Beraten.
Fördern.
Vertreten.

Außenwirtschafts­information 3/2024

Aktuelles

Europäische Kommission bessert bei Einreichung des CBAM-Berichts nach

Die Frist für die Abgabe des ersten CBAM-Berichts im CBAM-Übergangsregister ist am 31.01.2024 abgelaufen. Unter anderem durch die späte Bereitstellung der Software sowie technischer Probleme konnte eine Mehrheit der Anmelder die Frist nicht einhalten. Die Europäische Kommission hat unter anderem mit den folgenden Maßnahmen reagiert.

  • Über die neue Schaltfläche „Request delayed submission“ (Verspätete Abgabe beantragen) auf dem CBAM-Portal hatten Unternehmer seit dem 01.02.2024 die Möglichkeit, für den CBAM-Bericht eine Verlängerung der Abgabefrist um 30 Tage zu beantragen.
  • Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) und die Europäische Kommission haben aktualisierte FAQs zum CBAM veröffentlicht.

Weiterführende Links:

Update der Kommission zu den technischen Schwierigkeiten vom 29.01.2024 (Englisch)

Informationsseite der Europäischen Kommission zu CBAM

Aktualisierte FAQ zum CBAM vom 28.02.2024 (Englisch)

BMF-Neuregelungen zu Doppelbesteuerungsabkommen

Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 12. Dezember 2023 über die Steuerliche Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen regelt die abkommensrechtliche Behandlung von Vergütungen aus unselbstständiger Arbeit. Dabei wird im Anwendungsschreiben insbesondere auf die Besteuerung im Inland, die Besteuerung im Tätigkeitsstaat, die Besteuerung im Ansässigkeitsstaat (sog. 183-Tage-Klausel), die Ermittlung des steuerpflichtigen bzw. steuerfreien Arbeitslohns sowie Besonderheiten bei Berufskraftfahrern und bei Personal auf Schiffen und Flugzeugen eingegangen. Das Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 3. Mai 2018 (BStBl I S. 643) und das BMF-Schreiben vom 22. April 2020 (BStBl I S. 4).

Außenwirtschaftsrecht / Exportkontrolle

EU veröffentlicht 13. Sanktionspaket gegen Russland

Die Europäische Union hat am 23.02.2024 das dreizehnte Sanktionspaket gegen Russland veröffentlicht. Die Liste der beschränkten Güter und die Liste der Einrichtungen, die mit dem militärisch-industriellen Sektor Russlands verbunden sind, werden erweitert. Zudem werden weitere Personen und Organisationen mit Sanktionen belegt. Großbritannien wird in die Liste der Partnerländer für bestimmte Einfuhrkontrollmaßnahmen aus Russland aufgenommen.

Überblick über die neuen Sanktionsmaßnahmen

  • Strengere Ausfuhrbeschränkungen zu Dual-Use-Gütern und Gütern im Zusammenhang mit dem russischen Sicherheitssektor werden auf 27 weitere Einrichtungen
  • Es gibt neue Ein- und Ausfuhrverbote, etwa für Komponenten für unbemannte Luftfahrzeuge (UAV). Dazu gehören Ausfuhrverbote für elektronische Transformatoren, statische Konverter und Induktoren, die unter anderem in Drohnen verwendet werden, sowie Aluminiumkondensatoren, die militärische Anwendungen haben.
  • Die Vermögenswerte von 194 weiteren natürlichen und juristischen Personen, die mit dem russischen Militär- und Verteidigungssektor verbunden sind, werden eingefroren.
  • Großbritannien wird als Partnerland aufgenommen, das Sanktionsmaßnahmen von Eisen- und Stahleinfuhren aus Russland sowie weitere Einfuhrkontrollmaßnahmen anwenden.
  • Artikel 12g verpflichtet EU-Exporteure, in ihre Verträge für bestimmte Güter eine Klausel aufzunehmen, die eine Wiederausfuhr nach Russland untersagt („No-Russia-Klausel“)

Weiterführende Links:

Beschluss (GASP) vom 23.02.2024

Verordnung (EU) vom 23.02.2024

Pressemitteilung des Rats der EU vom 23.02.2024

Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 23.02.2024

White-Paper der Kommission über Exportkontrollen

Restriktive Maßnahmen gegen ISIL (Da’esh)- und Al-Qaida-Organisationen

Mit Durchführungsverordnung (EU) 2024/954 des Rates vom 25. März 2024, veröffentlicht im Amtsblatt L vom 25.03.2024 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2016/1686 zur Verhängung zusätzlicher restriktiver Maßnahmen gegen ISIL (Da’esh) und Al-Qaida und die mit ihnen verbundenen natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen werden eine weitere Person und eine weitere Gruppe in die Liste der Personen, Gruppen und Organisationen in Anhang I der Verordnung (EU) 2016/1686 aufgenommen.

Bedrohung der Souveränität der Ukraine – Restriktive Maßnahmen

Mit Durchführungsverordnung (EU) 2024/849 des Rates vom 12. März 2024, veröffentlicht im Amtsblatt L vom 13. März 2024, zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, werden die Angaben zu 97 Personen und neun Einrichtungen in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 geändert. Darüber hinaus sollten die Einträge für neun verstorbene Personen sowie für drei weitere Personen aus dem genannten Anhang gestrichen werden.

Informationen zu weiteren Sanktionsmaßnahmen finden Sie hier.

Zoll und EU-Handelspolitik, WTO, sonstige Handelsabkommen

China tritt Apostille-Abkommen bei

Mit Wirkung zum 7. November 2023 ist China als 125. Land dem Apostille-Abkommen von 1961 beigetreten. Damit werden Vereinfachungen bei der Legalisierung notariell beglaubigter Dokumente und damit Erleichterungen für den Wirtschaftsverkehr erwartet.

Die Echtheit eines Dokuments für rechtliche Zwecke kann nun von einem anderen Mitgliedsland beglaubigt werden, diese werden mit einer Apostille versehen. Das ersetzt bisherige, umständliche Legalisierungsverfahren durch die Behörden des Mitgliedsstaats, in dem die Urkunde verwendet werden soll. Dies reduziert den Zeit- und Kostenaufwand beispielsweise bei Unternehmensgründungen und der Durchführung von Rechtsstreitigkeiten in China erheblich. Zudem wird eine Vereinfachung hinsichtlich der Entsendung von Mitarbeitenden und des Nachweises von Vertretungsbefugnissen erwartet, die bisher mittels einer beglaubigten Business Licence erfolgen musste.

Mitgliedsstaaten haben sechs Monate Zeit, um Einspruch einzulegen. In dem Fall würde das Apostille-Abkommen zwischen China und dem Einspruch erhebenden Mitgliedstaat nicht gelten. Es wird jedoch nicht davon ausgegangen, dass westliche Industriestaaten widersprechen.

Exportfinanzierung / -Kreditsicherung

Neue Entwicklungen im Bereich der Lieferkettenfinanzierung

Die Geschäftsführerin und Global Head of Supply Chain Finance bei MUFG, dem größte Finanzdienstleister und Bankinstitut Japans, nennt für die Lieferkettenfinanzierung folgende neue Entwicklungen:

  • Frühere Einbindung der Lieferkettenfinanzierung und Nutzung von mehreren Beschaffungsquellen oder Pufferbeständen sowie „Nearsourcing“ und „Nearshoring“
  • Bessere Vorhersehbarkeit für die Finanzierung von Bestellungen durch genauere, von künstlicher Intelligenz (KI) und maschinellem Lernen unterstützter Risikobewertung
  • „Grüne Lieferkettenfinanzierung“ beispielsweise durch ESG-Scoring, das Aspekte der Umwelt, Sozialstandards und Unternehmensführung einbezieht
  • Dynamische Diskontierung als flexiblere Finanzierungsoption, die KMUs ermöglicht, frühzeitige Zahlungen von Kunden zu erhalten und im Gegenzug einen Rabatt auf deren Rechnungen zu gewähren

Zur Unterstützung der Einhaltung von Vorschriften in der Lieferkettenfinanzierung erstellt die MUFG aus den vierteljährlichen und jährlichen Bilanzberichten Berichte, die auf dem Käuferportal hochgeladen und für den Kunden gespeichert werden und wie eine „Prüfungsbestätigung“ für Kunden dienen. Zudem folgt die MUFG dem vorgeschriebenen „Know Your Customer“-Verfahren, das dazu verpflichtet, vor einer Kontoeröffnung Informationen zu prüfen und aufzuzeichnen, um zu verhindern, dass eine Bank absichtlich oder unabsichtlich für Geldwäsche, Terrorismus oder andere illegale Aktivitäten genutzt wird.

Das Interview mit der MUFG-Geschäftsführerin (Englisch)

Exporteure blicken gespannt nach Zentralasien – Region gewinnt geopolitisch und geoökonomisch an Bedeutung – Ausbau der bundesgedeckten Exportfinanzierung

Zentralasien gewinnt spätestens seit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sowohl geopolitisch als auch geoökonomisch an Bedeutung. Länder wie Kasachstan, Usbekistans, Turkmenistan, Kirgistan und Tadschikistan gelten als natürliches Bindeglied zwischen Europa und Asien und werden von deutschen Unternehmen und Exporteuren im Rahmen ihrer Diversifizierungsstrategie zunehmend ins Visier genommen.

Rohstoffreiche Autokratien

Öl, Gas, Kupfer, Uran, Aluminium – Zentralasien ist reich an mineralischen Rohstoffen – und das weckt Begehrlichkeiten über Zentralasien hinaus. Politisch zeigen sich jedoch bei allen fünf Staaten Herausforderungen. Für deutsche Exporteure sind Kasachstan und Usbekistan die mit Abstand die wichtigsten Märkte in der Region. Vor allem Kasachstan boomt. Im vergangenen Jahr stiegen die Ausfuhren in das Land auf über drei Mrd. Euro.

Bundesgedecktes Geschäft stärken

Gemessen am Gesamtexport sind die bundesgedeckten Ausfuhrgeschäfte gering. Kasachstan kommt hier lediglich auf 140 Mio. Euro. Wie das Geschäft staatlicher Exportkreditagenturen forciert werden kann, haben Vertreterinnen und Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zusammen mit Expertinnen und Experten von Euler Hermes, OeKB und der SERV jüngst auf Delegationsreisen nach Kasachstan und Usbekistan erörtert.

Mittlerer Korridor

Mittlerer Korridor Bildnachweis: Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, Astana /Grafik: FuW, mta

Eine Region im Wandel

Der Ausblick ist vielversprechend. Aktuell und in den kommenden Jahren sind eine ganze Reihe großvolumiger und strategischer Großprojekte geplant – vor allem in den Bereichen Energie und Infrastruktur. Mit dem Mittleren Korridor soll eine neue zentrale Verbindung zwischen Europa und Asien unter Umgehung von Russland entstehen. Und auch im Bereich der Erneuerbaren Energien tut sich einiges. Lange Zeit ein weißer Fleck soll die Erneuerbare Energie zügig ausgebaut werden – zum einen, um den lokalen Bedarf zu decken, und zum anderen, um grüne Energie zu exportieren.

EKG Report 350 v. 25.03.2024

Coface: Soziale und politische Risiken: Was ist 2024 zu erwarten?

In diesem Jahr stehen in über 70 Ländern nationale Wahlen an. Dabei wird die Hälfte der Weltbevölkerung zur Wahlurne schreiten. Es wird ein entscheidendes Jahr für die (geo)politische Stabilität und den Welthandel sein. Der soziale und politische Risikoindex von Coface warnt vor einem wackeligen, risikoreichen Umfeld weltweit. Im Folgenden analysiert Coface drei Risiken, die in diesem Jahr besonders wichtig werden.

Es besteht kein Zweifel daran, dass 2024 ein turbulentes Wahljahr werden wird. Bereits im Januar wurde in Taiwan der chinakritische Lai Ching-te, auch bekannt unter seinem englischen Namen William Lai, zum neuen Präsidenten gewählt. Die letzten Wahlen finden am 5. November in den USA statt. Dieses historisch hohe Wahlaufkommen wird mehr als 70 Nationen – darunter sieben der bevölkerungsreichsten Länder der Welt – und somit die Hälfte der Weltbevölkerung und etwa 55 Prozent des globalen Bruttoinlandsprodukts betreffen. Von Indien bis Mexiko, über Österreich, Tunesien, Indonesien und El Salvador bieten die Wahlen eine Gelegenheit, dass sich populistische Strömungen über alle fünf Kontinente hinweg ausbreiten. Dies wird einen Trend verstärken, der sich zuletzt mehr und mehr etabliert hat: die Zunahme sozialer Unruhen und (geo)politischer Instabilität.

„Unsere Indikatoren kündigen seit Beginn des Jahrzehnts an, dass wir in eine neue Phase sozialer und politischer Risiken eintreten. Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Wahlen unterstreicht unser neuester Risikoindex, dass die soziale und politische Anfälligkeit weltweit zunimmt. Das führt gleichermaßen zu Unsicherheit und Instabilität. Der globale Durchschnittswert ist auf 38,6 Prozent gestiegen, was nicht weit vom Höchststand von 39,4 Prozent im Jahr 2021 nach der Covid-19-Krise entfernt ist, und über dem Vor-Pandemie-Niveau liegt“, erklärt Ruben Nizard, Volkswirt für Nordamerika und Head of Political Risk bei Coface. Zwischen 2016 und 2020 lag der durchschnittliche Indexwert bei 36,9 Prozent.

Abb. 1: Politischer Risikoindex von Coface* (Risikoskala von 0, geringstes Risiko, bis 100%, höchstes Risiko)(Quelle: Coface)

Abb. 1: Politischer Risikoindex von Coface* (Risikoskala von 0, geringstes Risiko, bis 100%, höchstes Risiko) (Quelle: Coface)

Abb. Pol. Risiko Index

*Der Coface Index zum Politischen Risiko wird einmal im Jahr erstellt und bezieht sich auf die zu diesem Stand vorliegenden Daten des Vorjahres. Daher werden die Ausschläge in diesem Index um ein Jahr versetzt angezeigt.

DIE 3 RISIKEN, AUF DIE MAN 2024 ACHTEN SOLLTE

In einer Welt, in der die geopolitische Ordnung, die sich nach dem Zweiten Weltkrieg herausgebildet hat, neu gestaltet wird, kommt einigen Wahlen besondere Bedeutung zu. Die „Presidential Elections“ in den Vereinigten Staaten sind ein entscheidender Moment für die Weltpolitik und werden sicherlich Ziel von Destabilisierungsversuchen sein. Gleiches gilt für Taiwan, wo der Sieg der Demokratischen Fortschrittspartei (DPP) bedeutet, dass sich die Spannungen mit China weiterhin um den Status der Insel drehen werden. Auch das Ergebnis der US-Wahl wird für die künftigen Beziehungen zwischen dem Westen und dem chinesischen Festland entscheidend sein. Die Risiken, die mit Wahlen verbunden sind, variieren in ihrer Art und ihrem Ausmaß. Einige der Wahlen bestimmen nur die repräsentative Funktion der Präsidentschaft, andere bestimmen die Parlamentszusammensetzung. Und in einigen Ländern werden zwar Wahlen stattfinden, aber die Wähler werden nur eine begrenzte Auswahl haben. Drei Risikotrends sind zu beobachten:

  1. POLITISCHE VERSCHIEBUNGEN UND UNSICHERHEIT

Das derzeitige sozioökonomische Umfeld in vielen Ländern dürfte zu einem Gefühl der Ablehnung oder gar Feindseligkeit gegenüber der amtierenden Regierung beitragen, was in Wahlperioden auch im wirtschaftlichen Umfeld zu Unsicherheiten und Unbeständigkeit führt. Die Tendenz zum Populismus, die mindestens seit 2010 zu beobachten ist, wurde Ende 2023 durch die Wahlerfolge von Geert Wilders und Javier Milei in den Niederlanden bzw. in Argentinien noch einmal unterstrichen. Infolgedessen ist es noch schwieriger vorherzusagen, welche Richtung die jeweilige Regierungspolitik einschlagen wird. Die soziale und politische Verwundbarkeit in Europa nimmt rapide zu und die bevorstehenden Wahlen – insbesondere zum Europäischen Parlament – werden einen fruchtbaren Boden für anti-europäische extremistische Bewegungen bilden. Darüber hinaus werden in einigen EU-Mitgliedstaaten nationale Wahlen abgehalten: Österreich, Kroatien, Litauen, Rumänien und Belgien. Finnland, Portugal und die Slowakei haben bereits gewählt.

  1. SOZIALE UNRUHEN

Ein zweites Risiko ist die mögliche Eskalation sozialer Unruhen, die durch steigende Preise, das schwindende Vertrauen in die Politiker und die weit verbreitete Unzufriedenheit der Wählerinnen und Wähler angeheizt werden. Die steigende Inflation und die Verlangsamung des Wirtschaftswachstums haben Missstände – speziell das Misstrauen gegenüber Institutionen – verstärkt, die schon lange vor der Coronakrise unter der Oberfläche brodelten. Es ist gut möglich, dass die bevorstehenden Wahlen in mehreren Teilen der Welt ein Umfeld für Massendemonstrationen schaffen werden. So könnten 2024 in bis zu 17 afrikanischen Ländern Wahlen stattfinden – auf dem Kontinent mit dem ohnehin höchsten Durchschnittswert beim „Social and Political Vulnerability Score“ und dem größten Anstieg innerhalb eines Jahres. Diese Dynamik passt zur politischen Instabilität, die zahlreiche afrikanische Länder in den letzten Jahren erlebt haben und die sich in Putschen und langwierigen Konflikten äußerte. Die jüngste Verschiebung der Präsidentschaftswahlen im Senegal ist ein gutes Beispiel dafür. Es wird auch wichtig sein, den Wahlprozess in asiatischen Ländern wie beispielsweise Sri Lanka genau zu beobachten – das zeigen auch die jüngsten Ereignisse rund um die Wahl in Pakistan.

  1. GEOPOLITISCHE RISIKEN

Die Pattsituation im Krieg zwischen Russland und der Ukraine, die zunehmenden Spannungen im Nahen Osten und die Erweiterung der BRICS-Staaten um fünf neue Mitglieder (Saudi-Arabien, Ägypten, Vereinigte Arabische Emirate, Äthiopien und Iran) machen deutlich, dass sich der Umbruch beschleunigt, der durch die tiefgreifende Infragestellung der Weltordnung und der „westlichen Modelle“ vorangetrieben wird. Vor diesem turbulenten geopolitischen Hintergrund kommt einigen dieser Wahlen eine besondere Bedeutung zu. Der jüngste Triumph der DPP in Taiwan hat nicht nur Auswirkungen auf die 24 Millionen Einwohner der Insel und die Beziehungen zwischen beiden Seiten der Formosastraße, sondern auch auf die globale geopolitische Dynamik insgesamt. Bei den Wahlen in Mexiko und Indien, zwei der bevölkerungsreichsten Länder der Erde, wird eine der wichtigsten Fragen sein, welche Position sie auf der Weltbühne künftig einnehmen werden. Kurz gesagt: Der dicht gedrängte Wahlkalender für 2024 wird die Weltordnung für die kommenden Jahre prägen.

„WARNSIGNALE ERNST NEHMEN“

„Die Kombination all dieser Faktoren wird zu einem Anstieg des sozialen und politischen Risikoindikators von Coface führen. Wir müssen diese Warnsignale wirklich ernst nehmen. Die Wahlen im Jahr 2024 werden in einem Kontext erhöhter geopolitischer Spannungen zwischen den verschiedenen Blöcken stattfinden, wobei die bündnisfreien Länder von Fall zu Fall Position beziehen werden. Diese komplexe Dynamik wird nicht nur populistischen Tendenzen und geopolitischer Instabilität Vorschub leisten, sondern auch zu einem globalen Klima der Unsicherheit oder weit verbreiteter Angst und Unzufriedenheit beitragen. Es scheint, dass dieses Jahrzehnt eine neue Phase sozialer und politischer Risiken einläutet, und die Zukunft sieht schon jetzt besorgniserregend aus“, warnt Ruben Nizard.

25.03.2024

Neue Bewertungen für die OECD-Länderklassifizierung

Im Januar 2024 haben OECD-Experten und -Expertinnen Länder anhand der seit 1999 bestehenden Länderklassifizierung neue Bewertungen vorgenommen. Georgien, Katar, Montenegro und Oman verbesserten sich jeweils um einen Punkt in der siebenstufigen Klassifizierung. Kroatien zählt seit Einführung des Euro zu den High-Income-Eurozonenländern.

Weiterführende Links:

EKG Report 349 v. 27.02.2024

Veranstaltungen

3. Bremer Exportkontroll-Tag

Der 3. Bremer Exportkontroll-Tag wird am 18. April 2024, in der Zeit von 13 bis ca. 19 Uhr stattfinden. Dieses Mal in anderer Location – im Wohninvest Weserstadion – die Veranstalter erwarten spannende Gäste auf und vor der Bühne.

Mit dabei ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie weitere Expertinnen und Experten, die Complianceregeln in den Unternehmen erfolgreich umsetzen und ihre Fachkenntnis hierzu teilen.

Weitere Details zum Programm werden in Kürze bekannt geben.

Melden Sie sich an und nutzen hierfür den nachfolgenden Link auf die Veranstaltungsdatenbank.

  1. Bremer Exportkontroll-Tag 2024 – Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven

BDEx-Arbeitskreis Exportkontrolle

Auch in diesem Jahr möchten wir die Gelegenheit des Treffens der Exportkontrollinteressierten auf dem Bremer Exportkontrolltag nutzen und laden Sie herzlich zur Teilnahme am BDEx-Arbeitskreis Exportkontrolle am 18.04.2024 ein.

Der Arbeitskreis findet im Vorfeld des offiziellen Programms des Bremer Exportkontrolltags von 10:30 bis 12:00 Uhr statt und soll den Teilnehmern einen gegenseitigen Austausch zu aktuellen Themen der Exportkontrolle und einen thematischen Einstieg in das anschließende Programm ermöglichen.

Eine entsprechende Einladung wurde bereits versandt. Weitere Interessenten können sich gerne bei contact@bdex.de melden.

Save-the-Date: Coface Kongress am 16. Mai 2024

Auch der nächste Coface Kongress in Mainz steht bereits in den Startlöchern!

Das Thema am Donnerstag, den 16. Mai 2024 lautet: „Quo vadis, Deutschland – wackelt der Wirtschaftsstandort?“ Mit Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik wird diese gewichtige Frage aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet.

Mit dabei sind unter anderem Prof. Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, der Soziologie-Professor Prof. Dr. Armin Nassehi, Dr. Karoline Kampermann vom Verband der Automobilindustrie sowie die KI-Expertin Dr. Feiyu Xu.

Weitere Infos zum Programm finden Sie hier.

Bereits heute können Sie sich zum Coface Kongress 2024 anmelden. Nutzen Sie die Gelegenheit! Jetzt kostenlos anmelden!

Save-the-Date: BAFA – 18. Export-kontrolltag

Am 28. und 29. Mai 2024 ist es wieder so weit: Der 18. Exportkontrolltag des BAFA, der in diesem Jahr unter dem Leitmotiv „Vertrauen und Verantwortung“ steht, öffnet im InterContinental Hotel in Berlin seine Türen. Weitere Informationen und Anmeldung hier:

BAFA – Außenwirtschaft – 18. Exportkontrolltag