Beraten.
Fördern.
Vertreten.

Außenwirtschaftsinformation 5/2025

Aktuelles

Außenwirtschaftsrechtliche Bewertung des Koalitionsvertrags

Am 9. April haben CDU, CSU und SPD den Entwurf ihres Koalitionsvertrags vorgestellt. Die SPD hat nun auch zugestimmt und der weiteren Regierungsbildung steht nun nichts mehr im Wege. Der Koalitionsvertrag soll am 5. Mai gezeichnet werden. Die Wahl des Bundeskanzlers soll am 6. erfolgen.

Eine Bewertung des Koalitionsvertrags des BGA finden Sie anbei. Die Bewertung zum außenwirtschaftsrechtlichen Teil erfolgte in Zusammenarbeit mit dem BDEx.

Das weiterführende Dokument: „BGA-Bewertung Koalitionsvertrag 2025 bis 2029“ finden Sie hier.

EUDR: Neue FAQs, Leitlinien und weitere Vereinfachung geplant

Die Europäische Kommission hat am 15. April 2025 das mittlerweile 4. Set an FAQs veröffentlicht und auch die Leitlinien zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) überarbeitet.

Die vorgesehenen Vereinfachungen sollen durch einen delegierten Rechtsakt weiter ergänzt werden, der Anhang I der Verordnung überarbeiten soll. Der erste Entwurf ist nun zur öffentlichen Konsultation freigegeben. Er enthält weitere Klarstellungen und Vereinfachungen zum Anwendungsbereich der EUDR, unter anderem auch zu Mustersendungen. Rückmeldungen sind bis zum 13. Mai 2025 möglich. Anschließend geht es in die finale Ausarbeitung des Dokuments.

Zudem stellt die EU-Kommission derzeit das Länderbenchmarkingsystem zur EUDR, das alle Länder weltweit in verschiedene Risikokategorien einordnet, in Form eines Durchführungsrechtsakts fertig. Dieser soll bis spätestens 30. Juni 2025 nach Gesprächen mit den Mitgliedstaaten verabschiedet werden.

Weiterführende Informationen:

Commission takes action to simplify the implementation of the EU Deforestation Regulation

“Stop-the-Clock”-Richtlinie zur Verschiebung der CSRD und CSDDD in Kraft getreten

Am 15. April 2025 ist die sogenannte “Stop-the-Clock”-Richtlinie zur Verschiebung der CSRD und CSDDD in Kraft getreten, nachdem sie am Tag zuvor im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Nachdem bereits der Rat der Richtlinie bedingungslos zugestimmt hatte, hat auch das Europäische Parlament am 3. April 2025 ohne Änderungsanträge zugestimmt. Die Richtlinie ist Teil des sogenannten Omnibus-I-Pakets und enthält Regelungen zur Fristverlängerung bei der Umsetzung der Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und zu den Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (CSDDD).

Mit der Richtlinie verschiebt sich der Anwendungszeitpunkt dieser Richtlinien wie folgt nach hinten:

  • Börsennotierte KMU müssen ihren ersten Nachhaltigkeitsbericht nach der CSRD nun erst ab dem 1. Januar 2029 vorlegen.
  • Große Unternehmen, die bisher noch nicht CSRD berichtspflichtig waren, starten ab dem 1. Januar 2028.
  • Auch für die Umsetzung der Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) gibt es mehr Zeit: Die Frist wird um ein Jahr auf den 26. Juli 2027 verlängert. Im Gegenzug entfällt allerdings der ursprünglich geplante stufenweise Einstieg für besonders große Unternehmen.

Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zum 31. Dezember 2025 Zeit, die Regelungen in nationale Gesetze zu übertragen.

Weiterführende Informationen
Vereinfachung: Rat gibt endgültig grünes Licht für „Stop-the-Clock“-Mechanismus zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU und der Rechtssicherheit für Unternehmen – Consilium

Außenwirtschaftsrecht / Exportkontrolle

EU verlängert Sanktionen gegen Myanmar

Der Rat der Europäischen Union hat am 25. April 2025 die restriktiven Maßnahmen der EU in Anbetracht der anhaltend ernsten Lage in Myanmar, einschließlich der die Demokratie untergrabenden Handlungen sowie schwerer Menschenrechtsverletzungen, erneut bis zum 30. April 2026 verlängert. Die restriktiven Maßnahmen gelten derzeit unter anderem für insgesamt 106 Personen und 22 Einrichtungen.

Weiterführende Informationen: Myanmar: EU restrictive measures renewed until 30. April 2026 – Consilium.

Iran: Sanktionen gegen sieben Personen und zwei Organisationen wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen

Der Rat der Europäischen Union hat mit Beschluss vom 14. April 2025 und einem weiteren Beschluss vom gleichen Tag restriktive Maßnahmen gegen weitere sieben Personen und zwei Organisationen verhängt, die für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran verantwortlich sind, einschließlich für den Einsatz der Justiz als Instrument für willkürliche Inhaftierungen.

Damit gelten nun für insgesamt 232 Personen und 44 Organisationen restriktive Maßnahmen.

Weiterführende Informationen:

Iran: Sanktionen gegen sieben Personen und zwei Organisationen wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen – Consilium

Ukraine: Weitere restriktive Maßnahmen

Der Rat der Europäischen Union hat am 7. April 2025 eine weitere Durchführungsverordnung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, veröffentlicht. Diese sieht vor, dass die in Artikel 2f der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 genannten Maßnahmen ab dem 9. April 2025 auf alle in Anhang V der Verordnung (EU) 2025/395 aufgeführten Organisationen gestreckt werden.

Weiterführende Informationen:

Implementing regulation – EU – 2025/701 – EN – EUR-Lex

Zoll und EU-Handelspolitik, WTO, sonstige Handelsabkommen

Handelsstreitigkeiten USA

Der Zoll informiert über seine Internetseite über die Auswirkungen der zusätzlichen Zölle auf Einfuhren von Waren für die Unternehmen, sowie die Bürgerinnen und Bürger. Diese resultieren aus den Handelsstreitigkeiten zwischen den USA und der EU.

Die Auswirkungen auf den Zoll hält sich derzeit in Grenzen, da über den TARIC die Abgabensätze im Elektronischen Zolltarif automatisiert dem Zoll zur Verfügung gestellt werden. Unternehmen hingegen müssen mit Mehrkosten bei Einfuhr und ggf. mit einer Erhöhung von Sicherheitsleistungen rechnen.

Weiterführende Informationen:

Zoll online – Handelsstreitigkeiten USA

Handbuch Ausfuhrgenehmigungen aktualisiert (Stand April 2025)

Das Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung wurde mit Stand 1. April 2025 aktualisiert. Es informiert umfassend über die Online-Anmeldung und -Abschreibung von genehmigungspflichtigen Ausfuhren. Außerdem gibt es u.a. einen Überblick über die außenwirtschaftsrechtlich relevanten Genehmigungscodierungen im Ausfuhrbereich.

Aufgrund der aktuellen geopolitischen Lage wurde das Handbuch um die Anlage 2: Außenwirtschaftsrechtliche Codierungen bei der Einfuhr aus bzw. mit Ursprung in Belarus, Russland und der Ukraine (spezifizierte Gebiete) ergänzt.

Mit Erscheinen dieser aktualisierten Fassung verliert die vorhergehende Fassung 13.2 (Stand: 20. März 2025) ihre Gültigkeit. Alle inhaltlichen Änderungen gegenüber der Vorversion sind kursiv hervorgehoben.

Weiterführende Informationen:

Zoll online – Startseite – Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung

Ägypten: Europäische Kommission veröffentlicht neuen Vorabdruck

Die Europäische Kommission veröffentlichte auf ihrer Webseite mit Datum vom 3. April 2025 einen neuen Vorabdruck (advanced copy) der geplanten Veröffentlichung der Mitteilung der Kommission über die Anwendung des Regionalen Übereinkommens (RÜ) über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (PEM-Präferenzursprungsregeln) bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommen (Matrix) im Amtsblatt C.

In dieser neu veröffentlichten advanced copy ist in Tabelle 1 dazu an der Schnittstelle EU-EG der Status CR/T und sowie an der Schnittstelle EG-EU der Status CT/R angegeben. Dies gilt ab dem 11. März 2025.

Diese Darstellung bedeutet, dass der Export von der EU nach Ägypten gemäß der Anwendung des revidierten Regionalen Übereinkommen und der Export von Ägypten in die EU gemäß der Anwendung der Übergangsregeln nach Anlage A (Transitional rules) erfolgt. Parallel hierzu ist auch eine Anwendung des alten RÜ (C) von 2012 möglich.

Weiterführende Informationen:

Zoll online – Warenursprung und Präferenzen – Regionales Übereinkommen

Exportfinanzierung / -Kreditsicherung

BMWK veröffentlicht Jahresberichte zu Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien: Zuverlässigkeit und Relevanz in Krisenzeiten

Am 3. April 2025 hat das BMWK ihre Jahresberichte Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien 2024 veröffentlicht. Die Berichte zeigen einmal mehr, dass die Instrumente in einem geopolitisch und geoökonomisch schwierigen Marktumfeld wichtige Stützen für die deutsche Exportwirtschaft und bei der Erschließung von Wachstumsmärkten im Ausland sind.

 

Das Deckungsvolumen der Exportkreditgarantien lag im vergangenen Jahr mit 17,2 Mrd. Euro nur leicht unter dem Vorjahresergebnis. Dagegen wiesen 2024 die Exportkreditgarantien zum ersten Mal seit 26 Jahren einen negativen Beitrag aus (524 Mio. Euro). Maßgeblich für das negative Ergebnis sind außergewöhnlich hohe Entschädigungszahlungen (1,2 Mrd. Euro) aufgrund des Angriffskriegs auf die Ukraine einerseits und der Corona-Pandemie andererseits.

Weiterführende Informationen:

Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien zeigen Zuverlässigkeit und Relevanz in Krisenzeiten – Bund übernimmt 2024 Garantien in Höhe von 18,7 Mrd. Euro

Veranstaltungen

Hybride Veranstaltung: Round Table Türkiye-Germany

Anlässlich des Besuchs einer Wirtschaftsdelegation des DEIK (Außenwirtschaftsrat der Türkei) in Berlin lädt der Nah- und Mittelost-Verein Sie ein, den aktuellen Stand der Wirtschaftsbeziehungen, Herausforderungen und Kooperationspotenziale in der MENA-Region zu diskutieren. Zum Thema Finanzierungsfragen informieren Sie in englischer Sprache Ilma Johncock, Managerin, PwC Germany, und Jörn Grabowski, Senior Underwriting Manager, Euler Hermes AG, über die staatlichen Investitionsgarantien und Exportkreditgarantien.

Datum:           Dienstag, 6. Mai 2025

Uhrzeit:          11:00 – 15:00 Uhr

Ort:                 Online und NOMOV-Conference-Center, Kronenstraße 1, 10117 Berlin

Link:                Link zur Anmeldung

Veranstaltung: Beratertag der Exportkreditgarantien des Bundes

Der Beratertag bietet Ihnen die Möglichkeit, sich umfassend in individuellen Beratungsgesprächen über Exportkreditgarantien und die Möglichkeiten der Hermesdeckungen zu informieren. Igor Sufraga, Firmenberater staatliche Exportkreditgarantien, Euler Hermes AG, berät Sie persönlich und individuell. Die individuellen Gesprächszeiten werden nach telefonischer Rücksprache vergeben.

Datum:           Mittwoch, 7. Mai 2025

Uhrzeit:          09:00 – 16:00 Uhr

Ort:                 IHK Halle-Dessau

Link:                Link zur Anmeldung

Webinar: EUDR-Themen, die die Praxis bewegen

Dieses Webinar der für die EUDR zuständigen Behörde, Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), ist Teil einer Web-Seminarreihe zur EUDR und wird von Expertinnen und Experten sowie BLE-Mitarbeitenden durchgeführt. In dem hiesigen Webinar wird es um Themen gehen, die die Praxis bewegen. Bitte beachten Sie, dass Sie die Anmeldung aktiv bestätigen müssen und die Plätze begrenzt sind.

Datum:           Donnerstag, 8. Mai 2025

Uhrzeit:          10:00 – 11:30 Uhr

Ort:                 Online

Link:                Link zur Anmeldung

Webinar: Forum Mittel- und Osteuropa

In diesem Webinar von Märkte Weltweit Medien können Sie die Chancen und Herausforderungen des Exports und Außenhandels in Mittel- und Osteuropa entdecken. Es werden praxisnahe Einblicke zur Minderung von Exportrisiken und der Erhöhung von Wettbewerbschancen mit Exportkreditgarantien des Bundes sowie zu Zöllen, Handelsabkommen und rechtlichen Rahmenbedingungen von Mitarbeitern der Euler Hermes AG sowie der TFT-Export geteilt.

Datum:           Donnerstag, 8. Mai 2025

Uhrzeit:          10:30 – 12:00 Uhr

Ort:                 Online

Link:                Link zur Anmeldung

Webinar: Introducing the EU Sanctions Helpdesk: How your SME can get help

Der im letzten Monat neu gelaunchte EU Sanctions Helpdesk, der europäische Wirtschaftsbeteiligte und insbesondere SME bei der Einhaltung von EU-Sanktionen unterstützen soll, veranstaltet am 13. Mai 2025 eine zweistündige Einführungsveranstaltung als Webinar. In englischer Sprache werden einerseits Experten im Außenwirtschaftsrecht und das Helpdesk-Team selbst den Helpdesk und Unterstützungsleistungen vorstellen.

Datum:           Dienstag, 13. Mai 2025

Uhrzeit:          11:00 – 13:00 Uhr

Ort:                 Online

Link:                Link zur Anmeldung

Webinar: Chancen in Mexiko und Zentralamerika

Mexiko und die Staaten Zentralamerikas produzieren mehr Güter, als oft angenommen. Daher ist der Bereich Logistik eine aufstrebende Branche, die in dem Webinar vorgestellt wird. Daneben sind Umwelttechnologien gefragt, da Wasser und Abwasser, Klimatisierung sowie Bergbaufolgen neue Investitionen nötig machen. Im Webinar nehmen die Märkte mit diesen Branchen in den Blick genommen. Input werden die Deutschen Auslandshandelskammern (AHK) Mexiko, Zentralamerika und Karibik (mit Sitz in Guatemala), der Lateinamerika Verein e.V. und Euler Hermes (für Förderinstrumente und Exportabsicherungen) geben.

Datum:           Dienstag, 20. Mai 2025

Uhrzeit:          15:00 – 17:00 Uhr

Ort:                 Online

Link:                Link zur Anmeldung

Veranstaltung: MENA Forum Bayern 2025

Zum Thema Finanzierung und Förderung in den Märkten in der MENA-Region (Middle East & North Africa), die sich dynamisch entwickeln und vielfältige Geschäftsmöglichkeiten bieten, informieren Sie die Expert:innen Eva Steinhaus, Director, Kompetenzzentrum für Exportkreditgarantien MENA-Region & Pakistan und Herwig Maaßen, Senior Manager, Investitionsgarantien des Bundes, PwC Deutschland. Treffen Sie außerdem Matthias Klaholt, Consultant, Exportkreditgarantien des Bundes, Euler Hermes AG, vor Ort zum persönlichen Austausch.

Datum:           Donnerstag, 22. Mai 2025

Uhrzeit:          15:00 – 17:00 Uhr

Ort:                 Online

Link:                Link zur Anmeldung

Seminarreihe: „Steuerliche Aspekte und andere verbundene Fragestellungen bei internationalen Ausschreibungen“

Diese Veranstaltungsreihe ist eine Initiative der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE), dem Verband Beratender Ingenieure – VBI und Germany Trade & Invest (GTAI). Die Reihe wird unterstützt vom OAV – German Asia-Pacific Business Association.

Ausschreibungen und Projekte, die von internationalen Organisationen finanziert werden, bieten Unternehmen eine strategische Möglichkeit, neue Märkte zu erschließen. Allerdings bedarf es einer guten Vorbereitung, um im Wettbewerb bei internationalen Ausschreibungen erfolgreich zu sein.

Steuern spielen eine entscheidende Rolle bei der Preiskalkulation. Die unzureichende Berücksichtigung steuerlicher Aspekte (und andere verbundene Themen) ist einer der Hauptgründe für das Ausscheiden im Wettbewerb. Bei der Durchführung von Projekten sind die Risiken im Zusammenhang mit Steuern und allgemein mit der Einhaltung von Vorschriften in den Projektländern vielfältig und können wesentliche kaskadenartige Auswirkungen haben.

Deshalb brauchen vor allem KMU eine Sensibilisierung für diese Themen, um die größten Risiken zu vermeiden und wettbewerbsfähiger zu sein.

Mit dieser Webinarreihe erfahren Sie, welches die wichtigsten Fragen sind, die Sie sich stellen müssen, um festzustellen, in welchem rechtlichen und steuerlichen Rahmen Ihr Unternehmen tätig sein wird.

Die Schulung vermittelt die gesamte Logik des internationalen Steuerrechts und anderer damit verbundener Themen, ohne zu sehr ins Detail zu gehen. Dieses Verständnis hilft, die größten Risiken für Unternehmen zu vermeiden, und gibt Warnhinweise.

Die Webinarreihe beantwortet auch ganz konkrete Fragen wie:

Welche Steuerarten gilt es zu beachten?

Welche Interdependenzen zwischen den verschiedenen Steuerarten gibt es?

Welche Informationen benötige ich, um ein realistisches Angebot zu erstellen?

Welche Folgen hat dies für die Arbeitskräfte des Unternehmens und für die Lieferanten?

Welche Risiken gibt es und wie können sie minimiert werden?

Wie können unternehmenseigene Prozesse und Tools angepasst werden (Buchhaltung, elektronische Rechnungsstellung …)?

Die Veranstaltungsreihe ist der Beginn einer über das Jahr verteilten Serie von Veranstaltungen zum Thema „Internationale Finanzinstitutionen“ und die sich daraus ergebenden Chancen und Herausforderungen für deutsche Unternehmen bei der Angebotserstellung in der Region Asien-Pazifik. Dieses Angebot wurde vom OAV in Zusammenarbeit mit der AWE entwickelt, um Hürden zu internationalen Finanzinstitutionen abzubauen, den Erfahrungsaustausch zu fördern und direkte Kontakte sowie aktuelle Informationen zu vermitteln.

Die Webinare richtet sich an Mitarbeitende aus dem Vertrieb, Rechnungswesen bzw. Finanzmanagement von international tätigen Unternehmen.

Die vorläufige Agenda für alle drei Webinare finden Sie hier.

TERMINE

Teil 1: Grundlagen und Umsatzsteuern

Freitag, 23. Mai 2025, 11:30 Uhr – 13:00 Uhr MEZ

Teil 2: Ertrags-, Körperschafts- und Quellensteuern

Montag, 26. Mai 2025, 14:30 Uhr – 16:00 Uhr MEZ

Teil 3: Steuerliche und soziale Folgen für Arbeitskräfte des Unternehmens / Entsendung

Montag, 02. Juni 2025, 14:30 Uhr – 16:00 Uhr MEZ

Alle Termine finden Online via Teams statt.

ANMELDUNG

Die Teilnahme ist kostenlos. Für die Teilnahme bitten wir Sie, sich hier anzumelden.