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Außenwirtschaftsinformation 10/2025

Aktuelles

Kommission schlägt Handelsmaßnahmen gegen Israel vor

Am 17. September 2025 hat die EU-Kommission dem Rat ihren Vorschlag zur Aussetzung bestimmter handelsbezogener Bestimmungen des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Israel sowie Vorschläge für Sanktionen für Sanktionen gegen die Hamas, extremistische Minister und gewalttätige Siedler vorgelegt. Damit folgt sie der Ankündigung der Kommissionspräsidentin von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union.

Hintergrund ist die Feststellung, dass Israel gegen Artikel 2 des Abkommens – die Achtung der Menschenrechte und demokratischer Grundsätze – verstoßen habe. Die Kommission begründet dies mit der sich verschärfenden humanitären Lage im Gazastreifen, der Blockade humanitärer Hilfe, der Intensivierung der Militäroperationen und der Fortsetzung des Siedlungsbaus im E1-Gebiet, der die Zweistaatenlösung weiter gefährde.

Die Maßnahmen umfassen die Aussetzung künftiger Mittelzuweisungen an Israel (außer für Zivilgesellschaft und Yad Vashem) sowie ein Sanktionspaket gegen Hamas-Mitglieder, israelische Regierungsvertreter und Siedler.

In der Praxis bedeuten die Handelsmaßnahmen, dass Einfuhren aus Israel ihren bevorzugten Zugang zum EU-Markt verlieren werden. Auf diese Waren werden daher Zölle in der Höhe wie für jedes andere Drittland erhoben, mit dem die EU kein Freihandelsabkommen geschlossen hat. Die Sanktionsmaßnahmen betreffen fünf Entwürfe von Rechtsakten mit neun Vorschlägen für Listungsänderungen in Bezug auf Minister und Siedler (im Rahmen der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte) sowie ein verstärktes Sanktionspaket gegen zehn Mitglieder des Politbüros der Hamas auf der Grundlage eines neuen Kriteriums für die Aufnahme in die Liste im Rahmen der Hamas-Sanktionsregelung.

Der Rat muss die Beschlüsse noch annehmen – für die Handelssanktionen mit qualifizierter Mehrheit, für die personenbezogenen Sanktionen einstimmig. Die Aussetzung der Handelszugeständnisse tritt 30 Tage nach Unterrichtung des EU-Israel-Assoziationsrats in Kraft. Bisher weigert sich die Bundesrepublik Deutschland diesen Maßnahmen zuzustimmen.

Weiterführende Informationen: Aussetzung von Handelszugeständnissen für Israel

EU-Entwaldungsverordnung: Verschiebung möglich

Die EU-Kommission hat am 23. September 2025 angekündigt, den Anwendungsbeginn der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein weiteres Jahr verschieben zu wollen.

Die Ankündigung erfolgte durch EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall auf der Sitzung des AGRIFISH-Rates. Als Hauptgrund wurde das Fehlen eines ausreichend leistungsfähigen IT-Systems angegeben. Die Kommission hat dem Rat der EU und dem Europäischen Parlament ein Schreiben übermittelt, in dem sie eine weitere einjährige Verzögerung „in Betracht zieht“ und erklärt: „I would be happy to discuss with you at your earliest convenience how we can best go about this matter in good cooperation and dialogue between the three institutions.“ Bundeslandwirtschaftsminister Rainer begrüßt den Vorschlag der Verschiebung.

Der BDEx fordert gemeinsam mit dem BGA seit langem neben einer Verschiebung weitere praxisfreundliche Erleichterungen wie die Begrenzung der Sorgfaltspflichten auf den Erstinverkehrbringer und die Einführung der sogenannten „Null-Risiko-Variante“. Dies sollte idealerweise durch die Einbeziehung der EUDR in die Omnibuspakete der Kommission erreicht werden.

Zudem veröffentlicht die Kommission nach der Sommerpause wieder regelmäßig Termine für ihre Onlineschulungen zum EU-IT-System. Im Oktober finden insgesamt acht Termine statt, zu denen Sie sich hier kostenfrei anmelden können.

Neues BDEx-Fördermitglied: Kanzlei Oppenhoff

Der BDEx freut sich sehr, seit September ein neues Fördermitglied in seinen Reihen begrüßen zu dürfen: die Kanzlei Oppenhoff. Mit ihrer langjährigen Expertise in der Beratung nationaler und internationaler Unternehmen bereichert Oppenhoff das Netzwerk und die Expertise des Verbandes und bringt wertvolle Perspektiven insbesondere in den Bereichen Wirtschaftsrecht, Außenhandel und Compliance ein.

Im folgenden Beitrag stellt sich die Kanzlei Oppenhoff vor – mit Einblicken in ihre Tätigkeitsschwerpunkte, ihre interdisziplinäre Oppenhoff Foreign Trade Group sowie mit Vorstellung des für Sie zuständigen Ansprechpartners:

Oppenhoff ist eine der führenden unabhängigen Sozietäten in Deutschland. Für unsere Mandanten meistern wir die komplexen Herausforderungen von heute und morgen – und bauen dabei auf die Erfahrung aus über 110 Jahren Kanzleigeschichte.

Als unabhängige Full-Service-Wirtschaftskanzlei an den Standorten Köln und Frankfurt beraten wir in allen wichtigen Bereichen des Wirtschaftsrechtes – national und international. Unsere über 100 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie unsere weltweiten Partnerkanzleien zählen zu den führenden Experten in ihren Rechtsgebieten und Industriesektoren.

Im Außenwirtschaftsrecht begleiten wir unsere Mandanten bei den zunehmenden regulatorischen Herausforderungen und dem stetigen Wandel auf politischer Ebene und in der Weltwirtschaft.

Unsere spezialisierte, interdisziplinäre Oppenhoff Foreign Trade Group berät zu den aktuellen Herausforderungen im Außenwirtschaftsrecht, wie insbesondere:

  • Grenzüberschreitende Transaktionen: Investitionsprüfung und Kartellrecht
  • Exportkontrolle
  • Sanktionen
  • Internationales Vertragsrecht
  • Verbrauchsteuerrecht
  • WTO-Recht und weitere internationale Wirtschaftsabkommen
  • Zollrecht

Ihr Ansprechpartner:

Neue Entwicklungen beim LkSG: Entschärfung und sofortige Entlastung geplant

Am 3. September 2025 hat das Bundeskabinett das „Gesetz zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes – Entlastung der Unternehmen durch anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung“ beschlossen. Dieses enthält wesentliche Änderungen am Gesetzestext des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), die Unternehmen entlasten sollen, ohne die Standards im Bereich Menschenrechte abzusenken. Gleichzeitig soll es weiterhin nahtlos gelten.

Die wichtigsten Änderungen sehen laut Pressemitteilung des zuständigen Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vor, dass die Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten entfällt und Verstöße gegen die fortgeltenden Sorgfaltspflichten nur bei schweren Verstößen sanktioniert werden. Damit sollen doppelte Berichtspflichten vermieden und die deutsche Volkswirtschaft gestärkt werden. Für einen umfassenden Überblick der Änderungen verweisen wir auf den lesenswerten Beitrag des neuen BDEx-Fördermitglieds Oppenhoff: Bundeskabinett bringt Entschärfung des LkSG auf den Weg – Beschränkte Erleichterung für Unternehmen – Oppenhoff.

Zudem hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) mit Pressemitteilung vom 26. September 2025 angekündigt,

Zur sofortigen Entlastung der Unternehmen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) mit Pressemitteilung vom 26. September 2025 angekündigt, in Abstimmung mit dem BMAS das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angewiesen zu haben, bei der Anwendung des LkSG zurückhaltend und unternehmensfreundlich zu agieren. Dies bedeutet, dass die Prüfung von Unternehmensberichten ausgesetzt wird, laufende Ordnungswidrigkeitenverfahren zu den ersatzlos gestrichenen Tatbeständen eingestellt und neue Verfahren nur bei besonders schweren Verstößen gegen Menschenrechte eröffnet werden. Gleichzeitig wird das BAFA die Kommunikationsaktivitäten ausbauen, z. B. durch Umsetzungshilfen und Unterstützung von Kooperationen zwischen Unternehmen.

Zur Pressemitteilung: BMWE – Sofortige Entlastung für Unternehmen – BMWE weist BAFA zu Zurückhaltung beim Lieferkettengesetz an

Bei Rechnungsstellung künftig andere Amtssprachen der EU zulässig

Mit Schreiben vom 17. September 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) klargestellt, dass künftig bestimmte Pflichtangaben auf Rechnungen auch in anderen Amtssprachen der EU gemacht werden dürfen. Damit können Unternehmer bei der Rechnungsstellung Begriffe verwenden, die in den jeweiligen Sprachfassungen der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) für die entsprechenden Angaben nach Artikel 226 MwStSystRL genutzt werden – etwa englische Begriffe wie „Reverse charge“ oder „Self-billing“.

Zur Umsetzung wurde der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) angepasst und um eine neue Anlage 8 ergänzt, die eine Übersicht der zulässigen fremdsprachigen Begriffe enthält. Die Änderung soll die grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit innerhalb der EU vereinfachen und die Verständlichkeit von Rechnungen im Binnenmarkt erhöhen.

Zu dem Schreiben: Bundesfinanzministerium – Ausstellung von Rechnungen – Angabe von Rechnungspflichtangaben in anderen Amtssprachen der EU

COFACE veröffentlicht neues Merkblatt zu Datenflut im Risikomanagement

BDEx-Fördermitglied Coface hat ein neues Merkblatt zur Datenflut im Risikomanagement veröffentlicht. Hintergrund ist, dass die Anforderungen an das Risikomanagement von unternehmen stetig steigen – ebenso wie die Datenmengen, die Unternehmen bewältigen müssen. Allein für die Bewertung von Lieferanten und Kunden sind inzwischen über 290.000 Datenpunkte relevant. Das neue Whitepaper zeigt, wie sich aus dieser Informationsflut fundierte Entscheidungen ableiten lassen und warum manuelle Auswertungen längst nicht mehr ausreichen.

Es erläutert, wie moderne API-Integrationen Prozesse automatisieren und skalieren, und was Coface Business Information dabei besonders macht. Unternehmen erfahren, wie sie mit validen Daten Risiken frühzeitig erkennen und ihre Entscheidungsfähigkeit nachhaltig stärken können – ganz nach dem Motto: „Ohne Daten. Keine Taten.“

Zum Merkblatt: NER-DE 2025 09 BI Whitepaper

Außenwirtschaftsrecht / Exportkontrolle

Aktualisierung der Anhänge der EU-Dual-Use-Verordnung

Mit der Delegierten Verordnung vom 08. September 2025 hat die EU-Kommission die Aktualisierung des Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 2021/821 (EU-Dual-Use-Verordnung) auf den Weg gebracht. Voraussichtlich tritt diese Delegierte Verordnung ab November 2025 in Kraft.

Die Vorab-Fassungen finden Sie im Register der Kommissionsdokumente verlinkt.

Als Hilfestellung hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen unverbindlichen Überblick über die geplanten Änderungen im Anhang I veröffentlicht. Diesen können Sie hier abrufen. Demnach basieren die Änderungen auf Vereinbarungen der internationalen Exportkontrollregime und der sprachlichen Überarbeitung einiger Listennummern.

BMWE veröffentlicht zweite Ausgabe des Informationsschreibens zu Sanktionsumgehungen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat am 12. September 2025 die Zweite Ausgabe des Informationsschreibens zu aktuellen Entwicklungen in der strafrechtlichen Praxis aus dem Bereich der Sanktionen gegen Russland veröffentlicht.

Dieses soll Unternehmen in der Praxis dabei unterstützen, Sanktionsumgehungen zu erkennen und zu vermeiden, indem es über aktuelle Entwicklungen berichtet. Die Aktualisierung betrifft Neuerungen in der strafrechtlichen Praxis.

Zum Schreiben: BMWE – Sanktionsumgehung – Aktuelles aus der strafrechtlichen Praxis der Sanktionen gegen Russland

Aktualisierung des Merkblatts zur optimierten Antragstellung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat am 11. September 2025 eine Aktualisierung des Merkblatts zur optimierten Antragsstellung bei Ausfuhrgenehmigungen vorgenommen.

Das Merkblatt soll Sie dabei unterstützen, einen formal richtigen und inhaltlich vollständigen Antrag einzureichen. Dieses enthält insbesondere auch nähere Informationen zu den Neuerungen in der Antragsmaske des ELAN-K2 Ausfuhr-Systems. Die Antragsmaske wurde zum 1. September 2025 aktualisiert, worüber wir Sie bereits mit dem letzten AWI informiert haben. Die aktualisierte Maske fragt künftig zusätzliche Informationen ab, die die Bearbeitung effizienter gestalten soll.

Zu dem Merkblatt: BAFA – Außenwirtschaft – Merkblatt zur optimierten Antragstellung (5. Auflage, September 2025)

Sanktionen gegen Iran wieder in Kraft

Am 29. September 2025 hat der Rat der Europäischen Union beschlossen, restriktive Maßnahmen gegen Iran wieder einzuführen, nachdem das Land seine Verpflichtungen aus dem Joint Comprehensive Plan of Action (JCPoA) nicht erfüllt hat. Die Entscheidung folgt auf die Aktivierung des „Snapback“-Mechanismus durch die E3-Staaten (Frankreich, Deutschland, Vereinigtes Königreich), der eine automatische Wiedereinsetzung früherer UN-Sanktionen vorsieht. Grundlage ist der Beschluss (GASP) 2025/1972, der mit Verordnung (EU) 2025/1975 umgesetzt wird.

Die wieder eingeführten Maßnahmen umfassen sowohl UN-Sicherheitsratsresolutionen seit 2006, die in EU-Recht umgesetzt wurden, als auch autonome EU-Sanktionen. Dazu gehören Reiseverbote und Vermögenssperren für gelistete Personen und Organisationen, wirtschaftliche und finanzielle Beschränkungen für Handel, Transport und Bankenwesen sowie ein Verbot, gelisteten Personen oder Organisationen Mittel oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

Im Handelssektor wurden das Exportverbot für Waffen und Dual-Use Güter sowie das Verbot von Import, Kauf und Transport von iranischem Rohöl, Erdgas, petrochemischen und Erdölprodukten wieder eingeführt. Weitere Verbote betreffen den Verkauf von Schlüsseltechnologie im Energiesektor, Gold, andere Edelmetalle, Diamanten, bestimmte Marineausrüstung und spezifische Software.

Im Finanzsektor sind erneut die Vermögenswerte der Zentralbank Irans und mehrerer großer iranischer Geschäftsbanken eingefroren. Der Transportsektor unterliegt wieder Beschränkungen, darunter Zugangssperren für iranische Frachtflüge zu EU-Flughäfen und ein Verbot der Wartung oder des Service von Flugzeugen und Schiffen, die mit verbotenen Aktivitäten in Verbindung stehen.

Weiterführende Informationen: Iran sanctions snapback: Council reimposes restrictive measures

Neue globale Sanktionsregelung im Bereich der Menschenrechte gegen zwei Personen

Der Rat der Europäischen Union hat am 5. September 2025 im Rahmen der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte weitere restriktive Maßnahmen gegen zwei Personen wegen Missbrauch in Haftzentren auf der Krim verhängt. Diese richten sich gegen Vadim Bulgakov und Aleksei Pikin.

In ihrer Funktion als Leiter bzw. stellvertretender Leiter der Direktion des russischen Föderalen Dienstes für die Vollstreckung von Strafen für die Republik Krim und die Stadt Sewastopol sind Bulgakov und Pikin für Inhaftierte und Gefangene – insbesondere politische – auf der Krim verantwortlich.

Infolge des heutigen Beschlusses wurden Pikins und Bulgakovs Vermögenswerte eingefroren, und es ist verboten, ihnen – direkt oder indirekt – Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen bereitzustellen. Darüber hinaus gilt für beide ein Einreise- und Durchreiseverbot in bzw. durch die EU.

Zur Pressemeldung: Globale Sanktionsregelung im Bereich der Menschenrechte: Rat verhängt Sanktionen gegen zwei Personen wegen Missbrauch in Haftzentren auf der Krim – Consilium

Aktualisierung der Verordnung über Sanktionen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da’esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen

Der Rat der Europäischen Union hat am 12. September 2025 eine neue Durchführungsverordnung zur Änderung der Verordnung über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da’esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen (Verordnung (EG) Nr. 881/2002 DES Rates vom 27. Mai 2002) veröffentlicht.

Zum Verordnungstext: vo_eg_881_2002.pdf

Aktualisierung der Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

Der Rat der Europäischen Union hat am 12. September 2025 die Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014) mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1894 des Rates angepasst.

Zum Verordnungstext: vo_eu_269_2014.pdf

Aktualisierung der Verordnungen über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Guinea-Bissau und über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien

Der Rat der Europäischen Union hat am 22. September 2025 sowohl die Verordnung (EU) Nr. 377/2012 des Rates vom 3. Mai 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Guinea-Bissau durch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1933 des Rates als auch (EU) Nr. 36/2012 des Rates vom 18. Januar 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien durch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1937 des Rates aktualisiert.

ATLAS: Fachliche Änderungen nach Wartungsfenster am 20.09.2025

Am 20. September 2025 wurden mit dem Wartungsfenster 09 mehrere Anpassungen im ATLAS-Echtbetrieb umgesetzt. Diese betreffen insbesondere die Ausfuhrabwicklung (AES) und sollen die Prozesse für Teilnehmer effizienter gestalten.

Wesentliche Änderungen im Überblick:

  • Reduzierung der Frist für Nachforschungsersuchen: Teilnehmer können ein Nachforschungsersuchen bereits 20 Tage nach Überlassung zum Ausfuhrverfahren starten, nachdem die Nachricht „Ausgang zur Ausfuhr“ (E_EXP_EXT) übermittelt wurde. Gleichzeitig verkürzt sich die Frist zur Vorlage eines Alternativnachweises auf 20 Tage. Die Anpassung wird in VA ATLAS Kap. 4.9.5.2 Abs. 1 und 2 bei der nächsten Überarbeitung berücksichtigt.
  • Systematische Neuaufstellung der Ausfuhr-Codelisten: Mit Wartungsfenster 09 erfolgt die Umstellung auf die neuen I-Codelisten. Die bisherigen A-Codelisten (Länderlisten) werden nicht mehr gepflegt und mit dem Rollout von ATLAS Release 10.2.2 aus dem Downloadbereich entfernt.

Weiterführende Informationen: ATLAS-Info 0835/2025

Zoll und EU-Handelspolitik, WTO, sonstige Handelsabkommen

EU und Indonesien schließen Verhandlungen über Freihandelsabkommen ab

Die EU und Indonesien haben am 23. September 2025 ihre Verhandlungen zum Handelsabkommen CEPA („Comprehensive Economic Partnership Agreement“) abgeschlossen. Dies stellt einen wichtigen Schritt in der Freihandelsagenda der EU dar. Südostasien gehört zu den zentralen Bestandteilen deutscher Diversifizierungsstrategien.

Laut Kommission muss der Text nicht in den Parlamenten der einzelnen Mitgliedsstaaten, sondern nur im Rat und im EU-Parlament ratifiziert werden, da das Handelsabkommen zwar Bestimmungen zum Schutz von Investitionen enthält, aber Portfolioinvestitionen und Streitbeilegung nicht abdeckt.

Insgesamt sieht das Abkommen die Abschaffung von Einfuhrzöllen auf 98,5 % der Zolltarifpositionen und eine Vereinfachung der Verfahren für Warenlieferungen nach Indonesien vor. Nach Schätzungen der Kommission würden EU-Exporteure dadurch jährlich 600 Millionen Euro an Abgaben auf Autos, Maschinen, Chemikalien und Arzneimittel einsparen.

Bitte finden Sie nachfolgend eine Kurzzusammenfassung der wichtigsten Punkte. Zum Nachlesen empfehlen sich die Factsheets der Kommission, die auf der Informationsseite der Kommission abrufbar sind.

Warenhandel:

Das EU–Indonesien-Abkommen wird Zölle auf über 98 % der Zolltarifpositionen (nahezu 100 % des Handelswerts) abschaffen. Rund 80 % der Zölle werden sofort aufgehoben, nach fünf Jahren steigt der Anteil auf 96 %. Indonesien wird hohe Zölle auf Industriegüter schrittweise abbauen und den Zugang für die meisten EU-Agrarexporte rasch erleichtern, während die EU Zölle auf indonesische Exporte erheblich reduzieren oder ganz abschaffen wird.

 Ursprungsregeln:

Die EU und Indonesien haben Ursprungsregeln vereinbart, um sicherzustellen, dass Zollpräferenzen nur für Waren gelten, die in einer der beiden Länder wesentlich verarbeitet wurden. Der Ursprungsnachweis erfolgt durch Selbstzertifizierung der Unternehmen, um insbesondere KMU die Nutzung zu erleichtern. Die Überprüfung wird von den lokalen Zollbehörden vorgenommen, wobei die EU und Indonesien möglicherweise verwaltungstechnisch zusammenarbeiten.

 Zollwesen:

Das Kapitel über Zoll und Handelserleichterungen baut auf dem WTO-Abkommen über Handelserleichterungen (TFA) auf und geht in mehreren Bereichen darüber hinaus. Es stärkt die Zusammenarbeit durch größere Transparenz der Rechtsvorschriften und Grenzverfahren, besseren Zugang zu Zolltarifen und Klassifizierungsregeln, Konsultationen mit Unternehmen vor der Einführung neuer Zollvorschriften sowie gemeinsame Grundsätze für die Zollgesetzgebung. Außerdem sieht es einen verstärkten Informationsaustausch zwischen den EU- und indonesischen Behörden vor, einschließlich des Zugangs zu beglaubigten Unterlagen, der Überwachung von Waren und gezielten Kontrollen, bei gleichzeitiger Gewährleistung strenger Vertraulichkeit und Datenschutz.

SPS-Maßnahmen (Sanitär- und Phytosanitäre Maßnahmen):

Das SPS-Kapitel wahrt die hohen Standards der EU für Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit und bewahrt den regulatorischen Ansatz der EU vollständig. Es bestätigt die Grundsätze des WTO-SPS-Übereinkommens und stärkt die Zusammenarbeit zwischen der EU und Indonesien durch mehr Transparenz, schnellen Informationsaustausch, technische Konsultationen, gemeinsame Maßnahmen in Notfällen sowie verbesserte Kontrollen, Zertifizierung und Grenzkontrollen.

Nächste Schritte:

Die Entwürfe der Texte werden in Kürze veröffentlicht, einer rechtlichen Überarbeitung und Übersetzung unterzogen und dann von der Kommission dem Rat zur Genehmigung vorgelegt. Nach der Annahme durch den Rat können die EU und Indonesien die Abkommen unterzeichnen. Bevor das Abkommen in Kraft treten kann, bedarf es der Zustimmung des Europäischen Parlaments und der Ratifizierung durch Indonesien.

PEM: Neue Matrix und Liste der Vertragsparteien zu Art. 7 Abs. 3 (Ursprungskumulierung)

Die Europäische Union hat am 17. September 2025 im Amtsblatt (EU) C/2025/5098 die Mitteilung der Kommission über die Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommens veröffentlicht.

Diese Mitteilung enthält als Anhang II eine Liste der Vertragsparteien, die von der Möglichkeit der Ausdehnung der Anwendung von Art. 7 Abs. 3 (Ursprungskumulierung) Gebrauch machen.

Zum Hintergrund: 2025 finden zwei Sets an Ursprungsregeln Anwendung: die alten sowie die revidierten Regeln des PEM-Übereinkommens. Die Tabelle gibt Auskunft über die Kumulierungsmöglichkeiten im Rahmen der modernisierten Ursprungsregeln.

Die Mitteilung tritt an die Stelle, der im Amtsblatt veröffentlichten Mitteilung (EU) C/2025/3218 vom 16. Juni 2025.

Weiterführende Informationen: Zoll online – Warenursprung und Präferenzen – Regionales Übereinkommen

Aktualisiertes Merkblatt zu internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren (Streitbeilegungsverfahren)

Das Bundesfinanzministerium informiert mit Schreiben vom 24. Setember 2025 über die Aktualisiserung des Merkblatts zu internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren (Streitbeilegungsverfahren) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.

Zu dem Merkblatt: Merkblatt zu internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren (Streitbeilegungsverfahren) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Exportfinanzierung / -Kreditsicherung

Halbjahresbericht Exportkreditgarantien 2025: Maßnahmenpaket zeigt Wirkung

Der Bund zieht eine positive Zwischenbilanz: Das im vergangenen Jahr eingeführte Maßnahmenpaket zur Stärkung der deutschen Exportwirtschaft findet im Markt breite Zustimmung. Besonders die erweiterte Förderwürdigkeitsprüfung flex&cover sowie die angepasste Shopping-Line-Deckung stoßen auf hohe Nachfrage und werden von exportorientierten Unternehmen intensiv genutzt.

Das Deckungsvolumen blieb im ersten Halbjahr 2025 mit 7,4 Mrd. Euro nahezu stabil (1. Halbjahr 2024: 7,9 Mrd. Euro). Rund die Hälfte entfiel auf Einzeldeckungen, die vor allem großvolumige Projekte absicherten. Im Länderranking liegt Polen – dank der Absicherung zweier Offshore-Windparks – erstmals auf Platz 1, gefolgt von der Türkei und Brasilien. Weitere

Details enthält der Halbjahresbericht Exportkreditgarantien 2025, abrufbar hier: EKG-Report 363

Indien im Aufschwung: Neue Chancen für deutsche Exporteure

Indien verzeichnet ein anhaltend starkes Wirtschaftswachstum, getragen von einer robusten Binnennachfrage – ein Umfeld, das deutschen Unternehmen attraktive Exportchancen eröffnet. 2024 erreichte das Handelsvolumen zwischen Deutschland und Indien mit Exporten im Wert von 18,3 Milliarden US-Dollar einen neuen Rekord, ein Plus von 2,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Besonders gefragt sind Produkte aus den Bereichen Automotive, Maschinenbau, Chemie, Pharma und Informationstechnologie.

Finanzierungsexperte Amol Mane aus dem regionalen Expertennetzwerk Exportkreditgarantien des Bundes sieht in der positiven Entwicklung Indiens ideale Voraussetzungen für nachhaltigen Geschäftserfolg deutscher Exporteure. Er informiert indische Importeure und Banken über die Vorteile bundesgedeckter Finanzierungen und möchte so den Fokus indischer Unternehmen stärker auf deutsche Lieferanten lenken. Seine Einschätzung: Die starke heimische Nachfrage in Indien schafft langfristig stabile Perspektiven für deutsche Exporte.

Lesen Sie den Artikel hier: EKG-Report 363

Kolumbien: Neue Absicherungsmöglichkeit für Kredite in Lokalwährung

Ab sofort können mittel- und langfristige Kredite in kolumbianischen Peso mit Exportkreditgarantien des Bundes abgesichert werden. Diese Neuerung erleichtert die Finanzierung deutscher Exporte und wird von kolumbianischen Banken, Importeuren und deutschen Exporteuren gleichermaßen als wichtiger Schritt zur Vertiefung der bilateralen Handelsbeziehungen begrüßt.

Da kolumbianische Unternehmen traditionell Kredite in lokaler Währung bevorzugen, eröffnet die neue Deckungsoption deutschen Exporteuren einen leichteren Zugang zum Markt. Die Möglichkeit, Lieferantenkredite in kolumbianischen Peso abzusichern, stärkt ihre Wettbewerbsfähigkeit und zeigt die wachsende Bedeutung der Exportkreditgarantien für die deutsche Wirtschaft in Lateinamerika.

Veranstaltungen

Veranstaltung: Regionalforum Afrika: Austausch. Ambitionen. Aufschwung

Die IHK Regensburg lädt zum Regionalforum Afrika ein. Unter dem Motto: „Unternehmen lernen von Unternehmen“ kommen Unternehmerinnen und Unternehmer zu Wort, die ihre Erfahrungen mit dem Markteintritt, Projekten und Partnerschaften in afrikanischen Ländern offen teilen. Treffen Sie unter anderem Firmenberater Matthias Klaholt hier.

Datum:           Donnerstag, 23. Oktober 2025

Uhrzeit:          14:00 – 18:00 Uhr

Ort:                 Martin-Luther-Str. 12, 93047 Regensburg

Link:                Link zur Anmeldung

Veranstaltung: 3. Außenwirtschaftstag mit Wirtschaftsministerin Katherina Reiche

Am 28. Oktober 2025 lädt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zum Außenwirtschaftstag ein. Eine hervorragende Gelegenheit, in den Dialog über handelspolitische Entwicklungen und die Rolle von KMU in der Außenwirtschaft zu gehen. Bundesministerin Katherina Reiche wird den Dialog mit der Exportwirtschaft eröffnen. Die Interessenbekundung steht für Interessierte wieder offen.

Datum:           Dienstag, 28. Oktober 2025

Uhrzeit:          ab 09:30 Uhr

Ort:                 Haus der Deutschen Wirtschaft, Breite Straße 29, 10178 Berlin-Mitte 

Link:                Link zur Anmeldung

Veranstaltung: Bestellerkredite erfolgreich abwickeln

Wie lassen sich Bestellerkredite optimal strukturieren und umsetzen? Referent der Exportkreditgarantien des Bundes bei der Euler Hermes AG, Herr Matthias Klaholt, vermittelt praxisnahe Antworten für Fach- und Führungskräfte aus Banken und exportorientierten Unternehmen. Anhand von realitätsnahen Fallbeispielen erhalten Sie wertvolles Wissen zu Prüfkriterien, Vertragsinhalten, Deckungszusagen und typischen Herausforderungen im Tagesgeschäft.

Datum:           Montag und Dienstag, 10. & 11. November 2025

Uhrzeit:          1. Tag 10.00 – 17.30 Uhr, 2. Tag 09.00 – 16.30 Uhr

Ort:                 In den Räumen der AKA European Export + Trade Bank, Frankfurt/Main

Link:                Link zur Anmeldung