Der BDEx (Bundesverband des Deutschen Exporthandels e.V.) fungiert als führender Verband für deutsche Unternehmen im Außenhandel. Seine vorrangige Aufgabe besteht darin, die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder im Exporthandel zu schützen und zu fördern, indem er sich gezielt für deren Belange im internationalen Handel einsetzt.
Beraten.
Außenwirtschaftsinformation 7/2025
Aktuelles
UZK-Reform: Rat einigt sich auf Verhandlungsmandat
Der Rat der Europäischen Union hat sich am 27. Juni 2025 auf einen Standpunkt zu Schlüsselmerkmalen für einen moderneren, effizienteren und sichereren Rahmen in Bezug auf die Reform des Unionszollkodex geeinigt. Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag für die umfassende Reform bereits am 17. Mai 2023 veröffentlicht.
Die Reform ist eine Reaktion auf den derzeitigen Druck, dem die EU-Zollbehörden ausgesetzt sind. Dazu gehören der enorme Anstieg des Handelsvolumens, insbesondere im Bereich des elektronischen Handels, die schnell wachsende Zahl von EU-Normen, die an der Grenze kontrolliert werden müssen, sowie die sich verändernden geopolitischen Gegebenheiten.
Die Einigung wird es ermöglichen, interinstitutionelle Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über die zentralen Aspekte der Reform aufzunehmen, wie z. B.:
- Einrichtung einer neuen dezentralen Agentur für Zollangelegenheiten – der EU-Zollbehörde–, die die Arbeit und Koordinierung der nationalen Zollbehörden im Bereich Risikomanagement unterstützt und die EU-Zolldatenplattform verwaltet;
- Schaffung einer einzigen EU-weiten Online-Umgebung – der EU-Zolldatenplattform– einer zentralen IT-Plattform für die Interaktion mit dem Zoll und die Stärkung der Datenintegrität, der Rückverfolgbarkeit und der Zollkontrollen;
- Einführung erheblich vereinfachter Zollverfahren für die vertrauenswürdigsten Wirtschaftsbeteiligten, wodurch sie Zeit und Geld sparen;
- Entwicklung eines moderneren Ansatzes für den elektronischen Handel, der an die Gegebenheiten einer sich rasch wandelnden Landschaft angepasst ist.
Als Nächstes wird mit der Annahme des partiellen Verhandlungsmandats des Rates der Vorsitz Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über das Dossier aufnehmen.
Zu einem späteren Zeitpunkt werden Gespräche über bestimmte Aspekte der Gesamtreform, z. B. in Bezug auf den Sitz der EU-Zollbehörde, über ein vereinfachtes Zollsystem und die genaue Ausgestaltung der Bearbeitungsgebühr, stattfinden.
Weiterführende Informationen: EU-Zölle: Rat legt seinen Standpunkt zu Schlüsselmerkmalen für einen moderneren, effizienteren und sichereren Rahmen fest – Consilium
Dänemark übernimmt Ratspräsidentschaft
Zum 1. Juli 2025 hat Dänemark turnusgemäß für sechs Monate die Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union übernommen. Unter dem Motto „A strong Europe in a changing world“ möchte die dänische Ratspräsidentschaft gezielt auf aktuelle geopolitische Herausforderungen reagieren und die Weichen für ein zukunftsfähiges Europa stellen.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Konflikte und Veränderungen in der Welt möchte sie darauf hinwirken, dass die EU Verantwortung für ihre eigene Sicherheit übernimmt und gleichzeitig ihre Wettbewerbsfähigkeit stärkt. Laut ihrem Programm sollen diese Ziele Hand in Hand mit dem grünen Wandel gehen.
Dänemark übernimmt den Vorsitz bereits zum achten Mal und folgt damit auf die polnische Ratspräsidentschaft, die unter dem Motto „Security, Europe!“ stand. Im Anschluss wird Zypern ab dem 1. Januar 2026 die Präsidentschaft übernehmen.
Zur Erinnerung: Im Rat der Europäischen Union treffen sich – je nach Politikbereich – die zuständigen Ministerinnen und Minister der Mitgliedstaaten. Der Rat ist gemeinsam mit dem Europäischen Parlament für die Gesetzgebung innerhalb der EU zuständig. Gleichzeitig ist er maßgeblich dafür verantwortlich, dass die Gesetzgebungsverfahren der EU reibungslos ablaufen. Die Entscheidungen des Rates beruhen auf Vorschlägen der Europäischen Kommission.
Weiterführende Informationen: Danish presidency of the Council of the European Union
CBAM: Einigung über Vereinfachungen und öffentliche Konsultation der EU-Kommission
Rat und Europäisches Parlament haben sich am 18. Juni 2025 auf eine vorläufige Einigung zur Vereinfachung des CO₂-Grenzausgleichssystems (CBAM) verständigt. Die Einigung basiert auf einem Vorschlag der Europäischen Kommission, der Teil des Gesetzgebungspakets „Omnibus I“ ist. Ziel der Reform ist es, den regulatorischen Aufwand und die Kosten für europäische Unternehmen – insbesondere KMU – zu reduzieren, ohne die Klimaziele der CBAM-Verordnung zu gefährden. Die Reform soll weiterhin rund 99 % der mit CBAM-Waren verbundenen CO₂-Emissionen erfassen.
Kernpunkt der Einigung ist die Einführung einer vereinfachten De-minimis-Schwelle: Einführer, die weniger als 50 Tonnen CBAM-pflichtiger Waren pro Jahr importieren, sollen künftig von den Meldepflichten befreit sein. Damit würden etwa 90 % der derzeitigen Anmeldepflichtigen – überwiegend kleine Unternehmen und Einzelimporteure – entlastet. Zudem wurden technische Vereinfachungen beim Zulassungsverfahren, der Emissionsberechnung und der Nachweispflicht über in Drittländern gezahlte CO₂-Preise beschlossen. Auch Regelungen zu Sanktionen und zur Finanzierung der zentralen CBAM-Plattform wurden konkretisiert.
Die vorläufige Einigung muss noch formell vom Rat und vom Europäischen Parlament bestätigt werden; eine Verabschiedung des Rechtsakts wird für September 2025 erwartet.
Parallel dazu hat die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation gestartet. Diese bezieht sich auf eine mögliche Erweiterung des CBAM-Anwendungsbereichs auf bestimmte nachgelagerte Produkte, um das Risiko der Carbon Leakage zu verringern – etwa wenn EU-Hersteller ihre Produktion ins Ausland verlagern oder Käufer auf Importe aus Ländern mit geringeren Klimastandards ausweichen. Zusätzlich sollen Anti-Umgehungsmaßnahmen eingeführt werden, die gezielt Praktiken unterbinden, mit denen die CBAM-Finanzpflicht ohne wirtschaftlich gerechtfertigten Grund umgangen wird. Unternehmen und Interessenträger sind eingeladen, sich aktiv an der Konsultation zu beteiligen, um ihre Perspektiven in den laufenden Prozess einzubringen. Eine Eingabe ist bis zum 26. August 2025 hier möglich: Extension of the scope of the carbon border adjustment mechanism to downstream products and anti-circumvention measures
Weiterführende Informationen: CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM): Rat und Parlament einig über Vereinfachung – Consilium
Veterinärrechtliche Grenzkontrollen: Übersicht der Einfuhrbedingungen nun in allen EU-Sprachen verfügbar
Die Europäische Kommission hat darüber informiert, dass ab sofort eine umfassende Übersicht der Einfuhrbedingungen im Rahmen der veterinärrechtlichen Grenzkontrollen auf ihrer Website zur Verfügung steht – und zwar in allen Amtssprachen der EU. Die Veröffentlichung soll zur besseren Orientierung und Transparenz für Unternehmen und Behörden beitragen, die mit tierischen Produkten oder lebenden Tieren handeln und grenzüberschreitend tätig sind.
Die mehrsprachige Übersicht erleichtert den Zugang zu den geltenden Einfuhrvorschriften in allen Mitgliedstaaten und bietet eine wichtige Unterstützung für Betriebe entlang der Lieferketten im Agrar- und Lebensmittelsektor. Sie enthält zentrale Informationen zu den einzuhaltenden veterinärrechtlichen Anforderungen bei der Einfuhr aus Drittstaaten.
Die deutsche Sprachfassung der Übersicht finden Sie hier.
BMF macht Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (Abschnitt 18e.1 UStAE) bekannt
Mit Schreiben vom 6. Juni 2025 macht das Bundesministerium für Finanzen (BMF) eine Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses in Bezug auf Abschnitt 18e.1 UStAE (Bestätigung einer ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) bekannt.
Im Einzelnen wird geregelt, dass Anfragen zur Bestätigung ausländischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummern nach § 18e UStG ausschließlich über die vom Bundeszentralamt für Steuern im Internet bereitgestellte Online-Abfrage durchgeführt werden können.
Bitte finden Sie das Schreiben mitsamt den Änderungen hier.
Coface veröffentlicht Whitepaper zu steigenden Insolvenzen: Was Unternehmen jetzt wissen sollten
Angesichts deutlich steigender Insolvenzraten stehen Unternehmen weltweit unter Druck. In einigen europäischen Ländern ist die Zahl der Unternehmenspleiten 2024 um bis zu 30 % gestiegen. Gründe sind unter anderem das Ende staatlicher Unterstützungsmaßnahmen, hohe Energiekosten sowie ein verändertes Konsumverhalten, das vor allem den Einzelhandel belastet.
Ein exklusives Whitepaper von Coface analysiert die globalen und regionalen Insolvenztrends und zeigt, dass die Insolvenzen in vielen Industrieländern bereits wieder über dem Vor-Pandemie-Niveau liegen. Die Studie beleuchtet zudem, wie fragile Lieferketten und wirtschaftliche Unsicherheiten ganze Branchen destabilisieren können. In diesem Umfeld gewinnt ein effizientes Forderungsmanagement an Bedeutung. Coface unterstützt Unternehmen mit weltweiter Inkassokompetenz, um offene Forderungen schnell und rechtssicher einzutreiben – ein zentraler Hebel, um Liquidität zu sichern und die finanzielle Stabilität zu stärken.
Das Whitepaper bietet wichtige Einblicke und praxisnahe Empfehlungen für Unternehmen, die sich auf anhaltend volatile Marktbedingungen vorbereiten wollen.
Einen exklusiven Zugang zum Whitepaper erhalten Sie hier:
EuroCommerce Export Working Group tagt zum EU Sanctions Helpdesk
Die von unserem europäischen Dachverband EuroCommerce ins Leben gerufene Export Working Group hat am 30. Juni 2025 unter Vorsitz von Herrn Alexander Hoeckle (BDEx, Geschäftsführer) getagt.
Nach einer aufschlussreichen Tour de Table hat Gastredner Ian Mathews, Teamleiter und Senior-Experte für EU-Restriktive Maßnahmen beim SME Helpdesk der Europäischen Kommission, eine informative Präsentation zu den Unterstützungsangeboten des Helpdesks gehalten. Darüber hinaus wurde ein Praxisfall besprochen und aktuelle Herausforderungen diskutiert, mit denen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Einhaltung restriktiver Maßnahmen konfrontiert sind. Auch mögliche Ansätze für eine weiterführende Entwicklung wurden erörtert.
Ian Mathews betonte zudem, dass das Team des SME Helpdesk jederzeit gerne Rückmeldungen entgegennimmt, um die Dienstleistungen kontinuierlich zu verbessern und gezielt an den Bedürfnissen der KMU auszurichten.
Hier finden Sie Informationen zum Helpdesk sowie ein Factsheet zu den angebotenen Dienstleistungen.
Außenwirtschaftsrecht / Exportkontrolle
Verlängerung der Russlandsanktionen, aber (noch) kein 18. Paket
Beim jüngsten EU-Gipfel in Brüssel haben sich die Staats- und Regierungschefs auf eine Verlängerung der bestehenden Sanktionen gegen Russland um weitere sechs Monate geeinigt. Eine zusätzliche Verschärfung wurde hingegen nicht beschlossen. Uneinigkeit herrscht insbesondere in Bezug auf das geplante 18. Sanktionspaket. So macht die Slowakei ihre Zustimmung von einer gesicherten Gasversorgung abhängig.
Die Europäische Kommission hatte bereits am 11. Juni 2025 das 18. Sanktionspaket gegen Russland vorgestellt. Das neue Maßnahmenpaket soll deutlich über das zuletzt verabschiedete hinausgehen und sieht unter anderem eine Ausweitung der Sanktionen vor, speziell in den Bereichen Energie, Finanzen und Außenhandel. Diese umfassen die Umwandlung des bisherigen SWIFT-Verbots in ein vollständiges Transaktionsverbot, den Ausschluss von 22 weiteren russischen Banken aus dem SWIFT-Zahlungssystem sowie Sanktionen gegen Unternehmen hinter den Nord-Stream-Pipelines. Zudem sollen 77 weitere Schiffe der sogenannten russischen „Schattenflotte“, die bisherige Beschränkungen umgangen haben sollen, sanktioniert werden. Auch ein Einfuhrverbot für raffinierte Produkte auf Basis russischen Rohöls ist Teil des Vorschlags.
Weitere Maßnahmen betreffen den russischen Direktinvestitionsfonds sowie Ausfuhrverbote für kritische Technologien und industrielle Güter. Ziel des Pakets ist es, wirtschaftlichen Druck auf Russland zu erhöhen und gleichzeitig den Weg für ernsthafte Friedensgespräche offenzuhalten. Wann das 18. Paket final kommt, ist derzeit unklar.
Weiterführende Informationen: Kommissionspräsidentin und Hohe Vertreterin zum 18. Russland-Sanktionspaket – Europäische Kommission
Rat gewährt EU-Gleichstellung für Saatguteinfuhren aus der Ukraine und der Republik Moldau
Der Rat der Europäischen Union hat am 4. Juli 2025 einen Beschluss gefasst, der Saatgut bestimmter Pflanzenarten aus der Ukraine und der Republik Moldau den EU-Standards gleichstellt. Damit können Betarüben-, Sonnenblumen-, Raps- und Sojasaatgut aus der Ukraine sowie Saatgut von Futterpflanzen aus der Republik Moldau künftig offiziell in die EU importiert werden, sofern sie von den jeweiligen nationalen Behörden zertifiziert wurden.
Der Beschluss basiert auf der Feststellung, dass die Saatguterzeugung und -zertifizierung in beiden Ländern vergleichbare Garantien hinsichtlich Qualität, Kontrolle und Rückverfolgbarkeit bietet wie innerhalb der EU. Die Gleichstellung ermöglicht es europäischen Unternehmen, ihre Saatgutproduktion geografisch zu diversifizieren und trägt zur Stabilität der Saatgutversorgung in der EU bei.
Die Änderung erfolgt im Rahmen der technischen Anpassung der Entscheidung 2003/17/EG. Der neue Beschluss tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft.
Weiterführende Informationen: Rat gewährt EU-Gleichstellung für bestimmte Saatguteinfuhren aus der Ukraine und der Republik Moldau – Consilium
EU lockert Wirtschaftssanktionen gegen Syrien – Menschenrechtssanktionen bleiben bestehen und werden erweitert
Der Rat der Europäischen Union hat am 20. Mai 2025 verschiedene Rechtsakte verabschiedet, mit denen die wirtschaftlichen Sanktionen gegen Syrien weitgehend aufgehoben werden. Ausgenommen bleiben Maßnahmen, die aus sicherheitspolitischen Gründen bestehen. Ziel ist es, die syrische Bevölkerung bei der Wiedervereinigung sowie beim Wiederaufbau eines inklusiven und friedlichen Staates zu unterstützen. Gleichzeitig wurden 24 Organisationen, darunter Banken wie die syrische Zentralbank sowie Unternehmen aus zentralen Wirtschaftssektoren, von der Sanktionsliste gestrichen.
Die EU unterstreicht jedoch weiterhin ihr Bekenntnis zur Rechenschaftspflicht im syrischen Konflikt. Die Sanktionen gegen mit dem Assad-Regime verbundene Personen und Organisationen wurden bis zum 1. Juni 2026 verlängert. Zudem wurden im Zusammenhang mit schweren Menschenrechtsverletzungen in der Küstenregion Syriens im März 2025 neue gezielte Maßnahmen gegen zwei Personen und drei Organisationen im Rahmen der globalen EU-Sanktionsregelung erlassen. Am 23. Juni 2025 wurden darüber hinaus restriktive Maßnahmen gegen fünf mit dem ehemaligen Assad-Regime in Verbindung stehende syrische Personen erhoben
Der Rat behält sich vor, bei weiteren Entwicklungen vor Ort zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen.
Weiterführende Informationen:
Guatemala: Sanktionen gegen drei Personen und eine Organisation
Der Rat der Europäischen Union hat am 4. Juli 2025 weitere restriktive Maßnahmen gegen drei Personen und eine Organisation in Guatemala beschlossen. Anlass sind fortgesetzte Handlungen zur Untergrabung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, insbesondere durch die Instrumentalisierung des Justizsystems und die Einschüchterung zivilgesellschaftlicher Akteure.
Betroffen sind die Stiftung gegen den Terrorismus (Fundación contra el Terrorismo, FCT), ihr Präsident Ricardo Rafael Méndez Ruiz Valdes, ihr juristischer Vertreter Raúl Amílcar Falla Ovalle sowie der Richter Jimi Rodolfo Bremer Ramírez. Ihnen wird unter anderem die Verfolgung und Einschüchterung von Journalisten, Justizangehörigen und Regierungsvertretern vorgeworfen.
Die Sanktionen umfassen ein Vermögensverbot, ein Finanzierungsverbot durch EU-Bürger und Unternehmen sowie Einreise- und Durchreiseverbote in der EU.
Die EU betont, dass diese Maßnahmen gezielt gegen Personen und Organisationen gerichtet sind, die aktiv an der Destabilisierung demokratischer Strukturen in Guatemala beteiligt sind. Sie stellen keine Sanktionen gegen das Land oder seine Bevölkerung dar, sondern dienen dem Schutz grundlegender demokratischer Werte.
Mit dem Beschluss erhöht sich die Zahl der sanktionierten Personen und Organisationen im Guatemala-Dossier auf acht Einzelpersonen und eine Organisation.
Weiterführende Informationen: Guatemala: Rat verhängt Sanktionen gegen drei Personen und eine Organisation wegen Untergrabung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – Consilium
EU-Kommission aktualisiert Liste der Hochrisikoländer zur Bekämpfung der Finanzkriminalität
Die Europäische Kommission hat am 10. Juni 2025 die Liste der Drittländer mit hohem Risiko im Bereich der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aktualisiert. Die überarbeitete Liste berücksichtigt strategische Mängel in den nationalen Systemen dieser Länder und basiert auf den jüngsten Erkenntnissen der internationalen Arbeitsgruppe FATF („Financial Action Task Force“).
Neu aufgenommen wurden unter anderem Algerien, Angola, Côte d’Ivoire, Kenia, Laos, Libanon, Monaco, Namibia, Nepal und Venezuela. Von der Liste gestrichen wurden hingegen Barbados, Gibraltar, Jamaika, Panama, die Philippinen, Senegal, Uganda und die Vereinigten Arabischen Emirate.
EU-weit verpflichtete Akteure müssen bei Transaktionen mit aufgeführten Ländern verstärkte Sorgfaltspflichten anwenden. Ziel ist es, das EU-Finanzsystem besser vor Risiken durch Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu schützen. Die Aktualisierung erfolgt in Form einer delegierten Verordnung und tritt nach Zustimmung von Europäischem Parlament und Rat in Kraft.
Weiterführende Informationen:
EuGH konkretisiert Regeln für Verkaufsverbote im Alleinvertrieb
Mit Urteil vom 8. Mai 2025 (C-581/23) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die kartellrechtlichen Anforderungen für Verkaufsverbote im Rahmen von Alleinvertriebssystemen präzisiert. Demnach dürfen Anbieter ihren Händlern den aktiven Verkauf in exklusiv zugewiesene Gebiete oder Kundengruppen nur dann untersagen, wenn:
- alle Händler zuvor über die Exklusivgebiete informiert wurden und
- die Händler dem Verkaufsverbot ausdrücklich oder stillschweigend zugestimmt
Die Zustimmung kann z. B. vertraglich, durch AGB oder Mitteilungen erfolgen. Allein das faktische Unterlassen aktiver Verkäufe genügt nicht – es muss eine klare Aufforderung des Anbieters vorliegen und eine Überwachung der Einhaltung erfolgen.
Praxisrelevant ist das Urteil insbesondere für die Anwendung der neuen Vertikal-GVO 2022/720, die seit Juni 2022 gilt. Unternehmen sollten ihre Vertriebsverträge sowie interne Compliance-Maßnahmen überarbeiten, um kartellrechtliche Risiken nach Art. 101 AEUV bzw. § 1 GWB zu vermeiden. Ein bloßes Exklusivrecht reicht für Verkaufsverbote nicht mehr aus – es braucht dokumentierte Zustimmung und Kontrolle.
Weiterführende Informationen: CURIA – Dokumente
Zoll und EU-Handelspolitik, WTO, sonstige Handelsabkommen
US-Zölle auf Stahl und Aluminium (Section 232): Ausweitung und Priorisierungsregeln
In Bezug auf die seit dem 12. März 2025 geltenden Zusatzimportzölle auf Stahl- und Aluminiumprodukte sowie der seit dem 4. Juni 2025 um weitere 25 % erhöhten (insgesamt 50 %) Zollbelastung hat die zuständige US-Zollbehörde U.S. Customs and Border Protection im Juni weitere Hinweise im Rahmen von Section 232 veröffentlicht.
Diese beinhalten insbesondere:
- die Ausweitung der Zölle auf bestimmte Haushaltsgeräte aus Stahl-Derivatprodukten (z. B. Waschmaschinen, Trockner, Herde),
- sowie Hinweise zum Vorgehen, wenn ein Produkt Section-232-Zöllen unterliegt, der Importeur jedoch das Ursprungsland des Einschmelzens und Gießens nicht kennt.
Am 16. Juni 2025 veröffentlichte das US-Handelsministerium eine Mitteilung im Federal Register, mit der weitere abgeleitete Stahlprodukte dem Anhang der von Section 232 erfassten Waren hinzugefügt wurden. Dies betrifft u. a. die genannten Haushaltsgeräte aus Stahl-Derivaten.
(siehe auch CSMS # 65405824 – GUIDANCE: Section 232 Additional Steel Derivative Products)
Für den Fall, dass das Ursprungsland des primären und/oder sekundären Einschmelzens bzw. des Gießens eines abgeleiteten Aluminiumprodukts unbekannt ist, gilt Folgendes: In der Einfuhranmeldung ist der ISO-Ländercode ‘UN’ (unknown) anzugeben. Wird ‘UN’ gemeldet, wird automatisch der 200 %ige Section-232-Zollsatz für russisches Aluminium auf die entsprechende Position in der Anmeldung angewendet (siehe auch CSMS # 65340246 – GUIDANCE: Section 232 Aluminum Import Instructions for Reporting Unknown for the Country of Smelt and Cast).
US-Zölle: GTAI veröffentlicht neue FAQ
Die neuen US-Zölle werfen viele Fragen auf. Die GTAI hat daher die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst und verweist in ihren Antworten auf die Originalquellen. Der Beitrag umfasst die Themenbereiche Geltung der Zölle, länder- sowie produktspezifische Zölle, reziproke Zölle, E-Commerce und de-minimis-Regelung. Er wird regelmäßig aktualisiert.
Weiterführende Informationen: Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu den US-Handelsmaßnahmen | Zollbericht | USA | Einfuhrabgaben
EU-Zollfreiheit für ukrainische Exporte ausgelaufen – Übergangsregelung geplant
Seit dem 5. Juni 2025 ist das zollfreie Handelsregime der EU für die Ukraine offiziell ausgelaufen. Die sogenannten Autonomen Handelsmaßnahmen (ATMs), die seit 2022 als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg galten, wurden nicht verlängert. Damit gelten wieder Zölle und Quoten auf ukrainische Agrarerzeugnisse – der Handel kehrt zu den Bedingungen vor 2022 zurück.
Am 3. Juni fand in Brüssel ein informelles technisches Treffen statt, bei dem die wirtschaftlichen Auswirkungen dieses Schritts diskutiert wurden. Die Europäische Kommission stellte dabei einen Übergangsrahmen vor, der bis Ende 2025 gelten soll. Vorgesehen ist unter anderem die proportionale Wiedereröffnung von Quoten.
Parallel dazu arbeitet die EU an einem dauerhaften, gegenseitigen Handelsabkommen, das auf dem bestehenden Assoziierungsabkommen mit vertiefter Freihandelszone (DCFTA) aufbaut. Dieses soll langfristig neue Zollkontingente und Marktzugangsregelungen definieren. Ein zentraler Punkt: Der Marktzugang wird an die Einhaltung von EU-Produktionsstandards durch die Ukraine geknüpft. Diese Standards müssen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nachgewiesen werden, andernfalls können Konzessionen ausgesetzt werden.
Die Kommission betont, dass die Ukraine bereits in vielen Bereichen fortgeschrittene Angleichung an EU-Vorgaben erreicht hat und weiterhin umfassend unterstützt werde.
Weiterführende Informationen: EU trade relations with Ukraine
EU führt neue Zölle auf russische und belarussische Agrarerzeugnisse und Düngemittel ein
Der Rat der Europäischen Union hat eine Verordnung verabschiedet, die ab dem 1. Juli 2025 neue Zölle auf bisher zollbefreite landwirtschaftliche Erzeugnisse und bestimmte Stickstoffdüngemittel aus Russland und Belarus einführt. Ziel ist es, die Abhängigkeit der EU von diesen Importen zu reduzieren und die Ausfuhreinnahmen Russlands zu senken, um dessen Finanzierung des Kriegs gegen die Ukraine zu erschweren.
Die Zollerhöhungen bei Düngemitteln erfolgen schrittweise über drei Jahre, um die europäische Düngemittelindustrie und Landwirte zu schützen. Die Maßnahme soll gleichzeitig die Diversifizierung der Versorgung und die heimische Produktion stärken und so langfristig die Versorgungssicherheit sowie Erschwinglichkeit für Landwirte sichern.
Weiterführende Informationen: Handel: EU verabschiedet neue Zölle auf russische und belarussische landwirtschaftliche Erzeugnisse und Düngemittel – Consilium
Zollaussetzungen und Zollkontingente ab dem 1. Juli 2025 in Kraft
Der Rat der Europäischen Union hat mit zwei Verordnungen vom 23. Juni 2025 die zum 1. Juli 2025 geltenden autonomen Zollaussetzungen und Zollkontingente festgelegt:
- Verordnung (EU) 2025/1303 enthält eine Übersicht über neue oder verlängerte Zollbefreiungen bzw. -ermäßigungen für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Produkte.
- Verordnung (EU) 2025/1292 regelt die Zollkontingente für bestimmte Einfuhren in die EU, ebenfalls neu festgesetzt oder verlängert.
Die entsprechenden Anhänge der Verordnungen listen die begünstigten Waren im Detail auf.
Aktualisierung der Verordnung zur Umsetzung des Zertifikationssystems des Kimberley-Prozesses für den internationalen Handel mit Rohdiamanten
Die Verordnung zur Umsetzung des Zertifikationssystems des Kimberley-Prozesses für den internationalen Handel mit Rohdiamanten wurde aktualisiert. Im Einzelnen wird Usbekistan in die Liste der Teilnehmer des Zertifikationssystems des Kimberley-Prozesses aufgenommen. Hierfür wird Anhang II entsprechend aktualisiert.
Die Verordnung setzt das Zertifikationssystem des Kimberley-Prozesses für den internationalen Handel mit Rohdiamanten um, das den Handel mit Blut- und Konfliktdiamanten unterbinden soll.
Weiterführende Informationen: Kimberley-Prozess – Internationaler Handel mit Rohdiamanten | EU Customs & Trade News | EU | Einfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend
Digitalisierung des AKZ-Verfahrens an Flug- und Seehäfen: Aufruf zur Stellungnahme
Die Erteilung von Ausfuhr- und Abnehmerbestätigungen für Umsatzsteuerzwecke im nichtkommerziellen Reiseverkehr erfolgt bislang durch die deutsche Zollverwaltung papierbasiert. Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung hat die Generalzolldirektion nun eine App zur Ausstellung elektronischer Ausfuhrkassenzettel entwickelt, die zunächst im Rahmen eines Pilotprojekts an der Grenze zur Schweiz erprobt werden soll.
Ziel ist es, das Verfahren zukünftig auch auf deutsche Flug- und Seehäfen auszuweiten. Zu diesem Zweck wurden verschiedene technische Umsetzungsmöglichkeiten erarbeitet, die jetzt im Rahmen eines Austauschs mit betroffenen Verbänden und Akteuren diskutiert werden sollen.
Mit einem Schreiben hat die Generalzolldirektion den BDEx sowie weitere Vertreterinnen und Vertreter relevanter Verbände zu einem Austausch über die vorgeschlagenen Varianten eingeladen. Der Termin ist für den 24. Juli 2025 in Hamburg angesetzt. Die eingeladenen Organisationen werden zusätzlich gebeten, bis zum 11. Juli 2025 eine Stellungnahme zu den im Anhang skizzierten Umsetzungsoptionen einzureichen. Diese können per E-Mail an die Adresse itakz-bund.gzd@zoll.bund.de übermittelt werden. Namen der gewünschten Vor-Ort-Teilnehmer können gleich mit der Stellungnahme übersendet werden.
Ziel des Austauschs ist es, eine praxistaugliche und effiziente digitale Lösung für die Ausstellung von Ausfuhr- und Abnehmerbestätigungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr an Flughäfen und Seehäfen zu entwickeln und dabei die Perspektiven der betroffenen Akteure frühzeitig in den Prozess einzubeziehen.
Bitte nutzen Sie diesen Termin und melden sich an. Der BDEx bittet um einen kurzen Hinweis der Teilnahme an vanessa.kassem@bdex.de.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Vorabdruck der Matrix – neuer Status „CR“ für die Ukraine
Die Europäische Kommission teilte am 26. Mai 2025 auf ihrer Webseite mit, dass im Handel zwischen der Ukraine und der EU seit dem 23. Mai 2025 der Status „CR“ gilt.
Konkret bedeutet dies, dass Unternehmen frei entscheiden können, ob sie für ihre Waren die alten Ursprungsregeln oder die revidierten Regeln anwenden möchten. Diese parallele Anwendung ist insbesondere für die diagonale Kumulierung relevant, also wenn Vormaterialien aus verschiedenen Ländern mit Präferenzabkommen kombiniert werden.
Hierfür wurde ein neuer Vorabdruck (advanced copy) der geplanten Veröffentlichung der Mitteilung der Kommission über die Anwendung des Regionalen Übereinkommens (RÜ) über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (PEM-Präferenzursprungsregeln) bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommen (Matrix) im Amtsblatt C auf der Webseite eingestellt.
Webseite der Europäischen Kommission (englische Sprache)
Weitere Informationen zum revidierten Regionalen Übereinkommen und zu den Übergangsregeln im Jahr 2025 finden Sie auf folgender Seite:
Zoll aktualisiert Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung
Der Zoll informiert, dass das Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung mit Stand vom Juli 2025 aktualisiert wurde.
Weitere Informationen finden Sie hier: Zoll online – Merkblätter
SPS-Abkommen: erste Erleichterung bei Grenzkontrollen angekündigt
Wie bereits berichtet, haben im Rahmen eines Gipfeltreffens am 19. Mai 2025 die EU und das Vereinigte Königreich eine gemeinsame Grundlage für ein zukünftiges Abkommen über gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen (SPS) geschaffen. Ziel ist es, künftig auf Grenzkontrollen für pflanzliche und tierische Produkte weitgehend verzichten zu können, um Handelshemmnisse abzubauen und die Lieferketten zu stabilisieren.
In einem ersten Schritt hat die britische Regierung nun angekündigt, die ursprünglich geplanten Einfuhrkontrollen für sogenannte „mittelriskante“ Obst- und Gemüseimporte erneut zu verschieben. Diese Kontrollen waren Teil des umfassenderen Post-Brexit-Grenzregimes, wurden bislang jedoch nicht umgesetzt – unter anderem aufgrund von Bedenken hinsichtlich möglicher Störungen der Versorgungsketten.
Branchenverbände wie unser europäischer Dachverband EuroCommerce und das British Retail Consortium (BRC) hatten sich im Vorfeld des Gipfels für ein umfassendes SPS-Abkommen starkgemacht. Die nun erfolgte Verschiebung der Kontrollen wird als positives Signal für die Handelsbeziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich gewertet. Die formellen Verhandlungen über das Abkommen sollen in den kommenden Monaten aufgenommen werden.
Studie zu CETA-Abkommen belegt klare wirtschaftliche und soziale Vorteile
Am 16. Juni 2025 hat die Europäische Kommission eine unabhängige Bewertung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) mit Kanada veröffentlicht. Die Studie zeigt deutliche positive Effekte des Abkommens, das seit 2017 vorläufig angewendet wird.
Der bilaterale Handel zwischen der EU und Kanada stieg von 2016 bis 2023 um 71 %, die EU-Exporte nach Kanada legten bei Waren um 64 % und bei Dienstleistungen um 81 % zu. Das EU-BIP wächst durch CETA jährlich um 3,2 Mrd. EUR. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren: Ihre Exportaktivitäten nach Kanada stiegen um über 20 %.
CETA stärkt zudem die Zusammenarbeit bei kritischen Rohstoffen, erleichtert den Zugang zu öffentlichen Aufträgen und fördert den Handel mit grünen Technologien und Dienstleistungen. Auch soziale Effekte sind messbar – so stiegen die Reallöhne leicht in der EU und Kanada.
Die Studie nennt auch Handlungsfelder: Die noch ausstehende Ratifizierung der Investitionsschutzbestimmungen hemmt Investitionen, u. a. im Rohstoffbereich. Zudem wird eine Modernisierung der E-Commerce-Regeln angeregt. Die Kommission wird die Ergebnisse nun weiter analysieren und in eine Arbeitsunterlage mit Handlungsempfehlungen überführen.
Weiterführende Informationen: CETA: Bewertung zeigt klare wirtschaftliche und soziale Vorteile
Exportfinanzierung / -Kreditsicherung
EU-Factsheet zu Incoterms® und Sanktionen: Was bei EXW-Lieferungen zu beachten ist
Die Europäische Union hat am 28. Mai 2025 ein neues Factsheet zu den Incoterms®, insbesondere zur Regel „Ex Works“ (EXW), veröffentlicht. Darin wird klargestellt: Auch wenn bei EXW der Käufer die Verantwortung für Transport und Ausfuhr trägt, bleibt der Verkäufer für die Einhaltung der EU-Sanktionen mitverantwortlich.
Die EU-Sanktionsvorschriften gelten unabhängig von privatrechtlichen Liefervereinbarungen wie den Incoterms®. Unternehmen und Einzelpersonen mit Sitz in der EU – sowie EU-Bürger und EU-Firmen weltweit – sind verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Waren nicht in sanktionierte Länder wie Russland oder Belarus exportiert werden. EXW-Lieferungen entbinden den Verkäufer daher nicht von seiner Sorgfaltspflicht. Unternehmen sollten aktiv sicherstellen, dass ihre Produkte nicht gegen geltende Exportverbote verstoßen, auch wenn die Ausfuhrformalitäten dem Käufer obliegen.
Das Factsheet der EU hilft Unternehmen, ihre Compliance-Verantwortung besser zu verstehen und rechtliche Risiken zu minimieren – besonders in geopolitisch sensiblen Zeiten.
Zu dem Factsheet und weiterführenden Informationen: EU sanctions factsheet: Incoterms “Ex Works” rule (EXW) – European Commission
Erste Umsetzungserfolge: Maßnahmenpaket zur Exportförderung zeigt Wirkung
Das vom Bund im Frühjahr 2025 vorgestellte Maßnahmenpaket zur Stärkung der deutschen Exportwirtschaft kommt in der Praxis an: Erste Unternehmen und Banken haben erfolgreich von den neuen Förderinstrumenten Gebrauch gemacht.
Im Fokus steht vor allem flex&cover, der neue Prüfansatz zur Förderfähigkeit auf Unternehmensebene. Im Unterschied zum bisherigen transaktionsbezogenen Ansatz „49-PLUS“ bewertet flex&cover den gesamtwirtschaftlichen Beitrag eines Unternehmens für Deutschland („German Footprint“) – und eröffnet damit vor allem international aufgestellten Firmen mit komplexen Lieferketten neue Chancen.
Als erstes Unternehmen erhielt der Maschinenbauer Windmöller & Hölscher aus Lengerich den flex&cover-Status. Inzwischen sind zehn Unternehmen gelistet – darunter Enercon, Nordex und Dieffenbacher.
Ein weiterer Fortschritt: Die erste Forfaitierungsgarantie wurde erfolgreich umgesetzt. Die LBBW (Landesbank Baden-Württemberg) hat den bundesweit ersten Forderungsankauf mit einer entsprechenden Absicherung durchgeführt. Die verbesserte Forfaitierungsgarantie erleichtert Exporteuren den Verkauf von Forderungen und schafft zusätzlichen Liquiditätsspielraum – besonders relevant für kleine und mittlere Unternehmen.
Das Interesse an beiden Maßnahmen ist laut Bundesregierung hoch. Weitere Umsetzungen werden in den kommenden Monaten erwartet.
Weiterführende Informationen: EKG-Report 361
Ukraine erhält erstmals Exportkreditgarantien von der EIB
Die Europäische Investitionsbank (EIB) hat erstmals eine Vereinbarung mit europäischen Exportkreditagenturen getroffen, um Finanzgarantien für Unternehmen bereitzustellen, die in der Ukraine tätig sind. Laut EIB-Präsidentin Nadia Calviño, die die Initiative am 26. Mai in Brüssel vorstellte, wurde das Programm mit einem anfänglichen Budget von 300 Millionen Euro gestartet. Bereits jetzt liegen Anfragen in Höhe von rund 400 Millionen Euro vor, was das starke Interesse der Unternehmen an diesen Garantieleistungen unterstreicht.
Die Maßnahme ist Teil eines umfassenderen Engagements der EIB in der Ukraine. Seit Beginn der Unterstützung hat die Bank rund 3 Milliarden Euro mobilisiert und treibt landesweit Projekte in den Bereichen Verkehr, Energie, Bildung, Gesundheit und kommunale Infrastruktur voran. Die EIB arbeitet eng mit ukrainischen Behörden zusammen und sieht sich auch langfristig als wichtigen Partner auf dem Weg der Ukraine in die EU. Bereits Ende 2023 eröffnete die Bank ein eigenes Büro in Kiew; bei einem offiziellen Besuch im Februar 2025 wurden weitere Unterstützungsprogramme in Höhe von knapp 1 Milliarde Euro unterzeichnet.
Weiterführende Informationen: European Investment Bank launches first export credit deal to support Ukraine-related business
Veranstaltungen
SAVE THE DATE: Infrastrukturkonferenz LOAD am 24. September 2025 in Berlin
Im Namen des BGA, Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen und des DSLV, Bundesverband Spedition und Logistik dürfen wir Sie für den 24. September 2025 herzlich zur Logistik- und Infrastrukturkonferenz LOAD: Logistik-Optimierung-Automatisierung-Digitalisierung einladen. Experten aus der Branche diskutieren über die Anforderungen im Bereich Logistik und Infrastruktur und über den Investitionsstau sowie über mögliche und notwendige Lösungen, auch alternative Antriebe, Datenräume und neuen Geschäftsmodelle.
Die Bundesregierung will mit einem 500 Milliarden €-Paket die Investitionsversäumnisse der vergangenen Dekade aufholen. Doch reicht das aus? Ist unsere Infrastruktur fit für die Zukunft?
Datum: | Mittwoch, 24. September 2025 |
Uhrzeit: | 09:00 – 13:00 Uhr |
Ort: | Verbändehaus Handel, Dienstleistung, Tourismus Am Weidendamm 1 a in 10117 Berlin |
Link: | Link zur Anmeldung |
SAVE THE DATE: 3. Lieferkettentag 2025 am 8. Oktober in Berlin
Globale Lieferketten stehen unter Druck: Handelskonflikte, geopolitische Machtverschiebungen und wirtschaftspolitische Fragmentierung markieren einen tiefgreifenden Epochenbruch. Die einstige Planbarkeit internationaler Märkte weicht zunehmend Unsicherheit und strukturellem Wandel. Unter dem Motto Daten, Märkte, Wandel im Epochenbruch laden BGA, BME und DER MITTELSTANDSVERBUND zum 3. Lieferkettentag 2025 nach Berlin ein. Hier werfen wir einen präzisen Blick auf die neuen Realitäten im Welthandel: Wie verändern sich Datenflüsse, Marktmechanismen und unternehmerische Entscheidungsräume im Kontext geoökonomischer Spannungen? Welche strategischen Antworten sind jetzt gefragt, um Resilienz zu stärken, Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und den Wandel zu gestalten?
Merken Sie sich daher jetzt vor:
Mittwoch, den 8. Oktober 2025
von 10:30 bis 16:00 Uhr
Verbändehaus Handel, Dienstleistung, Tourismus
Am Weidendamm 1 a in 10117 Berlin.
In diesem Jahr neu: Am 7. Oktober 2025 findet ab 18 Uhr ein Vorabendempfang in der Landesvertretung der Freien und Hansestadt Hamburg statt.
Oder melden Sie sich gleich an: eveeno.com/lieferkettentag_2025
Einen Rückblick und mehr Informationen gibt es unter: deutscher-lieferkettentag.de
Veranstaltung: TBI Transatlantic Dialogue
Die Politik der zweiten Trump-Administration hat zu erheblicher Verunsicherung in den transatlantischen Beziehungen geführt. Aus deutscher Sicht stehen sowohl die europäische Sicherheit als auch der regelbasierte internationale Handel auf dem Spiel. Seit den Anfang April angekündigten und vorübergehend ausgesetzten Zöllen dreht sich die Debatte zu möglichen Gegenmaßnahmen um die Frage nach Retorsion oder strategischer Geduld.
Diese und andere Fragen werden von und mit Expertinnen und Experten aus Berlin und Brüssel diskutiert, begleitet von Impulsen und Einschätzungen aus den USA.
Datum: Donnerstag, 10. Juli 2025
Uhrzeit: 15:00 – 17:45 Uhr
Ort: Berlin
Link: Link zur Anmeldung
Webinar: SME Onboarding: How to Access Free Sanctions Support
Dieses vom EU Sanctions Helpdesk organisierte Onboarding-Webinar soll KMU und anderen neuen Nutzern dabei helfen, sich mit dem Sanktions-Due-Dilligence-Tool vertraut zu machen und die vom Helpdesk angebotenen Services besser zu verstehen. Das Webinar findet in englischer Sprache statt.
Datum: Dienstag, 15. Juli 2025
Uhrzeit: 10:30 – 11:00 Uhr
Ort: Online
Link: Link zur Anmeldung
Webinar: Ukraine im Wandel: Rechtliche und Zollrechtliche Entwicklungen
Germany Trade & Invest lädt Sie ein zu einem Webinar am 16. Juli 2025 über die rechtlichen und zollrechtlichen Entwicklungen in der Ukraine 2025. In diesem Webinar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die rechtlichen und zollrechtlichen Entwicklungen in der Ukraine im ersten Halbjahr 2025.
Wir zeigen Ihnen, wie sich Ihr Unternehmen auf die kommenden Veränderungen im zweiten Halbjahr vorbereiten kann. Besondere Schwerpunkte sind die Auswirkungen des Kriegsrechts, der Wiederaufbau der Ukraine und die sich schnell ändernde Rechtslage. Zudem beleuchten wir die Schritte der Ukraine zur EU-Integration und geben Einblick in die Ergebnisse Ukraine Recovery Conference 2025.
Datum: Mittwoch, 16. Juli 2025
Uhrzeit: 10:00 – 11:00 Uhr
Ort: Online
Link: Link zur Anmeldung
Veranstaltung: Asien-Pazifik-Forum Bayern 2025
Das Asien-Pazifik-Forum Bayern 2025 bietet Ihnen einen kompakten Überblick über die dynamischste Wachstumsregion der Welt. Im Fokus steht Thailand als Partnerland – mit neuen Perspektiven auf Wirtschaft, Technologie und Investitionspotenziale.
Profitieren Sie von individuellen Beratungsgesprächen mit den Expertinnen und Experten der Auslandshandelskammern, knüpfen Sie Kontakte zu über 30 Ausstellern und erfahren Sie mehr über aktuelle Entwicklungen, Chancen und Herausforderungen in Asien. Treffen Sie vor Ort zum persönlichen Austausch Matthias Klaholt, Firmenberater, Exportkreditgarantien des Bundes, Euler Hermes Aktiengesellschaft.
Datum: Donnerstag, 17. Juli 2025
Uhrzeit: 8:30 – 16:00 Uhr
Ort: Haus der Wirtschaft in Nürnberg
Link: Link zur Anmeldung
Workshop: Euler Hermes & Co. oder wie Ihr Auslandsgeschäft angekurbelt wird
Lernen Sie in dem kostenlosen Workshop der IHK Nürnberg die verschiedenen Möglichkeiten zur Absicherung und Finanzierung Ihres Auslandsgeschäftes kennen, die Ihnen Ihre Bank und die staatlichen Förderinstrumente des Bundes anbieten. Erhalten Sie anhand von Praxisbeispielen Informationen zu den Instrumenten der Zahlungssicherung, Garantien und Bürgschaften sowie zur Kundengewinnung mittels Exportfinanzierung. Freuen Sie sich auch auf den persönlichen Austausch mit René Auf der Landwehr, Firmenberater, Exportkreditgarantien des Bundes, Euler Hermes Aktiengesellschaft.
Datum: Montag, 28. Juli 2025
Uhrzeit: 13:00 – 17:00 Uhr
Ort: IHK Nürnberg für Mittelfranken
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