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Außenwirtschaftsinformation 6/2025

Aktuelles

Russlandsanktionen: 17. Sanktionspaket und weitere Listungen in Kraft

Angesichts des anhaltenden Angriffskriegs und der nicht erfolgten Waffenruhe hat der Europäische Rat am 20. Mai 2025 das 17. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet, welches noch am selben Tag in Kraft getreten ist. Laut der polnischen EU-Außenbeauftragten Kaja Kallas ist das nächste, 18. Sanktionspaket bereits in Arbeit.

Die Änderungsverordnung sieht verschiedene Maßnahmen für die Bereiche Schattenflotte, Energie, Militär und für die von Russland besetzen Gebiete vor. Die Maßnahmen umfassen insbesondere die folgenden Elemente:

  • Listung weiterer Schiffe der russischen Schattenflotte und Sanktionen gegen Akteure, die den Betrieb ermöglichen;
  • Sanktionen im Bereich Energie gegen ein großes russisches Ölunternehmen (Surgutneftegaz) und eine Öltransportgesellschaft;
  • Sanktionen im Bereich Militär gegen Unternehmen, Privatpersonen, weitere Unterstützer;
  • Ausfuhrbeschränkungen im Dual-Use-Bereich und für bestimmte chemische Grundstoffe und Ersatzteile für Werkzeugmaschinen; und
  • Maßnahmen für die besetzten Gebiete (Rechtsakt folgt)

Zudem wurden am selben Tag weitere Änderungsverordnungen erlassen, die weitere Listungen vorsehen, u.a. in den Bereichen Justiz, destabilisierende Handlungen im Ausland und wegen des Einsatzes von Chemiewaffen.

Parallel hat Großbritannien in Absprache mit der EU am 20. Mai ebenfalls weitreichende Sanktionen gegen Russland angekündigt. 100 Sanktionsziele aus dem russischen Militär, dem Energiesektor, dem Finanzsektor und aus Kreisen, die Putins Informationskrieg gegen die Ukraine führen, werden neu gelistet. Großbritannien will zudem mit seinen Partnern daran arbeiten, die Ölpreisobergrenze zu verschärfen, um Russlands Öleinnahmen einzuschränken.

Auch in den USA werden wohl neue Wirtschaftssanktionen gegen Russland vorbereitet. US-Außenminister Rubio sagte am 17. Mai laut Handelsblatt, man habe Moskau deutlich gemacht, dass sich im Parlament eine breite Mehrheit für zusätzliche Maßnahmen abzeichne, sollte es keine Fortschritte in den Ukrainegesprächen geben. Die Sanktionen werden gegenwärtig in beiden Häusern des Kongresses vorbereitet und könnten mit entsprechenden Mehrheiten auch gegen die Pläne der US-Regierung eingeführt werden.

Weiterführende Informationen: EU verabschiedet 17. Sanktionspaket gegen Russland

Stärkung von KMU: EU-Kommission legt neue Binnenmarktstrategie und Omnibus IV vor

Am 21. Mai 2025 hat die Europäische Kommission ihre neue Binnenmarktstrategie sowie den nächsten Omnibusvorschlag, „Omnibus IV“, veröffentlicht. Damit stellt sie die ersten Weichen zur Stärkung kleiner und mittelgroßer Unternehmen (SMEs und Small Mid-Caps) in Europa.

Die Binnenmarktstrategie gliedert sich in fünf Kapitel mit neun zentralen Handlungsfeldern – von der Beseitigung regulatorischer Hürden über sektorale Dienstleistungsreformen bis hin zur Digitalisierung und verbesserten Durchsetzung bestehender Regeln. Ein besonderer Fokus liegt auf der Erleichterung der unternehmerischen Mobilität sowie der Anwendung des „Think Small First“-Prinzips.

Das Omnibus-IV-Paket führt eine neue Unternehmenskategorie von sogenannten „Small Mid-Caps“ ein, worunter Firmen mit mehr als 250 und weniger als 750 Mitarbeitenden sowie bis zu 150 Millionen Euro Umsatz bzw. 129 Millionen Euro Bilanzsumme fallen. Aktuell werden diese wie große Unternehmen behandelt. Durch den neuen Vorschlag sollen nun rund 38.000 Unternehmen Zugang zu vereinfachten Regulierungen erhalten, etwa im Bereich Datenschutz oder Kapitalmarktzugang. Das Paket zielt darauf ab, die jährlichen Verwaltungskosten für Unternehmen um 400 Millionen Euro zu senken.

Weitere Maßnahmen umfassen u. a. die Abschaffung und Digitalisierung papiergestützter Produktvorschriften, verlängerte Fristen bei der Batterieverordnung sowie Ausnahmen bei der Registrierungspflicht im F-Gas-Portal.

Die Kommission plant zudem weitere Omnibus-Pakete, etwa für die Chemie- und Digitalbranche. Mitte Juni wird der Omnibus V im Bereich Verteidigung erwartet.

Paketflut aus China: Kommission erwägt zwei Euro Gebühr pro Sendung

Angesichts der stark gestiegenen Zahl von Kleinsendungen aus Drittstaaten, insbesondere aus China, plant die Europäische Kommission die Einführung einer pauschalen Abwicklungsgebühr von zwei Euro pro Paket. Allein im Jahr 2024 wurden laut EU-Daten rund 4,6 Milliarden Sendungen mit geringwertigen Waren (unter 150 Euro) direkt an Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU geliefert – fast doppelt so viele wie im Vorjahr. Diese Sendungen unterliegen derzeit einer Zollbefreiung.

In einem Non-Paper schlägt die Kommission daher eine Abwicklungsgebühr (handling fee) von zwei Euro für Pakete vor, die über den Online-Handel aus Drittstaaten in die EU importiert werden. Die vorgeschlagene Gebühr soll unabhängig vom Warenwert erhoben werden und dazu beitragen, die Kosten für Datenprüfungen, physische Kontrollen sowie die Erhebung von Zöllen und Steuern zu decken. Die Gebühr würde nicht zur Zollschuld zählen, müsste jedoch gemeinsam mit dieser entrichtet werden. Für zertifizierte „Trust and Check“-Händler, die mit geringeren Kontrollaufwänden arbeiten, ist eine reduzierte Gebühr von 0,50 Euro pro Paket vorgesehen.

Die Einnahmen sollen teils zweckgebunden in den Zollbereich fließen, insbesondere in den Aufbau und Betrieb des geplanten EU-Zolldatenhubs sowie in die Stärkung europaweiter Kontrollstrukturen. Kritiker sehen in der Maßnahme eine versteckte neue EU-Steuer. Der Vorschlag einer handling fee wurde bereits im Februar von der EU-Kommission unterbreitet, enthält nun aber konkrete Maßnahmen. Auch Frankreich hatte sich zuletzt positiv zu der Einführung einer Gebühr auf E-Commerce-Pakete in die EU geäußert.

Das Non-Paper der EU-Kommission finden Sie im hier.

EUDR: Benchmarkingsystem veröffentlicht

Die Europäische Kommission hat am 22. Mai 2025 das lang angekündigte und lang ersehnte Länderbenchmarkingsystem zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) veröffentlicht. Das Länderbenchmarkingsystem stuft alle Länder weltweit in drei verschiedene Risikokategorien ein („niedrig“, „Standard“ oder „hoch“), je nachdem, wie hoch das Risiko ist, dass in diesen Ländern Rohstoffe erzeugt werden, die nicht entwaldungsfrei sind. Konkret berücksichtigt die Länderklassifizierung das Entwaldungsrisiko bei der Produktion der sieben Rohstoffe, die unter die Verordnung fallen: Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz. Die hinter dem System stehende Methodologie wurde ebenfalls veröffentlicht (Arbeitspapier der zuständigen Kommissionsdienststellen).

Die Risikoklassifizierung ist entscheidend für den Umfang der Compliance-Kontrollen, die die zuständigen Behörden für ein Land durchführen müssen: je höher das Risiko, desto dichter die Kontrollen (ein Prozent für „niedriges Risiko“, drei Prozent für „Standard“ und neun Prozent für „hohes Risiko“). Zudem gelten für die Importe aus den Ländern je nach Risikoeinstufung verschiedene Sorgfaltspflichten: Bei Ländern mit einem geringen Risiko gelten beispielsweise vereinfachte Sorgfaltspflichten für Marktteilnehmer und Händler.

Mit einem hohen Risiko wurden lediglich Nordkorea, Myanmar, Russland und Belarus und mit einem geringen Risiko Deutschland, weitere Länder der EU sowie beispielsweise Afghanistan, Chile, China, Japan, Neuseeland, Saudi-Arabien, die Schweiz, die Ukraine, die USA, und das Vereinigte Königreich eingestuft.

Parallel laufen Diskussionen zur Aufnahme und Einführung einer „Null-Risiko“-Kategorie für Erzeugerländer in das Länderbenchmarkingsystem. Konkret hat es im EU-Agrarrat am 26. Mai 2025 eine Initiative von EU-Mitgliedstaaten, angeführt von Österreich und Luxemburg, zur Verschiebung und Abschwächung der EUDR sowie die Einführung der neuen Kategorie gegeben. Auch die neue Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag niedergelegt, dass sie sich „auf europäischer Ebene dafür einsetzen [möchte], dass die Forstwirtschaft in Deutschland bei der Anwendung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte durch die Einführung einer Null-Risiko-Variante umgehend entlastet wird.“

Weiterführende Informationen: Entwaldungsverordnung: Kommission veröffentlicht Länder-Benchmarking – Europäische Kommission

Wachstumsboostergesetz: Entwurf veröffentlicht

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 30. Mai 2025 den Referentenentwurf für ein „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland“ bekanntgegeben.

Der sogenannte Wachstumsbooster soll Investitionsanreize und Steuererleichterungen schaffen und sieht im Einzelnen die folgenden Maßnahmen vor:

  • Sonderabschreibungen (Wiedereinführung der degressiven Absetzung für Abnutzung (AfA) in Höhe von 30 Prozent für den Zeitraum vom 01. Juli 2025 bis zum 01. Januar 2028),
  • eine schrittweise Absenkung der Körperschaftssteuer auf 10 Prozent ab dem Jahr 2028,
  • ein Anheben der Bruttopreisgrenze, bis zu welcher die günstigere Besteuerung von privat genutzten E-Dienstwagen möglich ist (von 70.000 Euro auf 100.000 Euro) sowie
  • eine Ausweitung der Forschungszulage

Damit entsprechen die Vorschläge des BMF im Wesentlichen den Plänen des Koalitionsvertrags der neuen Bundesregierung. Positiv ist, dass damit der angekündigte Kurswechsel angestrebt wird. Negativ zu bewerten ist jedoch, dass der Wachstumsbooster keine neuen Impulse setzt oder neue Richtungen einschlägt. Der Wirtschaftsstandort Deutschland braucht weitergehende Maßnahmen, wie die Bekämpfung der Bürokratiepflichten und eine Senkung der Einkommensteuer, um sowohl Arbeits- und Fachkräfte als auch Personenunternehmen zu entlasten. Zudem sind Maßnahmen gegen die stagnierende Produktivität und den Fachkräftemangel erforderlich.

Derzeit wird darüber nachgedacht, den Entwurf noch vor der Sommerpause in den Bundestag zu bringen. Im Herbst soll zudem bereits das nächste Entlastungspaket folgen.

Sie finden den Referentenentwurf hier.

Grundlage für SPS-Abkommen mit Großbritannien geschaffen

Am 19. Mai 2025 trafen sich die EU und Großbritannien zu einem Gipfeltreffen. Bei dem Treffen wurde die Grundlage für ein künftiges Abkommen über gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen (SPS) geschaffen, das die gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Vorschriften regeln soll. Im Einzelnen soll es Vorschriften über die Lebensmittelsicherheit und den allgemeinen Verbraucherschutz für die Erzeugung, den Vertrieb und den Verbrauch von Agrarerzeugnissen, Vorschriften über lebende Tiere und Pestizide, Vorschriften über ökologische Erzeugnisse sowie für bestimmte Sektoren oder Erzeugnisse geltenden Vermarktungsnormen umfassen.

Einzelheiten können Sie den Ziffern 23 bis 33 der Erklärung der Europäischen Kommission entnehmen.

Weiterführende Informationen: A renewed agenda for European Union – United Kingdom cooperation Common Understanding

Außenwirtschaftsrecht / Exportkontrolle

Russlandsanktionen: Neues Hinweispapier des BMWE

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat ein neues Hinweispapier mit dem Titel „Sanktionsumgehung betreffend CNC-Fräs- und Drehmaschinen“ veröffentlicht. Dieses dient der Prävention von Sanktionsumgehungen bei direkten und indirekten russischen Beschaffungsversuchen von Computerized Numerical Controlled (CNC)- Fräs- und Drehmaschinen (CNC-Maschinen).

Hintergrund

CNC-Maschinen sind von zentraler Bedeutung in der Rüstungsindustrie und dienen insbesondere der Herstellung von hochpräzisen Bauteilen, u.a. für Panzer, Artilleriesysteme, Raketen und Drohnen, aber auch der Produktion von Triebwerken, Flugzeugstrukturen und Steuerungselementen für Kampfflugzeuge. Die direkte und indirekte Lieferung von CNC-Maschinen sowie bestimmten Ersatzteilen nach Russland ist daher bereits seit 2022 sanktionsrechtlich untersagt. Um diese Güter trotzdem zu erhalten, benutzt Russland verschiedene Beschaffungsnetzwerke und Verschleierungssysteme.

Inhalt

Um das Risiko einer Umleitung dieser Güter nach Russland zu verhindern, hat das BMWK nun eine Liste an Best-Practice-Beispielen erstellt, die das Risiko einer Umleitung reduzieren sollen. Das entsprechende Dokument kann hier abgerufen werden.

Das Hinweispapier finden Sie hier.

Weiterführende Informationen: BMWE – Sanktionen.

Cyberangriffe: Sanktionen und Rechtsrahmen erweitert

Der Rat der Europäischen Union hat am 12. Mai 2025 beschlossen, die restriktiven Maßnahmen (Sanktionen) gegen Cyberangriffe, die die EU oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen, bis zum 18. Mai 2026 zu verlängern. Der zugrunde liegende Rechtsrahmen für diese Sanktionsregelung wurde darüber hinaus um drei Jahre bis zum 18. Mai 2028 ausgeweitet.

Die EU schafft damit die Grundlage, gezielt auf Personen oder Organisationen zu reagieren, die an Cyberangriffen beteiligt sind – auch wenn sich diese gegen Drittstaaten oder internationale Organisationen richten. Ziel der Sanktionen ist es, böswillige Cyberaktivitäten abzuschrecken und die regelbasierte internationale Ordnung zu stärken.

Weiterführende Informationen: Cyberangriffe: Rat erweitert Sanktionen und Rechtsrahmen – Consilium

Demokratische Republik Kongo: Entscheidung über mögliches Ende des Exportstopps von Kobalt

Die Autorité de Régulation et de Contrôle des Marchés des Substances Minérales Stratégiques in der Demokratischen Republik (DR) Kongo kündigte im Mai an, darüber entscheiden zu wollen, ob sie den Exportstopp für Kobalt beendet. Die Regulierungsbehörde hatte im Februar dieses Jahres die Ausfuhr von Kobalt für vorerst vier Monate verboten und eine Prüfung des Banns vor Ablauf der Frist angekündigt.

Hintergrund ist der seit Jahren anhaltende Preisverfall pro Tonne Kobalt. Seit 2018 ist der Preis um mehr als 70 Prozent zurückgegangen. Die DR Kongo ist der größte Kobalt-Produzent der Welt. Laut dem Branchenverband Cobalt Institute stammten im vergangenen Jahr 76 Prozent der Produktion aus kongolesischen Minen. Der Preisverfall trifft das Land daher empfindlich.

Parallel streben die USA bereits einen „Deal“ mit der DR Kongo bis Ende Juni an. Inhalt ist der Zugang zu wichtigen Rohstoffen als Gegenleistung für Investitionen in den Mineraliensektor und Unterstützung bei der Beendigung eines von Ruanda unterstützten Aufstands im Osten des Landes. Die Financial Times jedenfalls berichtet unter Berufung auf Beamte der DR Kongo, dass in diesem Monat eine Einigung mit Washington erzielt werden könnte.

Weiterführende Informationen:

Implementing regulation – EU – 2025/701 – EN – EUR-Lex

Für Sie gelesen: Ist Deutschland gar kein Exportland?

Nachdem Deutschland lange als Exportweltmeister galt, stellt Michael Böhmer in einer Kurzanalyse die Frage, ob das Land überhaupt noch als Exportnation gilt. Mit einer Exportquote von zeitweise bis zu 46 Prozent – aktuell etwas niedriger – geht rechnerisch fast jedes zweite in Deutschland produzierte Gut ins Ausland. Dennoch liegt Deutschland im globalen Vergleich inzwischen nur noch auf Platz drei. Der Rückgang der Globalisierung und zunehmende Handelsbarrieren treffen die exportorientierte deutsche Wirtschaft daher besonders stark und machen sie anfällig für internationale Turbulenzen.

Doch der Artikel fordert zu einem Perspektivwechsel auf: Ein großer Teil des Handels findet innerhalb der EU statt – also im stabilen Binnenmarkt. Würde man diesen Austausch nicht als Export, sondern als Binnenhandel bewerten, läge die Exportquote Deutschlands nur bei rund 20 Prozent. Eine Übersicht der wichtigsten Handelspartner zeigt dabei, wie zentral Europa für die deutsche Wirtschaft ist. Die Antwort auf die Titel-Frage lautet also: Ja, Deutschland ist ein Exportland – aber vor allem im europäischen Binnenmarkt, dessen Potenzial bei weitem noch nicht ausgeschöpft ist.

Der BDEx fordert daher schon seit längerem, die Potenziale des Binnenmarkts auszuschöpfen und den Binnenmarkt zu vollenden. Die kürzlich veröffentlichte Binnenmarktstrategie 2025 der EU-Kommission kann hier nur ein Anfang sein.

Zum Artikel: Table.Briefings von Table.Media

Zoll und EU-Handelspolitik, WTO, sonstige Handelsabkommen

Neue Codierungen: Anpassung der Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen

Mit der Änderungsverordnung (EU) 2025/813 wurde u.a. Artikel 3 Verordnung (EU) 2016/44 geändert. Die Generaldirektion der EU-Kommission (TAXUD) veröffentlicht hierzu neue Genehmigungscodierungen sowie Codierungen für die Erklärung, dass die Verbote nicht gelten.

Für die Anmeldung in ATLAS-Ausfuhr stehen ab sofort folgende Codierungen zur Verfügung, die Sie hier abrufen können: https://www.zoll.de/SharedDocs/Downloads/DE/Links-fuer-Inhaltseiten/Fachthemen/Zoelle/Atlas/2025/info_0777_25.pdf?__blob=publicationFile&v=4.

Nutzung der eZoll-App auch für Unternehmen

Am 16. Dezember 2024 veröffentlichte die Zollverwaltung die innovative eZOLL-App zum kostenlosen Download im Apple App Store sowie im Google Play Store. Seit Mitte Mai ist die App nun neben Privatpersonen auch Unternehmen zugänglich. Voraussetzung für die App-Nutzung durch Unternehmen, Freiberufler, eingetragene Kaufleute und Personenvereinigungen, ist das Vorhandensein eines Geschäftskundenkontos im Zoll-Portal sowie einer EORI-Nummer.

Mit der eZOLL-App können Privatpersonen und Unternehmen für Sendungen, die durch die Deutsche Post AG an ein Binnenzollamt weitergeleitet worden sind, eine Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen (IPK) bis zu einem Wert von 150 Euro einfach und flexibel abzugeben. Privatpersonen können mit der eZOLL-App Geschenksendungen bis zu einem Wert von 45 Euro anmelden.

Weiterführende Informationen: Zoll online – Fachmeldungen – Erweiterung des Nutzerkreises der eZOLL-App

MwSt-Vorschriften: Rat legt Standpunkt zu Richtlinie zur Vereinfachung der Steuererhebung bei Einfuhren fest

Der Rat hat eine Einigung über den Standpunkt der Mitgliedstaaten (sogenannte allgemeine Ausrichtung) zur Richtlinie über die Mehrwertsteuervorschriften für Fernverkäufe eingeführter Gegenstände und die Mehrwertsteuer bei der Einfuhr erzielt.

Ziel der Richtlinie ist es, die Erhebung der MwSt auf eingeführte Gegenstände zu verbessern, indem die MwSt-Last bei der Einfuhr auf die Lieferer verlagert wird; damit soll ein Anreiz für sie geschaffen werden, die einzige Anlaufstelle für die Einfuhr (Import One-Stop-Shop, IOSS) zu verwenden.

Die Richtlinie ist Gegenstand eines besonderen Gesetzgebungsverfahrens; für eine Einigung über den Entwurf ist Einstimmigkeit im Rat erforderlich. Das Europäische Parlament wird zu dem vereinbarten Text konsultiert und um Stellungnahme ersucht. Anschließend muss der Text vom Rat förmlich angenommen werden, bevor er im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird und in Kraft tritt.

Weiterführende Informationen:

MwSt-Vorschriften: Rat legt Standpunkt zu Richtlinie zur Vereinfachung der Steuererhebung bei Einfuhren fest – Consilium

Freihandelsabkommen: China und ASEAN-Länder schließen Verhandlungen ab

Die ASEAN-Länder und China haben ihre Verhandlungen zu einer Neufassung des regionalen Freihandelsabkommens CAFTA abgeschlossen. Die südostasiatische Staatengemeinschaft kommt im nächsten Schritt in Malaysia zu einem Gipfeltreffen zusammen.

China ASEAN Free Trade Agreement, kurz auch ASEAN China FTA bzw. China ASEAN FTA), ist ein Handelsabkommen zwischen der Volksrepublik China und den Mitgliedern des ostasiatischen Staatenbündnisses ASEAN zur Schaffung einer Freihandelszone. Das Abkommen trat am 1. Januar 2010 in Kraft.

Exportfinanzierung / -Kreditsicherung

G7-Exportkreditagenturen beraten über globale Herausforderungen und Digitalisierung

Am 19. und 20. Mai trafen sich die Leiterinnen und Leiter der Exportkreditagenturen (ECAs) der G7-Staaten – darunter auch die deutsche Bundesregierung – in London, um aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen im Exportfinanzierungsgeschäft zu erörtern. Im Mittelpunkt standen die Stärkung von Lieferketten, insbesondere im Bereich kritischer Rohstoffe, die Weiterentwicklung nationaler Unterstützungsprogramme sowie der Umgang mit einem sich wandelnden wirtschaftlichen und politischen Umfeld.

Ein besonderes Augenmerk lag auf der Notwendigkeit, das ECA-System weiterzuentwickeln, speziell im Spannungsfeld von Handels- und Entwicklungszielen sowie mit Blick auf eine stärkere Unterstützung in Schwellenländern. Zudem diskutierten die Teilnehmer über faire Wettbewerbsbedingungen im Rahmen des OECD-Kreditabkommens, die Bedeutung von Transparenz und die Chancen digitaler Innovation – inklusive dem verstärkten Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Ein begleitendes Nachwuchsprogramm („Growing Professionals“) widmete sich praktischen Innovationen in der Exportfinanzierung.

Das nächste G7-ECA-Treffen ist für das Frühjahr 2026 in Washington geplant.

Weiterführende Informationen: G7 ECA Heads – Meeting Communique

Veranstaltungen

Online-Seminar: Optimieren Sie Ihr Auslandsgeschäft

Mit dem Online-Event „Absicherungs- und Finanzierungslösungen mit den Hermesdeckungen der Bundesrepublik“ von der IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim erfahren Sie, wie Sie Ihr Auslandsgeschäft optimieren können. Als Experte steht Ihnen Matthias Klaholt, Consultant, Euler Hermes Aktiengesellschaft, für alle Fragen zur Verfügung.

Datum:           Donnerstag, 5. Juni 2025

Uhrzeit:          11:00 – 12:00 Uhr

Ort:                 Online

Link:                Link zur Anmeldung

EU Sanctions Helpdesk Webinar: Sanctions Compliance and Due Diligence

Die Webinarreihe des kürzlich neu gelaunchten EU Sanctions Helpdesk, der europäische Wirtschaftsbeteiligte und insbesondere SME bei der Einhaltung von EU-Sanktionen unterstützen soll, geht vorerst in die letzte Runde.

Am 10. Juni 2025 ist eine Trainingsveranstaltung als Webinar geplant, die auf die praktische Anwendung von Sanktionswissen ausgelegt ist. In englischer Sprache werden die Sorgfaltspflichten, ihre Umsetzung, Due-Diligence-Prüfungen sowie „Red Flags“-Indikatoren durchgesprochen.

Datum:           Dienstag, 10. Juni 2025

Uhrzeit:          10:00 – 11:30 Uhr

Ort:                 Online

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US-Zölle verstehen: Übersicht und Berechnung

Plötzlich rauf, dann wieder runter. Sonderregel hier, Ausnahme dort. Die aktuelle US-Zollpolitik ist ein Labyrinth – selbst für Profis.

Was gilt ab wann? Für wen? In welcher Höhe? Und warum überhaupt?

Zölle kumulativ oder konträr – wer hier nicht genau hinsieht, zahlt drauf. Das kostenfreie Online-Forum von Märkte Weltweit Medien bringt Licht ins Dunkle.

Datum:           Mittwoch, 18. Juni 2025

Uhrzeit:          14:00 – 15:00 Uhr

Ort:                 Online

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Webinar: Mexiko im Fokus – Wichtige Infos zu Recht, Wirtschaft und Zoll

Mit 130 Millionen Einwohnern ist Mexiko der wichtigste Handelspartner und Investitionsziel Deutschlands in Lateinamerika. Mit Präsentationen von Experten werden die Herausforderungen und Chancen für deutsche Unternehmen vorgestellt und analysiert. Zudem wird ein Überblick über neue Gesetze in Mexiko sowie wirtschaftliche und zollrechtliche Aspekte im Jahr 2025 gegeben.

Das Webinar richtet sich an Unternehmen, die bereits in Mexiko tätig sind oder dies beabsichtigen, an Wirtschaftswissenschaftler:innen, Jurist:innen, Steuerberater:innen, Studierende und alle, die sich für Mexiko und Lateinamerika interessieren.

Datum:           Dienstag, 24. Juni 2025

Uhrzeit:          16:00 – 17:00 Uhr

Ort:                 Online

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Veranstaltung: Außenwirtschaftstag NRW

Der Außenwirtschaftstag ist die größte Konferenz in Nordrhein-Westfalen für auslandsaktive Unternehmen zum internationalen Geschäft. Er wird alle zwei Jahre von der IHK NRW e.V. veranstaltet, deren Mitglieder die 16 Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen sind. Im Stadion der Mönchengladbacher Borussia erwartet Sie ein spannendes Programm: von Keynotes und Fachvorträgen, über individuelle Beratungsgespräche bis hin zu Netzwerkmöglichkeiten und vielem mehr. Auch die GTAI wird vor Ort sein.

Datum:           Mittwoch, 25. Juni 2025

Uhrzeit:          07:45 – 19:00 Uhr

Ort:                 Borussia-Park, Hennes Weisweiler Allee 1, 41179 Mönchengladbach

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Veranstaltung: Globale Unsicherheiten, lokale Stabilität: Finanzierung und Absicherung in herausfordernden Zeiten

Die IHK Hannover organisiert einen Arbeitslunch, in dem über die Finanzierung von Handel, Export und Investitionen im Ausland sowie deren Absicherung gesprochen wird.
Im Anschluss an das Veranstaltungsplenum haben Sie Gelegenheit, persönliche Beratungsgespräche mit Expertinnen und Experten folgender Institutionen zu vereinbaren:

Datum:           Mittwoch, 25. Juni 2025

Uhrzeit:          13:00 – 14:45 Uhr

Ort:                 IHK Hannover, Bischofsholer Damm 91, 30173 Hannover

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Webinar: Wo finde ich zusätzlich kostenfreie Hilfsangebote zur Umsetzung der EUDR?

Dieses Webinar der für die EUDR zuständigen Behörde, Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), ist Teil einer Web-Seminarreihe zur EUDR und wird von Expertinnen und Experten sowie BLE-Mitarbeitenden durchgeführt. In dem hiesigen Webinar stellt der „Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte“, ein kostenloses Unterstützungsangebot der Bundesregierung, sich und die EUDR im Kontext weiterer unternehmerischer Sorgfaltspflichten vor. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung erst ab dem 5. Juni 2025 möglich ist, Sie diese aktiv bestätigen müssen und die Plätze begrenzt sind.

Datum:           Donnerstag, 26. Juni 2025

Uhrzeit:          10:00 Uhr

Ort:                 Online

Link:                Link zur Anmeldung

Veranstaltung: IHK ZukunftsArena USA

Die Amtshandlungen der Trump-Administration pulverisieren bisherige Handelsbeziehungen, verunsichern Freund und Feind und schicken die Börsen weltweit auf Achterbahnfahrt. Fünf Monate nach Donald Trumps Amtsantritt wird es höchste Zeit für Orientierung. Mit Key-Note-Speakerin und Talkgast Nadja Atwal, in den USA lebende Medienexpertin, Kommentatorin für Fox News sowie weiteren USA-Kennern werden beide Seiten mit Blicke über den Atlantik angeschaut.

Datum:           Donnerstag, 26. Juni 2025

Uhrzeit:          Einlass 17 Uhr; Beginn 17:30 Uhr

Ort:                 Kwartier106, Grüner Weg 106, Aachen

Link:                Link zur Anmeldung

Veranstaltung: IHK ZukunftsArena USA

Die Amtshandlungen der Trump-Administration pulverisieren bisherige Handelsbeziehungen, verunsichern Freund und Feind und schicken die Börsen weltweit auf Achterbahnfahrt. Fünf Monate nach Donald Trumps Amtsantritt wird es höchste Zeit für Orientierung. Mit Key-Note-Speakerin und Talkgast Nadja Atwal, in den USA lebende Medienexpertin, Kommentatorin für Fox News sowie weiteren USA-Kennern werden beide Seiten mit Blicke über den Atlantik angeschaut.

Datum:           Donnerstag, 26. Juni 2025

Uhrzeit:          Einlass 17 Uhr; Beginn 17:30 Uhr

Ort:                 Kwartier106, Grüner Weg 106, Aachen

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Praxisseminar: Bestellerkredite erfolgreich abwickeln

Dieses zweitägige Intensiv-Seminar der Außenhandelsspezialistin Claudia Steiger richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus Banken und exportorientierten Unternehmen, die sich mit Schlüsselfragen rund um den Euler Hermes gedeckten Bestellerkredit beschäftigen und dazu aktuelle praxisnahe Antworten zur direkten Umsetzung im Tagesgeschäft suchen.

Es ist für Mitarbeiter aus allen Bereichen des internationalen Geschäfts geeignet, auch für diejenigen, die bereits über mehrjährige Erfahrungen verfügen. Claudia Steiger, als Spezialistin für Außenhandelsfinanzierungen, konnte Matthias Klaholt als Vertreter der Exportkreditgarantien des Bundes bei der Euler Hermes AG als weiteren Referenten gewinnen.

Datum: Donnerstag, 26. Juni 2025, und Freitag, 27. Juni 2025
Uhrzeit:

1. Tag 10.00 – 18.00 Uhr 

2. Tag 09.00 – 17.00 Uhr

Ort:  in den Räumen der AKA European Export + Trade Bank, Frankfurt/Main
Link: Link zur Anmeldung

Veranstaltung: Hamburger Außenwirtschaftstag 2025

Geopolitische Machtverschiebungen, disruptive Geschäftsmodelle aus den USA und China sowie Künstliche Intelligenz führen zu gravierenden Veränderungen. Vor diesem Hintergrund diskutieren hochkarätige Expertinnen und Experten die aktuellen Herausforderungen und künftige Chancen im internationalen Handel.

Des Weiteren wird der Blick auf internationale Märkte gerichtet, um konkrete Geschäftspotenziale aufzuzeigen. Etwa in Kurzberichten aus den Auslandshandelskammern (AHKs) sowie in Breakout-Sessions zu Ihren Möglichkeiten in Afrika, Asien, Lateinamerika, Nordamerika und Südosteuropa.

Sie haben zudem die Möglichkeit für individuelle Beratungstermine sowie Möglichkeiten zum fachlichen und informellen Austausch.

Datum:           Mittwoch, 2. Juli 2025

Uhrzeit:          09.00 Uhr – 17.00Uhr

Ort:                 Handelskammer Hamburg, Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg

Link:               Link zur Anmeldung