Der BDEx (Bundesverband des Deutschen Exporthandels e.V.) fungiert als führender Verband für deutsche Unternehmen im Außenhandel. Seine vorrangige Aufgabe besteht darin, die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder im Exporthandel zu schützen und zu fördern, indem er sich gezielt für deren Belange im internationalen Handel einsetzt.
Beraten.
Länder- und Marktinformationen 8/2025
Afrika
ÄGYPTEN / ARBEITSRECHT: Neues Arbeitsgesetz, aber kein neues Arbeitsrecht in Ägypten
Das neue ägyptische Arbeitsgesetz stößt keine Reform des Arbeitsmarktes an. Immerhin versprechen die neu geschaffenen Arbeitsgerichte schnellere und vorhersehbarere Prozesse.
Im Mai 2025 hat Ägypten das Arbeitsgesetz Nr. 14/2025 (ArbG) verabschiedet, das am 1. September 2025 an die Stelle des Arbeitsgesetzes aus dem Jahr 2003 treten wird. Wie sein Vorgänger regelt das neue Gesetz sowohl das individuelle als auch das kollektive Arbeitsrecht.
Neues Gesetz schafft Arbeitsgerichte
Die relevanteste Neuerung ist prozessrechtlicher Natur. Denn das ArbG schafft einen neuen Zweig der Arbeitsgerichte, einschließlich der Berufungsinstanz (Art. 176 ArbG). Innerhalb des Kassationsgerichtes sollen eine oder mehrere Divisionen gebildet werden, die ausschließlich über die Urteile der vorinstanzlichen Arbeitsgerichte entscheiden.
Gemäß Art. 177 ArbG haben diese neuen Arbeitsgerichte die ausschließliche Zuständigkeit im Zusammenhang mit allen Gesetzen und Verordnungen, die das Verhältnis von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zum Gegenstand haben, einschließlich Streitigkeiten betreffend die Sozialversicherung.
Es ist davon auszugehen, dass die mit der neuen Arbeitsgerichtsbarkeit einhergehende Spezialisierung Verfahren beschleunigt. Richter:innen, die sich mit nur einem Rechtsgebiet befassen, erwerben zwangsläufig mehr Expertise als Richter, bei denen Arbeitsrecht nur eines unter vielen Rechtsgebieten ist. Ein weiterer positiver Effekt dieser Spezialisierung könnte sein, dass Arbeitsgerichte ähnlich gelagerte Fälle ähnlich entscheiden. Eine kohärentere Urteilspraxis würde es den Parteien ermöglichen, Prozessrisiken besser einzuschätzen.
Änderungen und Neuerungen sind marginal
Was das materielle Arbeitsrecht angeht, gibt es ebenfalls Neuerungen und Änderungen; diese fallen jedoch weniger einschneidend aus. Immerhin erkennt das neue ArbG an, dass sich Diskriminierungen etwa aufgrund von Ethnie, Religion und Geschlecht auch jenseits von Lohndiskriminierungen abspielen können. Auch erkennt das neue Arbeitsrecht neue Formen der Arbeit an – vor allem die mobile Arbeit (Artt. 96 ff. ArbG).
Erstmals finden sich Regelungen für informell Beschäftigte, die in Ägypten einen substanziellen Anteil der gesamten Erwerbsbevölkerung stellen und vor allem im Baugewerbe und in der Landwirtschaft tätig sind. Zugunsten der informellen Beschäftigten soll ein neuer Fonds entstehen. Mit den Mitteln dieses Fonds sollen informell Beschäftigte eine Reihe von Unterstützungen erhalten – zum Beispiel während Wirtschaftskrisen, Epidemien und vorübergehenden Arbeitsausfällen, für medizinische Ausgaben oder für die Sozialversicherung (Art. 79 ArbG).
Gegenüber dem alten Recht verlängert das ArbG den Mutterschutz von ehemals drei Monaten auf insgesamt vier Monate.
Befristung nicht mehr grundlos erlaubt
Befristete Verträge verwandeln sich in unbefristete Verträge, wenn die Parteien den Vertrag nach Ablauf der Frist fortführen. Diese Rechtsfolge tritt nach dem neuen Recht nun auch für ausländische Beschäftigte ein (Art. 88 ArbG). Eine wichtige Änderung betrifft Befristungen, die gemäß dem alten Recht voraussetzungslos zulässig waren. Art. 87 ArbG erlaubt Befristungen, soweit die jeweilige Arbeit ihrer Natur nach eine Befristung erforderlich macht. Die Arbeitnehmerüberlassung ist nach wie vor verboten (Art. 45 ArbG).
Verhaltensbedingte Kündigung nur aufgrund eines Urteils möglich
Ebenfalls neu ist, dass ausschließlich das zuständige Arbeitsgericht die verhaltensbedingte Kündigung im Sinne des Art. 139 ArbG auferlegen darf (Art. 148 Abs. 1 ArbG). Mit anderen Worten müssen Arbeitgeberinnen beim Arbeitsgericht beantragen, die verhaltensbedingte Kündigung auszusprechen. Gemäß Art. 148 Abs. 2 ArbG ist eine solche verhaltensbedingte Kündigung nur zulässig, wenn der Arbeitnehmer eine schwerwiegende Pflichtverletzung begangen hat – wie zum Beispiel bei Identitätsschwindel oder der Veröffentlichung kaufmännischer Daten.
Im Übrigen dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten den unbefristeten Vertrag kündigen. Wie im alten Recht schuldet der Arbeitgeber eine Entschädigung (Abfindung), wenn die Kündigung grundlos war und wie im alten Recht beendet auch die rechtswidrige beziehungsweise grundlose Kündigung das Arbeitsverhältnis; Ausnahme: Die Kündigung fand im Zusammenhang mit einer gewerkschaftlichen Betätigung statt. In diesem Fall kann das Gericht neuerdings die Wiedereinstellung des gekündigten Arbeitnehmers bestimmen.
DR KONGO / ROHSTOFFE: DR Kongo verlängert Exportstopp für Kobalt
Die Demokratische Republik Kongo hat das Exportverbot für Kobalt um drei Monate verlängert, um das Überangebot am Weltmarkt einzudämmen. Die Börse reagiert mit Preissprüngen.
Die Demokratische Republik Kongo (DR Kongo) hat ihren Exportstopp für Kobalt um drei Monate verlängert – er gilt nun bis September 2025. Das Ausfuhrverbot war erstmals am 22. Februar 2025 für zunächst vier Monate angeordnet worden.
„Die Exporte müssen sich an der weltweiten Nachfrage orientieren“, erklärte Patrick Luabeya, Chef der kongolesischen Behörde für die Regulierung und Kontrolle der Märkte für strategische Mineralien (ARECOMS), in einer schriftlichen Antwort an Bloomberg. Der Exportstopp werde aufgrund der anhaltend hohen Lagerbestände auf dem Markt verlängert.
Das temporäre Ausfuhrverbot folgte auf eine durch Premierminister und Bergbauminister des afrikanischen Landes unterzeichnete Verordnung. Sie ermöglicht den Regulierungsbehörden vorübergehende Maßnahmen zur Stabilisierung des Marktes – einschließlich Exportbeschränkungen.
Zur Produktion, Preisverfall, Exportstopp und der strategischen Neuausrichtung im Einzelnen: DR Kongo verlängert Exportstopp für Kobalt | Special | Kongo | Rohstoffsicherung
KENIA / ZÖLLE: Ursprungszeugnis für alle Warenimporte
Zum 1. Juli 2025 ist in Kenia eine neue Regelung in Kraft getreten: Für alle Warensendungen ist ein gültiges Ursprungszeugnis (Certificate of Origin) verpflichtend.
Die Kenya Revenue Authority (KRA) weist darauf hin, dass ab dem 1. Juli 2025 für alle Importe nach Kenia ein gültiges Ursprungszeugnis (Certificate of Origin/CoO) beizufügen ist, das den nichtpräferenziellen Ursprung der Ware bestätigt. Die neue Vorschrift basiert auf dem Finance Act 2025 und dem geänderten Tax Procedures Act, Section 44A.
In Deutschland werden die CoO von den Industrie- und Handelskammern ausgestellt.
Das Ursprungszeugnis muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Exporteurs und Importeurs
- Ausgangshafen
- genaue Warenbezeichnung und -menge
- Ursprungsland und Bestimmungsland.
Um eine reibungslose Abfertigung der Ware zu unterstützen, gewährt die KRA eine Übergangsfrist bis zum 1. September 2025. Danach können alle Sendungen ohne gültiges CoO beschlagnahmt oder eingezogen werden.
MALAWI / WIRTSCHAFT: Wirtschaftskrise in Malawi: Großprojekte sollen Wende bringen
Leere Supermarktregale und Devisenknappheit – Malawis Wirtschaft steckt in der Krise. Nach den Wahlen im September 2025 könnten Großprojekte für einen Umschwung sorgen.
Top Thema: Bergbau könnte Dynamik bringen
Malawi verfügt über bedeutende Vorkommen an mineralischen Rohstoffen. Gerade aufgrund des chronischen Handelsbilanzdefizits und der aktuellen Devisenknappheit wäre der Export von Rohstoffen eine Erleichterung für die Wirtschaft. Mehrere Großprojekte werden angegangen.
Die im Jahr 2014 stillgelegte Uranmine Kayelekera nimmt ihre Produktion gegen Ende des Jahres 2025 wieder auf. Darüber hinaus gibt es Vorkommen von Niobium, Rutil, Grafit, Ilmenit, Bauxit und seltenen Erden. Laut einem Anfang 2025 veröffentlichten Bericht der Weltbank könnten sieben aktuell geplante Minen zusammen Exporterlöse von etwa 30 bis 43 Milliarden US-Dollar (US$) zwischen 2025 und 2040 bringen.
Wirtschaftsentwicklung: Großprojekte könnten Wirtschaftskrise beenden
Malawi befindet sich in einer wirtschaftlichen Krise, die im Jahr 2025 stellenweise zu Nahrungsmittelknappheit im Land führt. Ein chronisches Handelsbilanzdefizit und seit der Pandemie nochmals massiv gestiegene Staatsschulden sorgen seit etwa 2023 für Devisenknappheit.
Die Zentralbank verschärft die Devisenknappheit, indem sie versucht, den Wechselkurs des Malawi-Kwacha zum US-Dollar halbwegs stabil zu halten. Auf dem Schwarzmarkt bekommt man für den US-Dollar aktuell mindestens das Doppelte des offiziellen Kurses. Laut diesem entspricht 1 US-Dollar etwa 1.733 Malawi-Kwacha. Die Inflation liegt seit mehr als einem Jahr bei etwa 30 Prozent.
Zu den Möglichkeiten und der Wirtschaftsentwicklung im Einzelnen: Wirtschaftskrise in Malawi: Großprojekte sollen Wende bringen | Wirtschaftsausblick | Malawi
MAURITIUS / ZÖLLE: Mauritius erhebt Umweltschutzgebühr auf bestimmte Einfuhren
Ab dem 1. Juli 2025 wird eine Umweltschutzgebühr auf bestimmte importierte Waren erhoben, die für den inländischen Verbrauch bestimmt sind.
Bestimmte Mobiltelefone, Fahrzeugbatterien und Luftreifen, die im Zollgebiet von Mauritius verbleiben und dort verwendet oder verbraucht werden sollen, und somit über das Zollverfahren „home consumption“ abgewickelt werden, unterliegen ab dem 1. Juli 2025 einer Umweltschutzgebühr:
- Mobiltelefone mit einem Einfuhrwert von über 1000 Mauritius-Rupie (MR): 140 MR
- Fahrzeugbatterien: 100 MR
- Luftreifen: 100 MR
Die Zahlung erfolgt im Rahmen der Zollanmeldung. Es sind spezifische Steuercodes zu verwenden.
Amerika
BRASILIEN / ZÖLLE: Erhöhte Zölle auf Aluminium-, Stahl- und Eisenimporte
Aufgrund von Handelsungleichgewichten führt Brasilien Zollerhöhungen durch.
In Brasilien unterliegen gewisse Aluminium-, Stahl-, Eisen- und Plastikprodukte höheren Zollsätzen. Betroffen sind zum Beispiel Polyurethane, bestimmte Flachstahlerzeugnisse und Draht aus legiertem und nicht legiertem Stahl, bestimmte Rohre, Gerüst-, Schalungs- und Stützmaterial, Gitter und Nägel sowie Haushaltswaren aus Aluminium. Die Zollerhöhung betrifft folgende brasilianische Zolltarifnummern (NCM): 3909.50.29, 7208.37.00, 7208.38.90, 7208.39.10, 7208.39.90, 7209.16.00, 7209.17.00, 7210.49.10, 7210.61.00, 7213.91.90, 7217.20.90, 7217.30.10, 7225.30.00, 7225.50.90, 7225.92.00, 7225.99.90, 7229.90.00, 7304.19.00, 7305.11.00, 7305.12.00, 7306.19.00, 7308.40.00, 7314.31.00, 7317.00.90 und 7615.10.00. Für einige dieser Produkte gelten außerdem Zollkontingente. Die Maßnahme ist am 24. Juni 2025 in Kraft getreten. Ihre Gültigkeit wurde produktspezifisch definiert.
Quelle: Resolution GECEX 740 des brasilianischen Exekutivausschusses der Außenhandelskammer (GECEX) vom 23. Juni 2025 – vollständige Liste der betroffenen Waren mit der jeweiligen Gültigkeit.
BRASILIEN / WIRTSCHAFT: Brasiliens grüne Reindustrialisierung als Chance für Investoren
Als Vorreiter bei grüner Energie und Weltspitze in der Agrar- und Forstwirtschaft gewinnt Brasilien global an Bedeutung. Für eine Reindustrialisierung sprechen noch mehr Argumente.
Brasiliens Industrie ist breit aufgestellt. Sie bedient jedoch hauptsächlich den großen Inlandsmarkt und ist kaum in globale Wertschöpfungsketten integriert. Nach Jahrzehnten der schleichenden Deindustrialisierung durchlief der verarbeitende Sektor in der Rezession der Jahre 2014 bis 2017 und der sich anschließenden Coronakrise eine intensive Umstrukturierung. Einige Hersteller gerieten in Zahlungsschwierigkeiten, andere Unternehmen steigerten ihren Anteil am großen Inlandsmarkt beziehungsweise nutzten die Abwertung der brasilianischen Währung, um den Export auszubauen.
Deutsche Industrieunternehmen, darunter viele KMU, sind seit langer Zeit in Brasilien vertreten und zählen zu den wichtigsten Produzenten. Eines davon ist WIKA aus Klingenberg am Main. Der weltweit führende Hersteller in der Druck- und Temperaturmesstechnik gründete bereits 1981 eine eigene Produktionsniederlassung in Brasilien.
Die Geschäfte der Tochter WIKA Brasil laufen gut. Von 2020 bis 2024 verdoppelte sich der Umsatz. Zurzeit errichtet das Unternehmen eine neue Produktionsstätte in Boituva im Bundesstaat São Paulo, die Anfang 2026 den Betrieb aufnehmen wird. Von hier aus soll der gesamte lateinamerikanische Markt bedient werden. Als der mit Abstand größte Markt in der Region biete Brasilien einen guten Zugang zum Mercosur und weitere strategische Standortvorteile, bekräftigt der Lateinamerikachef Ricardo Salgado Moura im Gespräch mit GTAI.
Dieser Beitrag ist Teil einer umfassenden Analyse zu neuen Produktionsstandorten. Sie zeigt anhand verschiedener Länderkategorien, warum und wohin sich Fertigungskapazitäten verschieben.
Zu den weiteren Investitionstrends, Fokusbranchen und Risiken im Einzelnen: Produktionsstandort Brasilien
KANADA / WIRTSCHAFT: Kanada ist ein wichtiger Zukunftsmarkt für die deutsche Industrie
Grüne Technologien, Rohstoffe und stabile Rahmenbedingungen machen Kanada zu einem attraktiven Ziel für deutsche Investitionen und Kooperationen.
Als zweitgrößter Flächenstaat der Erde zählt Kanada mit etwa 40 Millionen Einwohnern zu den am dünnsten besiedelten Ländern weltweit. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist die Volkswirtschaft die neuntstärkste der Welt. Kaufkraftbereinigt pro Kopf liegt Kanada auf Platz 20 bis 22 – je nach Quelle und Berechnungsmethode.
Das rohstoffreiche Land hält die weltweit viertgrößten Ölreserven. Bodenschätze wie Nickel, Kupfer, Kobalt, Grafit, seltene Erden und Lithium bieten Kanada ideale Bedingungen für den Aufbau einer regionalen Wertschöpfung in der Elektromobilität. Es ist davon auszugehen, dass Deutschland und Kanada ihre Kooperation in den Bereichen Energie und kritische Rohstoffe ausbauen werden.
Zu den Themenbereichen Klimaschutz, Handelsdiversifizierung und Investitionen deutscher Firmen in Kanadas grüne Transformation: Wirtschaftsstandort Kanada
KANADA / ZÖLLE: Kanada verschärft Einfuhrbeschränkungen für Stahl
Die kanadische Regierung hat ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgestellt, um die heimische Stahlindustrie angesichts globaler Überproduktion und US-Zöllen zu stärken.
Mit dem am 16. Juli 2025 veröffentlichten Maßnahmenpaket strebt die kanadische Regierung den Schutz der lokalen Stahlindustrie an. Diese leide besonders stark unter den weltweiten Stahlzöllen und solle mit entsprechenden Maßnahmen geschützt, stabilisiert und neu ausgerichtet werden.
Die Regierung verschärft nun die am 27. Juni 2025 eingeführten Zollkontingente für Stahlprodukte.
Ab dem 1. August 2025 gelten die Zollkontingente auch für jene Länder, mit denen Kanada ein bestehendes Freihandelsabkommen unterhält – ausgenommen sind die USA und Mexiko. Überschreiten die Stahlimporte aus diesen Ländern das Importniveau von 2024, wird eine sogenannte surtax von 50 Prozent auf die darüber hinausgehenden Mengen erhoben.
Für Länder ohne bestehendes Freihandelsabkommen mit Kanada wird das zollfreie Importkontingent ab dem 1. August 2025 auf 50 Prozent des Importvolumens von 2024 begrenzt. Auf Stahlimporte, die diesen Schwellenwert überschreiten, wird ein Zuschlag von 50 Prozent erhoben.
Zusätzlich erhebt Kanada ab dem 1. August 2025 eine surtax in Höhe von 25 Prozent auf Stahlimporte aus allen Ländern, mit Ausnahme der USA, sofern das Metall in China geschmolzen und gegossen wurde. Mit dieser herkunftsbezogenen Maßnahme sollen Kontrolllücken geschlossen und die Transparenz in den Lieferketten der kanadischen Stahlindustrie verbessert werden.
Das Paket enthält weitere Maßnahmen, unter anderem zur Entwicklung des Arbeitsmarktes und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der inländischen Stahlunternehmen.
KOLUMBIEN / ÖL, GAS: Bau von Flüssiggasterminals bietet Chancen für deutsche Firmen
Kolumbiens Gasvorkommen schwinden. Zu wenig fließt in die Exploration. Der Bau von Terminals zum Import von Flüssiggas soll Abhilfe schaffen.
Kolumbien deckt einen Großteil seines Erdgasbedarfs aus eigenen Quellen – doch die Reserven schwinden. Laut einem Ende Mai 2025 veröffentlichten Bericht der Kohlenwasserstoffagentur (Agencia Nacional de Hidrocarburos, ANH) reichen die Vorkommen nur noch für 5,9 Jahre. Das ist der niedrigste Stand seit 2007.
Gleichzeitig sinkt die Gasproduktion, im Jahr 2024 um 9,5 Prozent auf 958,5 Millionen Kubikfuß pro Tag. Im Jahr 2025 könnte sie weiter um 6 Prozent zurückgehen, so Zahlen der Industriekammer Campetrol und des Branchenverbands ACP. Zugleich prognostiziert das Centro Regional de Estudios Energéticos (CREE), dass sich der Gasbedarf des Landes in den nächsten 15 Jahren verdoppeln könnte.
Angesichts dieser Entwicklung wird der Ausbau der Gasinfrastruktur immer dringlicher – sei es durch die Erschließung neuer Vorkommen, den Bau zusätzlicher Pipelines oder den Aufbau moderner Importterminals. Zahlreiche geplante Projekte und Investitionsvorhaben eröffnen dabei vielversprechende Absatzchancen für deutsche Zulieferer.
Zu den Planungen und Entwicklungen im Einzelnen: Bau von Flüssiggasterminals bietet Chancen für deutsche Firmen | Branchen | Kolumbien | Öl, Gas
MEXIKO / WIRTSCHAFT: Wirtschaftsförderungszonen geschaffen
Mit besonderem Schwerpunkt auf der Anwerbung ausländischer Investitionen zielt das neue Dekret darauf ab, regionale Ungleichheiten zu verringern.
Am 22. Mai 2025 hat die mexikanische Präsidentin Claudia Scheinbaum ein Dekret zur Schaffung von Wirtschaftsförderungszonen namens PODEBIS (Polos de Desarrollo Económico para el Bienestar) erlassen. Diese Maßnahme ist Teil des nationalen Rechtsrahmens des sogenannten Plan México, eines ambitionierten Förderprogramms für die Ansiedlung ausländischer Unternehmen in Mexiko. Die PODEBIS-Zonen sollen Investitionen anziehen, die auf strategische regionale Gebiete ausgerichtet sind. Die wichtigsten Punkte des Dekrets werden im Folgenden erläutert.
Rechtliche Grundlagen
Die Schaffung der PODEBIS-Zonen stützt sich auf verschiedene Rechtsinstrumente. Art. 25 der mexikanischen Verfassung (Constitución Política de los Estados Unidos Mexicanos – CPEUM) besagt, dass der Staat für die Steuerung der nationalen Entwicklung verantwortlich ist. Art. 26 des CPEUM bekräftigt die Rolle des Staates bei der langfristigen Wirtschaftsplanung. Zusätzlich zu diesen verfassungsrechtlichen Grundlagen geben sowohl der Plan Méxiko (Plan México) vom 21. Januar 2025 als auch der Nationale Entwicklungsplan 2025-2030 (Plan Nacional de Desarrollo) vom 15. April 2025 den PODEBIS-Zonen Rechtssicherheit.
Zielsetzung der PODEBIS
Die PODEBIS-Zonen wurden als strategisches Instrument zur Ankurbelung der mexikanischen Wirtschaft und zum Abbau regionaler Ungleichheiten konzipiert, wobei der Schwerpunkt auf der Anziehung ausländischer Investitionen liegt. In diesem Sinne sind die Zonen bestrebt, die Interessen ausländischer Investoren mit den wirtschaftlichen und sozialen Bedürfnissen des Landes in Einklang zu bringen und ein günstiges Umfeld für öffentlich-private Partnerschaften, Technologietransfer und die Ausbildung von Arbeitskräften zu schaffen.
Steuerliche Anreize
Im Geiste des Plan México sieht das neue Dekret folgende steuerliche Anreize für Unternehmen vor, die sich in den PODEBIS-Zonen niederlassen und dort wirtschaftlich tätig sind:
- Die wichtigste Maßnahme ist die Möglichkeit, Investitionen in neue Anlagegüter (wie Maschinen, Ausrüstungen und Anlagen) sofort zu 100 Prozent von der Körperschaftsteuer abzusetzen, was die Amortisierung des investierten Kapitals beschleunigt.
- Darüber hinaus wird ein zusätzlicher 25-prozentiger Abzug für erhöhte Ausgaben für die Ausbildung von Beschäftigten oder für technologische Innovationen gewährt, sofern sie mit den in den Zonen ausgeübten Tätigkeiten zusammenhängen.
Die Vergünstigungen gelten von 2025 bis 2030 nur für Einnahmen von Unternehmen, die innerhalb der PODEBIS-Zonen geschäftlich tätig sind. Die Investitionen müssen nach ihrem Abzug noch mindestens zwei Jahre lang genutzt werden. Diese Anreize können nicht mit anderen bestehenden Anreizen kumuliert werden. Die gleichen Regeln gelten für Unternehmen, die als Erschließungsunternehmen (Desarrolladores) gelten, das heißt für Unternehmen, die eine offizielle Genehmigung für die Entwicklung und Verwaltung einer PODEBIS-Zone erhalten haben.
Voraussetzungen für die Gewährung von Steuervergünstigungen
Sowohl mexikanische als auch ausländische Unternehmen mit einer permanenten Niederlassung in Mexiko können Steueranreize im Zusammenhang mit den PODEBIS-Zonen in Anspruch nehmen. Im Allgemeinen gibt es nur zwei Kriterien für die Gewährung von Steuervergünstigungen, die in Art. 2 des Dekrets festgelegt sind:
- Erfüllung aller steuerlichen Verpflichtungen in Mexiko;
- Steuerlicher Wohnsitz in der PODEBIS-Zone, in der das Unternehmen tätig sein wird.
Wenn das Unternehmen den zusätzlichen Abzug von 25 Prozent in Anspruch nehmen möchte, muss es eine Kooperationsvereinbarung mit dem Bildungsministerium (Secretaría de Educación Pública) – für Personalausbildung – oder ein Investitionsprojekt für die Entwicklung patentierbarer Erfindungen – für Innovation – unterzeichnet haben. Desarrolladores müssen die Genehmigung der zuständigen föderalen Stelle einholen, in der sich die PODEBIS-Zone befindet.
Die Nichteinhaltung einer der im Dekret festgelegten Anforderungen führt zum sofortigen Verlust der gewährten Steuervergünstigungen sowie zur Verpflichtung, die Beträge mit den gesetzlichen Erhöhungen zurückzuzahlen.
Zuständige Institution
Die PODEBIS-Zonen werden von einem interministeriellen Förderausschuss (Comité Intersecretarial de Promoción) koordiniert, der unter dem Vorsitz des mexikanischen Wirtschaftsministeriums (Secretaría de Economía) steht und sich aus Vertretern verschiedener anderer Ministerien und technischer Einrichtungen zusammensetzt. Der Ausschuss hat die Aufgabe, kollegiale Stellungnahmen abzugeben, die die technische, betriebliche und steuerliche Tragfähigkeit der PODEBIS-Zonen bestimmen. Die vom Ausschuss aufgestellten Leitlinien werden auch die Verfahren zur Auswahl, Überwachung und Kontrolle der teilnehmenden Unternehmen regeln. Die genaue geografische Abgrenzung der Zonen unterliegt noch der Regulierung.
USA / CYBERSICHERHEIT: US-Regierung erlässt neue Executive Order zur Cybersicherheit
Am 6. Juni 2025 hat das Weiße Haus eine neue Cybersicherheits-Executive Order erlassen. Die neue Executive Order trägt den Namen Sustaining Select Efforts to Strengthen the Nation’s Cybersecurity and Amending Executive Order 13694 and Executive Order 14144 und markiert eine Neuausrichtung der amerikanischen Cybersicherheitspolitik. Ziel der Executive Order ist es, neue Schwerpunkte im Bereich der Cybersicherheit zu setzen.
Weitreichende Änderungen sieht die Executive Order zum Beispiel im Bereich sicherer Software-Lieferketten vor. In diesem Rahmen ist unter anderen keine Validierung von Software-Bescheinigungen (software attestations) durch die Cybersecurity and Infrastructure Security Agency erforderlich, die Auftragnehmer der Bundesregierung den Auftraggebern vorlegen müssen. Vielmehr soll diesbezüglich das National Institute of Standards and Technology mit der Industrie neue Leitlinien entwickeln und bis Dezember 2025 veröffentlichen.
Auch die Cybersicherheit im Kontext von Künstlicher Intelligenz (KI) rückt stärker in den Fokus. Die Executive Order beauftragt US-Behörden, bis November 2025 bestehende Schutzsysteme um Mechanismen zur Erkennung und Abwehr von KI-bezogenen Schwachstellen zu erweitern.
Asien und Ozeanien
CHINA /ANTIDUMPING: Antidumpingverfahren Edelstahl
China erhebt hohe Antidumpingzölle auf legierte Flachstahlerzeugnisse und Profile aus der EU.
Im Antidumpingverfahren gegen legierte Flachstahlerzeugnisse und Profile aus der EU, dem Vereinigten Königreich, Japan, Südkorea und Indonesien hat das chinesische Wirtschaftsministerium (MOFCOM) eine endgültige Entscheidung bekannt gegeben. Betroffen sind Waren der chinesischen Zolltarifnummern: 72189100, 72189900, 72191100, 72191210, 72191290, 72191312, 72191319, 72191322, 72191329, 72191412, 72191419, 72191422, 72191429, 72192100, 72192200, 72192300, 72192410, 72192420, 72192430, 72201100, 72201200 und 72223000. Auf Einfuhren aus der EU und dem Vereinigten Königreich werden Antidumpingzölle in Höhe von 43 Prozent erhoben. Für südkoreanische Unternehmen wurden Antidumpingzölle zwischen 23,1 und 103,1 Prozent, für japanische Unternehmen zwischen 18,1 bis 29,0 Prozent und für indonesische Unternehmen 20,2 Prozent festgelegt. Die Zölle gelten seit dem 1. Juli 2025 für zunächst fünf Jahre.
CHINA / AUSSENHANDEL: China schließt europäische Medizinprodukte aus
Europäische Medizinprodukte werden bei bestimmten Ausschreibungen in China nicht mehr berücksichtigt.
Bestimmte Medizinprodukte mit Ursprung in der EU werden in China bei Ausschreibungen von mehr als 45 Millionen Renminbi Yuan (RMB) nicht mehr berücksichtigt. Ausgenommen sind Waren, die von europäischen Herstellern in China hergestellt wurden oder die nur von europäischen Herstellern geliefert werden können. Waren von Nicht-EU-Herstellern, die Komponenten aus der EU von mehr als 50 Prozent des Wertes enthalten, sind ebenfalls ausgeschlossen. Die chinesische Seite bezeichnet die Maßnahme als Reaktion auf einen europäischen Ausschluss chinesischer Hersteller, der seinerseits mit einer früheren Benachteiligung europäischer Hersteller in China begründet wird.
CHINA / EXPORTKONTROLLE: China unterstellt weitere Seltenerdmetalle der Exportkontrolle
Betroffen sind die Metalle in elementarer Form und ihren Verbindungen.
Die Seltenerdmetalle Samarium, Gadolinium, Terbium, Dysprosium, Lutetium, Scandium, Yttrium sowie ihre Legierungen und chemischen Verbindungen unterliegen seit dem 4. April 2025 der chinesischen Exportkontrolle. Exporteure, die diese Waren aus China ausführen wollen, benötigen eine Lizenz des chinesischen Wirtschaftsministeriums MOFCOM. Sofern die Waren als Dual-Use-Güter auch militärisch nutzbar sind, richtet sich das Antragsverfahren nach den Bestimmungen der chinesischen Dual-Use-Verordnung.
INDONESIEN / WIRTSCHAFT: Bali richtet Infrastruktur auf nachhaltigen Tourismus aus
Das Wirtschaftswachstum Indonesiens sank Anfang 2025 unter die Marke von 5 Prozent. Währenddessen behauptete sich die Tourismushochburg Bali mit einem Plus von 5,5 Prozent im 1. Quartal 2025 deutlich besser. Wachstumsmotoren sind die Sektoren Unterkunft, Essen und Trinken mit einem Plus von 7,5 Prozent und Transport mit 6,8 Prozent.
Im Jahr 2024 kamen 6,3 Millionen internationale Besucher auf die Insel, die etwa doppelt so groß ist wie das Saarland. Das waren 1,1 Millionen mehr als im Vorjahr. Dazu kamen über 10 Millionen indonesische Reisende. Auch die Investitionen nahmen 2024 im Vergleich zu den Vorjahren deutlich zu, Arbeitslosigkeit und Armutsindikatoren liegen auf der Insel deutlich unter dem nationalen Durchschnitt.
Zu den Industrien, Projekten und Regionen im Einzelnen: Bali richtet Infrastruktur auf nachhaltigen Tourismus aus | Branchen | Indonesien | Infrastrukturbau
PAKISTAN / IT: IT-Services aus Pakistan: Chancen für deutsche Unternehmen
Pakistans IT-Exporte boomen und sollen weiter wachsen. Doch deutsche Kunden bleiben rar – trotz niedriger Kosten, guter Englischkenntnisse und staatlicher Förderung.
Die Leute des Pakistan Software Export Board (PSEB) sind gerade viel unterwegs. Die Berliner Tech- & Start-up-Messe Gitex Europe Ende Juni 2025 war nur eines von ein bis zwei internationalen Events pro Monat, bei denen die staatliche Förderbehörde pakistanische IT-Firmen unterstützt, ausländische Kunden zu finden. Pakistans IT-Serviceexporte haben sich in den letzten fünf Jahren fast verdreifacht. Sie sollen sich nach den Plänen der Regierung bis 2029 noch einmal vervierfachen und dann 15 Milliarden US-Dollar (US$) einbringen.
Zu den Chancen, Möglichkeiten und Schwächen im Einzelnen: IT-Services aus Pakistan: Chancen für deutsche Unternehmen | Branchen | Pakistan | IKT
SÜDKOREA / AGRAR: Westlicher Lebensstil bietet Chancen für deutsche Nahrungsmittel
Südkorea ist weltweit ein großer Importeur von Nahrungsmitteln. Von der Nachfrage können auch deutsche Anbieter profitieren, wenn sie sich auf Eigenheiten des Marktes einstellen.
Ausblick der Nahrungsmittelindustrie in Südkorea
- Zunehmend westlicher Lebensstil der südkoreanischen Konsumenten bringt Chancen für deutsche Lebensmittel.
- Freihandelsabkommen mit EU erleichtert Marktzugang; bei Käse etwa sinken die Einfuhrzölle.
- Alternde Gesellschaft bietet Potenzial für Nahrungsergänzungsmittel.
- Niedrige Fertilitätsrate, schrumpfende Bevölkerung und anspruchsvolle Konsumenten bleiben Herausforderungen.
- Seit Januar 2025 gilt in Südkorea wieder eine Importsperre für Lieferungen von Schweinefleisch aus Deutschland.
Zu den Markttrends, der Branchenstruktur und den Rahmenbedingungen im Einzelnen: Ernährungswirtschaft Südkorea
THAILAND / WIRTSCHAFT: Thailand will groß in die Wasserwirtschaft investieren
Die Herausforderungen im Hochwasserschutz, bei der Wasserversorgung und im Abwassersektor sind riesig. Anstehende Projekte benötigen Know-how und Technik aus dem Ausland.
Die thailändische Regierung will die Herausforderungen der Wasserwirtschaft in den kommenden zwölf Jahren bewältigen und bringt eine Reihe von Projekten auf den Weg. Grundlage der Planungen bildet der Water Resources Management Master Plan von 2018 bis 2037. Seine Ziele lauten: Steigerung der Effizienz der Wasserwirtschaft, Schutz vor Hochwasserkatastrophen sowie ausreichend Wasser für Landwirtschaft, Industrie und Haushalte.
Neue Dämme und Entwässerungssysteme sollen Überschwemmungen verhindern, zusätzliche Reservoirs Haushalte und Landwirtschaft in Trockenphasen ausreichend mit Wasser versorgen und neue Wasserleitungen in entlegene Dörfer gelegt werden. Geplant sind auch Abwasserentsorgungs- und Wiederaufbereitungsanlagen für Haushalte und Industrie. Der Küstenschutz wird gestärkt, auch um das Eindringen von Salzwasser in das Grundwasser zu verhindern. Und selbst das sogenannte „Cloud Seeding“, die künstliche Erzeugung von Regen über das Ausstreuen von chemischen Substanzen aus Flugzeugen, ist angedacht.
Zu der Situation und den Großprojekten im Einzelnen: Thailand will groß in die Wasserwirtschaft investieren | Branchen | Thailand | Wasser- und Abwassertechnologie
Europa
EU / ANTIDUMPING: Aluminiumstrangpresserzeugnisse mit Ursprung China
Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahmen bekannt.
Auf die Einfuhren von Aluminiumstrangpresserzeugnissen mit Ursprung in China bestehen Antidumpingmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2021/546 eingeführt wurden.
Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens
Die Antidumpingmaßnahmen treten am 31. März 2026 außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird. Zur Einleitung einer Überprüfung ist ein schriftlicher Antrag der Unionshersteller an die EU-Kommission erforderlich. Dieser Antrag muss genügend Beweise dafür enthalten, dass das Dumping und die Schädigung im Falle des Außerkrafttretens der Maßnahmen wahrscheinlich anhalten oder erneut auftreten werden. Der schriftliche Antrag auf Überprüfung muss der Europäischen Kommission spätestens drei Monate vor dem angegebenen Zeitpunkt des Außerkrafttretens der Maßnahme vorliegen.
Zur Betroffenheit, den betroffenen Waren und weiteren Maßnahmen: Antidumping – Aluminiumstrangpresserzeugnisse mit Ursprung China | EU Customs & Trade News | EU | Antidumping, Antisubvention
EU / ANTIDUMPING: Ferrosilicium mit Ursprung in China und Russland
Auf Einfuhren von Ferrosilicium bestehen Antidumpingmaßnahmen, die 2020 verlängert wurden. Im Oktober 2024 kündigte die EU-Kommission das bevorstehende Außerkrafttreten zum 2. Juli 2025 an. Nun gibt die Europäische Kommission die Einleitung einer Auslaufüberprüfung bekannt.
Diese Waren sind betroffen
Die Auslaufüberprüfung betrifft Ferrosilicium, der derzeit in die folgenden KN-Codes eingereiht wird: 7202 21 00, 7202 29 10 und 7202 29 90.
So sieht der Zeitplan aus
Stellungnahmen interessierter Parteien sind schriftlich innerhalb der in der Bekanntmachung veröffentlichten Fristen bei der Europäischen Kommission einzureichen. Die Bekanntmachung enthält ausführlichere Informationen zur Untersuchung und die Kontaktdaten der Kommission (siehe Punkt 5.9). Die Kommission hat höchstens 15 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen.
Der Antrag auf Einleitung einer Auslaufüberprüfung wurde im Namen des betroffenen Wirtschaftszweigs vom Verband Euroalliages gestellt.
EU / ANTIDUMPING: Cholinchlorid mit Ursprung in China
Im Oktober 2024 leitete die Europäische Kommission ein Antidumpingverfahren ein. Nun führt sie vorläufige Antidumpingmaßnahmen ein. Diese gelten mit Wirkung vom 1. Juli 2025.
Diese Waren sind betroffen
Betroffen ist Cholinchlorid in jeder Form und Reinheit, auch auf Trägerstoff, mit einem Gehalt an Cholinchlorid von mindestens 30 GHT, ausgenommen Calciumphosphorylcholinchlorid-tetrahydrat mit der CAS-Nummer 72556-74-2, mit Ursprung in China.
Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: KN-Codes ex 2923 10 00, ex 2309 90 31, ex 2309 90 96, ex 2106 und 3824 99 96 (TARIC-Zusatzcode 89ID).
Anwendung unternehmensspezifischer Zollsätze
Die Anwendung der unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird; diese muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Name und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Menge in Tonnen] Cholinchlorid von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in der Volksrepublik China hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“ Bis zur Vorlage dieser Rechnung findet der für alle übrigen Einfuhren mit Ursprung in dem betroffenen Land geltende Zollsatz Anwendung.
So läuft das weitere Verfahren ab
Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen, d.h. in diesem Fall bis Dezember 2025. Die Antidumpingzölle können sich im Rahmen der weiteren Untersuchung und der Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen nochmals ändern.
Seit Januar 2025 wurden die Einfuhren der betroffenen Ware zollamtlich erfasst. Damit können Antidumpingzölle auch rückwirkend erhoben werden. Die Entscheidung über eine mögliche rückwirkende Anwendung steht noch aus und wird mit Einführung der endgültigen Antidumpingmaßnahmen bekannt gegeben.
Der Antrag wurde von Balchem Italia Srl und Taminco BV im Namen des Wirtschaftszweigs der EU eingereicht.
EU / ANTIDUMPING: Lysin mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission führt endgültige Antidumpingmaßnahmen ein.
Seit Januar 2025 gelten vorläufige Antidumpingmaßnahmen auf Einfuhren von Lysin mit Ursprung in China. Nun gibt die EU-Kommission die Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen mit Wirkung vom 12. Juli 2025 bekannt.
Die Maßnahmen gelten für fünf Jahre
Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Einfuhren von Lysin und seinen Estern, Salzen dieser Erzeugnisse und Futtermittelzusatzstoffen, bezogen auf die Trockenmasse bestehend aus 68 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 GHT Lysinsulfat, und nicht mehr als 32 GHT anderen Bestandteilen wie Kohlenhydraten und anderen Aminosäuren. Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 2309 90 31, ex 2309 90 96 und 2922 41 00 (TARIC-Codes 2309 90 31 41, 2309 90 31 49, 2309 90 96 41, 2309 90 96 49).
Zu den Antidumpingzollsätzen und Hintergründen im Einzelnen: Antidumping – Lysin mit Ursprung in China | EU Customs & Trade News | EU | Antidumping, Antisubvention
EU / ANTIDUMPING: Phosphorigsäure mit Ursprung in China
Die EU-Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an. Das Antidumpingverfahren läuft seit März 2025.
Die EU erfasst alle Einfuhren von Waren, die Gegenstand einer Antidumping- oder Antisubventionsuntersuchung sind. Mit einer zollamtlichen Erfassung ist es möglich, Antidumpingzölle unter bestimmten Bedingungen auch rückwirkend zu erheben. Nun ordnet die EU-Kommission die zollamtliche Erfassung von Phosphorigsäure mit Ursprung in China ab 12. Juli 2025 an.
Diese Waren sind betroffen
Die zollamtliche Erfassung betrifft die Einfuhren, die Gegenstand der Antidumpinguntersuchung sind. Dabei handelt es sich um Phosphorigsäure in fester oder flüssiger (wässriger) Form, auch als Phosphonsäure bezeichnet, die in der Regel unter die CAS-Nummern (CAS: Chemical Abstracts Service) 13598-36-2 und 10294-56-1 eingeordnet wird, mit Ursprung in China. Die CUS-Nummern (CUS: Customs Union and Statistics) für diese Ware lauten in der Regel 0021895-1 und 0043878-8.
Die Ware wird derzeit unter folgendem KN-Code eingereiht: 2811 19 80 (TARIC-Code 2811 19 80 60).
So sieht der Zeitplan aus
Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen; in diesem Fall also bis spätestens Mitte Mai 2026. Es besteht die Möglichkeit, vor Abschluss des Verfahrens vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht in der Regel sieben bis acht Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht.
Das Verfahren wird auf Antrag von ICL Europe Coöperatief U.A. eingeleitet.
EU / ANTIDUMPING: Rohrformstücke und Rohrverbindungsstücke
Die Europäische Kommission gibt die Verlängerung der Antidumpingmaßnahmen bekannt. Sie gelten für Einfuhren mit Ursprung in Russland, Südkorea und Malaysia.
Auf Einfuhren bestimmter Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke mit Ursprung in Russland, Südkorea und Malaysia bestehen Antidumpingmaßnahmen, die seit Einführung mehrmals verlängert wurden. Nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung gibt die Europäische Kommission eine erneute Verlängerung der Maßnahmen bekannt. Die Zollsätze ändern sich nicht.
Zu den Maßnahmen und den betroffenen Waren im Einzelnen: Antidumping – Rohrformstücke und Rohrverbindungsstücke | EU Customs & Trade News | EU | Antidumping, Antisubvention
EU / ANTISUBVENTION: Endlosglasfaserfilamente mit Ursprung in Ägypten
Auf Einfuhren von bestimmten Endlosglasfaserfilamenten bestehen Antisubventionsmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2020/870 eingeführt wurden. Im Oktober 2024 kündigte die EU-Kommission das bevorstehende Außerkrafttreten zum 26. Juni 2025 an. Nun gibt die Europäische Kommission die Einleitung einer Auslaufüberprüfung bekannt.
Diese Waren sind betroffen
Die Auslaufüberprüfung betrifft Glasstapelfasern (geschnittenes Textilglas – „chopped strands“) mit einer Länge von 50 mm oder weniger, Glasfaserrovings (ausgenommen getränkte und beschichtete Glasfaserrovings mit einem Glühverlust von mehr als 3 Prozent (gemäß der ISO-Norm 1887)) – sowie Matten aus Glasfaserfilamenten (ausgenommen Matten aus Glaswolle). Die Ware wird derzeit unter den folgenden eingereiht: KN-Codes 7019 11 00, ex 7019 12 00, 7019 14 00 und 7019 15 00 (TARIC-Codes 7019 12 00 22, 7019 12 00 25, 7019 12 00 26 und 7019 12 00 39).
So sieht der Zeitplan aus
Stellungnahmen interessierter Parteien sind schriftlich innerhalb der in der Bekanntmachung veröffentlichten Fristen bei der Europäischen Kommission einzureichen. Die Bekanntmachung enthält ausführlichere Informationen zur Untersuchung und die Kontaktdaten der Kommission (siehe Punkt 5.9). Die Kommission hat höchstens 15 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen.
Der Antrag auf Einleitung einer Auslaufüberprüfung wurde im Namen des betroffenen Wirtschaftszweigs von Glass Fibre Europe gestellt.
EU / ROHSTOFFE: EU startet Plattform zur Beschaffung von Energie und Rohstoffen
Die neue EU-Plattform soll europäischen Unternehmen den Einkauf von strategisch wichtigen Rohstoffen und Energieprodukten erleichtern.
Die Europäische Kommission hat am 2. Juli 2025 offiziell ihre neue EU-Plattform für Energie und Rohstoffe gestartet. Ziel der digitalen Plattform ist es, europäischen Unternehmen eine effiziente Beschaffung strategisch wichtiger Rohstoffe und Energieträger zu ermöglichen. Durch die Bündelung der Nachfrage sollen die gemeinsame Marktmacht gestärkt und Europas Position auf den globalen Beschaffungsmärkten verbessert werden.
Europäische Abnehmer reichen auf der Plattform ihre Bedarfsanfragen ein (Interessenbekundung). Diese werden durch die EU-Plattform bis zu einem Stichtag gesammelt. Danach fordert die EU europäische und globale Lieferanten auf, Angebote abzugeben. Ziel der Plattform ist es, Lieferanten und Käufern dabei zu helfen, Kontakte zu knüpfen, die Projektentwicklung durch die Ermittlung des Marktbedarfs zu unterstützen und die verfügbaren Informationen über Finanzierungsmöglichkeiten zu verbessern.
Welche Rohstoffe deckt die Plattform ab?
Die Plattform umfasst folgende Produktgruppen:
- Wasserstoff, Ammoniak, Methanol, nachhaltige Flugkraftstoffe (eSAF)
- Biomethan, Flüssigerdgas (LNG)und Erdgas
- Kritische Rohstoffe (z.B. Lithium, seltene Erden)
Für jede dieser Produktgruppen wird ein eigener Beschaffungsmechanismus eingerichtet. Perspektivisch könnten weitere Produkte im Zusammenhang mit Kohlendioxid-Emissionen in die Plattform integriert werden.
Funktionen der Plattform
Unternehmen profitieren von folgenden zentralen Funktionen:
- Erfassung von Nachfrage und Angebot über strukturierte Interessenbekundungen,
- Matchmaking: Bündelung der Nachfrage und Abgleich mit Lieferangeboten (ohne Vertragsabschluss auf der Plattform),
- Unterstützung strategischer Projekte zur Stärkung der Resilienz der Lieferketten,
- Informationen zu Finanzierungslösungen über Partner-Finanzinstitute.
Registrierung für Unternehmen gestartet
Ab sofort können sich interessierte Marktteilnehmer – Abnehmer wie Anbieter – auf der Plattform registrieren. Für eine erste Produktgruppe ist zunächst der „Wasserstoff-Mechanismus“ freigeschaltet. Dieser umfasst neben Wasserstoff auch Ammoniak, Methanol und nachhaltige Flugkraftstoffe (eSAF). Die erste Runde des Abgleichs von Angebot und Nachfrage ist für September 2025 geplant.
Der „Rohstoff-Mechanismus“ wird ab September 2025 für die Registrierung geöffnet. Die erste Vermittlungsrunde ist für das erste Quartal 2026 vorgesehen. Der „Gas-Mechanismus“ soll ebenfalls in den kommenden Monaten starten, wie die Europäische Kommission bei ihrer Auftaktveranstaltung mitteilte.
Unternehmen, die sich auf der EU-Plattform registrieren möchten, müssen zunächst einen Administrator-User benennen. Voraussetzung für diese Rolle sind ein gültiges EU-Login-Account und eine qualifizierte elektronische Signatur gemäß e-IDAS-Verordnung. Eine detaillierte Anleitung zur Einrichtung eines EU-Login-Accounts finden Sie hier. Der Administrator richtet anschließend das Unternehmenskonto ein und kann weitere Nutzerinnen und Nutzer hinzufügen.
Die Registrierungsschritte im Überblick:
- Administrator-Benutzer ernennen
- EU-Login-Konto für das eigene Unternehmen erstellen
- Vollmacht und Handelsregisterauszug elektronisch signieren und hochladen
- Ehrenerklärung signieren
Technische Umsetzung
Die Plattform wurde im Auftrag der EU von PriceWaterhouseCoopers (PwC) und der slowakischen Softwarefirma Sféra entwickelt. Sie basiert auf den Erfahrungen mit der Gaseinkaufsplattform AggregateEU, die im Frühjahr 2023 zur Koordination der Gasbeschaffung ins Leben gerufen wurde, um die Auswirkungen des russischen Angriffs auf die Ukraine auf den Energiemarkt zu begrenzen. Diese Plattform zählte 189 registrierte Unternehmen, wurde jedoch vom Europäischen Rechnungshof im Nachhinein hinsichtlich der Zielerreichung teilweise kritisch bewertet. AggregateEU wird in der neuen Plattform aufgehen.
ITALIEN / SOLAR: Italiens Militär investiert in Photovoltaik
Die italienischen Verteidigungskräfte beschaffen Solarstromanlagen im Umfang von 500 Megawatt. Hierfür läuft eine Ausschreibung bis zum 15. Oktober 2025.
Vorgesehen ist, eine militärisch genutzte Fläche von insgesamt 900 Hektar landesweit mit Photovoltaikpaneelen zu bestücken. Das Militär verfolgt damit zwei strategische Ziele: die Stromkosten zu senken und die Autarkie der Energieversorgung zu erhöhen. Eine Ausschreibung zur Errichtung und zur fünfundzwanzigjährigen Wartung der Anlagen hat die Behörde Difesa Servizi im Juni 2025 ausgeschrieben. Das vorgesehene Projektvolumen beträgt 770 Millionen Euro.
Insgesamt werden die italienischen Streitkräfte 23 Standorte mit Ausrüstungen zur Solarstromerzeugung ausstatten. Diese befinden sich in Landesteilen mit unterschiedlichen klimatischen Bedingungen: in Apulien, Sardinien und Sizilien im Süden, in Latium und der Toskana in Mittelitalien und in Piemont, der Lombardei und Friaul – Julisch Venetien im Norden.
ITALIEN / IT: In Italien entstehen neue große Rechenzentren
Italien braucht neue Datenzentren. Bis 2028 fließen Investitionen in Höhe von 15 Milliarden Euro.
Italien hat im internationalen Vergleich Nachholbedarf an Rechenzentren. Ende 2024 gab es dort 191 Anlagen. Dies war laut der Beratungsagentur S&P weniger als in Deutschland mit 465 Zentren und im Frankreich mit 243 Standorten. Selbst kleinere Märkte wie die Niederlande sind mit 199 Zentren besser aufgestellt. Um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Industrie- und Dienstleistungsunternehmen zu sichern, muss Italien in Rechenzentren investieren.
Die meisten Datenzentren entstehen in der Lombardei
Der Großraum der Finanz- und Wirtschaftsmetropole Mailand ist auch das italienische Zentrum für Datenzentren. Anfang 2025 befanden sich 70 Prozent aller italienischen Anlagen hier. Im Jahr 2024 haben sich deren Kapazitäten um 34 Prozent erhöht. Auch in den kommenden Jahren wird der Großteil der neuen Projekte in der Region Mailand ans Netz gehen.
Den größten Aufbau von neuen Rechenzentren in Norditalien realisiert Microsoft. Die Projekte verteilen sich auf mehrere Standorte in der Region. In den Jahren 2025 und 2026 investiert der Konzern 4,3 Milliarden Euro in Hyperscale Cloud Datenzentren sowie in Kapazitäten für Anwendungen mit künstlicher Intelligenz. Damit wird die Region einer der größten europäischen Standorte für Microsoft-Rechenzentren.
Auch Amazon Web Services plant bis 2029 den Aufbau mehrerer Rechenzentren in Mailand und der umliegenden Region. Das Unternehmen investiert dafür rund 1,2 Milliarden Euro. Die neue Infrastruktur soll vor allem Anwendungen im Bereich Industrie 4.0 und maschinelles Lernen unterstützen.
Die Liste der Investoren ist noch länger: Etwa 3 Milliarden Euro wendet das britische Unternehmen Apto in Lachiarella bei Mailand auf. Dort entsteht bis 2028 ein Campus, der fünf Rechenzentren auf 228.000 Quadratmetern beherbergen soll. Auch Apto schafft vor allem Kapazitäten für Clouds und künstliche Intelligenz.
In Redecesio bei Mailand investiert das US-amerikanische Unternehmen CyrusOne 800 Millionen Euro. Ab 2027 gehen schrittweise Rechenkapazitäten mit einer Gesamtkapazität von 27 Megawatt in Betrieb.
Last but noch least errichtet der französische Investor Data4 bis 2027 einen Campus mit vier Datenzentren in Vittuone bei Mailand. Das Projekt mit dem Namen Mil02 ermöglicht auf 77.000 Quadratmetern eine Leistung von 100 Megawatt. Die Kosten sind mit 500 Millionen Euro veranschlagt. Mit dem Ausbau steigert Data4 seine Präsenz in Italien auf 18 Rechenzentren mit einer Gesamtkapazität von 300 Megawatt.
Neue Rechenzentren für Rom
Neben der lombardischen Metropole Mailand hat sich die Hauptstadt Rom in den vergangenen Jahren zu einem regionalen Hotspot für Rechenzentren entwickelt. Der Telekomanbieter TIM baut bis Ende 2026 eine Hyperscaler-Rechenkapazität von 25 Megawatt in der Hauptstadt auf. Das Projekt will Maßstäbe bei der Strom- und Wassereffizienz setzen und 88 Prozent der Baumaterialien recyceln. Die Investition beläuft sich auf 130 Millionen Euro.
Ebenfalls in Rom hat der Investor Mediterra Datacenters im Stadtteil Tiburtino ein Rechenzentrum von Cloud Europe übernommen. In dessen Ausbau fließen bis Ende 2026 etwa 150 Millionen Euro. Am selben Standort erweitert auch Aruba seinen Hyper Cloud Campus. Der bereits bestehende Campus wird um fünf Rechenzentren mit einer Gesamtkapazität von 30 Megawatt erweitert.
Im süditalienischen Kampanien wandelt der Investor Data for Med in Caserta bis Ende 2026 ein früheres Industriegelände in ein Rechenzentrum mit einer Kapazität von 22,5 Megawatt um. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 300 Millionen Euro.
Hohe Strompreise erschweren den Ausbau
Ein wesentlicher Standortnachteil für den Ausbau von Datenzentren in Italien sind die hohen Stromkosten. Zwischen Januar 2021 und Februar 2025 haben sich die für Rechenzentren benötigten Kapazitäten zur Stromerzeugung von 1,3 auf 39,6 Gigawatt erhöht.
Nur 30 Prozent der italienischen Datenzentren erhalten derzeit Strom aus erneuerbaren Quellen. Auch deshalb forciert Italien den Aufbau erneuerbarer Energieanlagen. Im vergangenen Jahr 2024 wurden Solar- und Offshorewindparks im Umfang von 20 Gigawatt zur Genehmigung eingereicht. Diese gehen jedoch erst in einigen Jahren ans Netz. Insgesamt ist Italiens Energiesektor noch stark auf importierte fossile Brennstoffe angewiesen.
Wegen der hohen Weltmarkpreise haben italienische Unternehmen vom 2. Halbjahr 2022 bis zum 2. Halbjahr 2024 zwischen 16 und 54 Prozent mehr für Strom bezahlt als im EU-Durchschnitt. Aus diesem Grund unterhält der Verband Italian Data Center eine Arbeitsgruppe zu den Energiekosten.
VEREINIGTES KÖNIGREICH / AUSSENHANDEL: Post Brexit: Einigung auf Abkommen zum Wettbewerbsrecht
Die Europäische Union und das Vereinigte Königreich haben sich auf den Text eines Abkommens geeinigt, das ihre Wettbewerbsrechte koordinieren soll.
Die Einigung auf den Entwurfstext des Abkommens kam bereits am 29. Oktober 2024 zustande. Am 20. Mai 2025 übersandte die Europäische Kommission dem Rat der Europäischen Union dann eine begründete Stellungnahme mit der Empfehlung, das Abkommen zu unterzeichnen. Das Abkommen soll als „Zusatzabkommen“ zu dem im Dezember 2020 unterzeichneten Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich fungieren und die Ziele der in Art. 361 Abs. 4 des Handels- und Kooperationsabkommens vorgesehenen Zusammenarbeit und Koordinierung umsetzen.
Was beinhaltet der Entwurf?
In dem Entwurf geht es unter anderem um die gegenseitige Unterrichtung über Durchsetzungsmaßnahmen (Art. 3 des Entwurfs): Ist eine Wettbewerbsbehörde der Auffassung, dass eine ihrer Durchsetzungsmaßnahmen wichtige Interessen der anderen Partei beeinträchtigen könnte, muss sie die anderen betroffenen Wettbewerbsbehörden über diese Durchsetzungsmaßnahmen unterrichten.
Wenn die Wettbewerbsbehörden dieselben zusammenhängende Durchsetzungsmaßnahmen verfolgen oder planen, ist eine Koordinierung dieser Maßnahmen möglich (Art. 4).
Artikel 5 des Entwurfs sieht die gegenseitige Verpflichtung zur Berücksichtigung wichtiger Interessen der anderen Seite vor. Wenn die Durchsetzungsmaßnahmen einer Wettbewerbsbehörde wichtige Interessen einer der anderen Wettbewerbsbehörden beeinträchtigen können, ist sie verpflichtet, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um eine angemessene Berücksichtigung der wichtigen Interessen der jeweils anderen Wettbewerbsbehörde zu erreichen.
In den Artikeln 6 und 7 geht es um den Austausch von Informationen zwischen den Wettbewerbsbehörden sowie deren Nutzung. Diese ist im Rahmen der Gesetze, insbesondere der Datenschutzbestimmungen, möglich. Unter Umständen ist die schriftliche Zustimmung des betroffenen Unternehmens erforderlich. Eine Verpflichtung zum Austausch von Informationen ist explizit nicht vorgesehen. Werden Informationen ausgetauscht, dürfen diese ausschließlich für die Zwecke der Durchsetzung des Wettbewerbsrechts verwendet werden.
Was bedeutet dieses Abkommen für die Unternehmen?
Das Abkommen gilt für die Vorschriften über wettbewerbswidrige Vereinbarungen, den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und die Fusionskontrolle in der EU und im Vereinigten Königreich, aber nicht der einzelnen Mitgliedstaaten. Durchaus gilt es allerdings für die Behörden der Mitgliedstaaten. Komplexe Verfahren mit verschiedenen beteiligten Behörden dürften von den vorgesehenen Koordinierungen profitieren, gleichzeitig bleiben persönliche Daten und Geschäftsgeheimnisse geschützt.
Was sind die nächsten Schritte?
Das Abkommen wird in Kraft treten, nachdem sowohl die Europäische Union als auch das Vereinigte Königreich ihre Ratifizierungsverfahren abgeschlossen haben. In einem nächsten Schritt wird die Kommission Vorschläge für die Beschlüsse des Rates über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens ausarbeiten. Auch die Zustimmung des Europäischen Parlaments ist erforderlich.
Osteuropa und Zentralasien
ARMENIEN / DELEGATIONSREISE: Teilnehmer gesucht
Der BDEx wurde von der Armenischen Botschaft kontaktiert, um Sie zu einer Delegationsreise mit dem Schwerpunkt digitale Wirtschaft nach Armenien vom 8. bis 11. Oktober 2025 einzuladen. Die Reise bietet wertvolle Einblicke in Marktentwicklungen, Geschäftsmöglichkeiten und Rahmenbedingungen der IT-Branche in Armenien. Es erwartet Sie neben B2B-Gesprächen mit nationalen und internationalen Unternehmen, Unternehmensbesuche sowie Treffen mit relevanten Ministerien, um wichtige Kontakte und neue Kooperationspotenziale zu erschließen.
Bei Interesse und Fragen wenden Sie sich gerne an den BDEx. Zudem finden Sie weiterführende Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung hier: Veranstaltungen – IT-Hub Armenien | Commit Project Partners GmbH – www.commit-group.com
NORDMAZEDONIEN / ENERGIERECHT: Modernisiertes Energierecht
Mit dem neuen Energiegesetz aus Mai 2025 passt das Land seine Energiepolitik an EU-Standards an. Unternehmen profitieren von klaren und verbindlichen Garantien.
Am 14. Mai 2025 verabschiedete das nordmazedonische Parlament ein neues Energiegesetz (Законот за энергетика). Ziel ist es, die Energiewende zu beschleunigen und Investitionen zu erleichtern.
Neue Energieprojekte müssen in einen Jahresplan aufgenommen werden, den die Regierung jährlich auf Vorschlag des Ministeriums für Energie, Bergbau und natürliche Ressourcen verabschiedet. Projekte müssen bis zum 1. Juni des Folgejahres und Projekte mit innovativen Technologien bis zum 1. Oktober eingereicht werden.
Ein neues Genehmigungsverfahren senkt die Schwelle von 10 auf 1 Megawatt (MW) für bestimmte Energieanlagen, darunter:
- Kraftwerke ab 1 MW installierter Leistung;
- Hocheffiziente KWK-Anlagen;
- Anlagen zur Herstellung synthetischer Kraftstoffe;
- Wasserstoffproduktionsanlagen;
- Stromspeicher
Eine Genehmigung wird nur erteilt, wenn eine Bauerlaubnis für die Anlage vorliegt. Ferner müssen Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach der Antragstellung eine Garantie in Höhe von 25.000 Euro pro MW installierter Leistung hinterlegen. Das Ministerium kann die Garantie in Anspruch nehmen, zum Beispiel, wenn der Bau nicht innerhalb von zwei Jahren beginnt. Die Energieanlagegenehmigung wird für maximal 15 Jahre vergeben.
Zudem wird für die Betreiber von Anlagen die Energiespeicherung zur Pflicht: Sie sind verpflichtet, mindestens 20 Prozent der installierten Leistung aus erneuerbaren Energien zu speisen.
NORDMAZEDONIEN / ZÖLLE: Nordmazedonien senkt Zölle und öffnet Markt für US-Waren
Nordmazedonien senkt die Zölle auf 67 Industrieprodukte und schafft die Einfuhrzölle auf US-Waren ab. Gleichzeitig modernisiert das Land sein Zollgesetz nach EU-Vorbild.
Die Regierung Nordmazedoniens hat Änderungen am Zolltarifgesetz beschlossen. Ab dem 1. Juli 2025 gelten niedrigere Zölle auf ausgewählte Industrieprodukte. Die Zölle auf US-Waren entfallen vollständig. Zudem wird das Zollgesetz reformiert – nach dem Vorbild der Europäischen Union.
Zollsätze für Industrieprodukte sinken
Zum 1. Juli 2025 treten Zollsenkungen für 67 Industrieprodukte in Kraft. Dabei handelt es sich vor allem um Rohstoffe und Zwischenprodukte für die Automobilindustrie, Metallverarbeitung, Metallurgie und den Energiesektor. Die Zollsätze werden um fünfzig Prozent der Differenz zu den entsprechenden EU-Zollsätzen gesenkt. Ein Beispiel: Liegt der nationale Zollsatz bei zwanzig Prozent und der EU-Zollsatz für dasselbe Produkt bei zehn Prozent, so wird der nationale Satz auf fünfzehn Prozent reduziert. Das erklärte die Finanzministerin Nordmazedoniens, Gordana Dimitrieska-Kocsovska. Diese Maßnahmen sind Bestandteil des Regierungsprogramms 2024–2028, das eine stufenweise Anpassung der nationalen Zollsätze an das Zollniveau der Europäischen Union vorsieht.
Der Zollsatz für Lithium-Ionen-Batterien zur Stromspeicherung im Energiesektor wird laut einer Mitteilung des nordmazedonischen Finanzministeriums von 15 auf 2,5 Prozent gesenkt.
Zollfreiheit für US-Waren
Parallel dazu schafft Nordmazedonien die Einfuhrzölle auf Waren mit Ursprung in den USA vollständig ab. Die Maßnahme gilt als Reaktion auf die Ankündigung von US-Präsident Donald Trump, Nordmazedonien mit Zusatzzöllen in Höhe von 33 Prozent zu belegen. Die Regierung in Skopje will mit der einseitigen Zollfreiheit ein Signal für Freihandel setzen und den Weg für eine gegenseitige Öffnung im bilateralen Handel ebnen.
Neues Zollgesetz nach EU-Vorbild
Neben den tariflichen Änderungen plant die Regierung eine Reform des Zollgesetzes. Der Gesetzentwurf wurde bereits vorgelegt und soll bis Ende 2025 in Kraft treten. Das neue Gesetz orientiert sich am EU-Zollkodex und sieht eine vollständige Digitalisierung der Zollabfertigung vor. Zudem soll die technische Kompatibilität mit den in der EU eingesetzten Systemen gewährleistet werden.
Ein zentrales Element der Reform ist die Einführung eines nationalen Single-Window-Systems. Dieses soll die elektronische Antragstellung für Lizenzen und Genehmigungen an einem Ort bündeln und die gemeinsame Datennutzung zwischen den am Handel beteiligten Behörden ermöglichen. Laut Boban Nikolovski, Direktor der Zollverwaltung, sollen die Maßnahmen die Wettbewerbsfähigkeit stärken und die Integration in den EU-Binnenmarkt beschleunigen.
POLEN / WIRTSCHAFT: Projektgesellschaft für CPK-Flughafen vergibt große Aufträge
Die ersten Auftragnehmer für Bauarbeiten an Polens neuem Zentralflughafen stehen fest. Weitere Ausschreibungen starten in Kürze. Auch deutsche Unternehmen kämpfen um Zuschläge.
Die Projektgesellschaft hinter dem nahe der Stadt Łódź geplanten Großflughafen CPK (Centralny Port Komunikacyjny) will bis Ende 2025 mindestens vier große Ausschreibungen starten – jede mit einem Volumen von mindestens 200 Millionen Euro. Das geht aus dem Ausschreibungsplan des staatlichen Entwicklers hervor.
Demnach soll im 3. Quartal 2025 die Suche nach einem Bauunternehmen beginnen, das den Flughafen an die Autobahn A2 und an weitere Verkehrsknotenpunkte anschließt. Insgesamt geht es um neue Straßen mit einer Länge von 90 Kilometern. Nicht alle Firmen können an der Ausschreibung teilnehmen. Die Projektgesellschaft hat den Kreis potenzieller Bieter über ein Vorverfahren eingeschränkt.
In diesem Zusammenhang konnten sich neun Unternehmen und fünf Konsortien für die Teilnahme qualifizieren. Neben polnischen Baukonzernen wie Budimex, Mostostal Warszawa und Mirbud sind auch internationale Mitbewerber vertreten – darunter die österreichischen Anbieter Porr und Strabag sowie die türkische Kolin Inşaat.
Laut Zeitplan starten die Planungsarbeiten und anschließenden Bauarbeiten ab 2026.
Zu den Chancen und Möglichkeiten im Einzelnen: Projektgesellschaft für CPK-Flughafen vergibt große Aufträge | Branchen | Polen | Infrastrukturbau
UKRAINE / AUßENHANDEL: EU und Ukraine schließen Verhandlungen über neues Abkommen ab
Die EU hat die Gespräche mit der Ukraine über die Überarbeitung des bestehenden Handelsabkommens abgeschlossen. Nun bleibt es abzuwarten, bis das neue Abkommen in Kraft tritt.
Das bestehende Abkommen, das als „vertiefte Freihandelszone“ bekannt ist, soll den Handel zwischen der EU und der Ukraine erleichtern und modernisieren. Auch das überarbeitete Abkommen soll den Warenfluss aus der Ukraine nach Europa und in andere Weltregionen sichern. Gleichzeitig sei es laut EU-Kommission ein Zeichen der wirtschaftlichen Solidarität mit der Ukraine angesichts des russischen Angriffskrieges. Dabei werde trotzdem auf die Interessen der europäischen Landwirte Rücksicht genommen.
Die Einigung stellt einen wichtigen Schritt im Beitrittsprozess der Ukraine zur EU dar. Sie schafft einen stabilen und verlässlichen Rahmen für langfristige Handelsbeziehungen, die auf Gegenseitigkeit beruhen. Dabei wurden auch die Bedenken einiger EU-Mitgliedstaaten und Landwirte berücksichtigt, insbesondere in Bezug auf empfindliche landwirtschaftliche Bereiche.
Das modernisierte Abkommen soll die Ukraine schrittweise in den EU-Binnenmarkt integrieren. Sobald das neue Abkommen in Kraft tritt, soll es beiden Seiten Vorteile bringen: Es soll für wirtschaftliche Sicherheit und stabile Handelsbeziehungen sorgen. Das Abkommen basiert auf drei zentralen Säulen: fairen Wettbewerbsbedingungen, einem wirksamen Schutzmechanismus für beide Seiten und einem verbesserten Warenfluss zwischen der EU und der Ukraine.
UKRAINE / BESCHAFFUNG: Ukraine als Sourcingmarkt: Großes Potenzial noch ungenutzt
Trotz Krieg gewinnt die Ukraine als Lieferland für Deutschland an Bedeutung. Das Potenzial als Sourcingmarkt ist noch nicht ausgeschöpft.
Die ukrainische Wirtschaft zeigt sich weiterhin widerstandsfähig. Trotz des Krieges wächst das Bruttoinlandsprodukt. Für 2025 rechnet die Europäische Kommission in ihrem Frühjahrsausblick mit einem realen Plus von 2 Prozent. Auch die Lieferketten bleiben stabil: Im Jahr 2024 haben deutsche Unternehmen Destatis zufolge Waren im Wert von knapp 3,5 Milliarden Euro aus der Ukraine beschafft. Das ist ein neues Allzeithoch. Somit haben sich seit 2015 die Einfuhren wertmäßig mehr als verdoppelt. Im Ranking der deutschen Importpartner klettert die Ukraine auf Platz 44.
Zu den Branchen, Möglichkeiten und Weiterem im Einzelnen: Ukraine als Sourcingmarkt: Großes Potenzial noch ungenutzt | Wirtschaftsumfeld | Ukraine | Beschaffung
UKRAINE / RECHT: Ukraine hebt Aussetzung der Verjährungsfrist auf
Das ukrainische Parlament beendet die seit über fünf Jahren geltende Aussetzung der Verjährungsfristen. Unternehmen sollten ihre Ansprüche prüfen und rechtzeitig geltend machen.
Am 14. Mai 2025 hat das ukrainische Parlament das Gesetz Nr. 4434 IX verabschiedet. Es streicht Punkt 19 im Abschnitt „Schluss- und Übergangsbestimmungen“ (Прикінцеві та перехідні положення) des Zivilgesetzbuches ersatzlos. Diese Regelung hatte seit März 2022 die Verjährungsfristen während der Geltung des Kriegsrechts ausgesetzt.
Die neue Rechtslage sieht vor, dass die Verjährungsfrist nicht neu beginnt. Stattdessen berücksichtigt sie die Zeit, die bereits vor der Aussetzung verstrichen ist. Das bedeutet: Ansprüche aus dem Frühjahr 2017 können weiterhin vor ukrainischen Gerichten geltend gemacht werden.
Insgesamt war die Verjährung über fünf Jahre unterbrochen. Bereits vor der Ausrufung des Kriegsrechts wurde die Verjährungsfrist ab dem 2. April 2020 aufgrund der Corona-Pandemie ausgesetzt. Diese Aussetzung endete am 30. Juni 2023 – also während das Kriegsrecht bereits galt.
Unternehmen sollten ihre Ansprüche aus offenen Forderungen zeitnah prüfen, um diese innerhalb der Verjährungsfrist geltend machen zu können. Um Ansprüche rechtssicher durchzusetzen, empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einer deutschsprachigen Anwaltskanzlei in der Ukraine.
Das Gesetz Nr. 4434 IX über die Änderung des Abschnitts „Schluss- und Übergangsbestimmungen“ wurde am 3. Juni 2025 im Amtsblatt veröffentlicht. Es tritt zum 4. September 2025 in Kraft.
Naher Osten und mittlerer Osten
IRAN / LIEFERKETTEN: Straße von Hormus: Spannungen bedrohen globale Wirtschaft
Konflikte an der Straße von Hormus erhöhen weltweit Energiepreise und Transportkosten – ein kritischer Stresstest für Lieferketten und Konjunktur.
Die Eskalation im Konflikt zwischen Israel und Iran hat im Juni 2025 die Straße von Hormus erneut in den Mittelpunkt geopolitischer und wirtschaftlicher Debatten gerückt. Über die Meerenge laufen rund 20 Prozent des weltweiten Öl- und Flüssigerdgashandels – eine Unterbrechung hätte schwere globale Auswirkungen. Eine dauerhafte Blockade gilt zwar als unwahrscheinlich, doch allein die Drohung genügte, um Märkte weltweit in Alarmbereitschaft zu versetzen. Die wirtschaftlichen Folgen reichen von kurzfristigen Preisaufschlägen hin zu stark gestiegene Transport- und Versicherungskosten und führt damit zu spürbaren Bremsspuren für das globale Wachstum.
Zu den Spannungen und globalen Folgen im Einzelnen: Straße von Hormus: Spannungen bedrohen globale Wirtschaft | Special | Straße von Hormus | Lieferketten
OMAN / EINKOMMENSTEUER: Oman besteuert künftig das Einkommen von natürlichen Personen
Die omanische Einkommensteuer kommt erst spät und das zu einem niedrigen Satz auf einer kleinen Basis.
Das Sultanat Oman macht einen Schritt in Richtung Normalität und besteuert die Einkünfte seiner Einwohner. Damit ist das Sultanat der erste Staat des Golf Kooperationsrat (Gulf Cooperation Council – GCC), indem auch natürliche Personen Steuern auf ihre Einkünfte zahlen müssen.
Einkommensteuer kommt erst Anfang 2028
Der Sultan von Oman hat am 22. Juni 2025 das Dekret Nr. 56/2025 über die Besteuerung der Einkünfte natürlicher Personen (EStG) verabschiedet. Dieses Dekret wird gemäß Art. 4 des Einführungsgesetzes zum EstG am 1. Januar 2028 in Kraft treten.
Für Personen mit Sitz in Oman gilt gemäß Art. 6 EStG das Welteinkommensprinzip, das heißt, dass sowohl in Oman als auch im Ausland erzielte Nettoeinkünfte der Einkommensteuer unterliegen. Nicht-Ansässige Personen müssen diejenigen Nettoeinkünfte versteuern, die sie in Oman erzielt haben.
Ansässig in Oman ist, wer dort mehr als 183 Tage innerhalb eines Kalenderjahres verbringt (Art. 1 EstG).
Steuerbar gemäß Art. 7 EStG sind Einkünfte aus folgenden Quellen:
- Abhängiger Beschäftigung,
- Selbstständiger Arbeit,
- Vermietung,
- Lizenzvergabe,
- Zinsen,
- Kapitalerträgen (Gewinne aus Aktien und Anleihen, einschließlich islamischer Anleihen),
- Immobiliengewinnen,
- Renten und Abfindungen,
- Prämien/Belohnungen sowie
- Mitgliedsbeiträgen.
Einheitlicher Steuersatz beträgt 5 Prozent
Die Steuerpflicht greift ab einem Betrag, der im Steuerjahr 42.000 omanische Rial übersteigt. Der Steuersatz ist einheitlich und liegt bei gerade mal 5 Prozent (Art. 1 in Verbindung mit Art. 8 EStG). Die Steuerpflicht ermittelt das Finanzamt für jede Einkunftsquelle gesondert. Steuerpflichtige können Ausgaben und Verluste geltend gemacht. Der Verlustvortrag je Einkunftsquelle beläuft sich auf fünf Jahre.
Gehälter, Renten und Abfindungen werden im Wege der Quellensteuer erhoben, sprich: Der Anstellungsbetrieb muss die Steuern der Beschäftigten an das Finanzamt abführen.
Die ersten rund 90.000 Euro sind steuerfrei
Mit dem späten In-Kraft-Treten, dem niedrigen Steuersatz und dem Steuerfreibetrag von umgerechnet circa 93.866 Euro (Stand: 18.07.2025) verfolgt die omanische Regierung erkennbar das Ziel, die Menschen mit verkraftbaren Dosen an die Steuerpflicht heranzuführen. Sollte die Steuerlast langfristig ein höheres Niveau erreichen, könnte das die grundsätzliche Frage nach mehr politischer Partizipation in den Raum stellen. Denn wer zahlt, möchte auch mitreden.
SAUDI-ARABIEN / IT: Milliardeninvestitionen in Rechenzentren
Mithilfe der USA strebt Saudi-Arabien eine führende Rolle im globalen KI-Sektor an – doch die Umsetzung, Fachkräftemangel und der ökologische Fußabdruck werfen Fragen auf.
Der Besuch von Donald Trump und einer hochrangigen US-Tech-Entourage Mitte Mai 2025 hat den großen Plänen Saudi-Arabiens zum Bau neuer Rechenzentren noch ein paar Nullen hinzugefügt. So kündigte Amazon Web Services (AWS) an, im Königreich 5,3 Milliarden US-Dollar (US$) in den Aufbau einer neuartigen „AI-Zone“ für Künstliche Intelligenz (KI) zu investieren. Die AWS-Infrastruktur soll bereits 2026 verfügbar sein.
Zu den US-Deals, konkreten Plänen, Strompreisen und Regulierung sowie der Nachfrage im Einzelnen: Saudi-Arabien investiert Milliarden in Rechenzentren | Branchen | Saudi-Arabien | Künstliche Intelligenz
SAUDI-ARABIEN / WIRTSCHAFT: Saudi-Arabien modernisiert seine Hafeninfrastruktur
Das Königreich will den Containerumschlag an seinen Häfen bis 2030 vervierfachen. Für deutsche Unternehmen entstehen neue Marktchancen entlang maritimer Lieferketten.
Saudi-Arabien möchte bis 2030 ein globales Drehkreuz im Containerverkehr werden. Dafür soll der jährliche Umschlag von derzeit rund 10 Millionen auf 40 Millionen Standardcontainer (TEU) wachsen. Das Königreich investiert Milliarden in moderne Hafeninfrastruktur. Branchenexperten sehen darin attraktive Chancen für deutsche Unternehmen, besonders bei Terminalautomatisierung, Logistiksoftware, nachhaltiger Energieversorgung und digitalen Zollsystemen. Potenzielle Hindernisse wie komplexe Vergabeverfahren oder Vorgaben zur lokalen Wertschöpfung sollten frühzeitig berücksichtigt werden.
Zu den Projekten, dem Markteintritt und der Seefrachtentwicklung im Einzelnen: Saudi-Arabien modernisiert seine Hafeninfrastruktur | Branchen | Saudi-Arabien | Infrastruktur & Logistik
TÜRKEI / AGRAR: Trotz Gegenwind: Türkische Lebensmittelindustrie wächst weiter
Ein großer, junger Markt mit moderatem Wachstum und viel Potenzial: Chancen ergeben sich für Lebensmittelhersteller sowie Anbieter von Verarbeitungs- und Verpackungsmaschinen.
Ausblick der Nahrungsmittelindustrie in der Türkei
- Große, konsumfreudige und junge Bevölkerung.
- Ungesättigter Markt, offen für neue Produkte.
- Hohe Inflation und wirtschaftliche Unsicherheiten dämpfen Wachstum.
- Staatliche Regulierungen und Importbeschränkungen begrenzen Geschäftschancen.
Zu den Markttrends, Branchenstruktur und den Rahmenbedingungen im Einzelnen: Ernährungswirtschaft Türkei
VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE / ZÖLLE: Zolltarifumstellung der Golfstaaten – VAE starten schrittweise
Die VAE führen einen zwölfstelligen Zolltarif ein. Eine Übergangsfrist und begleitende Services sollen importierende Unternehmen bei der Umstellung unterstützen.
Die Staaten des Golfkooperationsrates (GCC), darunter auch die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), führen eine Umstellung ihres Zolltarifs von acht auf zwölf Stellen durch. Die Zahl der Zolltarifpositionen steigt dabei von rund 7.800 auf etwa 13.400.
Mit der Zollmitteilung Nr. 10/2025 vom 23. Juli 2025 haben die VAE angekündigt, die Umsetzung phasenweise und flexibel zu gestalten. Ab dem 1. August 2025 beginnt eine sechsmonatige Übergangsphase, in der Unternehmen sowohl die achtstelligen als auch die zwölfstelligen Codes parallel verwenden können, um ihre internen Prozesse anzupassen. Der Anhang zur Mitteilung enthält eine Datei, in der jede Zolltariflinie einem der folgenden Kriterien zugeordnet ist: Erweiterung eines bestehenden Codes, neue Unterkategorie oder vollständig neuer Code.
Die Zollverwaltung von Dubai stellt verschiedene Services zur Unterstützung der Wirtschaft bereit:
- Unterstützung bei der erstmaligen Einreihung von Waren
- Hilfe bei der Umstellung vom acht- auf den zwölfstelligen Tarif
- Self-Service über die App Munasiq
- Bereitstellung einer Korrelationstabelle
- Veröffentlichung des integrierten GCC-Zolltarifs.
Für die Ermittlung der zwölfstelligen Zolltarifnummern sind grundsätzlich die Importeure in den GCC-Staaten zuständig. EU-Exporteure verwendeten weiterhin achtstellige Zolltarifnummern der Kombinierten Nomenklatur. Wünscht der Empfänger zusätzlich die zwölfstellige Zolltarifnummer, sollte vermerkt werden, dass diese auf dessen Anfrage oder Bereitstellung basiert.
Welt
WELT / HANDEL: Ersatzstoffe gewinnen an Bedeutung
Ersatzstoffe gewinnen an Bedeutung. Die Nutzung bleibt jedoch begrenzt.
Der jüngste Global Trade Update der Handels- und Entwicklungsagentur der Vereinten Nationen (UNCTAD) zeigt, dass die weltweite Kunststoffproduktion im Jahr 2023 436 Mio t erreichte. Der Handelswert überstieg 1,1 Bill US-Dollar und machte 5 % des gesamten Warenhandels aus.
Obwohl Kunststoffe branchenübergreifend das globale Wachstum antreiben, belasten sie die Umwelt und die Gesundheit unseres Planeten stark. Laut der UN-Agentur erschreckend ist der Umstand, dass 75 % der jemals produzierten Kunststoffe zu Abfall geworden sind und größtenteils in den Ökosystemen landen.
Diese Verschmutzung bedroht die Nahrungsmittelsysteme und das menschliche Wohlergehen, insbesondere in kleinen Insel- und Küstenentwicklungsländern mit begrenzten Kapazitäten.
2023 erreichte der weltweite Handel mit kunststofffreien Ersatzstoffen 485 Mrd US-Dollar, mit einem jährlichen Wachstum von 5,6 % in Entwicklungsländern. Diese Varianten können recycelt oder kompostiert werden und stammen oft aus natürlichen tierischen oder pflanzlichen Quellen oder nutzen eine mineralische Basis.
Um diese Optionen auszuweiten, muss eine Vielzahl von Herausforderungen bewältigt werden, die mit Zöllen, eingeschränktem Marktzugang und schwachen regulatorischen Anreizen zusammenhängen.
Zölle verbilligen fossile Varianten
In den letzten drei Jahrzehnten sind die durchschnittlichen Meistbegünstigungszölle auf Kunststoff- und Gummiprodukte von 34 auf 7,2 % gesunken, was unter anderem dazu geführt hat, dass Varianten auf Basis fossiler Brennstoffe deutlich günstiger wurden.
Im Gegensatz dazu liegen die Meistbegünstigungszölle für nicht-kunststoffbasierte Ersatzstoffe wie Bambus, Naturfasern und Seetang im Durchschnitt bei 14,4 %.
Die Ungleichheiten könnten Investitionen in alternative Produkte behindern, Innovationen in Entwicklungsländern untergraben und die Abkehr von Kunststoffen auf Basis fossiler Brennstoffe verlangsamen, warnt UNCTAD.
Da 98 % der Kunststoffe aus fossilen Brennstoffen gewonnen werden, könnten Umweltschäden weiter zunehmen. Als Reaktion darauf greifen viele Länder auf nichttarifäre Maßnahmen zurück (siehe Grafik), um den Zustrom schädlicher Kunststoffe durch Verbote, Kennzeichnungsvorschriften und Produktstandards einzuschränken, was jedoch zur Fragmentierung der Regulierungslandschaft führt und wirksame UN-Maßnahmen erschwert.
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