Der BDEx (Bundesverband des Deutschen Exporthandels e.V.) fungiert als führender Verband für deutsche Unternehmen im Außenhandel. Seine vorrangige Aufgabe besteht darin, die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder im Exporthandel zu schützen und zu fördern, indem er sich gezielt für deren Belange im internationalen Handel einsetzt.
Beraten.
Außenwirtschaftsinformation 5/2024
Aktuelles
BDEx-Umfrage zur aktuellen Visavergabepraxis
Schon seit langem klagt die deutsche Außenwirtschaft über schleppende Visaverfahren bei deutschen Auslandsvertretungen. Nicht zuletzt deshalb setzt das Auswärtige Amt den Aktionsplan „Visabeschleunigung“ um. Mit diesem soll insbesondere die Digitalisierung des Visumverfahrens konsequent ausgebaut werden. Ziel ist es, bis zum 1. Januar 2025 das Verfahren umfassend zu digitalisieren. Es dauert also. Zudem sind laut Auskunft der Bundesregierung rund 53 Dienstposten von 543 an den Auslandsvertretungen im Visabereich unbesetzt. Auch wenn die Besetzung der unbesetzten Visa-Dienstposten Priorität haben soll, ist auch hier keine schnelle Lösung zu erwarten.
Außenhändler, die aktuelle und akute Probleme mit der Erteilung von Visa durch deutsche Auslandsvertretungen haben, sind eingeladen, dies mit Nennung Ihrer Reaktion darauf dem BDEx unter contact@bdex.de zu melden. (Ausgenommen sind Meldungen zur Visapraxis im deutschen Generalkonsulat in Shanghai, da die Situation dort ausreichend bekannt ist.)
Alle Meldungen sind bis zum 31.5. hochwillkommen und werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Ziel des Aufrufs ist es, das Auswärtige Amt erneut darauf hinzuweisen, wie wichtig dieses Thema für einen funktionierenden Außenhandel ist.
Umfrage zu Risiken für die Widerstandsfähigkeit der Lieferketten
Die Europäische Kommission ruft Unternehmen zur Teilnahme an einer Umfrage zu Risiken in der Lieferkette auf. Diese basiert auf der Gemeinsamen Mitteilung über eine Europäische Strategie für wirtschaftliche Sicherheit (EESS) vom 20. Juni 2023, die eine Bewertung von Risiken für die wirtschaftliche Sicherheit in vier Kategorien vorsieht.
Die Europäische Kommission weist darauf hin, dass alle individuellen Antworten vertraulich behandelt werden und nur den Kommissionsbeamten zugänglich sind, die im Rahmen der Arbeiten zur wirtschaftlichen Sicherheit mit der Risikobewertung der Lieferkette befasst sind. Die Umfrageergebnisse werden anonymisiert und für die weitere Analyse und Berichterstattung durch die Europäische Kommission aggregiert.
Die Teilnahme an der Umfrage dauert etwa 30 Minuten.
Nähere Informationen und der Link zur Umfrage:
Umfrage auf EUSurvey (ec.europa.eu)
Einordnung des 13. EU-Sanktionspakets gegen Russland
Die Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Ahlers & Vogel hat am 19. April 2024 eine Einordnung des 13. Sanktionspakets der EU gegen Russland veröffentlicht.
Neben den neuesten beschlossenen Maßnahmen ist hervorzuheben, dass sich die Sanktionen mittlerweile auch auf Unternehmen außerhalb von Russland und Belarus, auf Unternehmen in VAE, Usbekistan, Singapur, Sri Lanka, Hongkong, China, Serbien, Kasachstan, Thailand, Türkei und im Iran erstrecken. Zudem sind weitere Sanktionen außerhalb des 13. Sanktionspakets in Reaktion auf den Tod von Alexej Nawalny beschlossen worden.
Der vollständige Artikel ist online einzusehen:
Einordnung des 13. Sanktionspakets durch Ahlers & Vogel vom 19.04.2024
CSDDD-Richtlinie und Verordnung gegen Zwangsarbeit vom EP angenommen
Das Europäische Parlament hat am 23. und 24. April 2024 die finalen Texte der EU-Verordnung zum Verbot von Produkten, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden, und der EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit („CSDDD“ bzw. „CS3D“) angenommen.
Die finalen Texte finden sich auf der Webseite des EU-Parlaments:
Verordnung: Verbot von Produkten, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden
Referentenentwurf: Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat im März 2024 den Referentenentwurf zur deutschen Umsetzung der neuen europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung für große und börsennotierte Unternehmen veröffentlicht. Die darin enthaltenen Regelungen sollen nach Ausführungen des BMJ im Wesentlichen einer Eins-zu-eins-Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) entsprechen.
Bisherige Pflichten zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung sollen durch die Pflicht zur Erweiterung des (Konzern-)Lageberichts um einen Nachhaltigkeitsbericht ersetzt und der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen deutlich ausgeweitet werden.
Der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft ist erheblich. Nach dem derzeitigen Stand schätzt das BMJ einen einmaligen Erfüllungsaufwand in Höhe von 748 Millionen Euro sowie einen laufenden Erfüllungsaufwand von jährlich ca. 1,4 Milliarden Euro.
Die Umsetzung der europäischen Vorgaben durch die CSRD muss nach Ausführungen des Entwurfs bis zum 6. Juli 2024 erfolgt sein.
EuroCommerce: Manifest für den Einzel- und Großhandel 2024-29
EuroCommerce hat im April 2024 sein „Manifest für den Einzel- und Großhandel“ veröffentlicht. Mit Blick auf die Europawahl werden die EU-Institutionen zur Zusammenarbeit aufgefordert, um Herausforderungen in Chancen für ein wettbewerbsfähigeres und widerstandsfähigeres Europa zu verwandeln. Die EU soll weiter darauf hinarbeiten, wettbewerbsfähig, empowered, nachhaltig, innovativ und kompetent zu sein. EuroCommerce bietet sich der EU als Partner an und verbindet jedes der fünf Merkmale mit konkreten Forderungen.
Weiterführende Informationen:
PDF: Manifest für Einzel- und Großhandel (Englisch)
Außenwirtschaftsrecht / Exportkontrolle
Russland: BMWK veröffentlicht Hinweisblatt zur Sanktionsumgehung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 24. April 2024 ein Hinweispapier zur Umgehung der Sanktionen gegen Russland veröffentlicht. Demnach gelangen vermehrt kriegsrelevante Güter von ausländischen Tochtergesellschaften von EU-Unternehmen nach Russland.
Aktuelle Auswertungen der Europäischen Kommission von einschlägigen Handels- und Zolldaten zeigen demnach, dass der Großteil der kriegsrelevanten Güter, die Russland erreichen, Unternehmen aus westlichen Ländern zuzuordnen ist, darunter auch EU-Staaten. Dabei wird ein Großteil dieser Güter nicht dort hergestellt, sondern stammt aus der Produktion von in Drittstaaten ansässigen Tochtergesellschaften westlicher Unternehmen. Diese Güter gelangen dann, teilweise über den Umweg weiterer Drittstaaten, nach Russland.
Das Dokument weist auch darauf hin, dass deutsche Muttergesellschaften unter Umständen als sanktionsrechtlich verantwortlich für das Handeln des ausländischen Tochterunternehmens angesehen werden können.
Modernisierung des deutschen Schiedsverfahrensrechts geplant
Die Rechtsanwälte Partnerschaft Graf von Westphalen hat im April 2024 eine Übersicht zur geplanten Modernisierung des deutschen Schiedsverfahrensrechts veröffentlicht. Ziel des vom Justizministerium geplanten Gesetzesvorhabens ist die Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts, die Anpassung an internationale Standards und damit die Stärkung des Schiedsstandortes Deutschland im internationalen Wettbewerb.
Die letzte Reform der entsprechenden Zivilprozessordnung liegt bereits 25 Jahre zurück.
Der vollständige Artikel mit einer detaillierten Übersicht über die geplanten Änderungen ist online einzusehen:
Veröffentlichung von Graf von Westphalen vom April 2024
Rat der EU verlängert restriktive Maßnahmen gegen Myanmar
Auf Grundlage einer jährlichen Überprüfung hat der Rat der EU am 26. April 2024 die restriktiven EU-Maßnahmen gegen Myanmar um ein weiteres Jahr, bis zum 30. April 2025, verlängert.
Gründe dafür sind das repressive Vorgehen des Militärs in Myanmar und die anhaltenden schweren Menschenrechtsverletzungen. Bereits in 2013 waren restriktive Maßnahmen gegen Myanmar beschlossen worden. Im Anschluss an den Militärputsch in 2021 und die darauffolgenden Repressionen wurden mehrmals restriktive Maßnahmen beschlossen und verlängert.
Zu den nun verlängerten Maßnahmen gehören:
- Vermögenswerte von insgesamt 124 Personen und Organisationen sind eingefroren. Es gilt ein Verbot der Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlicher Ressourcen sowie ein Einreiseverbot für die gelisteten Personen
- Ein Embargo für Waffen und Ausrüstung, Exportverbot für bestimmte Dual-Use-Güter sowie Beschränkungen für bestimmte Geräte zur Überwachung und Kommunikation
- Verbot der militärischen Ausbildung und Zusammenarbeit mit den Streitkräften
Weiterführende Informationen:
Pressemitteilung des Rats der Europäischen Union vom 26.04.2024
Informationen zu weiteren Sanktionsmaßnahmen finden Sie hier.
Zoll und EU-Handelspolitik, WTO, sonstige Handelsabkommen
Kommission veröffentlicht Bericht über Wirtschaftsverzerrungen von China
Die Generaldirektion Handel der Europäischen Kommission hat am 10. April 2024 einen aktualisierten Bericht zu erheblichen Verzerrungen in der Wirtschaft der Volksrepublik China veröffentlicht. Es werden bereichsübergreifende Verzerrungen sowie Verzerrungen bei Produktionsfaktoren und in ausgewählten Sektoren in den Blick genommen.
Dieser Bericht wurde basierend auf der Verordnung (EU) 2016/1036 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht-EU-Ländern und als mögliche Grundlage für handelspolitische Schutzmaßnahmen erstellt.
Regionale Handelsabkommen von WTO überprüft
Am 8. April 2024 überprüfte der WTO-Ausschuss für regionale Handelsabkommen sechs Handelsabkommen. An den in der Ausschusssitzung behandelten Abkommen waren Australien, Kolumbien, die EU, Großbritannien, Japan, die pazifischen Inselstaaten, Peru, Vietnam sowie die ASEAN beteiligt. Insgesamt gibt es 65 regionale Handelsabkommen, für die im Rahmen der WTO regelmäßig Sachberichte erstellt werden.
Detaillierte Informationen zu den Inhalten der Ausschusssitzung, den Implementierungsstand der behandelten Freihandelsabkommen sowie alle Dokumente in Verbindung mit zur Sitzung gibt es auf der Website der WTO. Das nächste Ausschuss-Treffen ist für Anfang Juli 2024 angesetzt.
Weiterführende Informationen:
Peru tritt Carnet ATA-Abkommen für vorübergehende Einfuhr von Waren bei
Mit Wirkung zum 30. April 2024 ist Peru dem Carnet ATA-Abkommen beigetreten, das die zollfreie Einführung von Gebrauchswaren für vorübergehende Zwecke wie Ausstellungen und Messen ermöglicht. Bei dem Carnet ATA handelt es sich um ein Zollpassierscheinheft, das für Peru nun bei der Handelskammer in Lima ausgestellt werden kann. In Deutschland erfolgt die Ausstellung durch die Industrie- und Handelskammern. Insgesamt sind jetzt 79 Staaten dem Abkommen beigetreten.
Weiterführende Informationen:
Neue Präferenz-Regelungen im Rahmen des Pan-Europa-Mittelmeer-Übereinkommens
Für das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzregeln (PEM-Übereinkommen) werden ab dem 1. Januar 2025 neue Regelungen eingeführt. Zu den PEM-Ländern gehören die EU, die EFTA-Staaten, die Türkei, die Unterzeichnerstaaten der Barcelona-Erklärung, die westlichen Balkanstaaten und die Färöer.
Die Europäische Kommission veröffentlichte den Beschluss Nr. 1/2023 des Gemischten Ausschusses vom 7. Dezember 2023, der eine Änderung des Übereinkommens zur Modernisierung der Ursprungsregeln vorsieht. Bis zum Inkrafttreten der Neuerungen bleiben die bisherigen Ursprungsregeln und Übergangsregeln gemäß Anlage A weiterhin gültig.
Von der Aktualisierung sind sämtliche Handelsabkommen zwischen den PEM-Handelspartnern betroffen. Sie zielt darauf ab, die Ursprungsregeln flexibler und unternehmensfreundlicher zu gestalten und damit ein effizienteres Arbeiten und einen verbesserten Zugang zu den PEM-Märkten zu ermöglichen. Im Fokus stehen unter anderem vereinfachte produktspezifische Vorschriften, erhöhte Toleranzwerte für Vormaterialien ohne Ursprung sowie die Einführung der Möglichkeit zur Zollermäßigung.
Der Beschluss Nr. 1/2023 des Gemeinsamen Ausschusses des PEM-Übereinkommens findet sich im Anhang (Englisch).
Beschluss Nr.1-2023 des Gem. Ausschusses des PEM-Übereinkommens
GTAI: Übersicht zu verschiedenen Datenbanken der WTO
Germany Trade & Invest (GTAI) hat am 12. April 2024 eine Übersicht über verschiedene Datenbanken der WTO veröffentlicht, die darauf abzielen, Unternehmen im globalen Handel zu unterstützen.
Dazu gehören beispielsweise das Benachrichtigungssystem für technische Handelshemmnisse und sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen, den Global Services Trade Data Hub sowie eine Informationssammlung zu Einfuhrlizenzverfahren. Insgesamt werden 20 Datenbanken vorgestellt.
Weiterführende Informationen:
Exportfinanzierung / -Kreditsicherung
Coface-Umfrage 2024 zu Unternehmens-Zahlungsverkehr in China veröffentlicht
Im März 2024 hat die Kreditversicherungs- und Risk-Management-Gruppe Coface ihre jährliche Umfrage zum Zahlungsverkehr mit China veröffentlicht. Zu den Hauptergebnissen der Umfrage gehören:
- Insgesamt waren im Jahr 2023 mehr Unternehmen bereit, Zahlungsmodalitäten zu gewähren. Die durchschnittliche Zahlungsfrist hat sich jedoch von 81 auf 70 Tage verkürzt.
- Durch die Verkürzung der Kreditlaufzeiten sind 2023 die Meldungen von Zahlungsverzögerungen angestiegen. Allerdings sank der durchschnittliche Zahlungsverzug von 83 Tagen in 2022 auf 64 Tage in 2023.
- Hinsichtlich der Kreditrisiken gab es starke Unterschiede zwischen den Branchen, wobei das Baugewerbe mit 84 Tagen die längsten Zahlungsverzögerungen verzeichnete und die Textilindustrie die höchsten Zahlungsausfallrisiken.
Nach Sektoren aufgeschlüsselt äußerte sich die Pharmaindustrie am optimistischsten, gefolgt von der Automobilindustrie.
Weiterführende Informationen:
Mitteilung von Coface zur Zahlungsverkehr-Umfrage vom 19.03.2024
EU-Parlament nimmt Position zur Zahlungsverzugsverordnung an
Am 23. April 2024 hat das Europäische Parlament in erster Lesung seine bisherige Position zur Zahlungsverzugsverordnung („Late Payment Regulation“) in wesentlichen Teilen angenommen.
Die Position des Parlaments beinhaltet unter anderem:
- Zwischen Unternehmen sollen gesetzliche Zahlungsfristen von maximal 30 Tagen zulässig sein, die durch vertragliche Vereinbarung auf 60 Tage ausgedehnt werden könnten. Ausnahmen sind Saisonartikel und langsam drehende Konsumgüter
- Schaffung von nationalen Durchsetzungsbehörden, bei denen auch anonyme Beschwerden zulässig sein sollen
- Ein Verzicht auf Verzugszinsen gegenüber großen Unternehmen und der öffentlichen Hand soll nicht mehr zulässig
Da es sich hier zunächst um die erste Lesung des Verordnungsentwurfs handelt, ist damit noch keine eindeutige Entscheidung gefallen: Eine kurzfristige Einigung zwischen Parlament und Rat auf eine gemeinsame Position ist derzeit unwahrscheinlich, zumal in den Mitgliedstaaten erheblicher Widerstand gegen das Regelungsvorhaben besteht. Mit einem weiteren Fortschritt des Gesetzgebungsverfahrens ist daher erst nach den Wahlen zum Europäischen Parlament zu rechnen.
Weiterführende Informationen:
Der vom EP angenommene Text P9 TA(2024)0299 findet sich im Anhang
Ukraine erweitert Liste zur Versicherung von kriegsbedingten Risiken
Am 9. April 2024 hat die Regierung der Ukraine eine Verordnung verabschiedet, die die Liste der kriegsbedingten und politischen Risiken, die durch die Exportkreditagentur (EСA) versichert werden können, erweitert. Die Bedingungen gelten nur für die Versicherung von Krediten ukrainischer Unternehmen, die mit Investitionen in die Schaffung von Anlagen und Infrastruktur verbunden sind, die für die Entwicklung der verarbeitenden Industrie und den Export von Waren ukrainischen Ursprungs erforderlich sind, sowie von Direktinvestitionen.
Zu den gelisteten Risiken gehören unter anderem:
- Kriegsrisiken wie beispielsweise militärische Auseinandersetzungen, gewaltsame Änderung oder Umsturz der verfassungsmäßigen Ordnung, Terroranschläge oder Sabotageakte, Besetzung oder Annexion
- Politische Risiken wie Zwangsveräußerung oder Beschlagnahme von Eigentum einer Wirtschaftseinheit durch staatliche Behörden der Ukraine, unbegründeter Lizenzentzug durch eine Marktaufsichtsbehörde oder auch die Nichterfüllung des Staates, Verpflichtungen aus der Gesetzgebung oder einer Investitionsvereinbarung nachzukommen
Eine detaillierte Liste relevanter Risiken sowie die Bedingungen für die möglichen Versicherungsverträge hat die Deutsch-Ukrainische Industrie- und Handelskammer in einem Legal Update zusammengetragen.
Legal Update der Deutsch-Ukrainischen Industrie- und Handelskammer
Exportkreditgarantien des Bundes: Lateinamerika: Attraktiver Markt mit ungenutztem Potenzial – Wichtiger Partner bei der Energiewende
Lateinamerika ist ein attraktiver Markt und Wirtschaftsstandort. Mehr als 650 Millionen Menschen leben in dieser Region. Und sie zählt zu den wichtigsten globalen Rohstofflieferanten für die Industrie.
Lateinamerika verfügt über rund 50 Prozent der weltweiten Lithium-, Silber- und Goldvorkommen. Hinzu kommen die guten und günstigen Bedingungen zur Herstellung von grünem Wasserstoff.
Damit ist Lateinamerika – allen politischen und wirtschaftlichen Herausforderungen zum Trotz – eine Region wie geschaffen für die deutsche Wirtschaft; sowohl als Absatzmarkt als auch für die Energiewende und Transformation in Deutschland.
Umso erstaunlicher, dass die lateinamerikanischen Staaten in der Exportstatistik – noch – ein Schattendasein führen. Unter den Top 10 Handelspartnern Deutschlands befindet sich kein lateinamerikanisches Land. Am besten platziert ist Mexiko auf Rang 20.
In der April-Sitzung des Interministeriellen Ausschusses für Exportkreditgarantien erläuterte Ministerialrätin Dr. Ursina Krumpholz, Leiterin des Referats Lateinamerika im Bundesministerium für Wirtschaft und Klima, wie die Bundesregierung auf verschiedenen Ebenen versucht, Investitionen und Exporte in diese Region zu fördern. Eine wesentliche Maßnahme: die Instrumente der Außenwirtschaftsförderung.
„Mit den Exportkreditgarantien, den Garantien für Ungebundene Finanzkredite und den Investitionsgarantien steht deutschen Exporteuren und Investoren eine breite Palette der Außenwirtschaftsförderinstrumente für ihr Engagement in Lateinamerika zur Verfügung“, so Krumpholz. Durch die jüngst beschlossene Klimastrategie und die Einführung eines Klima-UFK seien diese vor allem mit Blick auf grüne und transformatorische Geschäfte noch einmal deutlich attraktiver geworden.
Vor diesem Hintergrund ermutigte sie Unternehmen, sich der Region intensiver zuzuwenden – vor allem auch mit Blick auf eine stärkere Diversifizierung. „Lateinamerika kann der deutschen Wirtschaft helfen, unabhängiger zu werden“, so die Ministerialrätin.
Veranstaltungen
Online-Seminar des VAB: Außenhandelsfinanzierung – Update 2024
In der Online-Veranstaltung sollen die aktuellen Entwicklungen in Regulierung und Dokumentation im Bereich der Außenhandelsfinanzierung zusammenfasst und vermittelt werden.
Zu den Themen der Veranstaltung gehören:
- Hermesdeckungen 2024 unter besonderer Berücksichtigung der Bankenperspektive
- Verwendung von Incoterms im Außenhandel
- Update zu Sanktionen und Embargos in der Außenhandelsfinanzierung
- Die Rolle der Banken in der Exportkontrolle
- Aktuelle Entwicklungen und Trends in der ECA Finanzierung
- Geldwäscherisiken und Pflichten für Institute im Rahmen der Außenhandelsfinanzierung
Datum: Donnerstag, 16. Mai 2024
Uhrzeit: 9:00 – 17:00 Uhr
Ort: Online
Anmeldefrist: 13. Mai 2024
Weitere Informationen und den Link zur Registrierung gibt es auf der Webseite des Verbands der Auslandsbanken in Deutschland.
Dialog mit der Zivilgesellschaft über die Handelsbeziehungen mit Indien
Für diese Online-Veranstaltung der Europäischen Kommission ist als Hauptsprecher der Leiter des Referats für Süd- und Südostasien, Australien und Neuseeland aus der Generaldirektion Handel der Europäischen Kommission geladen. Neben Updates zu den Handelsbeziehungen mit Indien und dem Stand der Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen ist ein offener Austausch mit zivilgesellschaftlichen Organisationen zur EU-Handelspolitik mit Indien geplant.
Die Veranstaltung findet in englischer Sprache statt.
Datum: Mittwoch, 22. Mai 2024
Uhrzeit: 14:30 – 16:30 Uhr
Ort: Webex (online)
Link zur Registrierung: https://dms2.tradenet.ec.europa.eu/sites/dialogue/Pages/MyAttendedMeetings.aspx
Weitere Informationen zur Veranstaltung gibt es auf der Webseite der Europäischen Kommission.