Beraten.
Fördern.
Vertreten.

Länder- und Marktinformationen 9/2025

Afrika

KENIA / ZÖLLE: Änderungen bei Zoll und Steuern in Kenia

Das kenianische Finanzgesetz für 2025 bringt diverse Anpassungen bei den Einfuhrabgaben. Hier die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

Mehrwertsteuer

Die kenianische Regierung hat mit dem Finanzgesetz 2025 ab 1. Juli 2025 bestimmte Waren aus der Liste der steuerbefreiten Waren gestrichen. Dazu gehören:

  • Kraftstoffe, Schmierstoffe und Reifen für Fahrzeuge in durch Entwicklungshilfe finanzierten Projekten
  • Waren für die geothermische, Öl- oder Bergbauerkundung
  • Datenträger wie Discs, Kassetten, Halbleiterspeicher und andere Medien zur Tonaufzeichnung
  • importierte Rohstoffe für die Textilproduktion.

Für diese Waren wird jetzt der Standardsatz von 16 Prozent erhoben. Laufende Projekte, die unter dem alten Befreiungsrahmen genehmigt wurden, bleiben bis zum 30. Juni 2026 weiterhin ausgenommen.

Von der Mehrwertsteuer befreit werden ab 1. Juli 2025:

  • Mückenschutzmittel sowie Vorprodukte, Maschinen und Rohstoffe zur Herstellung von Mückenschutzmitteln
  • Importe der Wohlfahrtsdienste der Streitkräfte (Defence Forces Welfare Services)
  • Placebos und Studienkits für anerkannte klinische Studien.

Der Steuersatz auf Verpackungsmaterialien für Tee und Kaffee wird von 16 Prozent auf null Prozent gesenkt.

Verbrauchsteuern

Folgende Waren sind ab 1. Juli 2025 von der Verbrauchsteuer befreit:

  • importierte Eier, Zwiebeln, Kartoffeln und Kartoffelchips
  • Kohle
  • importierte selbstklebende Platten, Folien, Filme und andere flache Erzeugnisse aus Kunststoff
  • bedrucktes Papier und Karton
  • Kosmetik und Schönheitsprodukte.

Die Steuersätze für andere verbrauchsteuerpflichtige Waren werden erhöht. Darunter für bestimmte Produkte aus Papier und Pappe, importierte Glasflaschen, keramische Fliesen, Boden- und Wandplatten.

Neu besteuert werden ausgewählte importierte Produkte aus Kunststoff, Papier, Pappe, Glas und Aluminium.

Export- und Investitionsabgabe auf weitere Waren

Die Export- und Investitionsförderabgabe (Export and Investment Promotion Levy) wird ab 1. Juli 2025 bei der Einfuhr von bestimmten keramischen Waren sowie Eisen- und Stahlprodukten erhoben. Die Abgabe beträgt 3 Prozent für Keramikprodukte (HS-Pos. 6907, 6910) und 17,5 Prozent für Produkte aus Eisen und Stahl (HS-Pos. 7206, 7207, 7213, 7214, 7224). Basis ist der Zollwert der Ware. Erzeugnisse aus der Ostafrikanischen Gemeinschaft EAC sind nicht betroffen.

Ausgesetzte Zölle der EAC

Kenia nutzt auch 2025 das sogenannte „stay application scheme“ und das „duty remission scheme“, um vom gemeinsamen Außenzolltarif CET der Zollunion der EAC abzuweichen. Die für das Haushaltsjahr 2025/2026 genehmigten warenspezifischen Abweichungen Kenias sind in der EAC Gazette No. 19 vom 30. Juni 2025 veröffentlicht.

SÜDAFRIKA / ZÖLLE: Liste beschränkter und verbotener Ein- und Ausfuhren aktualisiert

Für ausgewählte Häute und Felle von Rindern ist eine Einfuhrgenehmigung erforderlich.

Am 15. August 2025 hat Südafrika eine aktualisierte Fassung der Liste der verbotenen und beschränkten Ein- und Ausfuhren veröffentlicht.

Folgende Änderung wurde vorgenommen:

  • Für die Zolltarifpositionen 4101.20.10, 4101.20.90, 4101.50.10, 4101.50.90, 4101.90.10 und 4101.90.90 ist ab sofort eine Einfuhrgenehmigung des Department of Agriculture (DoA), Directorate Animal Health erforderlich.

Weiterführende Informationen finden Sie in der GTAI-Übersicht: Was Sie bei beschränkten und verbotenen Einfuhren und Ausfuhren beachten sollten.

Südafrika stellt eine Liste mit allen Verboten und Beschränkungen zur Verfügung, die regelmäßig aktualisiert wird: „Prohibited and Restricted Goods„.

Amerika

BRASILIEN / ANTIDUMPING: Antidumpingzölle auf flachgewalzte Erzeugnisse aus Siliziumstahl

Für deutsche Hersteller bleiben die Antidumpingzölle bis zu weiteren fünf Jahren bestehen.

Die brasilianische Außenhandelskammer (CAMEX) hat die geltenden Antidumpingzölle auf Einfuhren von nichtkornorientierten flachgewalzten Erzeugnissen aus Siliziumstahl (brasilianische Zolltarifnummern NCM 7225.19.00 und 7226.19.00) um bis zu fünf Jahren verlängert. Betroffen sind Hersteller aus Deutschland, China, Südkorea und Taiwan. Für die deutschen Hersteller gilt ein Antidumpingzoll von 166,32 US-Dollar je Tonne.

BRASILIEN / RECHT: Brasilien setzt Gesetz zur Wirtschaftsreziprozität um

Das Dekret regelt den brasilianischen Widerstand gegen Missbrauchspraktiken im internationalen Handel, die Unternehmen mit Sitz im Land betreffen könnten.

Am 9. Juli 2025 hat US-Präsident Donald Trump die Einführung von Zöllen in Höhe von 50 Prozent auf alle aus Brasilien eingeführten Produkte ab dem 1. August angekündigt. Als Hauptgrund nannte der US-Präsident offiziell laufende Rechtsstreitigkeiten in Brasilien, die vor dem Obersten Gerichtshof Brasiliens (STF) zu entscheiden sind. Als Reaktion auf die Ankündigung betonte der brasilianische Präsident Lula erneut die Souveränität Brasiliens, die Gewaltenteilung und die Anwendbarkeit des brasilianischen Gesetzes über die Wirtschaftsreziprozität. Das Gesetz ist nun durch das Dekret Nr. 12.551 vom 14. Juli 2025 konkretisiert worden. Es dient dem Schutz in- und ausländischer Unternehmen, die in Brasilien tätig sind.

Zu den wichtigsten Punkten des Dekrets und dem Kontext seiner Regelung (Zweck, Verfahren, Reziprozität): Brasilien setzt Gesetz zur Wirtschaftsreziprozität um | Rechtsbericht | Brasilien | Wirtschaftsrecht.

BRASILIEN / ZÖLLE: Update – Importeure nutzen „Ex-Tarifário“ in 2025 weiter

Die brasilianische Außenhandelskammer gibt Änderungen bekannt. Das „Ex-Tarifário“ Regime gilt bis Ende 2025.

Die brasilianische Außenhandelskammer (CAMEX) hat das Regime mit den Resolutionen GECEX 322 und 323 für Kapitalgüter beziehungsweise IT-Produkte bis Ende 2025 verlängert. Zollsenkungen auf null Prozent gelten damit für zahlreiche Produkte des brasilianischen Zolltarifs zum Beispiel aus dem Bereich Maschinen, Apparate und Geräte (Kapitel 84, 85, und 90) seit dem 1. Mai 2022 bis zum 31. Dezember 2025.

Zuletzt hat die CAMEX mit den Resolutionen GECEX 745 und 746 vom 3. Juli 2025 weitere Zollerleichterungen für Kapitalgüter und IT-Produkte vorgenommen. Mit der Resolution GECEX 748 vom 3. Juli 2025 wurden einige Produkte aus dem Regime herausgenommen. Sämtliche Resolutionen sind am 7. Juli 2025 in Kraft getreten.

„Ex-Tarifário“ im Detail

Um technologische Innovationen zu fördern, gewährt die CAMEX im Rahmen des „Ex-Tarifário“ Zollerleichterungen für Kapitalgüter und IT-Produkte, die in Brasilien nicht oder nicht konkurrenzfähig hergestellt werden können. Der Kreis von „Ex-Tarifários“ wird regelmäßig angepasst.

Im brasilianischen Zolltarif erscheinen sie als „Ex-Tarifários“ nach der jeweils zugehörigen Unterposition. Derzeit sind die Einfuhrzölle für viele „Ex-Tarifário“ Produkte auf null gesenkt. Die regulären Zölle für diese Produkte können beispielsweise 12,6 und 11,2 Prozent betragen.

Anträge auf Zollsenkungen müssen brasilianische Unternehmen oder Verbände an das Ministerium für Entwicklung, Industrie und Handel (Ministério do Desenvolvimento, Indústria e Comércio – MDIC) richten. Mit der Resolution GECEX 512 vom 16. August 2023 wurden die Kriterien eingeschränkt. Zollsenkungen gelten nicht mehr für Gebrauchtwaren und für Konsumgüter. Anträge auf Zollsenkungen für gebrauchte Waren oder IT-Verbrauchsgüter weist das MDIC seit dem 18. August 2023 zurück.

Mercosur-Mitgliedstaaten entscheiden über Tarifänderungen 

Brasilien wendet den gemeinsamen Zolltarif des Mercosur an. Jede Tarifänderung ist daher eine Entscheidung aller Mercosur-Staaten. Bis Dezember 2021 galt für Importeure noch die Entscheidung Mercosur/CMC/DEC.Nr. 25/15 des Mercosur-Rates zu Kapitalgütern und IT-Produkten. Danach konnte Brasilien nur bis zum 31. Dezember 2021 von dem gemeinsamen Zolltarif des Mercosur abweichende Zölle bis zu null Prozent für diese Produkte erheben.

Im letzten Quartal 2021 war daher zunächst unklar gewesen, ob Brasilien das „Ex-Tarifário“ im Jahr 2022 fortführen würde. Brasilien hatte sich im Mercosur für eine Verlängerung des Regimes eingesetzt. Die Entscheidung musste von den übrigen Mercosur-Staaten mitgetragen werden.

Mit Entscheidung Mercosur/CMC/DEC. Nr. 08/21 vom 13. Dezember 2021 räumte der Mercosur-Rat Brasilien schließlich die Möglichkeit ein, weiterhin längstens bis zum 31. Dezember 2028 einen von dem gemeinsamen Zolltarif des Mercosur abweichenden Zollsatz für Kapitalgüter und IT-Produkte anzuwenden. Auch Zollbefreiungen sind damit nun weiterhin möglich. Diese Möglichkeit besteht auch für die übrigen Mercosur-Mitgliedstaaten Argentinien, Paraguay und Uruguay, jedoch zum Teil mit anderen Fristen.

Die Mitgliedstaaten mussten die Entscheidung bis zum 31. Dezember 2021 in innerstaatliches Recht umsetzen. Brasilien tat dies mit Resolution GECEX 289 vom 21. Dezember 2021, die am nächsten Tag in Kraft trat. Eine Regelung zur Verlängerung bereits bestehender Zollsenkungen über den 31. Dezember hinaus bis zum 30. April 2022 traf die CAMEX mit Resolution GECEX 291.

BRASILIEN / ZÖLLE: Einfuhrverbot für metallische Abfälle wird gelockert

Bestimmte Metallabfälle dürfen in Brasilien ausnahmsweise eingeführt werden. Einige davon benötigen jedoch eine Genehmigung des IBAMA.

Die Einfuhr von Abfällen von unter anderem Kupfer, Nickel, Molybdän, Magnesium, Titan, Mangan und Edelstahl wurde in Brasilien neulich erlaubt. Für den Import von Abfällen und Pulver von beispielsweise Gallium und Niob ist eine Genehmigung des brasilianischen Instituts für Umwelt und erneuerbare natürliche Ressourcen (IBAMA) erforderlich. Dies hat das IBAMA am 30. Juli 2025 angekündigt.

Zum Hintergrund: Die Einfuhr von Abfällen („resíduos sólidos e rejeitos“), einschließlich Papier, Papierderivaten, Kunststoff, Glas und Metall ist in Brasilien gemäß Art. 49 des Gesetzes Nr. 12.305 grundsätzlich verboten.

KANADA / AUßENWIRTSCHAFT: Kanada öffnet Binnenmarkt: Chancen für den deutschen Mittelstand

Durch den Abbau interprovinzieller Handelshemmnisse verbessert Kanada die Rahmenbedingungen für öffentliche Aufträge, Mobilität und Kooperation – auch für deutsche Unternehmen.

Ausgerechnet US-Präsident Donald Trump und seine protektionistische Handelspolitik haben in Kanada eine innenpolitische Dynamik ausgelöst, die deutsche Unternehmen aufhorchen lässt: Während US-Zölle von bis zu 35 Prozent – bei Stahl und Aluminium sogar 50 Prozent – den Außenhandel mit den Vereinigten Staaten belasten, treibt Kanada die Öffnung seines eigenen Binnenmarkts voran. Das schafft neue Potenziale auch für internationale Partner.

Jahrzehntelang litten Unternehmen unter einem Flickenteppich aus provinzspezifischen Vorschriften, die den Handel innerhalb Kanadas erschwerten. Unterschiedliche Lebensmittelstandards, Lizenzregeln, Verpackungsvorgaben und Sprachgesetze – etwa in der überwiegend frankophonen Provinz Québec – führten dazu, dass der Export ins Ausland oft einfacher war als der Vertrieb in eine Nachbarprovinz.

Zu den Hintergründen und Chancen: Kanada öffnet Binnenmarkt: Chancen für den deutschen Mittelstand | Wirtschaftsumfeld | Kanada | Außenwirtschafts- und Industriepolitik

KANADA / WASSERSTOFF: Für Kanadas Wasserstoffoffensive ist deutsche Technik gefragt

Von Kavernenspeichern bis Systemintegration: Kanadas Wasserstoffstrategie schafft neue Märkte für deutsche Mittelständler mit Spezialisierung auf Speichertechnik und Engineering.

Kanada zählt zu den ambitioniertesten Ländern weltweit, wenn es um den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur geht. Die Speicherung spielt dabei oft eine Schlüsselrolle. Für deutsche Anbieter eröffnen sich dadurch neue Märkte in den Bereichen Speichertechnik, Sicherheit und Systemintegration.

Zu den Entwicklungen und Chancen: Für Kanadas Wasserstoffoffensive ist deutsche Technik gefragt | Branchen | Kanada | Wasserstoff

KANADA / WIRTSCHAFT: Kanadas Markt für Rechenzentren boomt

Von Rohstoffen bis Rechenzentren: Kanadas KI-Strategie eröffnet deutschen Unternehmen neue Perspektiven – besonders in spezialisierten Nischen.

GeologicAI hat im Juli 2025 eine Series-B-Finanzierung über 44 Millionen US-Dollar (US$) erhalten. Das in Calgary ansässige Mining-Tech-Start-up entwickelt KI-gestützte Sensorik zur Analyse von Bohrkernen und unterstützt damit die effiziente Erschließung kritischer Rohstoffe wie Lithium, Kupfer und seltener Erden – essenziell für Server, Chips und Batteriespeicher.

Zum Markt, den Entwicklungen und Perspektiven: Kanadas Markt für Rechenzentren boomt | Branchen | Kanada | Rechenzentren

MEXIKO / WIRTSCHAFT: Mexikos Regierung startet ehrgeizige Bahnprojekte

Mexiko hat erste Ausschreibungen zu mehr als 3.400 Kilometern geplanten Schienenstrecken veröffentlicht. Auch europäische Unternehmen sind interessiert, deutsche Unternehmen erhalten Informationsangebote.

Zentrale Projekte sind zwei Verbindungen von Mexiko-Stadt bis an die US-Grenze. Betreiben soll die Strecken vor allem das Militär. Dieses kontrolliert bereits den „Tren Maya“, eine Zugstrecke über die Halbinsel von Yucatán, sowie andere wichtige Infrastrukturprojekte. Insgesamt sollen bis 2030 rund 3.400 Kilometer Schienen mit einer Spurbreite von 1.435 Millimeter verlegt werden.

Zu den Zulieferchancen, Ausschreibungen sowie dem Informationsangebot für deutsche Unternehmen: Mexikos Regierung startet ehrgeizige Bahnprojekte | Branchen | Mexiko | Infrastruktur

PERU / ENERGIE: Gute Aussichten für Solar- und Windprojekte in Peru

Peru gewinnt als Standort für erneuerbare Energien in Lateinamerika weiter an Bedeutung. Viele Projekte gehen voran. Auch deutsche Unternehmen setzen auf das Land.

Nach dem Attraktivitätsindex für erneuerbare Energien (RECAI) der Unternehmensberatung Ernst & Young lag Peru bereits 2024 unter den Top 40 der Welt und auf Rang 5 in der Region. Seither hat die Politik den rechtlichen Rahmen verbessert. Inzwischen kündigt die Industrie regelmäßig neue Projekte, die Vergabe von Umweltlizenzen bei laufenden Vorhaben oder den Baubeginn für große Wind- und Solarparks an.

Zu den Entwicklungen und Chancen: Gute Aussichten für Solar- und Windprojekte in Peru | Branchen | Peru | Erneuerbare Energien

Asien und Ozeanien

CHINA / RECHT: Änderungen in Chinas Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

China hat sein Anti-Unfair Competition Law angepasst. Die Neuerungen werden am 15. Oktober 2025 in Kraft treten. Sie betreffen insbesondere Handlungen im Online-Bereich.

Zu den Änderungen im nunmehr 41 Artikel umfassenden Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (Anti-Unfair Competition Law – AUCL) gehören:

Wenn außerhalb Chinas unlautere Wettbewerbshandlungen erfolgen, die die inländische Wettbewerbsordnung verzerren oder die Rechte von Unternehmen oder Verbrauchern in China verletzen, sieht Art. 40 AUCL nun vor, dass diese nach dem AUCL verfolgt werden.

Im Zusammenhang mit der Verhinderung unlauteren Wettbewerbs im Internet, insbesondere im E-Commerce, wurden beispielsweise Art. 7 und 13 AUCL angepasst. So stellt es künftig auch eine irreführende Handlung („Verwechslungshandlung“) nach Art. 7 AUCL dar, wenn unter anderem der Online-Name oder der Name des Social-Media-Accounts („Neue-Medien-Konto“) einer anderen Person unbefugt genutzt wird und dadurch eine Verwechslung entsteht. Auch etwa die unerlaubte Verwendung einer eingetragenen oder einer bekannten Marke einer anderen Person im Firmennamen sowie das irreführende Verwenden entsprechender Suchbegriffe in Suchmaschinen werden nun aufgeführt. Auch die Unterstützung anderer bei solchen Handlungen wird ausdrücklich untersagt.

Das missbräuchliche Daten-Scraping (automatisiertes Extrahieren von Daten) und der Missbrauch von Plattformregelungen zur Veranlassung falscher Transaktionen finden sich als unfaire Wettbewerbspraktiken nun in Art. 13 AUCL in Bezug auf internetbasierte Angebote.
Gefälschte Bewertungen zählen nun auch zu den verbotenen Aktivitäten nach Art. 9 AUCL.

Kleine und mittlere Unternehmen sollen nunmehr besser vor missbräuchlichen Verhaltensweisen großer Unternehmen, die ihre vorteilhafte Position ausnutzen, geschützt werden (neue Art. 15 und 31 AUCL). Plattformbetreiber sind zudem nach dem neuen Art. 21 AUCL zur Gewährleistung des fairen Wettbewerbs und der Einrichtung von Streitbeilegungsmechanismen bei unlauteren Praktiken verpflichtet. Gemäß Art. 14 AUCL sollen erzwungene Verkäufe unter dem Selbstkostenpreis auf Plattformen verboten werden.

Ferner gab es Erhöhungen der drohenden Bußgelder in Kapitel 4 des Gesetzes bei verschiedenen Verstößen. Für schwerwiegende Verletzungen von Geschäftsgeheimnissen beginnt zum Beispiel nach Art. 26 AUCL die Mindestgeldbuße künftig bei 1 Million RMB (entspricht ca. 119.000 Euro). In Bezug auf Bestechung (nun Art. 8 AUCL) wird eine persönliche Haftung unter anderem des gesetzlichen Vertreters in Art. 24 AUCL eingeführt.

Die Ende Juni 2025 verabschiedeten Gesetzesänderungen sind die dritten Änderungen seit Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 1993. Bei der vorherigen Überarbeitung 2019 stand der Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Vordergrund. Der Entwurf zur aktuellen Überarbeitung war Ende des Jahres 2024 veröffentlicht worden.

CHINA / EXPORTKONTROLLE: China stellt Lithiumtechnologie unter Exportkontrolle

Die Technologien dürfen nur mit Genehmigung des MOFCOM exportiert werden.

Bestimmte Technologien zur Herstellung von Lithiumverbindungen und Lithiumbatterien unterliegen seit dem 15. Juli 2025 der Exportkontrolle. Details ergeben sich aus dem Anhang der Veröffentlichung (nur Chinesisch).

CHINA / STEUERN: China weitet Luxussteuer auf Kraftfahrzeuge aus

Durch die Senkung der Wertschwelle sind mehr Fahrzeuge betroffen.

China hat die Wertschwelle für die Luxussteuer auf Kfz von 1,3 Millionen RMB (ca. 154.960 Euro) auf 900.000 RMB (ca. 107.280 Euro) gesenkt. Dadurch erweitert sich der Kreis der betroffenen Fahrzeuge. Anders als zuvor sind nun auch Elektrofahrzeuge betroffen. Die Steuer wird auf der Ebene des Einzelhandels auf Basis des Nettoverkaufspreises in China erhoben und beträgt zehn Prozent.

MACAU / RECHT: Neues macauisches Vergabegesetz verabschiedet

Ende Juli 2025 hat die Sonderverwaltungsregion Macau das neue Gesetz über öffentliche Beschaffungen (Gesetz Nr. 10/2025) veröffentlicht. Es tritt am 1. September 2026 in Kraft.

Art. 18 Abs. 1 des Vergabegesetzes zählt fünf verschiedene Verfahrensarten für den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen auf, darunter die öffentliche Ausschreibung, die wettbewerbliche Verhandlungsvergabe sowie der Direktauftrag.

Das Vergabeverfahren der öffentlichen Ausschreibung ist nach Art. 22 des Gesetzes zu wählen, wenn der geschätzte Wert der Waren oder Dienstleistungen mindestens 4,5 Millionen Pataca (entspricht circa 480.000 Euro) beträgt. Bei einem Auftragswert von unter 100.000 Pataca (entspricht circa 10.700 Euro) ist eine Direktvergabe möglich (Art. 25 des Gesetzes).

Öffentliche Ausschreibungen sollen nach Art. 65, 145 des Gesetzes über eine spezielle Webseite des Büros für Finanzdienstleistungen (DSF) möglich sein.

Das Gesetz enthält ferner Regelungen unter anderem zum Vergabeverfahren, Bestimmungen zum Vertragsschluss und Haftungsbestimmungen.

Gemäß Art. 152 des Vergabegesetzes wird das Gesetz am 1. September 2026 in Kraft treten. Das neue einheitliche Regelwerk in Bezug auf öffentliche Auftragsvergaben wird künftig verschiedene Regelungen ersetzen, die aus den 1980er Jahren stammen (dazu im Einzelnen: Art. 151 Vergabegesetz).

MALAYSIA / ROHSTOFFE: Malaysia will Industrie um seltene Erden entwickeln

Von der Mine zum Magneten – so der Plan Malaysias bei seltenen Erden. Das Land hat die Reserven und ist bereits Standort für die Verarbeitung. Nur die Endprodukte fehlen noch.

Der weltweite Bedarf an Metallen der seltenen Erden wächst rasant, doch die Beschaffung wird für die Industrie zunehmend schwierig. Im April 2025 hat China als Reaktion auf die US-Zollpolitik Exportkontrollen für seltene Erden und Magnete verhängt. Auch für deutsche Unternehmen bedeutet das steigende Preise und möglicherweise Lieferengpässe.

Damit rücken andere potenzielle Beschaffungsmärkte stärker in den Fokus, darunter Malaysia. Das Land verfügt zwar über beachtliche Vorkommen an seltenen Erden, steht aber bei der kommerziellen Nutzung noch am Anfang.

Zu den Vorkommen und Entwicklungsmöglichkeiten: Malaysia will Industrie um seltene Erden entwickeln | Branchen | Malaysia | Rohstoffe

PAKISTAN / DIGITALES: Pakistan nimmt Digitalsteuer zurück

Pakistan hat die Steuer auf Erträge ausländischer Unternehmen ohne physische Präsenz nach US-amerikanischer Intervention zurückgenommen.

Vom 1. Juli 2025 an besteuerte Pakistan die Erträge ausländischer E-Commerce-Unternehmen, die ohne lokale Niederlassung Waren an pakistanische Kunden geliefert und verkauft haben, durch eine Digital Presence Proceeds Tax. Die Steuer betrug 5 Prozent und war im Rahmen des pakistanischen Haushalts 2025-2026 eingeführt worden. Nach genau einem Monat wurde die Digital Presence Proceeds Tax nun mit Wirkung zum 1. Juli 2025 zurückgenommen. Hintergrund dieser Volte war die Intervention der US-amerikanischen Regierung.

SRI LANKA / STEUERN: Umsatzsteuer auf digitale Dienstleistungen in Sri Lanka

Ab 1. Oktober 2025 haben nicht in Sri Lanka ansässige Dienstleister, die über Online-Plattformen digitale Dienste an dortige Verbraucher erbringen, Umsatzsteuer (VAT) zu zahlen.

Ausländische Erbringer digitaler Dienstleistungen an Personen in Sri Lanka müssen nach neuen Anpassungen des sri-lankischen Umsatzsteuergesetzes (Value Added Tax Act, No. 14 of 2002) unter bestimmten Voraussetzungen künftig die sri-lankische Umsatzsteuer zahlen.

Zu den in Ziffer 1.3 des Schedule beispielhaft aufgezählten digitalen Diensten, die der Besteuerung unterliegen, zählen solche, die über verschiedene elektronische Plattformen (zum Beispiel E-Commerce-Plattformen oder Streaming-Dienste) erfolgen, sowie Cybersicherheitsdienstleistungen oder auch Cloud-Computing.

Die Schwellenwerte für die verpflichtende Umsatzsteuerregistrierung nicht in Sri Lanka ansässiger Dienstleister betragen gemäß Ziffer 2.3 des Schedule 60 Millionen Sri-Lanka-Rupien (entspricht ca. 171.000 Euro) Umsatz mit digitalen Dienstleistungen im Zeitraum der letzten zwölf Monate oder einen Gesamtwert von über 15 Millionen Sri-Lanka-Rupien (entspricht ca. 42.800 Euro) innerhalb der vergangenen drei Monate.

Der derzeitige Standardsatz der Umsatzsteuer beträgt 18 Prozent.

TAIWAN / GROß- UND EINZELHANDEL: Haustiermarkt Taiwan: Chancen für Export und Handel

Taiwans Haustiermarkt wächst dynamisch. Ausländische Anbieter können bei hochwertiger Tiernahrung, veterinärmedizinischen Erzeugnissen und Premiumprodukten punkten.
In Taiwan gibt es einen bemerkenswerten Trend: Die Zahl der Hunde und Katzen übersteigt inzwischen die Zahl der Kinder unter 15 Jahren, so das Taiwan Institute of Economic Research (TIER). Haustiere übernehmen die Rolle von Lebensbegleitern. Das spiegelt sich auch in den steigenden Ausgaben für organisches Futter, Haustiermode und Pflegeprodukte wider.

Zu den Entwicklungen und Chancen: Haustiermarkt Taiwan: Chancen für Export und Handel | Branchen | Taiwan | Groß- und Einzelhandel

Europa

BELGIEN / RECHT: Belgien macht elektronische B2B Rechnungen verpflichtend

Ab dem 1. Januar 2026 wird die elektronische Rechnungsstellung (e-Invoicing) in Belgien für nahezu alle B2B-Transaktionen verpflichtend.

Dies betrifft alle in Belgien ansässigen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen, einschließlich der Tochterunternehmen ausländischer Firmen. Ebenfalls betroffen sind Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen oder solche mit belgischer Umsatzsteuerregistrierung.

Dies ergibt sich aus einem königlichen Erlass, der das Gesetz vom 6. Februar 2024 zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes konkretisiert. Sowohl der Versand als auch der Empfang von E-Rechnungen wird obligatorisch. E-Rechnungen müssen demnach in einem strukturierten elektronischen Format ausgetauscht werden. Der Erlass favorisiert PEPPOL BIS 3.0 (Pan-European Public Procurement Online) allerdings können die Vertragsparteien auch ein anderes System verwenden, vorausgesetzt es erfüllt den europäischen Standard. Ein Versand per PDF oder E-Mail genügt nicht mehr. Die Übermittlung erfolgt nach dem 4-Corner-Modell und involviert den Rechnungssteller, den Empfänger sowie Dienstleister des Lieferanten und des Kunden. Perspektivisch soll aber bis 2028 das 5-Corner-Modell eingeführt werden, das die Steuerbehörde direkt involvieren wird.

EU / ANTIDUMPING: Aktuelle Verfahren mit Ursprung China zu u.a. Luftreifen aus Kautschuk, organisch beschichteten Stahlerzeugnisse, Holzfußböden, Epoxid-harzen, Aluminiumoxid, Garnen aus Polyamiden, Solarglas

Die Europäische Kommission gibt verschiedene Antidumpingverfahren, -verfahrensstadien und -maßnahmen in Bezug auf verschiedene Güter bekannt.

  1. Zu der Verlängerung der Maßnahmen von organisch beschichteten Stahlerzeugnissen mit Ursprung in China: Antidumping – organisch beschichtete Stahlerzeugnisse mit Ursprung in China | EU Customs & Trade News | EU | Antidumping, Antisubvention
  2. Zu der Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen für Holzfußböden mit Ursprung in China: Antidumping – Holzfußböden mit Ursprung in China | EU Customs & Trade News | EU | Antidumping, Antisubvention
  3. Zu der Einführung endgültiger Antidumpingzölle für Epoxidharze mit Ursprung in China: Antidumping – Epoxidharze mit Ursprung in China | EU Customs & Trade News | EU | Antidumping, Antisubvention
  4. Zu der Einführung von vorläufigen Antidumpingmaßnahmen für Aluminiumoxid: Antidumping – Aluminiumoxid mit Ursprung in China | EU Customs & Trade News | EU | Antidumping, Antisubvention
  5. Zu der Einführung eines Antidumpingverfahren für Garne aus Polyamiden mit Ursprung in China: Antidumping – Garne aus Polyamiden mit Ursprung in China | EU Customs & Trade News | EU | Antidumping, Antisubvention
  6. Zu der Einleitung einer Auslaufüberprüfung für Solarglas mit Ursprung in China: Antidumping/-subvention – Solarglas mit Ursprung in China | EU Customs & Trade News | EU | Antidumping, Antisubvention
  7. Zu der Anordnung zollamtlicher Erfassung der betroffenen Einfuhren für Luftreifen aus Kautschuk: Antidumping – Luftreifen aus Kautschuk mit Ursprung in China | EU Customs & Trade News | EU | Antidumping, Antisubvention
  8. Zu der Einführung vorläufiger Antidumpingmaßnahmen für Zuckermais mit Ursprung in China: Antidumping – Zuckermais mit Ursprung in China | EU Customs & Trade News | EU | Antidumping, Antisubvention
  9. Zu der Verlängerung der Antidumpingmaßnahmen für Aluminiumfolie (kleine Rollen) mit Ursprung in China: Antidumping – Aluminiumfolie (kleine Rollen) mit Ursprung in China | EU Customs & Trade News | EU | Antidumping, Antisubvention
  10. Zu der Einführung endgültiger Antidumpingzölle für Dekorpapier mit Ursprung in China: Antidumping – Dekorpapier mit Ursprung in China | EU Customs & Trade News | EU | Antidumping, Antisubvention
  11. Zu der Anordnung der zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren für 1,4-Butandiol mit Ursprung in China – Einfuhren aus Saudi-Arabien und den USA ebenfalls betroffen: Antidumping – 1,4-Butandiol mit Ursprung in China | EU Customs & Trade News | EU | Antidumping, Antisubvention

EU / ANTIDUMPING: Polyethylenterephthalat mit Ursprung in Vietnam

Die EU-Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an. Das Antidumpingverfahren läuft seit Mai 2025.

Die EU erfasst alle Einfuhren von Waren, die Gegenstand einer Antidumping- oder Antisubventionsuntersuchung sind. Mit einer zollamtlichen Erfassung ist es möglich, Antidumpingzölle unter bestimmten Bedingungen auch rückwirkend zu erheben. Nun ordnet die EU-Kommission die zollamtliche Erfassung aller Einfuhren von Polyethylenterephthalat (PET) mit Ursprung in Vietnam ab 19. Juli 2025 an.

Diese Waren sind betroffen

Die zollamtliche Erfassung betrifft die Einfuhren, die Gegenstand der Antidumpinguntersuchung sind. Dabei handelt es sich um Polyethylenterephthalat (PET) mit einer Viskositätszahl von 78 ml/g oder mehr gemäß ISO-Norm 1628-5 mit Ursprung in Vietnam. Die Ware wird derzeit unter folgendem KN-Code eingereiht: 3907 61 00.

So sieht der weitere Zeitplan aus

Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen; in diesem Fall bis Juli 2026. Es besteht die Möglichkeit, vor Abschluss des Verfahrens vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht in der Regel sieben bis acht Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht.

Das Verfahren wurde auf Antrag von PET Europe eingeleitet.

VEREINIGTES KÖNIGREICH / RECHT: Neue Pflicht für britische Präsenzen deutscher Unternehmen

Künftig müssen Geschäftsführer deutscher Gesellschaften ihre Identität gegenüber dem britischen Handelsregister verifizieren, wenn dort eine Niederlassung existiert.

Die Overseas Companies Regulations 2009 regeln die Anforderungen des britischen Rechts an ausländische Kapitalgesellschaften, die im Vereinigten Königreich eine physische Präsenz haben (UK establishment). Unter anderem ist für diese eine Registrierung auf dem Formular OS IN01 vorgeschrieben.

Diese Regulations werden nun um neue Regelungen ergänzt. Ein neuer Artikel 6A fordert, dass die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Gesellschaft gemäß section 1110A des Companies Act 2006 ihre Identität verifizieren müssen. Eine solche Verifizierung kann kostenfrei online erfolgen. Alternativ kann auch ein “Authorised Corporate Service Provider” beauftragt werden.

Ohne eine Verifizierung dürfen Geschäftsführer im Vereinigten Königreich nicht als solche auftreten, soweit es um die Angelegenheiten der britischen Präsenz geht. Dies regelt der ebenfalls neu einzufügende Part 3A der Regulations von 2009.

Die neuen Regeln treten am 18. November 2025 in Kraft. Ab dann läuft für existierende “UK establishments” eine Übergangsfrist von einem Jahr zur Verifizierung. Für neu einzutragende UK establishments oder individuelle Geschäftsführer gelten die neuen Verifizierungspflichten hingegen unmittelbar ab dem 18. November.

Osteuropa und Zentralasien

KASACHSTAN / STEUERRECHT: Kasachstan treibt die Novellierung des Steuerrechts voran

Das aktualisierte Steuergesetzbuch tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft. Unternehmen sollten sich mit den Änderungen frühzeitig vertraut machen.

Der Präsident hat das Gesetz zur Änderung des Steuergesetzbuches und anderer Steuerrechtsakte am 18. Juli 2025 unterzeichnet.

Die Beratungen im kasachischen Unterhaus des Parlaments (Mazhilis) haben bereits im Jahr 2024 begonnen. Das beschlossene Änderungsgesetz orientiert sich an vorgeschlagenen Maßnahmen des Ministerium der Finanzen zur Novellierung des kasachischen Steuerrechts, enthält jedoch in der endgültigen Fassung mehr Details.

Zu den Steuersätzen, dem Sonderregime und steuerlichen Anreizen im Einzelnen: Kasachstan treibt die Novellierung des Steuerrechts voran | Rechtsbericht | Kasachstan | Steuerrecht

KASACHSTAN / MEDIZINTECHNIK: Kasachstan ist auf ausländische Medizintechnik angewiesen

Viele Kliniken und medizinische Geräte in Kasachstan sind in die Jahre gekommen. Für die Ausstattung nach internationalen Standards muss das Land Ausrüstung importieren.

Ausblick der Medizintechnik in Kasachstan

  • Gesundheitssystem im globalen Vergleich im unteren Mittelfeld
  • Hoher Modernisierungsbedarf in nahezu allen Bereichen
  • Gesundheitsausgaben hinken im internationalen Vergleich hinterher
  • Ausländische Anbieter dominieren den Markt für Medizintechnik
  • Preisdruck auf dem Markt durch Wettbewerb aus China

Zu den Markttrends, der Branchenstruktur und den Rahmenbedingungen im Einzelnen: Medizintechnik Kasachstan

POLEN / RECHT: Elektronische Rechnungsstellung ab 2026

Nächstes Jahr wird in Polen die elektronische Rechnungsstellung eingeführt. Noch in diesem Jahr soll es Testversionen geben.

In Polen tritt am 1. Februar 2026 das obligatorische nationale E-Rechnungssystem (KSeF) in Kraft. Das bedeutet, dass alle Unternehmer elektronische Rechnungen über die KSeF-Plattform ausstellen und empfangen müssen. Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 200 Millionen PLN gilt diese Verpflichtung ab dem 1. Februar 2026, für alle anderen Unternehmer ab dem 1. April 2026. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Gesetz vom 09.05.2024.

Rechnungen werden im XML-Format gemäß dem vom Finanzministerium festgelegten Schema ausgestellt und versandt.

Da es ein großes Unterfangen ist, wird man ab dem 30. September 2025 die Programmierschnittstelle (API) von KSeF 2.0 (die ab dem 1. Februar 2026 zur Verfügung steht) testen können. Diese wird für alle Unternehmen zur Verfügung stehen. Ab November 2025 soll hingegen eine Testversion der Steuerzahler-App KSeF 2.0 zur Verfügung gestellt werden, damit alle Unternehmer die Funktionen des Systems kennenlernen können.

SLOWAKEI / INVESTITIONEN: Slowakische Industrie investiert in Luftreinhaltung

Als Volkswirtschaft mit hohem Industrialisierungsgrad hat die Slowakei noch viel Potenzial bei der Schadstoffreduzierung. Deutsche Anbieter können diese Marktlücke nutzen.

Die Slowakei erzielte in den letzten zwei Jahrzehnten große Fortschritte bei der Schadstoffreduzierung. Seit 2005 ist der Ausstoß der Schwefeldioxide um über 80 Prozent gesunken und der Stickoxide um 45 Prozent. Weniger stark war der Rückgang bei flüchtigen organischen Verbindungen (NMVOC) und Ammoniak. Gründe sind der zunehmende Individualverkehr und die extensivere Landwirtschaft.

Zu den Rahmenbedingungen und Investitionsmöglichkeiten im Einzelnen: Slowakische Industrie investiert in Luftreinhaltung | Branchen | Slowakei | Luft-, Klimaschutz

SLOWAKEI / RECHT: Slowakei kündigt die Einführung der E-Rechnung an

Ab 2027 sollen Unternehmen Rechnungen im B2B-Bereich digital und in Echtzeit an die Finanzverwaltung übermitteln.

Am 30. Juli 2025 veröffentlichte die slowakische Finanzverwaltung einen Gesetzesentwurf zur Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnung im Business-to-Business (B2B) und Business-to-Government (B2G) Bereich.

Die verpflichtende elektronische Rechnung (E-Rechnung) ist laut gesetzlicher Definition jedes Dokument oder jede Mitteilung, die den Anforderungen des slowakischen Umsatzsteuergesetzes entspricht und in einem automatisierten, elektronischem Format ausgestellt, übermittelt, empfangen und verarbeitet wird. Das Format muss dem europäischen Standard für elektronische Rechnungen EN16931 entsprechen. Für die Übermittlung sieht der Entwurf den Einsatz zertifizierter Dienstleister wie Peppol vor. Bei Nichteinhaltung dieser Anforderungen ist mit Geldbußen zu rechnen.

Die Einführung erfolgt schrittweise:

  • Ab 1. Januar 2027: Steuerpflichtige sind verpflichtet, E-Rechnungen für inländische Transaktionen auszustellen, zu empfangen und zu archivieren. Die Transaktionsdaten sind in Echtzeit an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
  • Ab 1. Juli 2030: Die grenzüberschreitende E-Rechnung und Berichterstattung wird im Rahmen der EU-Initiative „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ (ViDA) verpflichtend. Die Pflicht zur Abgabe einer Kontrollmeldung und einer Kurzmeldung wird vollständig abgeschafft.

Derzeit finden noch öffentliche Konsultationen zum Entwurf statt.

UKRAINE / WIRTSCHAFT: Ukrainische Drohnenindustrie im Höhenflug

Die Ukraine baut ihre Drohnenproduktion rasant aus. Innovative Eigenentwicklung und internationale Kooperation sollen den enormen Bedarf decken.

Der russische Angriffskrieg hat die Verteidigungsindustrie der Ukraine zu einem rasanten Wachstum gezwungen: Seit Kriegsbeginn im Februar 2022 haben sich die Verteidigungsausgaben verzwanzigfacht, die Umsätze der Branche stiegen um das Zehnfache.

Zur lokalen Fertigung, Eigenentwicklungen und Kooperationsmöglichkeiten: Ukrainische Drohnenindustrie im Höhenflug | Branchen | Ukraine | Drohnen

UKRAINE / RECHT: Ukraine hebt Wirtschaftsgesetzbuch auf und etabliert neues PPP-Gesetz

Während die Abschaffung des Wirtschaftsgesetzbuchs zur Vereinheitlichung des Zivilrechts und zur Förderung von Investitionen führen soll, bringt das neue Gesetz über öffentlich-rechtliche Partnerschaften (PPP) klare Verfahren und digitale Impulse für den Wiederaufbau und die europäische Integration.

Das ukrainische Parlament (Werchowna Rada) hat am 30. Juli 2025 das Gesetz Nr. 7508 über öffentlich-private Partnerschaften am 30. Juli 2025 unterzeichnet. Es wird drei Monate nach seiner Veröffentlichung in Kraft treten. Es ändert die Regeln für öffentliche-private Partnerschaften (Public Private Partnership).

In diesem Beitrag finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen: Neues PPP-Gesetz in der Ukraine | Rechtsbericht | Ukraine | Investitionsrecht

Zudem verabschiedete Anfang 2025 das ukrainische Parlament (Werchowna Rada) ein Gesetz zur Aufhebung des Wirtschaftsgesetzbuches (Господарський кодекс України; im Folgenden: WirtG). Ziel des Schrittes war es, bestehende Widersprüche zum Zivilgesetzbuch (Цивільний кодекс України; im Folgenden: ZGB) der Ukraine zu beseitigen. Denn bislang enthielten sowohl das WirtG auch als das ZGB doppelte Regelungen in bestimmten Bereichen.

Das neue Gesetz Nr. 6013 über die Besonderheiten der Regelung der Geschäftstätigkeit bestimmter Arten juristischer Personen tritt zum 28. August 2025 in Kraft. Da die Änderungen umfangreich sind, räumt der Gesetzgeber den Unternehmen eine fünfjährige Übergangszeit ein.

Zur Umstrukturierung, Auswirkungen und neuen Regelungen im Einzelnen: Ukraine hebt das Wirtschaftsgesetzbuch auf | Rechtsbericht | Ukraine | Gesellschafts- und Bürgerliches Recht

Naher Osten und mittlerer Osten

ÄGYPTEN / PATENTE: Ägypten erhöht Kosten zur Prüfung von Patenten

Das ägyptische Patentamt verdoppelt die Prüfungsgebühr für Patente.

Das ägyptische Patentamt (Egyptian Intellectual Property Authority – EGIPA), hat mit Wirkung vom 18. Juni 2025 die Gebühren zur Prüfung von Patentanträgen von ehemals 25.000 ägyptische Pfund (EGP) auf 50.000 EGP (umgerechnet circa 865 Euro) verdoppelt.

Gemäß Art. 16 Gesetz Nr. 82/2002 prüft die EGIPA, ob eine per Antrag eingereichte Erfindung „neu“ ist, auf einer „erfinderischen Tätigkeit“ beruht und „gewerblich anwendbar“ ist.

Die Prüfungsgebühr muss spätestens drei Monate nach der Benachrichtigung über die Patentanmeldung bezahlt werden. Die Anmeldung des Patentes ist seiner Prüfung vorgelagert und dient der Sicherung des Zeitranges der Anmeldung. Zuvor betrug die Frist zur Zahlung sechs Monate ab dem Zeitpunkt des Antrags auf Patentprüfung. Die neue Dreimonatsfrist gilt für gegebenenfalls anfallende Gebühren für Sachverständige.

MAROKKO / WIRTSCHAFT: Marokkos Kfz-Industrie produziert für Europa

Die Fahrzeugmontage wächst rasant, getragen von ausländischen Investitionen und Exportmöglichkeiten in die gesamte Welt.

Ausblick der Kfz-Branche in Marokko

  • Gute Wirtschaftskonjunktur, verbesserte Finanzierungen für Käufer und stabile Fahrzeugpreise steigern die Nachfrage.
  • Vorbereitung auf die Fußball-WM, boomender Tourismus, florierendes Handwerk und Logistikgewerbe führen zu Flottenerweiterungen.
  • Kaufanreize für e-Fahrzeuge und Erweiterung des Netzes an Ladesäulen lassen Markt für alternative Antriebe anspringen.
  • Renault Group und Stellantis bauen Pkw-Montage massiv aus.
  • Erste Montagelinien für Lkw entstehen.
  • Deutsche Wirtschaft investiert in die marokkanische Zulieferindustrie.

Zu den Markttrends, der Branchenstruktur und Rahmenbedingungen: Kfz-Industrie Marokko

MAROKKO / TECHNIK: Bergbautechnik stark gefragt

Der Markt für Bergbautechnik in Marokko bietet erhebliches Wachstumspotenzial. Der Fokus verlagert sich von mechanischer Leistung hin zu intelligenten, vernetzten Systemen.

Marokkos große Bergbauunternehmen investieren massiv und sichern eine starke und langfristige Nachfrage nach Maschinen. Die staatliche OCP Group plant, ihre Düngemittelkapazität bis 2028 um 9 Millionen Tonnen zu steigern. Hierzu verfolgt sie bis 2027 ein Investitionsprogramm von 20 Milliarden Euro, unter anderem um den Abbau von Phosphat zu verdoppeln.

Die Managem Group aus Casablanca entwickelt bedeutende Kupferprojekte, darunter die Lagerstätte Tizert, die zum größten Untertagebaubetrieb der Region werden soll. Hierfür arbeitet sie mit dem globalen Partner Epiroc im Bereich Digitalisierung zusammen. Auch die Nationale Gasstrategie, die bis 2030 Investitionen von rund 6 Milliarden US-Dollar vorsieht – unter anderem für den Bau von LNG-Importterminals und Pipelines – sorgt für eine steigende Nachfrage nach Bergbau- und Schwermaschinen.

Im Lithiumabbau kooperiert die Bergbaubehörde ONHYM (Office National des Hydrocarbures et des Mines) mit dem Bergbauunternehmen LARC Morocco SAS, das sich auf die Erkundung von Gold und Lithium spezialisiert hat. LARC ist eine Tochterfirma der kanadischen Lithium Africa Resources Corporation. Die Investitionen in dieses Explorationsvorhaben bezifferte LARC Morocco SAS mit zunächst 3,5 Millionen US-Dollar für geologische Vorstudien.

Zu den Entwicklungen und Chancen: Boom in Marokko: Bergbautechnik stark gefragt | Branchen | Marokko | Bergbaumaschinen, Geo-Bohrtechnik

TÜRKEI / RECHT: Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Türkei

Verpflichtet sind in erster Linie große Unternehmen – kleine und mittlere Unternehmen sind indirekt betroffen. Für bestimmte Unternehmen in der Türkei gelten für die Erstellung ihrer Jahresabschlüsse ESG-Standards – also Standards betreffend Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Die als Turkey Sustainability Reporting Standards (TSRS) bezeichneten Vorgaben basieren auf den internationalen Standards IFRS S1 (International Reporting Standrads – Prinzipien zur Veröffentlichung von Informationen im Zusammenhang mit nachhaltiger Unternehmensführung) und IFRS S2 (Standards zur Veröffentlichung von Klima bezogenen Finanzinformationen).

Artikel 88 des türkischen Handelsgesetzes Nr. 6102 hat die Kammer türkischer Wirtschaftsprüfer (KGK) ermächtigt, die TSRS zu erlassen.

Die TSRS definieren Indikatoren und Methoden, die dazu dienen soziale, wirtschaftliche und Umwelteinflüsse von Unternehmen zu messen.

Betroffen von den oben genannten Berichtspflichten sind Unternehmen, die zwei Jahre hintereinander zwei der folgenden drei Kennziffern überschritten haben:

  1. Gesamtaktiva in Höhe von 500 Millionen türkische Lira (umgerechnet knapp 10,5 Millionen Euro)
  2. Nettoumsätze von 1 Milliarde türkische Lira (umgerechnet knapp 21 Millionen Euro)
  3. 250 Beschäftigte.

Kleine und mittlere Unternehmen werden mittelbar von den Berichtspflichten betroffen sein. So befinden sich große Unternehmen oftmals am Ende einer verzweigten Wertschöpfungskette. Um ihre Berichtspflichten zu erfüllen, werden sie die Berichte ihrer Zulieferer einholen müssen.

VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE / ZÖLLE: Zolltarifumstellung der Golfstaaten – VAE starten schrittweise

Die VAE führen einen zwölfstelligen Zolltarif ein. Eine Übergangsfrist und begleitende Services sollen importierende Unternehmen bei der Umstellung unterstützen.

Die Staaten des Golfkooperationsrates (GCC), darunter auch die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), führen eine Umstellung ihres Zolltarifs von acht auf zwölf Stellen durch. Die Zahl der Zolltarifpositionen steigt dabei von rund 7.800 auf etwa 13.400.

Mit der Zollmitteilung Nr. 10/2025 vom 23. Juli 2025 haben die VAE angekündigt, die Umsetzung phasenweise und flexibel zu gestalten. Ab dem 1. August 2025 beginnt eine sechsmonatige Übergangsphase, in der Unternehmen sowohl die achtstelligen als auch die zwölfstelligen Codes parallel verwenden können, um ihre internen Prozesse anzupassen. Der Anhang zur Mitteilung enthält eine Datei, in der jede Zolltariflinie einem der folgenden Kriterien zugeordnet ist: Erweiterung eines bestehenden Codes, neue Unterkategorie oder vollständig neuer Code.

Die Zollverwaltung von Dubai stellt verschiedene Services zur Unterstützung der Wirtschaft bereit:

  • Unterstützung bei der erstmaligen Einreihung von Waren
  • Hilfe bei der Umstellung vom acht- auf den zwölfstelligen Tarif
  • Self-Service über die App Munasiq
  • Bereitstellung einer Korrelationstabelle
  • Veröffentlichung des integrierten GCC-Zolltarifs.

Für die Ermittlung der zwölfstelligen Zolltarifnummern sind grundsätzlich die Importeure in den GCC-Staaten zuständig. EU-Exporteure verwendeten weiterhin achtstellige Zolltarifnummern der Kombinierten Nomenklatur. Wünscht der Empfänger zusätzlich die zwölfstellige Zolltarifnummer, sollte vermerkt werden, dass diese auf dessen Anfrage oder Bereitstellung basiert.

Welt

WELT / AUSSENHANDEL: Globale Ströme unter Druck – Unsicherheit als neue Belastung

Der globale Handel wird nicht nur durch Zölle oder geopolitische Spannungen geprägt, sondern zunehmend auch durch politische Unvorhersehbarkeit. Diese Unsicherheit treibt einem neuen UNCTAD-Bericht zufolge die Kosten in die Höhe, verunsichert die Märkte und trifft insbesondere Entwicklungsländer am stärksten.
Der jüngste „Global Trade Update“-Bericht der UN-Handels- und Entwicklungsorganisation (UNCTAD) zeigt, wie dieses Klima der Unsicherheit die Kosten erhöht, Finanzmärkte verunsichert und die Kluft zwischen Ländern vertieft.
Der World Trade Policy Uncertainty Index erreichte im ersten Quartal 2025 Rekordwerte und verdeutlicht die zunehmende Unvorhersehbarkeit, die inzwischen global zum Standard gehört.
Unternehmen stehen vor schwierigen Entscheidungen: Warenlager aufstocken, Lieferungen umleiten oder höhere Transportkosten in Kauf nehmen. Anfang 2025 stieg die Volatilität bei US-Importen im Vergleich zum Vorjahr bereits vor Inkrafttreten neuer Zölle, da Firmen ihre Lieferketten anpassten.

Die Kosten der Unsicherheit übersteigen dabei oft die der Zölle selbst.
Besonders kleine Exporteure und Entwicklungsländer leiden unter diesen Belastungen, da ihnen Finanz- und Logistikmittel fehlen, um Schocks abzufedern.
Die Unsicherheit wirkt weit über die Häfen hinaus. Wechselkurse schwanken, Kapitalflüsse verknappen sich und Kreditkosten steigen.
Für Entwicklungsländer, in denen der Zugang zu Handelsfinanzierung ohnehin begrenzt ist, bedeutet dies eingeschränkte Kredite und zurückgehaltene Investitionen. Bei weiterhin hohen globalen Zinssätzen verschärft die Unvorhersehbarkeit die fiskalische Fragilität und begrenzt die Möglichkeiten der Regierungen, Wachstum und soziale Entwicklung zu finanzieren.
Am schädlichsten ist vielleicht der Vertrauensverlust. Wenn politische Maßnahmen unklar sind oder Regeln selektiv angewendet werden, neigen Regierungen zu einseitigen Handlungen, die Gegenmaßnahmen provozieren.
Dieser Kreislauf verstärkt die Volatilität entlang der Lieferketten. UNCTAD-Daten zeigen, dass fortgeschrittene Volkswirtschaften zwar stabile Importtrends verzeichneten, Entwicklungsländer jedoch Anfang 2025 stärkere Schwankungen erlebten und am wenigsten entwickelte Länder später im Jahr einen verzögerten, aber deutlich stärkeren Anstieg. Dies verdeutlicht, dass die Verwundbarsten auch am stärksten exponiert sind.
Die Kosten der Unsicherheit sind deutlich: Volatilität trifft vor allem diejenigen, die sie am wenigsten abfedern können. Lösungen gibt es jedoch: Märkte diversifizieren, Handelsabkommen stärken und Unternehmen frühzeitig über politische Änderungen informieren. Vor allem aber ist die Wiederherstellung von Stabilität und Vorhersehbarkeit entscheidend – damit Unternehmen investieren, Länder wachsen und Handel seine Rolle als Treiber von Entwicklung erfüllen kann.
Wie der Global Trade Update zeigt, ist Unsicherheit die neue Form von Zöllen und ihre Kosten werden weltweit spürbar.

WELT / HANDEL: Zölle, Krisen, Konkurrenz – Globale Branchen im Stresstest

Die jüngsten US-Zölle verändern Lieferketten weltweit, führen zu Gegenmaßnahmen und verschärfen die Unsicherheit. Der Handelskonflikt bleibt bestehen und zwingt Unternehmen, ihre Strategien anzupassen. Hinzu kommen der Druck zur Haushaltskonsolidierung in vielen Ländern sowie geopolitische Spannungen, die Rohstoff- und Energiemärkte zunehmend volatil machen. Das Ergebnis ist eine Weltwirtschaft, in der Zölle, Kostenwettbewerb und Handelspolitik einzelne Branchen antreiben, andere jedoch massiv belasten.

Laut Allianz Trade konzentrieren sich die meisten Sektoren inzwischen in den mittleren (45%) und sensiblen (43%) Risikokategorien. Nur noch 9% gelten als risikoarm – deutlich weniger als vor der Pandemie. Asien schneidet vergleichsweise stabil ab, während Lateinamerika und Osteuropa unter Druck stehen.

Besonders die Autoindustrie verzeichnete zuletzt Rückstufungen: Zölle, sinkende Nachfrage, steigende Kosten und harte Konkurrenz drücken die Margen. Auch Agrarwirtschaft, Elektronik, Maschinenbau, Papier, Metalle und Pharma gerieten vermehrt in die Risikozone.

Trotz der Spannungen gibt es stabile Branchen. IT-Dienstleister profitieren von Digitalisierung, Cloud und KI, ihre Umsätze wachsen kräftig, und wiederkehrende Verträge sichern stabile Erträge.

Die Pharmaindustrie bleibt dank alternder Gesellschaften und hoher Markteintrittsbarrieren attraktiv. Beide Sektoren umgehen US-Zölle teils durch Investitionen vor Ort und bleiben damit robust. Agrarprodukte profitieren zwar von wachsender Weltbevölkerung, doch Klimaschocks, hohe Kosten und Protektionismus belasten. Elektronik und Halbleiter boomen durch KI, sind aber stark von der US-China-Rivalität abhängig.

Der Energiesektor erlebt Rekordinvestitionen in Erneuerbare, leidet aber unter Kostensteigerungen und politischer Unsicherheit. Maschinenbau und Industrie 4.0 sind gefragt, bleiben jedoch konjunkturanfällig. Besonders unter Druck stehen zyklische, kapitalintensive Branchen. In den USA wurden bereits 60% der Importe aus China über Indien und ASEAN umgeleitet – teuer und ineffizient.

Autohersteller kämpfen mit Absatzschwäche, hohen Investitionen in E-Mobilität und neuen Wettbewerbern aus China und dem Tech-Bereich. Einzelhändler spüren steigende Importkosten trotz stabiler Nachfrage. Textilunternehmen verlagern ihre Produktion aus China und müssen zugleich nachhaltiger werden. Bau, Chemie und Metall leiden unter hohen Energiepreisen, schwacher Nachfrage und Preisschwankungen.