird zu einem eigenständigen Dokument (nicht mehr Teil der Rechnung) und muss teilweise in englischer Sprache erstellt werden.
  • Inhaltliche Anforderungen umfassen u. a.:
    • individuelle Referenznummer der Erklärung,
    • Warenbeschreibung und HS-Code (in erforderlicher Tiefe),
    • Angabe des Ursprungskriteriums (z. B. „vollständig gewonnen“ oder „wesentlich be- bzw. verarbeitet“).
  • Keine Unterschrift erforderlich– dies stellt gegenüber anderen Abkommen eine Vereinfachung dar.
  • Bei Problemen mit der Authentifizierung erfolgt eine Rückmeldung durch die indischen Behörden innerhalb von 20 Tagen; zudem sind nachträgliche Präferenzbeantragungen möglich.

Sollte das Authentifizierungssystem zum Zeitpunkt des Inkrafttretens noch nicht verfügbar sein, ist übergangsweise die Nutzung eines Drittland-Ursprungszeugnisses vorgesehen.

Unternehmen sollten sich auf die zusätzlichen Anforderungen frühzeitig vorbereiten, sowohl in Bezug auf die Nutzung neuer Marktzugänge als auch auf die Anpassung interner Compliance- und Dokumentationsprozesse.

Verhandlungen über EU–UK-SPS-Abkommen schreiten voran

Die Europäische Union und das Vereinigte Königreich (GBR) verhandeln derzeit über ein Abkommen im Bereich der sanitären und phytosanitären Maßnahmen (SPS). Ziel ist eine weitgehende Angleichung der britischen Vorschriften an EU-Standards, um Handelshemmnisse im Agrar- und Lebensmittelsektor zu reduzieren. Vorgesehen ist eine dynamische Übernahme von EU-Recht durch das Vereinigte Königreich, ergänzt durch mögliche Ausnahmen und Übergangsregelungen.

Die betroffenen EU-Rechtsakte sollen im Anhang des Abkommens konkret benannt werden – und künftig, nach Abschluss des SPS-Abkommens, auch innerhalb GBR gelten. GBR machte am 9. März 2026 die Liste der voraussichtlich betroffenen Rechtsakte öffentlich: www.gov.uk/government/news/uk-eu-sps-agreement-legislation-in-scope

GBR fordert in bestimmten Bereichen Ausnahmen bzw. Übergangsregelungen vom Grundsatz der dynamischen Angleichung an EU-Recht, die in das künftige Abkommen aufgenommen werden sollen. Sowohl die EU als auch die deutsche Bundesregierung achten in den Verhandlungen sehr darauf, dass das Level Playing Field und die dynamische Angleichung als Kernforderung Bestand haben und gleichzeitig die Entscheidungsautonomie aller Verhandlungspartner gewahrt sowie das für den Agrar- und Lebensmittelhandel wichtige SPS-Abkommen auf den Weg gebracht wird.

Ungeachtet der laufenden Gespräche bereitet die GBR Regierung zeitgleich die Umsetzung des künftigen SPS-Abkommens innerhalb GBR vor. Vor diesem Hintergrund hat die GBR Regierung ein umfangreiches Informationspaket veröffentlicht, das sich in erster Linie an die GBR Unternehmen des Agri-Food-Sektors richtet. Aber auch für DEU Unternehmen mit engen Handelsbeziehungen nach GBR können diese Informationen der GBR Regierung von Nutzen sein:

www.gov.uk/government/news/businesses-urged-to-take-simple-steps-for-smoother-trade-with-the-eu

https://www.gov.uk/government/publications/sps-agreement-preparing-your-business/sps-agreement-preparing-your-business

Ebenso von Nutzen kann die Information sein, dass die GBR Regierung einen Call for Information gestartet hat, um Hinweise aus der Wirtschaft zu Auswirkungen des geplanten SPS-Abkommens zu erfahren. Bis zum 23. April 2026 besteht die Möglichkeit, der britischen Regierung Fragen und Anmerkungen zu den Auswirkungen eines SPS-Abkommens mitzuteilen.

Auch EU-Unternehmen können daran partizipieren:

https://consult.defra.gov.uk/eudp-evidence-and-analysis/uk-eu-sps-agreement-call-for-information/

Das Vereinigte Königreich zählt zu den wichtigsten Exportmärkten für EU-Agrarprodukte. Das geplante Abkommen soll daher insbesondere den administrativen Aufwand und die Kosten für Unternehmen senken.

Ein Abschluss der Verhandlungen wird für Sommer 2026 angestrebt, ein Inkrafttreten könnte ab Mitte 2027 erfolgen.

EU und Vereinigtes Königreich erzielen Einigung für Abkommen über Gibraltar

Die EU-Mitgliedstaaten haben den Weg für ein Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich über Gibraltar freigemacht. Das Abkommen ergänzt den bestehenden Rechtsrahmen der Beziehungen, da Gibraltar bislang nicht unter das Handels- und Kooperationsabkommen fällt.

Ziel ist es, den grenzüberschreitenden Personen- und Warenverkehr zwischen Spanien und Gibraltar zu erleichtern und gleichzeitig die Integrität des Schengen-Raums, des Binnenmarkts und der Zollunion zu wahren.

Die vorläufige Anwendung des Abkommens ist für den 15. Juli 2026 vorgesehen.

Weiterführende Informationen: https://r.newsletter.consilium.europa.eu/mk/cl/f/sh/7nVU1aA2nfuMS4Na9l3ISf2WPq6TLF8/MbQfXjakXlFO

Exportfinanzierung / -Kreditsicherung

Bund sichert gut sechs Milliarden Euro über Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung ab

Die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG) leistet weiterhin einen bedeutenden Beitrag zum Gesamtergebnis der Exportkreditgarantien: Zum Jahresende 2025 summieren sich die Absicherungen auf knapp 6,3 Mrd. Euro und damit auf einen Großteil des Deckungsvolumens. Hervorzuheben ist insbesondere das starke Ergebnis für die Ukraine, die im Länderranking Platz 2 belegt.

Zum Artikel: https://exportdialog.de/nkmk97k/nl8l0mn6/b94ded1836f9.html

Bundesregierung startet KI-basiertes Serviceangebot für deutschen Mittelstand

Mit dem „Förderlotsen Wachstumsmärkte“ startet die Bundesregierung ein neues, KI-gestütztes Serviceangebot für den deutschen Mittelstand. Die Plattform bündelt Informations- und Beratungsangebote in einem zentralen One-Stop-Shop und erleichtert Unternehmen den Zugang zu passender Förderung für Aktivitäten in Entwicklungs- und Schwellenländern.

Zum Artikel: https://exportdialog.de/nkml08n/nl8l0mn6/b94ded1836f9.html

Geopolitische Unsicherheiten erhöhen Nachfrage nach Investitionsgarantien

Die Nachfrage nach Investitionsgarantien des Bundes steigt angesichts geopolitischer Unsicherheiten deutlich: 2025 nahm sowohl die Zahl der genehmigten Anträge als auch die regionale Diversifizierung zu. Besonders hervorzuheben ist erneut die Ukraine, die bei den Genehmigungen an erster Stelle steht und ein stark wachsendes Absicherungsvolumen verzeichnet.

Zum Artikel: https://exportdialog.de/nkmlk97/nl8l0mn6/b94ded1836f9.html

Veranstaltungen

Webinar: Austausch mit MdB Daniel Walter zu aktuellen Außenwirtschaftsthemen

Im Rahmen eines digitalen Austauschs bietet sich die Gelegenheit, mit MdB Daniel Walter aktuelle Entwicklungen der Außenwirtschaftspolitik zu diskutieren. Im Mittelpunkt stehen unter anderem die jüngste Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes sowie aktuelle Themen aus dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Die Veranstaltung ermöglicht zudem einen direkten Dialog zwischen Wirtschaft und Politik.

Datum:           Montag, 13. April 2026
Uhrzeit:          15:00 – 15:45 Uhr
Ort:                 Digital (Microsoft Teams)
Link:               Anmeldung

Webinar: Exportkontrolle mit KI-Unterstützung

Unser Mitgliedsverband, der Außenhandelsverband Nordrhein-Westfalen e. V. (AHV NRW), bietet ein praxisorientiertes Webinar zur Exportkontrolle an. Im Fokus stehen aktuelle Herausforderungen bei Dual-Use-Gütern und Sanktionslisten sowie der Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur automatisierten Prüfung. Neben Grundlagen und rechtlichen Anforderungen werden konkrete Praxisbeispiele vorgestellt. Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Mitarbeitende aus Einkauf, Export, Logistik sowie Compliance.

Datum:           Dienstag, 14. April 2026

Uhrzeit:          10:00 – 11:30 Uhr

Ort:                 Digital (MS Teams)

Link:               Anmeldung

Webinar: Auswirkungen des Nahostkonflikts auf den Welthandel

Im Rahmen eines GTAI-Talks werden die wirtschaftlichen Folgen des Nahostkonflikts analysiert. Steigende Energie- und Transportkosten, Lieferkettenprobleme sowie regionale Unterschiede in der wirtschaftlichen Resilienz stehen im Fokus. Experten von Germany Trade & Invest geben Einblicke in aktuelle Entwicklungen und Perspektiven für deutsche Exporteure. 

Datum:           Mittwoch, 15. April 2026

Uhrzeit:          13:00 Uhr (CET)

Ort:                 Digital

Link:               Anmeldung

Webinar: CBAM-Finanzrisiken meistern – Anforderungen, Daten & Umsetzung in der Praxis

Ab 2026 wirken sich die Kosten für CBAM-Zertifikate (Carbon Border Adjustment Mechanism) direkt auf die Kalkulation importierter Waren aus. Das vom BGA organisierte Webinar zeigt, wie Unternehmen die regulatorischen Anforderungen in eine belastbare Kostenlogik übersetzen und mögliche finanzielle Risiken frühzeitig bewerten können.

Teilnehmende erfahren unter anderem,

  • welche CBAM-Pflichten und Fristen ab 2026 für Einkauf, Zoll und Finanzabteilungen gelten,
  • wie Emissionsdaten entlang der Lieferkette effizient erfasst und für Preis- und Margenkalkulationen genutzt werden können,
  • wie sich Kostenwirkungen von CBAM-Zertifikaten simulieren und in die Unternehmensplanung für 2026/2027 integrieren lassen.

Datum:           Montag, 20. April 2026
Uhrzeit:          15:00 Uhr
Ort:                 Digital
Link:               Anmeldung

Webinar: Neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) – Auswirkungen für Unternehmen

In diesem Webinar werden die neuen Anforderungen der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) vorgestellt. Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Unternehmen und behandelt die Auswirkungen für Hersteller, Importeure und Händler. Zudem besteht die Möglichkeit, vorab Fragen einzureichen. Referent ist Rechtsanwalt Suhayl Ungerer.

Datum:           Dienstag, 28. April 2026
Uhrzeit:          14:00 – 16:00 Uhr
Ort:                 Digital
Link:               https://eveeno.com/273460534

Veranstaltung: 4. Bremer Exportkontroll-Tag

Die Handelskammer Bremen veranstaltet gemeinsam mit dem BDEx-Mitgliedsverband „Bremer Außenhandelsverband e. V.“ und dem BDEx selbst am 28. April 2026 den 4. Bremer Exportkontroll-Tag.

Im Fokus der Veranstaltung steht die Frage, wie Unternehmen Compliance-Vorgaben im Bereich der Exportkontrolle wirksam umsetzen können. Die Veranstaltung bietet ein fachkundiges Update zur aktuellen Rechtslage im Exportkontroll- und Sanktionsrecht und bringt Expertinnen und Experten aus Wirtschaft und Verwaltung zusammen.

Die Veranstaltung findet im Haus Schütting am Bremer Marktplatz statt und beginnt ab 13 Uhr, im Anschluss ist ein Get-together mit Imbiss und Getränken ab 18 Uhr geplant. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl wird eine frühzeitige Anmeldung empfohlen.

Datum:           Dienstag, 28. April 2026
Uhrzeit:          ab 13:00 Uhr (Get-together ab 18:00 Uhr)
Ort:                 Haus Schütting, Bremen
Link:               Anmeldung

Webinar: EU-Mercosur-Abkommen – Zoll- und Rechtsaspekte

Germany Trade & Invest informiert in diesem Webinar über zentrale Inhalte des EU-Mercosur-Abkommens. Im Fokus stehen der Zollabbau, Ursprungsregeln sowie nichttarifäre Handelshemmnisse. Darüber hinaus werden Themen wie Investitionen, geistiges Eigentum, Dienstleistungen und öffentliches Auftragswesen beleuchtet.

Datum:           Mittwoch, 20. Mai 2026
Uhrzeit:          14:00 Uhr
Ort:                 Digital
Link:               Anmeldung

SAVE THE DATE: 20. Exportkontrolltag

Das BAFA wird in Zusammenarbeit mit dem Institut für Zoll- und Außenwirtschaftsrecht an der Universität Münster (ICIL) den diesjährigen 20. Exportkontrolltag am 18. und 19. Juni 2026 in Berlin durchführen. Weitere Informationen – auch zum Anmeldestart – erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt.

Ankündigung des BAFA: BAFA – Ausfuhrkontrolle – 20. Exportkontrolltag – Save The Date

Webinar: Künstliche Intelligenz im Welthandel

Dieses Webinar von Germany Trade & Invest behandelt praxisrelevante Fragestellungen rund um den Einsatz von KI im internationalen Handel. Thematisiert werden unter anderem die Anwendung von Zollrecht im digitalen Raum, Marktzugangsfragen für digitale Dienstleistungen sowie urheberrechtliche Aspekte von KI-generierten Inhalten.

Datum:           Donnerstag, 9. Juli 2026

Uhrzeit:          10:00 Uhr

Ort:                 Digital

Link:               Anmeldung