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Außenwirtschaftsinformation 8/2026

Aktuelles

CBAM: EU-Kommission veröffentlicht neue Leitfäden

Die Europäische Kommission hat im August weitere Leitfäden zur Umsetzung des CO₂-Grenzausgleichssystems (CBAM) veröffentlicht. Am 14. August 2026 wurden zehn Leitfäden zur Anwendung der Regelungen in der definitiven Phase veröffentlicht. Diese richten sich insbesondere an Nicht-EU-Betreiber, zugelassene CBAM-Anmelder und Prüfstellen.

Vier allgemeine Leitfäden behandeln unter anderem die zentralen CBAM-Grundlagen, die Überwachung und Berechnung von Emissionen sowie die Anpassung der kostenlosen Zuteilung. Hinzu kommen sechs sektorspezifische Leitfäden für Zement, Wasserstoff, Düngemittel, Eisen und Stahl, Aluminium sowie Strom.

Am 26. August 2026 veröffentlichte die Kommission zudem einen weiteren Leitfaden zur CBAM-Prüfung und Akkreditierung. Er richtet sich insbesondere an Prüfstellen („Verifiers“) und nationale Akkreditierungsstellen und soll die Anforderungen und Verfahren für die Prüfung von CBAM-Daten näher erläutern.

Für Prüfstellen ist zudem der 1. September 2026 ein wichtiger Meilenstein: Seit diesem Datum können akkreditierte CBAM-Prüfstellen Zugang zum CBAM-Register beantragen. Voraussetzung ist zunächst die Akkreditierung durch die zuständige nationale Akkreditierungsstelle. Anschließend kann die Prüfstelle den Zugang zum CBAM-Register beantragen; die zuständige nationale Behörde erteilt diesen nach Prüfung der Akkreditierung.

Ab Januar 2027 sollen Prüfstellen ihre Prüfberichte im CBAM-Register ausstellen können. Dadurch können Importeure für ihre CBAM-Erklärungen auf tatsächlich geprüfte Emissionsdaten zurückgreifen.

Zu den CBAM-Leitfäden der Europäischen Kommission

EUDR: Delegierter Rechtsakt mit neuen Änderungen auf dem Weg und neue Online-Schulungen

Die Europäische Kommission hat weitere zusätzliche Online-Schulungstermine zum Informationssystem der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) freigegeben. Die Schulungen behan-deln bestehende Funktionen des Informationssystems vor dem Hintergrund der jüngsten Änderungen an der EUDR.

Angeboten werden zwei Formate: Eine Schulung zur Übermittlung von Sorgfaltserklärungen (Due Diligence Statements) richtet sich insbeson-dere an Unternehmen, die entsprechende Erklärungen im Informationssys-tem einreichen müssen. Eine zweite Schulung behandelt die Übermittlung vereinfachter Sorgfaltserklärungen (Simplified Declarations) und rich-tet sich insbesondere an Kleinst- und kleine Primärerzeuger. Sie können auf der Homepage der EU-Kommission eingesehen werden.

Darüber hinaus ist die 5. Fassung der EUDR-FAQs nun in allen EU-Amtssprachen verfügbar. Eine Korrektur der englischen Fassung wurde ebenfalls übernommen und in die übrigen Sprachfassungen übertragen. Die Änderungen betreffen insbesondere die FAQs 3.1.1 und 3.7 sowie die Überschriften der FAQs 3.2 und 4.9.

EU–USA: Neue US-Zölle auf Quarzprodukte und Drohnen – EU-Gegenmaßnahmen bleiben ausgesetzt

Die USA haben neue Zollmaßnahmen für Quarzoberflächenprodukte sowie Drohnen und bestimmte Komponenten beschlossen.

Für bestimmte Quarzoberflächenprodukte (Quartz Surface Products) – darunter beispielsweise Arbeits- und Tischplatten, Wandverkleidungen und Fliesen – gilt seit dem 15. August 2026 ein vierjähriges Zollkontingent (Tariff-Rate Quota, TRQ). Innerhalb des Kontingents kommt ein niedrigerer Zollsatz zur Anwendung. Nach Ausschöpfung des Kontingents können Zusatzzölle von bis zu 50 % anfallen. Das Kontingent ist in vier Quartalskontingente aufgeteilt und gilt jeweils vom 15. August bis zum 14. August des Folgejahres.

Für Drohnen und bestimmte Komponenten treten ab dem 3. September 2026 neue Section-232-Zölle in Kraft. Vorgesehen sind je nach Produkt Zusatzzölle von 25 % bzw. 100 %. Für bestimmte Komponenten gelten die neuen Zölle erst ab dem 9. Februar 2027. Für Waren mit Ursprung in der EU gilt unter bestimmten Voraussetzungen ein maximaler Gesamtzollsatz von 15 %.

Gleichzeitig hat die Europäische Kommission am 31. Juli 2026 die Aussetzung der EU-Gegenmaßnahmen auf bestimmte US-Importe ohne festgelegtes Enddatum verlängert. Die Maßnahmen waren ursprünglich im Zusammenhang mit dem Risiko hoher US-Zölle auf EU-Exporte beschlossen worden.

Die Verlängerung soll für mehr Planungssicherheit und Stabilität im transatlantischen Handel sorgen und steht im Zusammenhang mit der Umsetzung der Vereinbarungen aus der EU-US Joint Statement vom 21. August 2025.

Die Kommission wird die Aussetzung weiterhin fortlaufend überprüfen. Sollte dies zur Wahrung der EU-Interessen erforderlich sein, können die Gegenmaßnahmen jederzeit wieder aktiviert werden.

Zu den CBAM-Leitfäden der Europäischen Kommission

EU–China: Handelskonflikt dürfte sich weiter verschärfen

Die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und China treten in eine zunehmend konfrontative Phase ein. Die EU baut ihr Instrumentarium im Bereich der wirtschaftlichen Sicherheit und der handelspolitischen Schutzinstrumente weiter aus. Viele der geplanten bzw. neuen Maß-nahmen befinden sich allerdings noch in einem frühen Stadium.

Ein neuer EU-China-Konsultationsmechanismus könnte zunächst für Entlastung sorgen. Bis Oktober 2026 dürfte damit zusätzlicher Raum für Gespräche geschaffen werden. Eine Lösung der grundlegenden strukturellen Spannungen zwischen beiden Seiten ist jedoch nicht zu erwarten.
China könnte auf künftige EU-Maßnahmen mit entsprechenden Gegenmaßnahmen reagieren – etwa durch Beschränkungen bei der öffentlichen Beschaffung, Cybersicherheitsprüfungen, handelspolitische Untersuchungen oder Exportkontrollen – wie zuletzt auch in Folge der Veröffentlichung des 21. Sanktionspakets. Auch eine Einschränkung der Ausfuhr von kritischen Rohstoffen und Magneten bleibt als mögliches Druckmittel bestehen.

Für Unternehmen relevant: Eine weitere Verschärfung der EU–China-Handelsbeziehungen könnte insbesondere Unternehmen mit engen Liefer-ketten oder Geschäftsbeziehungen zu China betreffen. Entwicklungen bei Handelsbeschränkungen, Exportkontrollen und Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherheit sollten daher eng beobachtet werden. Eine entsprechende Diversifizierung der Lieferketten wird immer relevanter.

Außenhandel mit Afrika wächst – Forderungsmanagement bleibt Herausforderung

Der deutsche Außenhandel mit Afrika ist 2025 nach Angaben des Afrika-Business-Guide um 10,5 % auf 63,4 Mrd. Euro gestiegen. Auch wenn das Handelsvolumen gemessen am gesamten deutschen Außenhandel noch vergleichsweise gering ist, zeigt die Entwicklung die zunehmende Bedeutung afrikanischer Märkte und deren Potenzial für deutsche Unternehmen.

Steigende Nachfrage, wachsende Industrien und eine zunehmende Integration in den Welthandel eröffnen exportorientierten Unternehmen vielfältige Chancen. Gleichzeitig bestehen in vielen Ländern weiterhin wirtschaftliche Herausforderungen, darunter eine teilweise hohe Staatsverschuldung und negative Leistungsbilanzen.

Besondere Aufmerksamkeit verdient zudem das Forderungsmanagement: Die Rahmenbedingungen unterscheiden sich innerhalb des Kontinents erheblich und können höhere Anforderungen an die Absicherung und Durchsetzung von Forderungen stellen als etablierte Märkte. Ein professionelles Forderungsmanagement kann dabei ein wichtiger Baustein für einen nachhaltigen Markteintritt und Geschäftsausbau sein. Das BDEx-Fördermitglied COFACE hat einen informativen und weiterführenden Fachartikel zum Thema veröffentlicht.

Den Fachartikel „Forderungsmanagement – Ein Kontinent, viele Realitäten: Forderungen in Afrika aktiv managen“ finden Sie hier.

Neuer EU-Regulierungsleitfaden für taiwanische Unternehmen

Ein neues EU-Trade and Economic Regulations Portal soll taiwanischen Unternehmen den Zugang zum europäischen Markt erleichtern. Die vom Chung-Hua Institution for Economic Research (CIER) mit Unterstützung der taiwanischen International Trade Administration entwickelte Plattform informiert in chinesischer Sprache über wichtige EU-Vorschriften und Anforderungen für Unternehmen, die in Europa tätig werden möchten.

Das Portal bündelt Informationen zu relevanten EU-Regelungen und verlinkt auf weiterführende Quellen der Europäischen Union. Damit soll es insbesondere taiwanischen Unternehmen helfen, regulatorische Anforderungen beim Markteintritt und bei der Ausweitung ihrer Geschäftsaktivitäten in der EU besser zu verstehen und umzusetzen.

Außenwirtschaftsrecht / Exportkontrolle

22. Sanktionspaket in Vorbereitung

Die EU plant ein weiteres, umfassendes Sanktionspaket gegen Russland. EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas kündigte für den Herbst die „weitreichendste Sanktionsliste seit Beginn des Krieges“ an. Sollte das Paket beschlossen werden, könnte sich die Zahl der sanktionierten russischen Personen, Unternehmen und Organisationen nach ihren Angaben um rund ein Drittel erhöhen.

Kallas begründet die Ausweitung mit der anhaltenden russischen Aggression gegen die Ukraine und fordert eine weitere Verschärfung des wirtschaftlichen Drucks, bis Russland den Krieg beendet. Zugleich setzt sie auf eine engere Abstimmung zwischen EU und USA bei den Sanktionen. Das 22. Sanktionspaket würde die bisherige Sanktionspolitik der EU seit Beginn des russischen Angriffskrieges im Februar 2022 weiter ausbauen.

EU-Dual-Use-Verordnung: Unternehmen zur Beteiligung an Konsultation aufgerufen

Die Europäische Kommission führt derzeit eine Evaluation der EU-Dual-Use-Verordnung (Verordnung (EU) 2021/821) durch. Neben einer öffentlichen Konsultation bis zum 15. Oktober 2026 laufen zwei zielgerichtete Fragebögen für Unternehmen, Verbände, Industrie- und Handelskammern sowie Forschungseinrichtungen und die Wissenschaft bis zum 11. September 2026.

Die Ergebnisse sollen in eine mögliche Überarbeitung der Verordnung einfließen und sind daher für den deutschen Exportsektor von hoher Bedeutung.

Der BDEx beteiligt sich selbstverständlich an der Konsultation und hat zur Unterstützung seiner Mitglieder die zielgerichteten Fragebögen bereits vorausgefüllt. Die vorbereiteten Antworten können direkt in die Online-Maske übertragen, bei Bedarf ergänzt und individuell angepasst werden.

Noch bis Freitag, 11. September 2026, besteht die Möglichkeit zur Teilnahme. Je mehr Unternehmen und Verbände sich beteiligen, desto stärker wird die Stimme der deutschen Exporteure bei der weiteren Ausgestaltung der EU-Dual-Use-Regelungen.

Sie möchten teilnehmen, haben die BDEx-Vorlage aber noch nicht erhalten? Melden Sie sich gerne bei uns (Kontakt: Frau Vanessa Kassem, vanessa.kassem@bdex.de).

Zum Fragebogen: EUSurvey – Survey

Neue Sanktionen gegen fünf Personen aus Russlands Militär- und Rüstungssektor

Der Rat der EU hat am 7. August 2026 weitere restriktive Maßnahmen gegen fünf Personen beschlossen, die Russlands militärisch-industriellen Komplex unterstützen. Betroffen sind Führungskräfte russischer Unternehmen aus den Bereichen Verteidigung, Militärtechnologie und Rüstungsproduktion.

Zu den Gelisteten gehört unter anderem der Generaldirektor des JSC Serpukhov Plant Metallist, das unter anderem präzisions-elektromechanische Komponenten für militärische Systeme produziert. Ebenfalls gelistet wurde der Generaldirektor des JSC Krasnoyarsk Machine-Building Plant, das unter anderem an der Produktion ballistischer Raketensysteme beteiligt ist.

Für die gelisteten Personen gelten ein Einfrieren von Vermögenswerten, ein umfassendes Bereitstellungsverbot für Gelder und wirtschaftliche Ressourcen sowie ein Einreiseverbot in die EU.

Weiterführende Informationen: Russia’s war of aggression against Ukraine: EU lists five additional individuals supporting Russia’s military-industrial complex – Consilium

Restriktive Maßnahmen: Aktualisierte Fassungen verschiedener EU-Verordnungen

Bitte finden Sie unten eine Übersicht der jüngsten aktualisierten Fassungen verschiedener EU-Verordnungen zu restriktiven Maßnahmen. Die konsolidierten Fassungen stehen auf der Website des Zolls zum Download bereit:

Die konsolidierten Fassungen erleichtern die Prüfung der aktuell geltenden Sanktionsbestimmungen und sollten insbesondere bei bestehenden Geschäftsbeziehungen mit den betroffenen Ländern, Personen oder Organisationen berücksichtigt werden.

Zoll und EU-Handelspolitik, WTO, sonstige Handelsabkommen

Zoll-Portal: Neue Funktionen sollen Nutzung erleichtern

Der Zoll informiert: Das Zoll-Portal wurde mit einem neuen Release am 27. August 2026 um mehrere Funktionen ergänzt. Die Neuerungen sollen insbesondere den persönlichen Zugang zu häufig genutzten Dienstleistungen erleichtern und die Übersicht über laufende Vorgänge verbessern.

Nutzer können künftig häufig verwendete Dienstleistungen als Favoriten markieren. Diese werden anschließend in der persönlichen Übersicht an erster Stelle angezeigt und sind damit schneller erreichbar.

Zudem lässt sich das persönliche Profil schrittweise vervollständigen. Neben der Einrichtung von Zoll-Ident können beispielsweise steuerliche Daten hinterlegt, Favoriten gespeichert und ein Profilbild ergänzt werden. Ein vollständiges Profil ermöglicht die Nutzung sämtlicher Funktionen des Portals.

Neu ist außerdem ein Nachrichtenverlauf in der Detailansicht von Vorgängen. Neben den bisherigen Statusänderungen werden Nachrichten nun in einer übersichtlichen Zeitleiste dargestellt. Dadurch lässt sich der Verlauf eines Vorgangs leichter nachvollziehen und relevante Kommunikation zentral einsehen.

Eine Übersicht aller Neuerungen finden Sie in den weiterführenden Informationen: Neuerungen | Zoll-Portal

Referentenentwurf zur Änderung der Zollverordnung und weiterer Vorschriften

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 12. August 2026 einen Referentenentwurf zur Änderung der Zollverordnung und weiterer zollrechtlicher Vorschriften vorgelegt. Hintergrund sind umfangreiche Änderungen des europäischen Zollrechts in den vergangenen Jahren sowie das Inkrafttreten des Gesetzes zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer zollrechtlicher Vorschriften.

Der Entwurf sieht daher zunächst zahlreiche redaktionelle Anpassungen nationaler Regelungen vor, unter anderem der Zollverordnung, der Truppenzollverordnung und der Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung.

Darüber hinaus sollen die Gebühren für Dienstleistungen der Zollverwaltung aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung angepasst werden. Auch die seit 2008 unveränderten beschränkten Einreisefreimengen für bestimmte Personengruppen, etwa fliegendes Personal und Bewohner grenznaher Regionen, sollen von 90 auf 120 Euro angehoben werden.

Der BGA hat im Rahmen der Verbändebeteiligung eine Stellungnahme zum Referentenentwurf abgegeben. Der BGA unterstützt den Referentenentwurf grundsätzlich, soweit er der unionsrechtlichen Angleichung des nationalen Zollrechts, der Vereinfachung von Verfahren im Luftverkehr, der zeitgemäßen Anhebung der beschränkten Einreisefreimengen sowie der effizienzsteigernden Erweiterung der Freizone Bremerhaven dient. Gleichzeitig kritisiert der BGA, dass bei einzelnen Regelungen Änderungsbedarf, insbesondere hinsichtlich Gebühren, Ordnungswidrigkeiten und der praktischen Ausgestaltung digitaler Verfahren bestehen.

Modernisiertes EU-Mexiko-Abkommen veröffentlicht

Am 31. Juli 2026 wurden das Modernisierte Gesamtabkommen (MGA) zwischen der EU und Mexiko sowie das Interimsabkommen über den Handel im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Das MGA soll die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und Mexiko auf eine neue Grundlage stellen. Ein konkreter Termin für das Inkrafttreten steht noch nicht fest, da das Abkommen noch von der EU und Mexiko ratifiziert werden muss. Auf EU-Seite ist hierfür die Ratifikation durch alle Mitgliedstaaten nach ihren jeweiligen nationalen Verfahren erforderlich.

Das parallel veröffentlichte Interims-Handelsabkommen fällt hingegen in die ausschließliche Zuständigkeit der EU. Es muss daher nur auf EU-Ebene durch Zustimmung des Europäischen Parlaments und einen Beschluss des Rates ratifiziert werden. Auch die mexikanische Ratifikation steht noch aus. Das Interimsabkommen gilt bis zum Inkrafttreten des MGA.

Für Unternehmen relevant: Mit den beiden Abkommen werden die handelspolitischen Beziehungen zwischen der EU und Mexiko weiterentwickelt. Unternehmen sollten die weiteren Schritte im Ratifikationsverfahren und die konkreten Regelungen für den Warenverkehr im Blick behalten. Der BDEx hält Sie informiert.

Vorübergehende Handelspräferenzen für Armenien beschlossen

Der Rat der EU hat vorübergehenden Handelserleichterungen für armenische Produkte zugestimmt, um die armenische Wirtschaft nach den jüngsten von Russland verhängten Handelsbeschränkungen zu unterstützen. Die Maßnahmen sollen rund 80 % der armenischen Exporte in die EU von Zöllen befreien.

Vorgesehen ist eine Aussetzung von Einfuhrzöllen für eine breite Palette armenischer Waren, darunter auch ausgewählte Agrarprodukte im Rahmen von Zollkontingenten. Die Regelungen sollen für zwei Jahre ab Inkrafttreten gelten. Sie würden unter anderem nahezu 99 % der armenischen Exporte von frischem Obst, Gemüse und Pflanzen sowie mehr als 91 % der Getränke- und Spirituosenexporte, die bislang nach Russland gingen, abdecken.

Die Handelspräferenzen sind an bestimmte Bedingungen geknüpft. Armenien muss unter anderem die geltenden Ursprungsregeln einhalten, mit den EU-Behörden zusammenarbeiten und darf keine neuen Handelsbeschränkungen für EU-Importe einführen. Zudem müssen die grundlegenden Verpflichtungen aus dem EU-Armenien-Partnerschaftsabkommen (CEPA), einschließlich demokratischer Prinzipien, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten, eingehalten werden. Zum Schutz des EU-Marktes sind außerdem Schutzklauseln vorgesehen.

Das Europäische Parlament muss dem Vorschlag noch zustimmen. Anschließend kann die Verordnung zeitnah angenommen werden.

Weiterführende Informationen: https://r.newsletter.consilium.europa.eu/mk/cl/f/sh/7nVU1aA2nfuMS4Na9l3ISf2WPq6TLF8/cUPaCOcW3z0E

Exportfinanzierung / -Kreditsicherung

Exportkreditgarantien: Deutsche Exporteure setzen verstärkt auf Absicherung

Die Nachfrage nach Exportkreditgarantien des Bundes bleibt angesichts geopolitischer Spannungen, volatiler Märkte und wirtschaftlicher Unsicherheiten hoch. Im ersten Halbjahr 2026 übernahm der Bund Exportkreditgarantien in Höhe von 10,2 Mrd. Euro – ein Anstieg von 37,4 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Das Einzeldeckungsgeschäft erreichte 6,7 Mrd. Euro und blieb damit der wichtigste Bereich des Neugeschäfts. Auf das Sammeldeckungsgeschäft entfielen 3,5 Mrd. Euro. Bei den Zielländern lagen Norwegen, Frankreich, die Türkei, Algerien und die Ukraine vorne. Während Norwegen und Frankreich insbesondere durch einzelne großvolumige Geschäfte an der Spitze des Rankings stehen, zeigt die Länderstruktur insgesamt die breite Einsatzmöglichkeit des Instruments.

Auch die Pipeline für die kommenden Monate ist gut gefüllt: Der Bestand aus Anträgen und Grundsatzzusagen stieg auf 48,5 Mrd. Euro, 12,5 % mehr als im Vorjahreszeitraum. Gleichzeitig sank das Entschädigungsrisiko im Bestand um rund 8 % auf 77,3 Mrd. Euro. Der Saldo aus Einnahmen und Ausgaben lag im ersten Halbjahr bei 51 Mio. Euro.

Weiterführende Informationen: Export Insights – September 2026

Export- und Investitionsgarantien: Konsultation zur Flexibilisierung der Sektorleitlinien gestartet

Die klimapolitischen Vorgaben für die Exportkredit- und Investitionsgarantien des Bundes sollen flexibilisiert und vereinfacht werden. Hierzu werden die bisherigen Sektorleitlinien in einen neuen Transformationsrahmen überführt.

Der neue Rahmen soll die Regelungen übersichtlicher gestalten und gleichzeitig technologische Entwicklungen sowie Erfahrungen aus der praktischen Anwendung stärker berücksichtigen. Transformativen Technologien soll weiterhin besondere Unterstützung zukommen. Hintergrund ist unter anderem die Vereinbarung der Koalitionsfraktionen, die klimapolitischen Sektorleitlinien weiterzuentwickeln.

Unternehmen, Verbände und weitere Stakeholder können sich an der laufenden Konsultation zum Entwurf des Transformationsrahmens beteiligen. Stellungnahmen können bis zum 9. Oktober 2026 eingereicht werden. Die eingegangenen Stellungnahmen sollen nach Abschluss der Konsultation auf der Website der Exportkreditgarantien veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen: Export Insights – September 2026

Exportfinanzierung: Ausländische Banken werden leichter als Finanzierungspartner anerkannt

Ab September 2026 werden die Möglichkeiten für ausländische Banken erweitert, als Finanzierungspartner bei bundesgedeckten Exportfinanzierungen mitzuwirken. Ziel ist es, den Kreis potenzieller Finanzierungspartner zu vergrößern und damit deutschen Exporteuren zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten zu eröffnen.

Insbesondere regionale und lokale Banken in den Zielmärkten sollen leichter eingebunden werden können. Sie verfügen häufig über etablierte Netzwerke und lokale Marktkenntnisse und spielen insbesondere bei kleineren Investitionsvorhaben eine wichtige Rolle. Dadurch soll der Zugang zu Finanzierungslösungen auch für sogenannte Small-Ticket-Geschäfte erleichtert werden.

Neu ist zudem die Möglichkeit, Banken bereits unabhängig von einem konkreten Geschäft als Deckungsnehmer anzuerkennen. Finanzierungspartner können damit frühzeitig identifiziert und Finanzierungen schneller vorbereitet werden.

Weiterführende Informationen: Export Insights – September 2026

Veranstaltungen

Webinar: EU Sanctions and Chinese Countermeasures

Die Europäische Handelskammer in China, das EU SME Centre, die EU-Delegation in China und der EU Sanctions Helpdesk laden zur 10. Ausgabe der Webinarreihe „Interpreting the EU’s Toolbox“ ein. Im Mittelpunkt stehen die EU-Sanktionsvorgaben und Chinas Gegenmaßnahmen sowie die daraus entstehenden Herausforderungen für Unternehmen im EU-China-Geschäft.

Das Webinar gibt auf Englisch einen Überblick über die zunehmenden Compliance-Anforderungen und zeigt auf, welche Auswirkungen die jeweiligen Regelungen auf Geschäftsbeziehungen, Transaktionen und Due-Diligence-Prozesse haben können.

Datum:           Donnerstag, 17. September 2026

Uhrzeit:          09:00 – 10:30 Uhr

Ort:                 Online

Link:               Anmeldung

Webinar: Zolltarifierung mit KI und Schnittstelle zur Exportkontrolle

Der BDEx-Mitgliedsverband, der Außenhandelsverband Nordrhein-Westfalen (AHV NRW e. V.), lädt in Kooperation mit der BBG Bundesbetriebsberatungsstelle GmbH zum nächsten Webinar der Reihe „Fit for Trade“ ein. Im Mittelpunkt steht die Zolltarifierung mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) und ihre Schnittstelle zur Exportkontrolle.

Das Webinar vermittelt zunächst praxisnah die Grundlagen der Zolltarifierung, darunter den Aufbau der Zolltarifnummer, die sechs Tarifierungsregeln und wichtige Informationsquellen. Anschließend werden aktuelle Entwicklungen bei der KI-gestützten Tarifierung sowie Möglichkeiten der Verknüpfung mit der Exportkontrolle vorgestellt.

Für Mitgliedsunternehmen des AHV NRW e. V. ist die Teilnahme kostenfrei. Für Nicht-Mitgliedsunternehmen wird ein Kostenbeitrag in Höhe von 120,- Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer pro Person erhoben.

Datum:           Mittwoch, 23. September 2026

Uhrzeit:          10:00 – 12:00 Uhr

Ort:                 Online

Link:               Anmeldung

MÜSIAD Expo 2026: Internationale B2B-Plattform für neue Geschäftschancen in Istanbul

Die 21. MÜSİAD Expo bietet Unternehmen die Möglichkeit, neue Geschäftskontakte in der Türkei zu knüpfen und ihre internationalen Wirtschaftsbeziehungen auszubauen. Im Rahmen der Messe organisiert das türkische Handelsministerium gemeinsam mit dem Dachverband der türkischen Exporteursverbände (TİM) und der MÜSİAD eine internationale B2B-Geschäftsanbahnungsveranstaltung für ausgewählte ausländische Unternehmen und Institutionen.

Das Programm umfasst unter anderem Fachpanels, individuelle B2B-Gespräche, Messebesuche sowie Networking-Veranstaltungen. Für ausgewählte internationale Teilnehmer werden die Hotelübernachtungen inklusive Frühstück übernommen. Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Unternehmen mit Interesse am Import türkischer Produkte oder am Aufbau langfristiger Geschäftsbeziehungen mit türkischen Partnern. Interessierte Unternehmen können sich bis zum 6. September 2026 über das Online-Portal anmelden.

Datum:           23. – 26. September 2026

Ort:                 Istanbul, Türkei

Link:               MÜSİAD EXPO

Webinar: EUDR-Kontrolle – So bereiten sich Marktteilnehmende optimal vor

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) führt ihre Webinarreihe im Rahmen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) fort. Im nächsten Webinar wird unter anderem erklärt, welche Informationen bei einer Prüfung konkret vorliegen müssen und erläutern die Anforderungen bei unterschiedlichen Risikoeinstufungen der Herkunftsländer.

Datum:           Donnerstag, 15. Oktober 2026

Uhrzeit:          10:00 – 11:00 Uhr

Ort:                 Online

Link:               Anmeldestart ab 28. September 2026

Webinar: EUFLR in der Praxis – Orientierung durch Leitlinien

Wie können sich Unternehmen auf die Umsetzung der EU-Zwangsarbeitsverordnung (EUFLR) vorbereiten? Eine neue virtuelle Veranstaltungsreihe des Helpdesks Wirtschaft und Menschenrechte in Kooperation mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) gibt Unternehmen und Verbänden einen praxisnahen Überblick über die Verordnung und bestehende Unterstützungsangebote.

Im ersten Online-Seminar stehen die zentralen Inhalte und Anforderungen der EUFLR sowie die Orientierung durch die dazugehörigen Leitlinien im Mittelpunkt.

Datum:           Donnerstag, 22. Oktober 2026

Uhrzeit:          10:00 – 11:30 Uhr

Ort:                 Online

Link:               Anmeldung

Sitzung: BGA-Außenwirtschaftsausschuss

Der BGA lädt zur nächsten Sitzung des Außenwirtschaftsausschusses im November in Präsenz in Berlin ein. Im Mittelpunkt der Sitzung stehen aktuelle Fragen der deutschen Außenwirtschaftspolitik sowie die zunehmende Bedeutung geopolitischer und geoökonomischer Risiken für Unternehmen.

Auf der Agenda stehen unter anderem:

  • Neue Außenwirtschaftsstrategie: Werkstattbericht des BMWE und Austausch mit Dr. Gerlind Heckmann
  • Geopolitische Entwicklungen: Einordnung durch die DGAP und Bedeutung für den Außenhandel
  • Sanktionen und Exportkontrolle: Aktuelle Entwicklungen, insbesondere mit Blick auf China, und praktische Handlungsmöglichkeiten für Unternehmen
  • Unternehmensaustausch: Aktuelle Lage und Entwicklungen
  • Weitere Themen: Rückblick auf die APK 2026 und Ausblick auf den German-African-Business Summit (GABS) 2026

Datum:           Mittwoch, 4. November 2026

Uhrzeit:          11:00 – 15:15 Uhr

Ort:                 Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP), Berlin

Interessierte Nicht-Ausschussmitglieder sind herzlich eingeladen als Gäste teilzunehmen. Dazu reicht eine kurze Interessenbekundung formlos per E-Mail an: ulrike.peper@bga.de.