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Außenwirtschafts­information 4/2024

Aktuelles

Sichere Erdgasversorgung: Rat gibt endgültig grünes Licht für freiwillige Maßnahmen zur Senkung der Nachfrage

Am 25.03.2024 hat der Europäische Rat eine Empfehlung angenommen, in der den Mitgliedstaaten nahegelegt wird, ihren Gasverbrauch bis zum 31. März 2025 weiter zu senken, und zwar um mindestens 15 % gegenüber ihrem durchschnittlichen Gasverbrauch im Zeitraum vom 1. April 2017 bis 31. März 2022.

Die Empfehlung soll den Mitgliedstaaten helfen, bis zur Umsetzung der Richtlinien über Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Jahr 2025 angemessene Maßnahmen zur Versorgungssicherheit zu ergreifen. Beide Richtlinien werden in naher Zukunft zu einer strukturellen Senkung der Nachfrage führen und gleichzeitig zum Erreichen der Dekarbonisierungsziele der EU beitragen.

Die vorherige Verordnung über Maßnahmen zur Senkung der Gasnachfrage war eine unmittelbare Reaktion auf die Energiekrise, die durch die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine entstanden war. Die Verordnung wurde 2022 angenommen und 2023 um ein Jahr verlängert. Am 31. März 2024 tritt sie außer Kraft. Dank der Maßnahmen zur Senkung der Nachfrage gelang es der EU, 2023 nach und nach auf rund 65 Mrd. Kubikmeter russisches Gas zu verzichten, vor allem in Haushalten und der Industrie.

Weiterführende Informationen: Pressemitteilung vom 25.03.2024

Mehrheit der Mitgliedstaaten stimmt für EU-Verpackungsverordnung

Die EU-Mitgliedstaaten haben am 15.03.2024 dem Vorschlag für eine Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) mit der notwendigen Mehrheit zugestimmt. Der Vorschlag zielt darauf ab, die Entstehung von Verpackungsabfällen zu vermeiden, hochwertiges Recycling zu fördern und einen Markt für Sekundärrohstoffe zu schaffen.

Neben Anpassungen hinsichtlich der Fristen und Ausnahmeregelungen beinhaltet der endgültige Entwurf Nachhaltigkeitsanforderungen und die Festlegung von Beschränkungen für chemische Stoffe. Die Verordnung legt einen maximalen Leerraumanteil von 50% bei Sammel-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen fest. Take-away-Betriebe werden verpflichtet, den Kunden die Möglichkeit zu bieten, ihre eigenen Behälter ohne zusätzliche Kosten zu verwenden, und bis 2030 müssen sie sich bemühen, 10 Prozent der Produkte in wiederverwendbaren Verpackungsformaten anzubieten. Des Weiteren enthält der Text Zielvorgaben für den Mindestanteil an recycelten Materialien in Kunststoffverpackungen bis 2030 und 2040.

Rat der EU File 2022 0396 COD

Global Finance veröffentlicht Banken-Ranking, Digitalisierung von Handelsdokumenten soll Handel ankurbeln

Neuigkeiten im Bereich Finanzen umfassen die Fortschritte bei der elektronischen Rechnungsstellung und die Veröffentlichung eines Banken-Rankings im Rahmen des Global Finance Awards.

Die Bankenkommission der Internationalen Handelskammer (ICC) erwartet laut ihres jüngsten Berichts eine Ankurbelung des Handels durch die Erleichterungen des Electronic Trade Documents Act (ETDA). Durch den ETDA, der im September 2023 in Kraft trat, werden digitale Versionen von internationalen Handelsdokumenten mit Papierdokumenten gleichstellt.

In Zusammenarbeit mit Branchenanalysten, Unternehmensleitern und Technologieexperten hat die Redaktion von Global Finance die Gewinner für die Trade Finance Awards und die Supply Chain Finance Awards ausgewählt. Für die Bewertungen, die rund 100 Länder, Territorien und Bezirke abdecken, verwendet Global Finance Kriterien wie Kenntnis der Kundenbedürfnisse, Finanzkraft und Sicherheit, strategische Beziehungen, Kapitalinvestitionen und Innovation.

Weiterführender Link:

Online-Artikel von Global Finance (Englisch)

Außenwirtschaftsrecht / Exportkontrolle

EU verlängert gezielte Sanktionen gegen Russland

Am 12.03.2024 haben die EU-Mitgliedstaaten eine Verlängerung der gezielten EU-Sanktionen gegen Russland bis zum 15.09.2024 beschlossen. Unter diese restriktiven Maßnahmen zählen das Einfrieren von Vermögenswerten und ein Verbot der Bereitstellung von Geldern oder anderen wirtschaftlichen Ressourcen an die in der Liste aufgeführten Personen und Organisationen. Insgesamt sind über 2100 Personen und Organisationen betroffen. Zwölf Personen wurden von der Liste gestrichen.

Bereits im Dezember 2023 hatten die Staats- und Regierungschefs der EU-Länder das Recht der Ukraine auf Selbstverteidigung gegen den Angriff Russlands erneut bekräftigt und eine weitere Verschärfung der Sanktionen angekündigt.

Weiterführender Link:

Pressemitteilung des Rats der EU vom 12.03.2024

EU nimmt Verordnung zu kritischen Rohstoffen an

Der Rat der EU hat am 18.03.2024 die Verordnung zur Versorgung mit kritischen Rohstoffen (Englisch: Critical raw material act, kurz: CRMA), angenommen. Ziel ist es, strategische Autonomie bei der Versorgung mit kritischen Rohstoffen zu erreichen. Die Verordnung gehört dem Rahmen des Green-Deal-Industrieplans an und regelt unter anderem folgende Punkte:

  • Fristen für Genehmigungsverfahren für EU-Extraktionsprojekte
  • Anerkennung von Extraktionsprojekten als strategisch
  • Einführung von obligatorischen Risikobewertungen für die Versorgungskette
  • Verpflichtung zur Aufstellung nationaler Explorationspläne
  • Einführung von Benchmarks für Abbau, Verarbeitung, Recycling und Diversifizierung der Importquellen

Zu den erwarteten positiven Auswirkungen der Verordnung gehören die Förderung des Bergbausektors, die Verbesserung der Recycling- und Verarbeitungskapazitäten, die Schaffung und Erhaltung lokaler Arbeitsplätze sowie die verbesserte Aufstellung der Industrie für den digitalen und grünen Wandel. Die Verordnung tritt voraussichtlich Anfang April in Kraft.

Weiterführende Links:

Pressemitteilung des Rats der EU vom 18.03.2024 (Englisch)

Aussetzung von Einfuhrzöllen für ukrainische Exporte: EU einigt sich auf Entwurf zur Verlängerung

EU-Ratspräsidentschaft und das Europäische Parlament haben sich Mitte März 2024 vorläufig auf eine Verlängerung der Aussetzung von Einfuhrzöllen und -kontingenten für ukrainische Exporte in die EU geeinigt. Die Aussetzung wird um ein Jahr, bis zum 5. Juni 2025, verlängert.

Die Maßnahmen zielen darauf ab, der Ukraine weiterhin die Erwirtschaftung eigenen Einkommens durch Handelsströme zu ermöglichen und langfristig die schrittweise Integration der Ukraine in den EU-Binnenmarkt unterstützen.

Gleichzeitig sollen mit der Verlängerung die Schutzmaßnahmen ausgebaut werden, um etwaige nachteilige Auswirkungen auf den Markt der EU-Mitgliedstaaten zu berücksichtigen, insbesondere mit Blick auf empfindliche landwirtschaftliche Erzeugnisse.

Eine Annahme der Verordnung durch das Europäische Parlament und den Rat könnte im April 2024 erfolgen.

Weiterführende Links:

Vorschlag über befristete Maßnahmen zur Handelsliberalisierung vom 01.02.2024 (Englisch)

Ursprüngliche Pressemitteilung des Rats der EU vom 23.05.2023

Informationen zu weiteren Sanktionsmaßnahmen finden Sie hier.

Zoll und EU-Handelspolitik, WTO, sonstige Handelsabkommen

EU-Rat stimmt Handelsabkommen mit Chile zu

Der Rat der EU hat dem Interims-Handelsabkommen (iTA) mit Chile am 18.03.2024 zugestimmt. In dem Abkommen wird die Liberalisierung von Handel und Investitionen zwischen Chile und der EU beschlossen, die in die Zuständigkeit der EU fallen. Das umfassendere Erweiterte Rahmenabkommen (AFA), das auch Bestimmungen zum Investitionsschutz enthält, befindet sich noch im Ratifizierungsprozess in den EU-Mitgliedstaaten und wird das iTA perspektivisch ersetzen.

Die EU ist der drittgrößte Handelspartner Chiles. Durch das Abkommen werden rund 99,9 Prozent der EU-Ausfuhren in das südamerikanische Land zollfrei sein, wodurch eine Steigerung der Ausfuhr um 4,5 Milliarden Euro prognostiziert wird. Die EU erhofft sich einen besseren Zugang zu Rohstoffen und sauberen Brennstoffen und einen gegenseitigen besseren Zugang zu öffentlichen Aufträgen und dem Dienstleistungssektor für Unternehmen.

Das Handelsabkommen tritt nach zwei Monaten in Kraft, sobald es auch von chilenischer Seite ratifiziert worden ist.

Weiterführender Link:

Pressemitteilung des Rats der EU vom 18.03.2024 (Englisch)

Friedrich-Ebert-Stiftung veröffentlicht Studie zur China-Politik

Die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) hat die Ergebnisse einer Studie zur deutschen China-Politik veröffentlicht. Die Studie untersucht die maßgebliche Rolle von Kommunen, wenn es um eine erfolgreiche Neuausrichtung der deutschen China-Politik geht. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass zahlreiche Bereiche der China-Politik auf kommunaler Ebene liegen und empfiehlt einen stärkeren Austausch von Bund und Kommunen, um aktuellen Herausforderungen wie die Gestaltung von Lieferketten, De-Risking oder chinesische Investitionen in deutsche Schlüsselindustrien und Infrastruktur zu begegnen.

Weiterführende Links:

Pressemitteilung der Friedrich-Ebert-Stiftung vom 21.02.2024

PDF der Studie „Kommunen: Kernstück deutscher China-Politik“

Exportfinanzierung / -Kreditsicherung

Investitionsgarantien des Bundes: Deckungspraxis Indonesien

Seit dem Außerkrafttreten des deutsch-indonesischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrags (IFV) in Folge der Kündigung Indonesiens zum 2. Juni 2017 hat der Bund keine Garantien für Neuinvestitionen deutscher Unternehmen in Indonesien mehr übernommen. Angesichts der Bedeutung des indonesischen Marktes für deutsche Unternehmen und insbesondere zur weiteren Diversifizierung der Außenwirtschaftsbeziehungen hat sich der Bund nach intensiver Risikoanalyse nun bereiterklärt, die Prüfung von Anträgen auf Garantien für deutsche Investitionen in Indonesien wieder aufzunehmen. Fortan wird der Bund daher über Anträge zur Absicherung deutscher Investitionen in Indonesien auf Basis der innerstaatlichen Rechtsordnung Indonesiens entscheiden.

Um dem im Vergleich zu einem bestehenden IFV dabei prinzipiell erhöhten Rechtsschutzrisiko Rechnung zu tragen, hat der Bund für die Garantieübernahme auf Basis der innerstaatlichen Rechtsordnung Indonesiens grundsätzlich ein um 20 % erhöhtes Garantieentgelt festgesetzt.

Da es sich bei Indonesien zugleich um ein Land handelt, für das im Rahmen der Diversifizierungsstrategie des Bundes für die Investitionsgarantien vergünstigte Garantiekonditionen beschlossen wurden, kommen für Indonesien-Projekte fortan im Ergebnis folgende Garantiekonditionen zur Anwendung: Erlass der Antragsgebühr, ein Garantieentgelt von 0,54 % p.a. sowie ein reduzierter Selbstbehalt von 2,5 %.

Nähere Informationen zu den Erleichterungen im Rahmen der Diversifizierungsstrategie des Bundes erhalten Sie hier.

DIA Report Nr. 53 v. 11.04.2024

Investitionsgarantien des Bundes: Entlastungsmaßnahmen bei den Investitionsgarantien

In den letzten Jahren investieren immer mehr mittelständische Unternehmen in chancenreichen, aber auch geopolitisch risikoreicheren Märkten und haben zuletzt verstärkt auch auf die Nutzung von Investitionsgarantien zurückgegriffen. Gleichzeitig verfügen KMU zumeist aber nicht über größere Personalressourcen zur Steuerung von Auslandsinvestitionen bzw. zur Beantragung von Förderinstrumenten. Um insbesondere diesen Unternehmen die Antragsstellung und die Verwaltung der Garantien zu vereinfachen, hat sich die Bundesregierung auf sechs Entlastungsmaßnahmen bei den Investitionsgarantien verständigt. Die Maßnahmen werden sukzessive im Laufe dieses Jahres umgesetzt.

Zu nennen wäre hier an erster Stelle ein vereinfachtes Antragsverfahren bei Investitionen bis 5 Mio. Euro in unkritischen Zielländern. Bei derartigen Investitionen sollen im Grundsatz alle für die Antragstellung erforderlichen Informationen im Antragsformular zusammengefasst werden. Zusätzliche Unterlagen und Projektinformationen werden nur in wenigen Ausnahmefällen erforderlich. Als weitere Maßnahme kann der Interministerielle Ausschuss zukünftig Grundsatzentscheidungen zu einem Investitionsprojekt treffen, auf deren Grundlage im Anschluss schnell und unbürokratisch über einzelne Investitionsschritte innerhalb des Gesamtprojekts entschieden wird.

Der Bearbeitungsaufwand für die Unternehmen in der Garantieverwaltung wird zukünftig durch längere Laufzeiten bei der Verlängerung von Garantien oder längere Fristen bei der Meldung von Einbringungen auf die Kapitalanlage reduziert. Zudem entfallen bislang gefertigte Nachträge zu den Investitionsgarantien bei der klassischen Darlehenstilgung. Letztlich erwartet die Bundesregierung grundsätzlich auch nur noch bei Projekten mit erheblichen umweltbezogenen, sozialen oder menschenrechtlichen Auswirkungen eine gesonderte, regelmäßige Berichterstattung nach Garantieübernahme. Dies gilt auch für bereits bestehende Garantien.

Weitergehende Informationen sind der Pressemitteilung des BMWK zu entnehmen.

DIA Report Nr. 53 v. 11.04.2024

Atradius: Deutsche Unternehmen fordern Abbau von Bürokratie

Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit wird im In- und Ausland immer kritischer gesehen: Schlechte Rahmenbedingungen für die industrielle Produktion, Fachkräftemangel, hohe Energiekosten und eine überbordende Bürokratie sorgen für wachsenden Unmut in der deutschen Wirtschaft. „Deutschlands Zukunft als Wirtschaftsstandort steht vor gewaltigen Herausforderungen. Es ist dringender denn je, Deutschland fit für die Zukunft zu machen – das jüngst verabschiedete Wachstumschancengesetz kann da nur ein Anfang sein“, sagt Frank Liebold, Country Director Deutschland, und stützt sich dabei auf eine aktuelle Umfrage des internationalen Kreditversicherers. Befragt wurden im März dieses Jahres rund 600 Firmen zur Frage, wie der schwachen Konjunktur entgegengewirkt werden könnte.

Eine deutliche Mehrheit der Unternehmen (86,7 Prozent) fordert der Umfrage zufolge einen Abbau der Bürokratie, um der schwächelnden Konjunktur entgegenzuwirken. „Die staatliche Überregulierung verkompliziert nicht nur die Unternehmensführung, sondern behindert auch den Ausbau alternativer Geschäftsfelder. Es müssen Perspektiven für die Wirtschaft geschaffen werden“, sagt Frank Liebold. Laut den Befragten müssten insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen schnell entlastet werden. „Dem Mittelstand fehlen derzeit die Perspektiven“, betont der Atradius-Manager mit Blick auf die Umfrage.

Am zweithäufigsten forderten die Befragten eine Senkung der Energiekosten (68,6 Prozent). Die hohen Stromkosten würden die Industrie gefährden und zur Abwanderung ins Ausland aus Kostengründen führen. Für Steuererleichterungen sprachen sich 58,9 Prozent der Unternehmen aus. Mehr politische Stabilität wünschten sich 51,9 Prozent der Befragten. Frank Liebold: „Fehlende Planungssicherheit und die erkennbare Uneinigkeit innerhalb der Regierung scheinen für die Unternehmen ebenfalls ein Belastungsfaktor zu sein.“

44,4 Prozent der Unternehmen sehen die Notwendigkeit von aktiven Maßnahmen seitens der Politik, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Für 39,1 Prozent sind die Senkung der Sozialabgaben ein wichtiger Punkt, um die Schieflage der deutschen Wirtschaft zu beheben, und 38,6 Prozent der Firmen sprachen sich für Erleichterungen bei Investitionen aus. Zu den weiteren Forderungen zählen die Schaffung eines Innovationsklimas, zunehmende öffentliche Investitionen, die Förderung von Aus- und Weiterbildung sowie Zinssenkungen und eine Stärkung der Handelsbeziehungen.

Für die Umfrage von Atradius wurden rund 600 Unternehmen aus den Branchen Automotive, Bau und Baumaterial, Chemie, Dienstleistungen, Elektronik, Finanzen, IT/Software, Konsumgüter, Landwirtschaft, Lebensmittel, Maschinenbau, Metall, Papier, Textil und Transport befragt. Der Umsatz der Unternehmen betrug zwischen unter fünf Millionen und über einer Milliarde Euro, und die Zahl der Beschäftigten lag zwischen unter 100 und mehr als 1.500.

Pressemitteilung v. 28.03.2024

Veranstaltungen

3. Bremer Exportkontroll-Tag

Der 3. Bremer Exportkontroll-Tag wird am 18. April 2024, in der Zeit von 13 bis ca. 19 Uhr stattfinden. Dieses Mal in anderer Location – im Wohninvest Weserstadion – die Veranstalter erwarten spannende Gäste auf und vor der Bühne.

Mit dabei ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie weitere Expertinnen und Experten, die Complianceregeln in den Unternehmen erfolgreich umsetzen und ihre Fachkenntnis hierzu teilen.

Weitere Details zum Programm werden in Kürze bekannt geben.

Melden Sie sich an und nutzen hierfür den nachfolgenden Link auf die Veranstaltungsdatenbank.

  1. Bremer Exportkontroll-Tag 2024 – Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven

BDEx-Arbeitskreis Exportkontrolle

Auch in diesem Jahr möchten wir die Gelegenheit des Treffens der Exportkontrollinteressierten auf dem Bremer Exportkontrolltag nutzen und laden Sie herzlich zur Teilnahme am BDEx-Arbeitskreis Exportkontrolle am 18.04.2024 ein.

Der Arbeitskreis findet im Vorfeld des offiziellen Programms des Bremer Exportkontrolltags von 10:30 bis 12:00 Uhr statt und soll den Teilnehmern einen gegenseitigen Austausch zu aktuellen Themen der Exportkontrolle und einen thematischen Einstieg in das anschließende Programm ermöglichen.

Eine entsprechende Einladung wurde bereits versandt. Weitere Interessenten können sich gerne bei contact@bdex.de melden.

Risikominimierung und Finanzierungsmöglichkeiten für Umwelttechnikprojekte im Ausland

Besuchen Sie die Exportkreditagenturen der DACH-Region auf der IFAT 2024 und entdecken Sie neue Möglichkeiten der Risikoabsicherung und Finanzierungslösungen.

IFAT Munich 2024 – Weltleitmesse für Umwelttechnologien

Datum: vom 13. bis 17. Mai 2024

Ort:  Messe München, Stand EOE.04 am Eingang Ost

Die offiziellen Exportkreditagenturen (ECAs) Deutschlands, Österreichs und der Schweiz laden Vertreterinnen und Vertreter exportorientierter Unternehmen und Importeure aus dem Ausland an ihren Messetand ein. Hier erfahren Sie mehr über die verschiedenen Aspekte der Risikoabsicherung und Finanzierungslösungen von Exportkreditagenturen, wie Sie mögliche Risiken frühzeitig erkennen und Ihre Projekte durch geeignete Strategien erfolgreich absichern können.

Wir geben Ihnen einen Überblick: Ob staatliche Förderprogramme, öffentliche Finanzierungsinstrumente oder private Investoren – wir unterstützen Sie dabei, die richtigen Finanzierungspartner für Ihr Projekt zu finden und Ihre Finanzierungsstrategie zu optimieren.

Tickets können hier angefordert werden: veranstaltung@exportkreditgarantien.de

Save-the-Date: Coface Kongress am 16. Mai 2024

Auch der nächste Coface Kongress in Mainz steht bereits in den Startlöchern!

Das Thema am Donnerstag, den 16. Mai 2024 lautet: „Quo vadis, Deutschland – wackelt der Wirtschaftsstandort?“ Mit Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik wird diese gewichtige Frage aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet.

Mit dabei sind unter anderem Prof. Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, der Soziologie-Professor Prof. Dr. Armin Nassehi, Dr. Karoline Kampermann vom Verband der Automobilindustrie sowie die KI-Expertin Dr. Feiyu Xu.

Weitere Infos zum Programm finden Sie hier.

Bereits heute können Sie sich zum Coface Kongress 2024 anmelden. Nutzen Sie die Gelegenheit! Jetzt kostenlos anmelden!

Save-the-Date: BAFA – 18. Export-kontrolltag

Am 28. und 29. Mai 2024 ist es wieder so weit: Der 18. Exportkontrolltag des BAFA, der in diesem Jahr unter dem Leitmotiv „Vertrauen und Verantwortung“ steht, öffnet im InterContinental Hotel in Berlin seine Türen. Weitere Informationen und Anmeldung hier:

BAFA – Außenwirtschaft – 18. Exportkontrolltag