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Außenwirtschaftsinformation 2/2025

Aktuelles

EU SME Centre veröffentlicht FAQ-Update zu Geschäftstätigkeit in China

Das EU SME Centre hat im Januar 2025 FAQ-Update rund um eine Geschäftstätigkeit in China veröffentlicht. Über 60 Fragen werden zu Themen wie Ausfuhrbestimmungen, Unternehmensregistrierung, IT, E-Commerce und Personalfragen beantwortet.

Das EU SME Centre ist eine von der EU geförderte Initiative, die kostenlose grundlegende Dienste für kleine und mittelständische Unternehmen rund um Geschäftstätigkeit in China anbietet.

Weiterführende Informationen:

FAQ des EUSME Centre zu Business mit China

Webseite des EU SME Centre

Neue BaFin-Webseite zum Leistungsvergleich für Girokonten gestartet

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist am 15. Januar 2025 mit einer neuen Webseite online gegangen, die Privatpersonen bei der Suche nach dem passenden Zahlungskonto helfen soll. Besucher der Webseite können die Kosten und Leistungen von 6.900 Girokonto-Modellen vergleichen und so ein Konto finden, das ihren Bedürfnissen entspricht.

Der BaFin-Kontenvergleich geht auf die EU-Zahlungskontenrichtlinie 2014/92/EU zurück, wonach jeder EU-Mitgliedstaat einen entgeltfreien Zugang zu einer privat oder staatlich betriebenen Vergleichswebseite für Zahlungskonten sicherstellen muss und zu deren Mitwirkung Zahlungsdienstleister wie Banken und Sparkassen gesetzlich verpflichtet sind.

Weiterführende Informationen:

Mitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 14.01.2025

Link zur neuen BaFin-Webseite zum Kontenvergleich

PDF der Richtlinie 2014/92/EU zur Vergleichbarkeit von Zahlungskonten

Außenwirtschaftsrecht / Exportkontrolle

Übernahme von EU-Bestimmungen erleichtert Importe nach Israel

Der Wirtschaftsausschuss des israelischen Parlaments hat die Übernahme von 43 EU-Regelungen beschlossen, die zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist. Diese Importreform regelt, dass für die Einfuhr unter sie fallende Waren kein Nachweis für die Konformität mit israelischen Normen mehr erfolgen muss. Künftig genügt es, wenn die betreffenden Importwaren nachweislich in der EU vertrieben werden und diese den dortigen Normen entsprechen.

Zu den Waren gehören unter anderem vielzählige Elektroprodukte, Reinigungs- und Pflegemittel und Sicherheitszubehör. German Trade & Invest (GTAI) hat auf seiner Webseite eine genaue Liste der von Israel übernommenen EU-Bestimmungen veröffentlicht.

Weiterführende Informationen:

GTAI-Meldung vom 08.01.2025

EU verlängert restriktive Maßnahmen gegen Hamas und PIJ

Der Rat der EU hat am 13. Januar 2025 die Verlängerung der bestehenden restriktiven Maßnahmen gegen Personen, die gewalttätige Aktionen der Hamas und des Palästinensischen Islamischen Dschihad (PIJ) unterstützen, erleichtern oder ermöglichen, um ein Jahr bis zum 20. Januar 2026 zu verlängern. Die Liste der insgesamt 12 Personen und drei Einrichtungen bleibt unverändert.

Die restriktiven Maßnahmen gehen auf den am 19. Januar 2024 vom Rat der EU angenommenen Beschluss (GASP) 2024/385 zurück, der es ermöglichen soll, Personen nach dem brutalen Angriff auf Israel vom 7. Oktober 2023 zur Verantwortung zu ziehen. Diese Regelung ergänzt die restriktiven Maßnahmen, die zuvor im Rahmen des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP (der „EU-Terroristenliste“) gegen die Hamas und den Islamischen Staat angenommen wurden.

Weiterführende Informationen:

Mitteilung des Rats der EU vom 13.01.2025

EU-Sanktionsliste für Cyber-Attacken gegen Estland erweitert

Am 27. Januar 2025 hat der Rat der Europäischen Union zusätzliche restriktive Maßnahmen gegen drei russische Personen angenommen, die für eine Reihe von Cyberangriffen auf die Republik Estland im Jahr 2020 verantwortlich sind. Bei den in die Liste aufgenommenen Personen handelt es sich um Offiziere der Einheit 29155 des Generalstabs der Streitkräfte der Russischen Föderation (GRU).

Durch die Cyberangriffe verschafften sich die Angreifer unbefugten Zugang zu Verschlusssachen und sensiblen Daten mehrerer Ministerien – darunter diejenigen für Wirtschaft und Kommunikation, Soziales und auswärtige Angelegenheiten – und konnten so Tausende vertrauliche Dokumente entwenden.

Die restriktiven Maßnahmen gelten nun für insgesamt 17 Personen und vier Organisationen.

Weiterführende Informationen:

Mitteilung des Rats der EU vom 27.01.2025

EU-Kommission veröffentlicht Umsetzungsbericht zur Dual-Use-Verordnung

Die EU-Kommission hat am 30. Januar 2025 einen Bericht zum Stand der Umsetzung der Dual-Use-Verordnung (2021/821) veröffentlicht. Der Bericht deckt die Jahre 2022/2023 ab und enthält zudem die wichtigsten Ergebnisse des letzten Jahres.

Im Jahr 2022 wurde der Handel mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck im Wert von 57,3 Mrd. EUR genehmigt, größtenteils im Rahmen von EU- und nationalen Allgemeingenehmigungen. Was die Einzelgenehmigungen betrifft, so entfiel 2022 der größte Teil auf Ausfuhren nach China (5,56 Mio. EUR) – mehr als dreimal so viel wie die Genehmigungen für Ausfuhren in das zweitplatzierte Südkorea. Auf den Plätzen drei und vier folgen die USA und Japan.

Weiterführende Informationen:

EU-Kommissionsbericht vom 30.01.2025

Zoll und EU-Handelspolitik, WTO, sonstige Handelsabkommen

EU-Kommission: Kombinierte Nomenklatur 2025

Bereits am 31. Oktober 2025 hat die EU-Kommission die Kombinierte Nomenklatur 2025 veröffentlicht. Diese gilt seit 1. Januar 2025.

Die Kombinierte Nomenklatur ist Grundlage für die Warenerklärung bei der Ein- bzw. Ausfuhr oder für inner-EU statistische Zwecke. Die Einordnung der Waren bestimmt den anwendbaren Zollsatz und die Art und Weise der statistischen Behandlung.

Weiterführende Informationen:

Pressemitteilung der EU-Kommission vom 31.10.2024

Bundesregierung beschließt Aktionsplan „E-Commerce“

Am 29.01.2025 hat die Bundesregierung einen Aktionsplan „E-Commerce“ beschlossen. Ziel des Aktionsplans ist es, Verbraucher vor unsicheren und ungeprüften Produkten zu schützen und Wettbewerbsnachteile für rechtstreue Anbieter im E-Commerce-Bereich zu vermeiden.

Zu den Maßnahmen gehören die Stärkung der Marktüberwachung und des Zolls, eine konsequente Durchsetzung der Pflichten von Onlinehandelsplattformen und die Stärkung der Verantwortung gegenüber Umwelt und Verbraucherinnen und Verbrauchern. Hierfür soll im Bereich Zoll u.a. mitgliedstaatenübergreifend Aktionen der Behörden stattfinden und die 150-EUR-Zollfreigrenze aufgehoben werden.

Dass der Zoll schon jetzt aufgrund der steigenden Zollanmeldungen überfordert ist, längere Bearbeitungs- und Zustellzeiten bestehen und damit die Verwaltungs- und Betriebskosten in Unternehmen steigen, wird ignoriert. Im Falle einer Abschaffung braucht es praxisstandhafte Maßnahmen wie Ausnahmen für Muster- und Ersatzteilsendungen, hinreichende Vorbereitung und Ausstattung des deutschen Zolls sowie eine ausreichende Übergangsfrist. In jedem Fall ist die Abschaffung einer handelserleichternden Maßnahme stets zu hinterfragen.

Auch weitere Vorschläge wie die Einführung eines Digitalen Produktpass zielen am Ziel vorbei und bedeuten in der Praxis Mehraufwand, den gerade KMU kaum stemmen können.

Weiterführende Informationen:

BMWK-Pressemitteilung zum Aktionsplan „E-Commerce“ vom 29.01.2025

Neuverteilung der Allgemeinen Ausfuhrgenehmigung Nr. 43

Mitte Januar 2025 hat das Informationstechnikzentrum Bund die Neuerteilung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 43 über die Webseite des Bundesamts für Ausfuhrkontrolle (BAFA) bekannt gegeben.

Für die Anmeldung in ATLAS-Ausfuhr steht demnach ab sofort folgende Codierung zur Verfügung: Seite 2 von 2 X071/A43: „Allgemeine Genehmigung Nr. 43“. Die dazugehörige neue Codeliste I1143 (Negativ-Länderliste) wird im ATLAS Downloadbereich bereitgestellt.

Diese ebenso wie weitere aktuelle Teilnehmerinformationen sind auf der Webseite der Generalzolldirektion verfügbar.

Weiterführende Informationen:

Zoll online – Teilnehmerinformationen

Interims-Abkommen zwischen EU und Chile in Kraft

Das Interims-Handelsabkommen (ITA) zwischen der EU und Chile ist nach Abschluss des Ratifizierungsprozesses in Chile offiziell in Kraft getreten. Dieses im Dezember 2023 unterzeichnete Abkommen ist von entscheidender geopolitischer Bedeutung, da es die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen auf beiden Seiten stärkt und den Übergang zu Netto-Null-Volkswirtschaften unterstützt.

Hauptvorteile für EU-Händler:

  • Abschaffung von Zöllen und Marktzugang: 99,9 % der EU-Exporte nach Chile werden zollfrei sein, wodurch gleiche Wettbewerbsbedingungen für EU-Waren gewährleistet werden.
  • Sichere und nachhaltige Rohstoffversorgung: Verbesserter Zugang zu kritischen Ressourcen wie Lithium, Kupfer und Wasserstoff, was den grünen Wandel der EU unterstützt.
  • Verbesserte Dienstleistungen und Investitionsbedingungen: Erleichterung der Erbringung von EU-Dienstleistungen in Chile, Gleichbehandlung von EU-Investoren und besserer Zugang zu öffentlichen Aufträgen.
  • Unterstützung für KMU und Unternehmenswachstum: Sicherstellung, dass sowohl kleine Unternehmen aus der EU als auch aus Chile in vollem Umfang von den Möglichkeiten des Abkommens profitieren.

Nächste Schritte:

Während das ITA bereits in Kraft ist, wird das AFA in Kraft treten, sobald alle EU-Mitgliedstaaten ihre jeweiligen Ratifizierungsverfahren abgeschlossen haben. Das ITA wird dann nicht mehr existieren und durch das AFA ersetzt werden.

Weitere Informationen: Pressemitteilung der Kommission, Website.

Exportfinanzierung / -Kreditsicherung

Deckungspraxis: neues Maßnahmenpaket der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat ein weiteres, umfangreiches Maßnahmenpaket für die Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) beschlossen. Das Paket erweitert die Möglichkeiten zur Übernahme von Exportkreditgarantien und erfüllt viele Forderungen, die der BDEx seit langem erhoben hat.

Die sechs Maßnahmen im Einzelnen:

Erweiterte Förderungswürdigkeit: Einführung des „flex&cover“-Ansatzes, der den „German Footprint“ in den Vordergrund stellt und so den internationalen Geschäftsmodellen deutscher Unternehmen Rechnung trägt.

Verbesserte Shopping-Line-Deckung: Schaffung von Anreizen für Importeure im Ausland, ihre Zulieferbasis in Deutschland auszubauen. Dies erleichtert deutschen Unternehmen den Zugang zu internationalen Beschaffungsprogrammen und Großprojekten.

Optimierte Forfaitierungsgarantie: Erleichterung des Forderungsverkaufs für mittelständische Exporteure und jetzt auch Handelsunternehmen. Das führt zu einer erhöhten Liquidität und einem größeren finanziellen Handlungsspielraum.

Erhöhung Avalvolumen: Steigerung des Avalvolumens auf bis zu 120 Millionen Euro, um deutschen Exporteuren mehr Flexibilität und finanzielle Spielräume im Auslandsgeschäft zu bieten.

Angepasste Deckungspolitik für die Verteidigungswirtschaft: Erweiterung der Absicherungsmöglichkeiten für Rüstungsexporte, was eine umfassendere Genehmigung von Exporten ermöglicht.

Schnellere Verfahren – weniger Bürokratie: Um das Antragsverfahren weiter zu beschleunigen, werden die internen Prozesse der Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsprüfung (USM-Prüfung) vereinfacht.

Weiterführende Informationen: www.exportkreditgarantien.de

Deckungspraxis: Neue Verpflichtungserklärung Verbundunternehmen

Seit dem 4. Quartal 2024 gibt es eine neue Fassung der Verpflichtungserklärung Verbundunternehmen. Diese erfasst nunmehr alle Vertragskonstellationen, an denen neben dem deutschen Exporteur auch ein ausländisches Verbundunternehmen beteiligt ist.

Die neue Verpflichtungserklärung gilt nicht mehr nur für das klassische Streckengeschäft, bei dem der deutsche Exporteur Unterlieferant des ausländischen Verbundunternehmens ist, sondern auch, wenn der Exporteur parallel zum Verbundunternehmen oder konsortial mit ihm Verträge mit dem Auslandskunden abschließt.

Der deutsche Exporteur deckt mit dieser nur von ihm zu unterzeichnenden Erklärung das gesamte Geschäft ab. Auf diese Weise entfällt die zeitaufwändige und beratungsintensive Beschaffung von Unterschriften der ausländischen Verbundunternehmen auf einer deutschsprachigen Erklärung.

Die neue Fassung der Verpflichtungserklärung Verbundunternehmen sowie eine Vergleichsfassung zur vorigen Fassung finden Sie hier: Verpflichtungserklärung – Verbundunternehmen – Vergleichsfassung

Allgemeine Erläuterungen zur Verpflichtungserklärung finden Sie hier:
Hermesdeckungen Spezial Verpflichtungserklärung Allgemeine Erläuterungen

Jahresergebnis 2024: Exportkreditgarantien verlässliche Stütze in schwierigem Geschäftsumfeld

Geopolitische Risiken und eine weltweit schwache Industriekonjunktur haben die deutsche Exportwirtschaft 2024 belastet. In diesem – vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ­– schwierigen Geschäftsumfeld haben sich die Exportkreditgarantien des Bundes als verlässliche Stütze für den Industriestandort Deutschland und die deutsche Exportwirtschaft erwiesen.

2024 sicherte der Bund Lieferungen und Leistungen in Höhe von 17,2 Mrd. Euro mit Exportkreditgarantien ab. Das Ergebnis wird maßgeblich durch die Absicherung großer Geschäfte bestimmt.

Türkei im Länderranking auf Platz 1

Im Länderranking liegt die Türkei mit einem Deckungsvolumen von 2,8 Mrd. Euro an der Spitze. Es folgen die Vereinigten Staaten (2 Mrd. Euro) und das Vereinigte Königreich (1,5 Mrd. Euro).

Für das laufende Jahr sind die Aussichten gut. Sowohl das Volumen bei den Deckungsanträgen als auch bei den grundsätzlich zugesagten Deckungen weist nach oben.

Alle Zahlen, Daten und Fakten zum Geschäftsjahr 2024 enthält der Jahresbericht Exportkreditgarantien, den das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Ende des ersten Quartals 2025 veröffentlicht.

Veranstaltungen

Veranstaltung: Außenwirtschaft im Zeitalter des ‚Friendshoring‘

Der BDEx lädt gemeinsam mit der Kanzlei Oppenhoff zur Veranstaltung „Außenwirtschaft im Zeitalter des ‚Friendshoring‘ – Ein Überblick zu den wichtigsten neuen Regelungen der EU und der USA“ ein.

Die Rahmenbedingungen in der Außenwirtschaft befinden sich im Wandel: Zölle und die weitere Abschottung der Wirtschaft vor China stehen zunehmend im Fokus. Der neu gewählte US-Präsident hat bereits vor Beginn seiner zweiten Amtszeit weitreichende Maßnahmen angekündigt, um die wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Interessen der USA wieder stärker in den Fokus zu nehmen. Aber auch in der EU und in Deutschland spielt „Friendshoring“ eine immer größere Rolle.

Kurz nach der Amtseinführung von Donald Trump und unmittelbar vor der Bundestagswahl geben wir einen Überblick zu den wichtigsten neuen außenwirtschaftsrechtlichen Regelungen der EU und der USA und deren Bedeutung für Unternehmen.

Die Veranstaltung findet hybrid statt.

Datum:          Mittwoch, 12. Februar 2025

Uhrzeit:         15:00 – 17:00 Uhr

Ort:                Online / vor Ort:

Oppenhoff Kanzleiräume
Konrad-Adenauer-Ufer 23
50668 Köln

Link:                Zur Anmeldung